Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.6 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Befristungskontrolle

Der maßgebliche Zeitpunkt, zu dem die Befristung eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein muss, ist der des Vertragsschlusses.[244b] Nachträglich eintretende Umstände, wie etwa der spätere Wegfall des Befristungsgrunds, sind grundsätzlich unbeachtlich. Es besteht auch kein Wiedereinstellungsanspruch.mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.2 Vertragsänderung

Wird ein befristeter Arbeitsvertrag in seinem wesentlichen Inhalt geändert, z. B. dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zugewiesen oder die Vergütung neu vereinbart, während die Befristung unverändert bleibt, so betrachtet die Rechtsprechung diese wesentliche Änderung als Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags.[1]mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.6 Erprobung des Mitarbeiters

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten im Normalfall die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, muss er kündigen. Für Schwangere verbietet jedoch § 17 MuSchG jegliche Kündigung, auch die während der ersten 6 Monate. Dies bedeutet, dass die Schwangere praktisch keine Probezeit hat. Bei verschiedenen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.4 Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge

Innerhalb des Gesamtzeitraums von 2 Jahren darf der befristete Vertrag dreimal verlängert werden (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Zulässig ist nur die Vereinbarung einer Zeitbefristung, mit Enddatum. Die "Verlängerung" muss vor Ende des bisherigen Zeitvertrags vereinbart werden, d. h. sich unmittelbar ohne Unterbrechung an den vorhergehenden Vertrag anschließen. Praxis-Tipp Der bis...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.2 Eigener Wunsch des Arbeitnehmers

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis befristet werden. Allein aus der Annahme eines Arbeitgeberangebots auf Abschluss eines Zeitvertrags kann noch nicht geschlossen werden, dieser beruhe auf dem Wunsch des Arbeitnehmers.[1] Der Arbeitnehmer kann faktisch gezwungen sein, das Befristungsangebot des Arbeitgebers zu akzeptieren. Vielmehr müssen z...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.5 Vertretung für Verhinderung nach dem Pflegezeitgesetz/Familienpflegezeitgesetz

Nach § 6 Pflegezeitgesetz liegt ein sachlicher Grund für die Befristung in der Vertretung eines Beschäftigten, der entweder kurzzeitig, bis zu 10 Arbeitstagen zur Pflege naher Angehöriger der Arbeit fernbleibt, § 2, oder längstens 6 Monate zur häuslichen Pflege naher Angehöriger völlig oder teilweise freizustellen ist, § 3. Auch die befristete Einstellung zur Vertretung für ein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.10 Gerichtlicher Vergleich

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig, vor allem wenn dadurch der Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung beendet wird.[1] Der Befristungsgrund setzt neben der vorausgesetzten Mitwirkung des Gerichts beim Zustandekommen des befristeten Arbeitsverhältnisses voraus, dass ein offener Streit der Pa...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5.3 Leitende Angestellte

Der Arbeitgeber kann sich von leitenden Angestellten auch bei einer unwirksamen Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung trennen (§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 9 KSchG). Für die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten hat das zur Konsequenz: Ohne sachlichen Grund kann das Arbeitsverhältnis befristet werden, wenn eine angemessene Abfindung vereinbart wird.[1] Auf ...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.2 Frage nach Vorbeschäftigung

Die Frage nach Vorbeschäftigungen bei demselben Arbeitgeber ist nach der Begründung des TzBfG zulässig.[1] Es wird empfohlen, in den Personalfragebogen die Frage aufzunehmen, ob der Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim einstellenden Arbeitgeber beschäftigt war. Nicht erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer auf einen neu geschaffenen Arbeitsplatz eingestellt wir...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.5.2 Lehrbeauftragte, Lektoren

Lehrbeauftragte und Lektoren arbeiten regelmäßig nicht als Arbeitnehmer, sondern als freie Mitarbeiter, die ohnehin keinen Kündigungsschutz besitzen. Es ist deshalb zulässig, mit Lehrbeauftragten Dienstverträge von Semester zu Semester befristet abzuschließen. Selbst für einen fest angestellten Lektor, dem Gelegenheit zur Promotion gegeben wurde, hat das BAG eine Befristung z...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.4 "Vorbeschäftigung" im Falle des Betriebsübergangs

Vorgängereinrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, bevor sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB oder Umwandlungsgesetz auf die jetzige Firma/Einrichtung übertragen wurde, sind in die Prüfung bisheriger Arbeitsverhältnisse mit einzubeziehen, verhindern also eine "Neueinstellung". Nach Auffassung des BAG gilt dies nicht, wenn der Beschäftigte vor dem Betriebsü...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Befristungsregelungen entsprechend. Dennoch sind sie nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen, da sie vornehmlich dem Interesse d...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.6 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 5 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Voraussetzung ist dabei, dass der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. Ein solcher Widerspruch kann auch...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH hat in mehrfacher Hinsicht Bedeutung für die unterhaltsrechtliche Praxis. I. Bei der Bedarfsbemessung nach der Quotenmethode ist beim Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsberechtigten ein Erwerbsanreiz zu berücksichtigen. Dies drückt sich in dem Erwerbstätigenbonus aus, der dem Erwerbstätigen von seinem Einkommen zugebilligt wird. Insoweit wird dem...mehr

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zfs 03/2020, Änderungsmitte... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [10] 1. Die Revision der Bekl. ist nur teilweise begründet. Die vom BG zugesprochene Hauptforderung ist um 2.222,58 EUR zu reduzieren. [11] a) Das BG hat in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass der Kl. als versicherte Person hier die Versicherungsansprüche selbst geltend machen kann, was auch von der Revision zu Recht nicht angegriffen wi...mehr

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AGS 03/2020, Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch – Kommentar zum HGB und Nebengesetzen

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; bearbeitet von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Prof. Dr. Christoph Kumpan, LL.M., Prof. Dr. Hanno Merkt, und Prof. Dr. Markus Roth. 39. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. LXXII, 2894 S., 109,00 EUR Der nunmehr in der 39. Aufl. erschienene Wirtschaftsrechtskommentar bleibt wohl aufgrund seiner extremen thematischen Spannweite ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2020, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

OLG Brandenburg Beschl. v. 27.12.2019 – 13 UF 74/15 1. Die Abänderung eines Vergleichs (§ 239 FamFG) ist nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zu beurteilen und eine Anpassung hat unter größtmöglicher Wahrung der vertraglichen Maßstäbe und Wertungen zu erfolgen. Hierbei ist der geänderte Unterhaltsanspruch unter Einarbeitung der geänderten Elemen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.6 Personalbedarfsermittlung (Abs. 6)

Rz. 13 Die Sozialversicherungsträger werden gesetzlich verpflichtet, Personalbedarfsermittlungen nach angemessenen und anerkannten Methoden durchzuführen und die Erforderlichkeit der im Haushaltsplan ausgebrachten Planstellen und Stellen regelmäßig und bei gegebenem Anlass zu überprüfen. Eine gleichlautende Vorschrift zu § 69 Abs. 6 SGB IV enthält die Verwaltungsvorschrift Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie wird daher zum Schließungsze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 2 Während bei den übrigen Trägern der Sozialversicherung sich der Haushaltsplan an die für sie jeweils geltenden Kontenrahmen anlehnt, bestimmt sich die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der BA sinngemäß nach der Systematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierauf verweist § 77a Satz 1. Die BA ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öff...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt

Leitsatz 1. Die Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG kann bis zum Ablauf des letzten Tages der Festsetzungsfrist, mithin bis 24:00 Uhr, beantragt werden (Abweichung vom BFH-Urteil vom 20.01.2016 – VI R 14/15, BFHE 252, 396, BStBl II 2016, 380). 2. Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird gemäß § 171 Abs. 3 AO nur dann gehemmt, wenn die für die Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Ergänzende Absicherung von Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenen

Rn. 254 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ergänzend können nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG der Eintritt der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit oder auch Hinterbliebene abgesichert werden. Diese ergänzende Absicherung ist allerdings nur dann unschädlich, wenn mehr als 50 % der Beiträge auf die eigene Altersversorgung des StPfl entfallen (BMF v 24...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Beendigung der Aussetzungsentscheidung durch Versorgungsträger

Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts gilt nur für die Ausgangsverfahren zu einer Anpassung. Hat dagegen ein Familiengericht schon einmal eine Anpassung angeordnet, kann der Versorgungsträger gem. § 34 Abs. 6 VersAusglG selbst über die Beendigung der Anpassung entscheiden. Hier ist insbesondere der Fall gemeint, dass die unterhaltsberechtigte Person selbst i...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Abänderungsanträge bei Anpassung wegen Unterhalt

Bei den Abänderungsanträgen ist zu unterscheiden zwischen den Verfahren, in denen die Ausgangsentscheidung vom Versorgungsträger nach altem Recht getroffen worden ist (§ 5 VAHRG) und solchen, in denen ein Familiengericht die Erstentscheidung nach dem neuen Recht gefällt hat (§ 33 VersAusglG). a) Bei den Altentscheidungen über Verwaltungsakte und Bescheide lag in der Vergangen...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2192 ff.... / C. Auflage und Bedingung oder Befristung

