Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.3.2 Organisationsverschulden

Nach Rechtsprechung[1] des BSG kann unverschuldete Unkenntnis bereits dadurch ausgeschlossen werden, dass ausreichend organisatorische Vorkehrungen außer Acht gelassen wurden (sog. Organisationsverschulden). Das Fehlen notwendiger organisatorischer Maßnahmen bedingt, dass sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter zurechnen lassen muss. Im entschiedenen Fall ging...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Verfassungsrecht

Rn. 1093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz zur Änderung des ArbeitsförderungsG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer ArbN in den Ruhestand vom 20.12.1988 (BGBl I 1988, 2343) fügte die Nr 28 in den Katalog der Steuerbefreiungen ein. § 3 Nr 28 EStG ist konstitutiv. Zur Änderung des § 3 Nr 28 EStG Fall 3 durch das StÄndG 2001 s Rn 1101. Rn. 1094 Stand: EL 170 ...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Umlagebeiträge U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft). Dargestellt werden hierbei die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte in unterschiedlichen Beschäftigungsarten. Es wird auf umlagepflichtige Arbeitsentgelte bei schwerbehinderten Menschen, Beamten, Bezug von Kurzarbeitergeld oder kur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Subsidiär gegenüber ba) und bb) nach § 3 Nr 29 EStG

Rn. 1123 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit das WÜD oder allgemeine Völkerrechtsgrundsätze greifen, ist § 3 Nr 29 EStG verdrängt (§ 2 AO). Soweit § 3 Nr 29 EStG überhaupt in diesem Fall noch anwendbar sein sollte, betrifft es die diplomatischen Vertreter, die ihnen zugewiesenen Beamten und die in ihren Diensten stehenden Personen. Nach § 3 Nr 29 Buchst a S 2 EStG ist die Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbd) Das BundesreisekostenG (BRKG)

Rn. 563b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BRKG (vom 26.05.2005, BGBl I 2005, 1418) regelt die Reisekostenvergütungen für die Bundesbeamten/Bundesbeamtinnen, die Richter/Richterinnen im Bundesdienst die Soldaten/Soldatinnen sowie der in den Bundesdienst abgeordneten anderen Beamten/Beamtinnen und Richter/Richterinnen (§ 1 Abs 1 BRKG). Auf Länderebene gelten die entsprechenden Vorsch...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 9. Beleidigung und Nötigung – auch Fußballspiel

Zum Verhängnis wurde einer Person auch sein Verhalten bei einem Jugendfußballspiel: Der Verurteilung lag zugrunde, dass der Kläger am 12.3.2016 nach einem Fußballspiel, an dem auch sein Sohn teilgenommen hatte, dem Schiedsrichter auf dessen Weg zur Kabine hinterhergelaufen war und ihn als "Fettsack, Vollidiot und Drecksack" bezeichnet hatte. Vor der Kabine äußerte er weiter, ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.4 Geringfügig entlohnte Nebentätigkeit bei demselben Arbeitgeber

Eine Pauschalbesteuerung gemäß § 40a Abs. 2 EStG [1] ebenso wie nach § 40a Abs. 2a EStG [2] kommt in bestimmten Fällen, z. B. bei Beamten, in Betracht, wenn die Nebentätigkeit (nicht Hilfstätigkeit) für den Arbeitgeber ausgeübt wird, zu dem das Hauptbeschäftigungsverhältnis besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hauptbeschäftigung nicht der Sozialversicherungspflicht unte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Urkunden und Abschriften, die nach § 10 der Grundbuchordnung von dem Grundbuchamt aufzubewahren sind, werden zu den Grundakten genommen, und zwar die Bewilligung der Eintragung eines Erbbaurechts zu den Grundakten des Erbbaugrundbuchs. (2) Betrifft ein Schriftstück der in Absatz 1 bezeichneten Art Eintragungen auf verschiedenen Grundbuchblättern desselben Grundbucham...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1261 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit § 3 Nr 11, 12, 13 und 64 EStG vorliegen (s Rn 1260a), sind die dort genannten Leistungen auch iRd § 3 Nr 35 EStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 35 EStG orientiert sich insoweit ausschließlich an den Vorschriften, auf die Bezug genommen wird (Rechtsgrundverweisung, dh, die Voraussetzungen dieser Vorschriften sind eben...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Form der Grundbucheintragungen

