Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Auslegung testamentarischer Verfügungen

Rz. 8 Im Einzelfall können Formulierungen in Testamenten zu Auslegungsproblemen führen. Testamentarische Klauseln, die eine Bedingung oder Befristung des Erbschaftsanfalls zum Inhalt – außerhalb der gesetzlichen Institute wie Vor- und Nacherbschaft – haben, sind grundsätzlich unzulässig, da die §§ 1942 ff. BGB zwingendes Gesetzesrecht darstellen (vgl. Rdn 1). Der Erblasser k...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Entstehung, Fälligkeit, Erlöschen

Rz. 4 Bei einer unbedingt und unbefristet angeordneten Auflage entsteht der Anspruch auf Vollziehung mit dem Erbfall,[5] sonst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung oder Befristung. Der Anspruch auf Vollziehung wird fällig, wenn der Beschwerte seine Verpflichtung erfüllen muss (vgl. dazu § 2192 Rdn 16). Der Anspruch erlischt, soweit der Beschwerte die Auflage umgesetzt ha...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Aufschiebend bedingte oder befristete Zuwendung unter Auflage

Rz. 8 Lässt sich der Zeitpunkt, zu dem die Auflage vollzogen werden kann, zumindest abschätzen, kann die Auflage aufschiebend befristet angeordnet werden. Andernfalls kann mit einer aufschiebenden Potestativbedingung gearbeitet werden, so dass ein Dritter zu gegebener Zeit den Eintritt der Bedingung herbeiführen kann. Dadurch wird der Beginn der Verjährung hinausgeschoben, b...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 7 Die Kosten der Beglaubigung und die Kosten für die Entgegennahme der Erklärung bei Gericht richten sich nach KV Nr. 12410 Abs. 1 Nr. 4 GNotKG.[10] Diese hat der Erklärende zu tragen, der jedoch gegen die Erben nach Auftragsrecht einen Erstattungsanspruch hat. Das Verfahren über die Ernennung und über sonstige anlässlich einer Testamentsvollstreckung zu treffende Anordn...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Anspruchsentstehung

Rz. 19 Grundsätzlich entsteht der Vermächtnisanspruch mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Die Annahme des Vermächtnisses durch den Bedachten ist nicht erforderlich. Handelt es sich um ein Vermächtnis, das unter einer aufschiebenden Bedingung steht, einer Befristung unterliegt oder bei dem die Person des Bedachten noch nicht feststeht, fällt das Vermächtnis zu einem späteren Zeitpu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Aufschiebende Bedingung

Rz. 2 Dem Erblasser steht es frei, ein Vermächtnis unter eine aufschiebende Bedingung zu stellen. Ob der Erblasser eine aufschiebende Bedingung gewollt hat, ist im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln. Damit das unter der aufschiebenden Bedingung gewährte Vermächtnis zum Tragen kommt, muss der Bedachte im Zweifel den Erbfall und Eintritt der Bedingung erleben (§§ 2074, 21...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Ausschluss durch den Erblasser

Rz. 22 Ein Pflichtteilsanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn der Berechtigte nicht oder nicht wenigstens in Höhe seiner Pflichtteilsquote Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Der Ausschluss von der Erbfolge muss durch Verfügung von Todes wegen erfolgen,[105] und zwar indem der Pflichtteilsberechtigte ausdrücklich enterbt (negatives Testament)[106] oder der gesamte Nachlass ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Bestellung des Pflegers

Rz. 45 Die Bestellung ist als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit rechtliche Voraussetzung für die Einsetzung des Nachlasspflegers. Der Ausgewählte muss bei der Bestellung insofern mitwirken, als er sich zu treuer und gewissenhafter Führung der Nachlasspflegschaft verpflichtet, es handelt sich also um einen mitwirkungsbedürftigen Hoheitsakt.[120] Der Bestellungsakt ist – au...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Recht zur Ausschlagung

Rz. 1 Die Vorschrift billigt dem Nacherben das Recht zur Ausschlagung bereits mit dem Tod des Erblassers zu, obschon ihm (siehe § 2139 BGB) zu diesem Zeitpunkt die Erbschaft noch nicht angefallen ist. Dies Recht hat er für die gesamte Dauer der Vorerbschaft, da die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB erst mit Kenntnis des Eintritts des Nacherbfalls beginnt.[1] Der Gesetzgeber ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Anwendbare Vorschriften

Rz. 3 § 2179 BGB verweist auf die Vorschriften, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird. Es greift somit zunächst die Haftung des Beschwerten nach § 160 Abs. 1 BGB, wenn während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht des Vermächtnisnehmers durch das Verschulden des Beschwerten vereitelt oder beeinträchtig...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2147 ff.... / F. Erbschaftsteuer

Rz. 37 Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der eines Vermächtnisses (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Erbschaftsteuer auf das Vermächtnis entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. In diesem Zeitpunkt fällt das Vermächtnis an. Ausnahmen sind jedoch zu beach...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich folgt die Bewertung des Nachlasses für pflichtteilsrechtliche Zwecke dem Stichtagsprinzip des § 2311 BGB. Dessen Anwendung erweist sich jedoch in bestimmten Sachverhaltskonstellationen als problematisch. Das gilt insbesondere dann, wenn unklar ist, ob ein möglicher Aktiv- oder Passivposten tatsächlich bzw. rechtlich besteht, ob er wirklich zum Nachlass ge...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser unterschiedliche Ziele verfolgen. Eine Testamentsvollstreckungsanordnung kann z.B. in den Fällen sinnvoll sein, in denen der Erblasser den Nachlassbestand auf längere Zeit erhalten will, der Erbe im Geschäftsverkehr unerfahren ist oder der Erblasser aus anderen Gründen befürchtet, der Erbe werde sein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Beendigungstatbestände