Rz. 5 Auflage und Bedingung oder Befristung sind Nebenbestimmungen zu einer Erbschaft oder einem Vermächtnis. Bedingung und Befristung halten die Wirksamkeit des Erwerbs in der Schwebe, die Auflage nicht. Das zeigt sich u.a. daran, dass die Zuwendung grundsätzlich unabhängig davon besteht, ob die Auflage wirksam ist (§ 2195 BGB). Auflage und Bedingung können miteinander verk...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Bedingung, Befristung

Rz. 13 Die Auflage kann aufschiebend bedingt oder befristet angeordnet werden. Dann wird sie mit dem Eintritt der Bedingung oder der Befristung wirksam. Für den Erwerbsgrund des Begünstigten bietet sich eine Analogie zu § 2177 BGB an.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2177 Anfall bei einer Bedingung oder Befristung

Gesetzestext Ist das Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses mit dem Eintritt der Bedingung oder des Termins. A. Allgemeines/Normzweck Rz. 1 Die Vorschrift des § 2177 BGB stellt eine Ausnahme von dem Grundsat...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Befristung

Rz. 7 Das aufschiebend befristete Vermächtnis fällt nicht mit dem Erbfall an, sondern entsteht erst mit dem Eintritt des von dem Erblasser bestimmten Termins. Die Befristung grenzt sich von der Bedingung dadurch ab, dass sie eine vertragliche Bestimmung ist, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem gewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht. Dabei kann das Vermächtn...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Bedingung, Befristung

Rz. 8 Der Erblasser kann in den Grenzen des § 2109 BGB grds. frei bestimmen, mit welchem Zeitpunkt oder Ereignis der Nacherbfall eintreten soll. Die Vorerbschaft ist begriffsnotwendig auflösend, die Nacherbschaft aufschiebend bedingt oder befristet. Der Erblasser kann auch eine mehrfache Bedingung oder Befristung vorsehen, wie dies z.B. im Fall des Ehegattentestaments mit Vo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Gegenwartsbedingung, Befristung

Rz. 6 Die Regelungen der §§ 158 ff. BGB gehen davon aus, dass die Rechtswirkungen von künftigen ungewissen Ereignissen abhängig sind, d.h. von Umständen, die nach Abschluss des Rechtsgeschäfts liegen. Hieraus folgt jedoch nicht die Zulässigkeit derartiger Bedingungen. Vielmehr kann der Erblasser bestimmen, dass die Wirksamkeit seiner letztwilligen Verfügung vom Vorliegen bzw...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Aufschiebende Bedingung oder Befristung

Rz. 5 Umstritten ist indes teilweise die Einordnung aufschiebend bedingter oder befristeter Vermächtnisse und Nachvermächtnisse. Die überwiegende Ansicht in der Lit.[10] geht davon aus, dass § 2307 BGB auch hinsichtlich des aufschiebend befristeten Vermächtnisses anwendbar ist. Das Vermächtnis sei zwar nicht "beschränkt" im eigentlichen Sinne; angesichts des Verweises auf § ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Umfang der Nichtigkeit

Rz. 62 Wenn mehrere Verfügungen anfechtbar sind, ist durch Auslegung zunächst zu ermitteln, ob nur bestimmte Verfügungen angegriffen werden sollen oder alle in Betracht kommenden.[198] Aufgrund der Anfechtung ist nicht das gesamte Testament nichtig, sondern lediglich die Verfügung, die an dem Willensmangel leidet.[199] Rz. 63 Für den Fall, dass das Testament oder der Erbvertr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 3 Ausschließlich der Zeitpunkt, in dem der Testamentsvollstrecker sein Amt anzutreten hat, ist für die Beurteilung der Unwirksamkeit der Ernennung relevant, nicht der Erbfall oder die Annahme des Testamentsvollstreckeramts. Ansonsten könnte z.B. der Ernannte abwarten, bis seine Unfähigkeit vorüber ist. Fällt der Grund, der zur Unfähigkeit führt, nachträglich weg, so blei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Unwirksamkeit der Auflage

Rz. 11 Eine Auflage, die auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam (§§ 2171 Abs. 1, 2192 BGB). Deshalb scheitert die Auflage, ein bestimmtes Testament nicht zu errichten, an § 2302 BGB.[7] Die Wirksamkeit kann auch an dem Schikaneverbot des § 226 BGB sch...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 10 Wird der Pflichtteilsberechtigte als Vorerbe eingesetzt, ist er nach § 2306 BGB belastet.[54] Dies gilt auch bei befreiter Vorerbschaft oder Einsetzung eines Nacherben auf den Überrest, § 2137 BGB.[55] Gleichgültig ist, ob der Pflichtteilsberechtigte auflösend befristet oder auflösend bedingt zum Erben berufen ist.[56] Denn im Ergebnis unterliegt der auflösend Bedacht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Aufschiebend bedingter oder befristeter Vollziehungsanspruch