Rz. 1 Die Eintragungen sind deutlich, übersichtlich und leserlich zu schreiben. Der Druck von Eintragungen nach Vorgabe des § 10 Abs. 2 GBV war nur für das Papier-, insbes. das Loseblattgrundbuch technisch denkbar. Im maschinell geführten Grundbuch hat diese Vorgabe keine Bedeutung. Rz. 2 Die Eintragungen sind ohne Abkürzungen zu schreiben. Das schließt gewisse allgemein gebr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Andere Vermerke

Rz. 3 Vermerke, die nicht auf Eintragungen im Grundbuch beruhen, fallen nicht unter § 62 GBO. Als solche Vermerke kommen in Frage:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Einzelfälle

Rz. 130 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind alle diejenigen, welchen die Gesetzgebung diese Befugnis ausdrücklich übertragen hat; es sind dies neben den Notaren (§§ 20 ff. BNotO):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Anderweitige als gesetzliche Verpflichtungen reichen nicht aus

Rn. 2121d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Leistungen aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht reichen daher nicht aus (BFH in st Rspr, zB BFH BStBl II 2004,1014; 2008, 394; 2008, 894; 2008, 994; 2009, 857; 2011, 767; FG SchlH DStRE 2010, 907 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 62 EStG Rz 3). Dh nicht begünstigt sind vertragliche (BFH BFH/NV 2010, 1445; auch nicht: tarifvert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verletzung der Regeln über die funktionelle Zuständigkeit

Rz. 22 Es sind folgende – auch praktisch fernliegende – Möglichkeiten denkbar: 1. Der Richter wird anstelle des Rechtspflegers tätig Nach § 8 Abs. 1 RPflG wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. Allerdings dürfte es kaum bis nie vorkommen, dass ein nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht zuständiger Richter eine Eintragung vornimmt oder eine Entscheidung na...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Behörden der Zollverwaltung

Rz. 3 Behörde der Zollverwaltung ist als oberste Bundesbehörde das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zu seinen Aufgaben gehört die Mitwirkung bei der Erfüllung der politischen Aufgaben des Ministers ebenso wie die Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören. Innerhalb des BMF befasst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Reine Anträge

Rz. 4 Der (reine) Antrag veranlasst gem. § 18 GBO ein Tätigwerden des GBA, steckt zugleich aber durch Vorgabe des Eintragungsziels dessen Tätigkeitsumfang ab. Rz. 5 Reine Anträge sind somit z.B.: diejenigen Fälle, in welchen eine Eintragungsbewilligung oder eine sonstige Erklärung nicht erforderlich sind, z.B. bei Anträgen auf Anlage eines Grundbuchblatts für ein buchungsfrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1120 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 §§ 3 Nr 29 EStG berücksichtigt internationale Gepflogenheiten (s Rn 5) und stellt das Gehalt und die Bezüge diplomatischer Vertreter ausländischer Staaten sowie ausländischer Konsularbeamten steuerfrei. Die Vorschrift wird jedoch überlagert (§ 2 AO) durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 (BGBl II 1964, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift gilt für alle Eintragungen, gleichgültig ob sie konstitutiv oder berichtigend sind oder ob sie auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Sie gilt auch für das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch (§ 7 Abs. 1 S. 1 WEG), für das Erbbaugrundbuch (§ 14 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG) und das Gebäudegrundbuch.[1] Die Regelung gilt hinsichtlich des Grundtatbestandes von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Gestaltung des neuen Blattes

