Fachbeiträge & Kommentare zu Beförderung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Im Drittlandsgebiet genutzte oder ausgewertete Umsätze (§ 3a Abs. 8 UStG)

Rz. 530 In § 3a Abs. 8 UStG findet sich eine weitere Sonderregelung für die Nutzung bestimmter sonstiger Leistungen im Drittlandsgebiet zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010[1] ist mWv 1.1.2011 in § 3a UStG die Regelung des Abs. 8 eingefügt worden. Diese Ergänzung war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Leistungsort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.5 Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen zwischen Unternehmern

Rz. 187a Der besonderen Betrachtung bei den grundstücksbezogenen sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG bedürfen die Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, weil bei ihnen regelmäßig auch ein Zusammenhang mit einem Grundstück besteht. Wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen über die Staatsgrenzen hinaus sind dabei gerade die Leistung...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.1.4 Fachkompetenz

Nachhaltig zu wirtschaften bedeutet auch, effizient zu arbeiten, um möglichst wenige Ressourcen für ein festgelegtes Ergebnis zu verbrauchen. In diesem Sinne ist es absolut von Vorteil, wenn alle Mitarbeiter des Unternehmens für die von ihnen zu erfüllende Aufgabe optimal qualifiziert sind. Um das prüfen zu können, braucht man Anforderungsprofile bzw. detaillierte Stellenbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Leistungseinkaufskommission

Rz. 12 Beispiel 1: Beförderungsleistung an inländischen Unternehmer Der im Inland ansässige Spediteur A besorgt für den ebenfalls im Inland ansässigen Unternehmer B im eigenen Namen und für Rechnung des B die inländische Beförderung eines Gegenstands von München nach Berlin. Die Beförderungsleistung bewirkt der im Inland ansässige Unternehmer C. – Da A als Unternehmer in die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranken...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ort und Zeitpunkt der Werklieferung

Rz. 47 Auf Werklieferungen finden alle Vorschriften des UStG über Lieferungen Anwendung, soweit deren Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. So wird der Ort der Werklieferung nach den allgemeinen Grundsätzen des § 3 Abs. 5a UStG bestimmt. Der Ort der Werklieferung liegt dort, wo sich der Liefergegenstand im Zeitpunkt seiner Lieferung befindet.[1] Der Lieferzeitpunkt richtet sich d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist - unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Beförderungen von Kranken und Verletzten mit Spezialfahrzeugen (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)

3.1 Begünstigte Unternehmer Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Besonders eingerichtete Transportfahrzeuge

Rz. 37 § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG befreit die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind. Ein Fahrzeug erfüllt diese Voraussetzung, wenn es durch die vorhandenen Einrichtungen die typischen Merkmale eines Krankenfahrzeugs aufweist, z. B. Liegen, Spezialsitze. Zu den Krankenfahrzeugen gehören danach grundsätzlich nur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 17 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 17 UStG 1973 bzw. dessen Vorgängervorschrift (§ 50f UStDB 1951). Die Lieferungen von Blutkonserven zwischen Blutsammelstellen, zwischen Krankenanstalten und zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten waren schon seit dem 1.4.1958 aufgrund des durch die Neunte UStDBÄndVO v. 23.3.1958[1] eingeführten § 50f UStDB 1951 steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)

Rz. 22 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG müssen für jeden einzelnen Umsatz vorliegen. Die Regelung bezieht sich auf die konkrete Beförderungsleistung. Die Feststellungslast trägt der Steuerpflichtige. Sind Beförderungsleistungen des Unternehmers nur teilweise steuerfrei, weil die Voraussetzungen der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 17 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

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zfs 09/2022, Grenzen des De... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. als Kfz-Haftpflichtversicherer ist dem Grunde nach verpflichtet, dem Kl. für die ihn aus dem Vertragsverhältnis mit dem Weingut S. infolge der Ölverschmutzung an den geernteten Weintrauben treffende Schadensersatzverpflichtung Deckungsschutz zu erteilen. Sie kann sich insbesondere nicht darauf berufen, eine Haftung für Schäden an mit dem versicherten Fahrzeug trans...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.5 Beförderungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 104 Im Gegensatz zur ZWVO 1968 hat die Einbeziehung der Beförderungskosten in den Zollwert im UZK eine positive Regelung gefunden. Wie auch bei den übrigen Bestandteilen des Transaktionswerts stellt Art. 71 UZK auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Beförderung mit den tatsächlich benutzten Beförderungsmitteln auf dem tatsächlich genommenen Beförderungsweg ab. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Beförderungskosten (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 273 Zur Bemessungsgrundlage der EUSt gehören nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 UStG u. a. die auf den Gegenstand entfallenden Beförderungskosten bis zum ersten und ggf. einem weiteren Bestimmungsort im Unionsgebiet. Da EUSt nur für die Einfuhr im Inland anfällt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), bedeutet die Regelung des § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG, dass die Beförderungskosten bis zum betre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.8 Kosten der Warenbehandlung (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e ii UZK)