Rz. 7 Die Verjährung beginnt nach § 200 BGB, wenn der Anspruch entstanden, also voll wirksam geworden ist.[10] Die Schwierigkeit hier besteht darin, eine sinnvolle Bedingung oder Befristung zu finden.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zuwendung

Rz. 35 Die Zuwendung kann sowohl in einem Vermächtnis als auch in einer Erbeinsetzung liegen. Ist von einer Erbeinsetzung auszugehen, so handelt es sich notwendigerweise um eine Einsetzung zum Nacherben, wenn die Bedingung beim Erbfall noch nicht eingetreten ist.[73] Die Vorschrift des § 2074 BGB führt dazu, dass die Nacherbschaft, die nicht durch den Tod des Vorerben beding...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Bedingter oder befristeter Verzicht

Rz. 11 Ein Erbverzicht kann unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung erklärt werden.[14] Nach inzwischen ganz h.M. muss die Bedingung auch nicht vor dem Erbfall eingetreten sein. Liegt der Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung oder der Befristung nach dem Erbfall, ist der Verzichtende bis dahin Vorerbe, die ohne den Verzicht begünstigten Personen sin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Anfechtung gegenüber Nacherben (Abs. 2 S. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 S. 2 kann die Anfechtung einem Nacherben gegenüber geltend gemacht werden, sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Nacherbschaft gem. § 2139 BGB erst mit dem Nacherbfall anfällt. Der Vorerbe soll möglichst frühzeitig wissen, ob er Vollerbe geworden ist oder den Beschränkungen zugunsten des Nacherben unterliegt. D...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Auflösende Bedingung

Rz. 8 Dem Erblasser steht es frei anzuordnen, dass der Vermächtnisgegenstand dem Bedachten unter einer auflösenden Bedingung oder bis zu einem Endtermin (auflösende Befristung, § 163 BGB) zustehen soll. Mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung oder dem Endtermin steht dem Bedachten der Vermächtnisgegenstand nicht mehr zu. Es sind die allg. Vorschriften des § 158 Abs. 2 bzw...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Fortbestehen vor Fristablauf wirksam gewordener Vermächtnisse

Rz. 6 Für die Dauer der Wirksamkeit eines Vermächtnisses, das einmal wirksam geworden ist – sei es mit dem Erbfall oder später innerhalb der Fristen nach den §§ 2162 ff. BGB –, ist § 2162 BGB ohne Relevanz.[8] Ist das Vermächtnis wirksam geworden, ist nunmehr die Regelverjährung von drei Jahren zu beachten. Rz. 7 Sieht das Vermächtnis keine auflösende Bedingung oder keinen En...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tod des Mieters

Rz. 80 Grundsätzlich ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter verstirbt (§§ 564, 580 BGB). Die Vorschrift gilt allerdings bei Mietverhältnissen über Wohnraum dann nicht, wenn nach § 563 BGB ein Ehegatte, Lebenspartner oder Familienangehöriger bzw. Haushaltsan...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Widerrufsmöglichkeiten

Rz. 2 Der Widerruf einer letztwilligen Verfügung kann lediglich auf vier verschiedene Arten und Weisen geschehen (sog. Numerus clausus der Widerrufsformen): So kann der Erblasser eine letztwillige Verfügung nach § 2254 BGB durch ein sog. Widerrufstestament (§ 2254 BGB) und durch Vernichtung oder Veränderung der Testamentsurkunde (§ 2255 BGB) widerrufen. Ferner wird ein frühe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Verfügungsfreiheit

Rz. 1 Der Vorerbe ist Inhaber aller zum Nachlass gehörenden Rechte, z.B. Eigentümer der Nachlasssachen. Er kann daher über die Gegenstände des Nachlasses verfügen. Seine Verfügungsbefugnis ist zwar nach Maßgabe der §§ 2113 ff. BGB beschränkt, diese Beschränkungen entfalten allerdings erst im Nacherbfall (absolute) Wirkung. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Verfügungen des Vor...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Allgemeines

Rz. 2 Voraussetzung der Anwendung des § 2307 BGB ist, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis[4] hinterlassen ist. Auf die weitere Ausgestaltung des Vermächtnisses (Belastungen oder Beschwerungen) kommt es nicht an.[5] Vermächtnis i.S.d. Vorschrift ist auch das Untervermächtnis[6] oder die vermächtnisweise Zuwendung des Pflichtteils. In dieser ist übrigens meist ei...mehr