Rz. 2 Bei der Umschreibung und der Fassung des neuen Grundbuchblattes ist deshalb davon auszugehen, dass die Umschreibung nur eine äußerliche technische Unübersichtlichkeit beseitigen kann. Eine innere, den Inhalt betreffende Unklarheit kann nicht durch Umschreibung beseitigt werden. Dies wäre nur durch Änderung des Inhalts der Eintragungen möglich. Im Einzelnen gilt Folgende...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 3. Verhältnis § 69 StGB/§ 3 StVG

In diesem Absatz werden wesentliche Hinweise dazu gegeben, dass dem Verwaltungsrecht grundsätzlich eine besondere Bedeutung zu der Frage des Entzugs der Fahrerlaubnis zukommt. Allerdings muss in dem Zusammenhang auch auf § 3 Abs. 3 und 4 StVG hingewiesen werden: (3) Solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerla...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungen im Sinne des § 53 GBO

Rz. 5 Sowohl der Amtswiderspruch als auch die Amtslöschung können sich nur gegen formell wirksame Eintragungen richten.[4] Rz. 6 Der Begriff der Eintragung meint dabei jeden vollendeten, d.h. durch die nach § 44 Abs. 1 S. 2 GBO erforderliche(n) Unterschrift(en) bzw. nach § 129 GBO abgeschlossenen Eintragungsakt. Hierzu zählen insbesondere auch die Löschung (sowohl durch eigen...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2.4 Beamtinnen

Ein Beamten- oder Dienstverhältnis als Dienstordnungsangestellte ist einem Arbeitsverhältnis nach § 1 MuSchG nicht gleichzusetzen. Frauen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen (z. B. Beamtinnen), haben daher keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Für sie ist vielmehr die "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen" maßgebend, die eine Weiterzahlun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Im persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes ist festgelegt, welche Personen durch das HinSchG geschützt sind. Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie ist der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG weit gefasst. Er umfasst alle natürlichen Personen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im gesamten öffentlichen Sektor, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Gegenstand von Meldungen nach dem HinSchG sind Verstöße, das heißt rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, in Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Nicht geschützt wird die Meldung oder Offenlegung von Informationen über (rein) privates Fehlverhalten, das keinen Bezug zu der jeweiligen beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.4 Öffentlicher Dienst: § 20 ArbSchG

§ 20 ArbSchG sieht Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst vor. Nach § 20 Abs. 1 ArbSchG regelt das Landesrecht, ob und inwieweit die nach § 18 erlassenen Rechtsverordnungen für die Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten. Auf Bundesebene können die zuständigen Entscheidungsträger gemäß § 20 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 2.3.2 Beamte/Berufssoldaten

Auch Beamte und Berufssoldaten können Anspruch auf Verletztenrente haben, wenn sie bei einer außerdienstlichen (versicherten) Tätigkeit einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Liegt trotz des außerdienstlichen Versicherungsfalls weiterhin Dienstfähigkeit vor, wird eine Verletztenrente nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polizeizulage

Begriff Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulage im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. Die Polizeizulage ist (ebenso wie die Feuerwehrzulage) eine Zahlung des Arbeitgebers, die das Risiko von besonders gefahrennahen Tätigkeiten kompensieren soll. Sie wird monatlich regelmäßig zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stellenzulage

Begriff Insbesondere Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten sog. Stellenzulagen (bzw. Amtszulagen). Die Stellenzulage dient der Bewertung von Funktionen, welche sich von den Anforderungen in den Ämtern der zutreffenden Besoldungsgruppen deutlich abheben. Treten hierbei gleichartige Aufgaben in den Ämtern auf, wird die Stellenzulage für mehrere Besoldungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fliegerzulage

Begriff Fliegerzulage erhalten Beamte, Soldaten und andere Mitarbeiter des militärischen Dienstes für ihren Einsatz auf Fluggeräten, aber auch Verkehrspiloten, Jetpiloten, Waffensystemoffiziere und Flugbegleiter. Da die Fliegerzulage im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung gewährt wird, handelt es sich hierbei grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn bz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Taucherzulage