Rz. 127 Darunter sind z. B. Wartungs-, Beeisungs-, Lüftungs-, Kühl- oder Fütterungskosten zu verstehen, die während der Beförderung bis zum Ort des Verbringens entstehen und durch die Beförderung veranlasst sind. Hierher gehören u. U. auch Zwischenlagerungskosten, wenn sie durch die Beförderung veranlasst sind, z. B. aus Anlass des Warenumschlags Schiff – Bahn oder durch auß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Nachweis der Einfuhrversteuerung

Rz. 294 Um die Steuerbefreiung der Vermittlungs-, Beförderungs- und anderen sonstigen Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb und § 4 Nr. 5 UStG geltend machen zu können, hat der Unternehmer nachzuweisen, dass die Kosten für diese Leistungen in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind.[1] Rz. 295 § 20 Abs. 2 UStDV verlangt für die Steuerbefreiung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Ausnahme für Beförderungsmittel, Paletten und Container

Rz. 43 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. c S. 2 UStG sind die Lieferungen von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern von der Steuerbefreiung ausgenommen. Die Ausnahme begründet sich daraus, dass die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern zollamtlich nicht besonders überwacht wird, somit Missbräuche nicht ausgeschlossen werden könnten. Rz. 44 Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Korrekturen (§ 11 Abs. 3 UStG)

Rz. 257 Die EUSt hat eine eigenständige Bemessungsgrundlage, auch wenn diese sich weitgehend an den Zollwert der eingeführten Gegenstände anlehnt. Die Erhebung der EUSt hat die Aufgabe, inländische und eingeführte Gegenstände umsatzsteuerrechtlich gleichzustellen. Daher sind nicht nur die im Ausland geschuldeten Abgaben, sondern auch die anlässlich der Einfuhr entstehenden E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 Im Eisenbahnverkehr enden die Beförderungsstrecken der nationalen Eisenbahnverwaltungen in der Regel an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets. In Ausnahmefällen betreiben jedoch die Eisenbahnverwaltungen kurze Beförderungsstrecken im Nachbarstaat bis zu einem dort befindlichen vertraglich festgelegten Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhof (Anschlussstrecken). ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.3 Hinweise zu den Vordrucken 0464 und 0465

Rz. 211 Feld 11 (1) Nettopreis ist i. d. R. der Rechnungsendbetrag aus dem angemeldeten Kaufgeschäft (Bruttorechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). (2) Preisermäßigungen sind z. B. Rabatte für die zu bewertende Ware. Sie müssen sich aus dem Kaufvertrag ergeben und in Anspruch genommen werden. (3) Kann ein in der Rechnung ausgewiesenes Skonto im maßgebenden Zeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK)

Rz. 151 Scheidet die Zollwertermittlung nach Art. 70 UZK aus, ist der Zollwert zunächst nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. a UZK festzustellen (Art. 74 Abs. 1 UZK). Da der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführte Ware nicht ermittelt werden konnte, muss nun ein Transaktionswert einer anderen vergleichbaren Ware, nämlich zunächst der Transaktionswert gleicher ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vereinfachungen bei der Ermittlung der EUSt-Bemessungsgrundlage

Rz. 311 In sinngemäßer Anwendung der Zollvorschriften gem. § 21 Abs. 2 UStG (§ 21 UStG Rz. 240ff.) können Vereinfachungen bei der Anwendung des Zollrechts getroffen werden. Lassen sich zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung die Anpassungsbeträge nach Art. 70 Abs. 2, Art. 71 und Art. 72 UZK nicht bestimmen, können diese Beträge nach Art. 73 UZK auf der Grundlage besonder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Der Vordruck 0464 und – bei Anmeldung von mehr als zwei Warenpositionen – der Vordruck 0465 werden verwendet, wenn Waren aufgrund eines Kaufgeschäfts, Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn die Waren zum ungewissen Verkauf eingeführt werden und der zu erwartende Kaufpreis (z. B. anhand von Preislisten) bereits nachgewiesen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

Rz. 13 Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ergibt sich aus Art. 87e GG . Diese Eisenbahnen sind danach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst, mehrheitl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.1.2 Umschließungen

Rz. 85 Vom Zollwert der eingeführten Ware werden auch die Kosten für Umschließungen umfasst, die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden können. Was für Zollzwecke als Einheit mit der eingeführten Ware angesehen werden kann, richtet sich nach den Tarifierungsvorschriften.[1] Rz. 86 Umschließungen, die einen selbstständigen Gebrauchswert haben, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Deduktive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK)

Rz. 164 Die Bewertungsmethode nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK wird als deduktive Methode, auch retograde Methode oder Subtraktionsmethode bezeichnet, weil der Zollwert durch Rückrechnen vom Weiterverkaufspreis ermittelt wird. Nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK muss der Zollwert eingeführter Waren ermittelt werden, wenn die vorangegangenen Methoden nach Art. 70 und 74 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 6 neu in das UStG aufgenommen worden. Damit entfiel § 4 Nr. 6 UStG 1973 mit seinem alten Regelungsinhalt (z. B. Beförderungen auf Wasserstraßen, Schleppen von Schiffen und Flößen, Vercharterung von Schiffen für die Binnenschifffahrt). Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs v. 15.3.1978[1] sollten durch die Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbeträge zu bezwecken, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Leitsatz Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und p, Art. 134 Buchst. b EGRL 11...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern; Klärung weiterer Fragen: Mit BMF-Schr. v. 8.7.2021, BStBl. I 2021, 919, hat die Verwaltung geregelt, wann die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. nichtunternehmerisch zu beurteilen ist (= keine Unternehmereigenschaft bei Festvergütung bzw. bei max. 10 % variablem Anteil). Aus der Praxis sind zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.5 Gebot der umfassenden Umsetzung in nationales Recht

Rz. 19 Eine Beschränkung der Steuerbefreiung auf Zusammenschlüsse (ausschließlich) im Gesundheitsbereich (wie in Deutschland nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG i. d. F. bis 31.12.2019) entspricht nicht den unionsrechtlichen Vorgaben.[1] Die EU-Kommission hatte in ihrem Klageverfahren gegen Deutschland argumentiert, gäbe es die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Whistleblowing – Hinweisgeberschutzgesetz kommt voraussichtlich im Januar 2023

Zusammenfassung Das Bundeskabinett hat am 27.7.2022 das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz als Gesetzentwurf beschlossen. Ziel des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist der bessere Schutz von sog. "Whistleblowern", d. h. Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Das Gesetz soll 3 Monate nach Verabschiedung durch den Bundestag in Kraft trete...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 4.3 Gelangensbestätigung in Beförderungs- und Versendungsfällen

Unabhängig davon, ob Lieferant oder Abnehmer die Liefergegenstände befördern oder durch einen selbstständigen Beauftragten befördern lassen (Versendung), soll der Unternehmer gem. § 17 a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 17b Abs. 2 UStDV das Doppel der Rechnung und die Bestätigung des Abnehmers gegenüber dem Lieferanten oder dem mit der Beförderung Beauftragten Dritten, dass der Gegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 1 Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 2.1 Versendungs- oder Beförderungslieferung

Den nachfolgend dargestellten innergemeinschaftlichen Lieferungen liegen stets Verträge zu Grunde, die eine Übereignung beweglicher körperlicher Gegenstände gegen Entgelt zum Inhalt haben. Bei der Verschaffung der Verfügungsmacht gelangen die Gegenstände entweder im Wege der Beförderung oder der Versendung vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Beförderungslieferungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zusammenfassende Meldung / 4 Übersicht über die zu meldenden Angaben

Der Unternehmer hat neben den Angaben zu seiner Person und der zugehörigen USt-IdNr. für den jeweiligen Meldezeitraum die beispielhaft dargestellten Sachverhalte wie folgt in der Zusammenfassenden Meldung zu erfassen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie der innergemeinschaftlichen Lieferungen umfasst Beförderungs- und Versendungslieferungen an Steuerpflichtige, bei denen die Warenbewegung im übrigen Gemeinschaftsgebiet endet. Zwingende Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist die Verwendung einer gültigen ausländischen USt-IdNr. des Abnehmers, die richtige und vollständige Angabe des Umsatzes in der Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 2.2 Zuordnung der "Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet" zum eigenen Umsatz

Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung, aber auch einer Ausfuhrlieferung, ist unabdingbare Vorraussetzung, dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Entsprechend ist bei sog. Reihengeschäften zunächste die warenbewegte Lieferung zu bestimmen. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) ...mehr