Begriff Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Taucherzulage erhalten. Als Tauchertätigkeiten gelten insbesondere Übungen und Arbeiten unter Wasser oder Arbeiten im Taucheranzug, diese auch ohne Tauchen oder Tauchgerät. Die Taucherzulage ist gestaffelt. Sie wird in Abhängigkeit von Tauchtiefe und Tauchdauer bezahlt. Wie alle anderen Erschwerniszuschläge ist die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 4.2 Freifahrten für Polizeivollzugsbeamte

Oftmals erhalten uniformierte Polizeivollzugsbeamte oder Beamte des Bundesgrenzschutzes sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Zügen der Deutschen Bahn AG Freifahrten. Die Freifahrten setzen voraus, dass sich diese Personen verpflichten, bei Bedarf das Fahrpersonal des Beförderungsunternehmens zu unterstützen. Diese geld...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnung (EG) über sozial... / 5 Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Verordnung regelt, welche Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung anzuwenden sind. Hierbei besteht immer der Grundsatz, dass ausschließlich die Rechtsvorschriften eines Beschäftigungsstaates anzuwenden sind. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine Person gleichzeitig in mehreren Mitgliedsstaaten der Beitragspflicht unterliegt. In der Regel unterliegt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztenrente / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Verletztenrente steht zu, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (sog. Versicherungsfall) mindestens 20 % ausmacht und in Anlehnung an das Versorgungsrecht der Beamten über 26 Wochen hinaus andauert, und zwar gerechnet ab Versicherungsfall (zur Fristberechnung).[1] 1.1 Mehrere Versicherungsfälle Hat ein Versicherter mehrere Unfälle erlit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.2 Personen ab dem 65./67. Lebensjahr

Personen ab dem 65./67. Lebensjahr (mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) haben grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Sind sie aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, erfolgt die Zuweisung für Leistungen zum Lebensunterhalt in § 21 Satz 1 SGB XII zum SGB II. Dies gilt auch für Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte PKV / 2 Art und Umfang des Versicherungsschutzes

Soweit auf die Vertragsleistungen des Basistarifs Anspruch besteht, haben diese in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV jeweils vergleichbar zu sein. PKV-Basistarif Der Basistarif muss Varianten für Personen vorsehen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben. Dies gilt gleichermaßen für deren berücksichtigungsfä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 5.2 Gleichbehandlung mit Beamten

Erhalten die Beamten eines Dienstherrn aufgrund einer Richtlinie eine Leistung, so kann der Dienstherr bei Einschränkung dieser Richtlinie auch die Leistungsgewährung an die Beamten einschränken. Hat der Dienstherr diese Leistung in der Vergangenheit aus Gleichbehandlungsgründen auch den Beschäftigten gewährt, so werden die Beschäftigten hinsichtlich der Leistungsgewährung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.10.2 Die Beteiligung bei der außerordentlichen Kündigung und fristlosen Entlassung nach § 86 BPersVG

Beide Fälle unterliegen einem Anhörungsrecht des Personalrats, wobei der Begriff "fristlose Entlassung" lediglich Beamte, die "außerordentliche Kündigung" nur Arbeitnehmer betrifft. Durch Mitteilung der beabsichtigten Maßnahme und deren Begründung wird das Verfahren eingeleitet. Entscheidend für die Stellungnahmefrist des Personalrats von 3 Arbeitstagen ist der Zugang der um...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3.2 Beschäftigtengruppen

§ 5 BPersVG bildet die Grundlage für das im Personalvertretungsrecht geltende Gruppenprinzip. Die Beschäftigten untergliedern sich danach in 2 Gruppen: die Gruppe der Beamten und die Gruppe der Arbeitnehmer (§ 5 BPersVG). Jeweils zu der Gruppe der Beamten oder Arbeitnehmer gehören auch die zu ihrer Ausbildung beschäftigten Personen. Eine weitergehende Unterscheidung zwischen ...mehr