Rz. 2 Im Einzelnen gibt es folgende Beendigungstatbestände des Testamentsvollstreckeramts:mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Reichweite der Befreiung

Rz. 5 § 2136 BGB fixiert das Maximum für die Befreiung des Vorerben. Innerhalb dieses Rahmens hat der Erblasser einen weiten Gestaltungsspielraum. Der Regelfall dürfte die Befreiung von allen in den § 2136 BGB aufgeführten Beschränkungen und Verpflichtungen sein (Gesamtbefreiung). Der Erblasser kann den Vorerben aber auch von jeder Beschränkung und Verpflichtung einzeln befr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Grundsätzliches

Rz. 4 Das Nachvermächtnis entsteht aufgrund einer Anordnung des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung. Diese Anordnung kann ausdrücklich erfolgen. Sie kann sich aber auch durch die Auslegung des Erblasserwillens ergeben.[6] Wurde bspw. den Ehegatten ein Vermächtnis zugewendet mit der Bestimmung, die Werte sollen einzeln den gemeinsamen Kindern "vererbt" werden und ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 2 Dem vorgenannten Regelungszweck stehen Befristungen und rechtsgeschäftliche Bedingungen entgegen. Unzulässig sind dabei jedoch nur rechtsgeschäftliche, sog. echte Bedingungen. Gemeint sind damit inhaltliche Bedingungen i.S.v. § 158 BGB, die die Wirksamkeit der Erklärung (Annahme oder Ausschlagung) an den Eintritt eines bestimmten zukünftigen Umstandes knüpfen. Bloße Mo...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[15] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erbfal...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Soweit die beschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Wert des übergegangenen (vererbten) bzw. übertragenen Landguts abweichend von den Vorgaben des § 2311 BGB nach dem Ertragswertverfahren, § 2049 Abs. 2 BGB, bestimmt und dieses Ergebnis der Pflichtteilsberechnung zugrunde gelegt. Ob der Übernehmer in der Lage wäre, auf der Grundlage des Verke...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Angesichts der seit Jahren überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sah sich der Gesetzgeber verpflichtet, das spezifische Instrumentarium zur Eingliederung behinderter Menschen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Erklärtes Ziel war es dabei, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten 2 bis 3 Jahren um ca. 50.000 zu verr...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 2.3 Eingliederungszuschuss nach Abs. 3

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 ist die Förderung durch einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Fall möglich, dass ein durch Zuschüsse geförderter Auszubildender vom Ausbilder oder einem anderen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird. Erforderlich für die Zuschussgewährung ist, dass ein schwerbehinderter Mensch im Anschluss an die Aus- oder Weiterbildung in ein Arbeitsver...mehr

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Sauer, SGB III § 88 Einglie... / 2.2 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Fördervoraussetzung ist zudem das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die Förderung nach §§ 88 ff. setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut von § 88. Es folgt aber aus der Verwendung des Begriffs "Arbeitsentgelt" (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.5.2...mehr

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zfs 01/2020, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [7] Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. … [10] II. … Anders als das BG meint, ist es der Bekl. schon deswegen verwehrt, sich auf die Befristung ihres Anerkenntnisses zu berufen, weil sie die Befristung im Schreiben vom 19.3.2014 nicht begründet hat. [11] 1. Das befristete Anerkenntni...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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zfs 01/2020, Notwendigkeit ... / Leitsatz

Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sowohl das Vorliegen eines sachlichen Grundes als auch eine Begründung der Befristung durch den Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer voraus. BGH, Urt. v. 9.10.2019 – IV ZR 235/18mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 63 EStG

Rz. 140 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Steuerbefreiung in § 3 Nr 63 EStG wurde mit dem AVmG ab 2002 eingeführt und durch das AltEinkG ab 2005 weiter ausgebaut (> Rz 6). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 3 Nr 62 EStG (> Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 14). § 3 Nr 63 EStG soll den Aufbau einer kapitalgedeckten bAV stärken und zu einer Besteuerung der späteren Versor...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Befristungen und Betagungen

Rz. 210 Die Grundsätze zur Berücksichtigung aufschiebender bzw. auflösender Bedingungen gelten nach § 8 BewG entsprechend, wenn statt einer Bedingung eine Befristung vorliegt.[228] Unter Befristung ist dabei der Aufschub des der Befristung unterliegenden Ereignisses auf unbestimmte Zeit zu verstehen. Hier ist zwar sicher, dass das befristete Ereignis (irgendwann) eintreten w...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Bedingungen und Befristungen

a) Aufschiebende Bedingung Rz. 203 Für den bedingten oder befristeten Erwerb von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) enthalten §§ 4–8 BewG besondere Vorgaben. Ob überhaupt eine Bedingung oder Befristung vorliegt, ist allein anhand der zivilrechtlichen Rechtslage zu beurteilen.[209] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Rechtsgesch...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Aufschiebende Bedingung

Rz. 203 Für den bedingten oder befristeten Erwerb von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) enthalten §§ 4–8 BewG besondere Vorgaben. Ob überhaupt eine Bedingung oder Befristung vorliegt, ist allein anhand der zivilrechtlichen Rechtslage zu beurteilen.[209] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Rechtsgeschäft vom Eintritt einer Bed...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / VII. Die Befreiung unter einer Bedingung

Rz. 69 Die Befreiung des Vorerben von den gesetzlichen Beschränkungen kann auch unter einer Bedingung oder einer Befristung angeordnet werden. Interessant ist dies z.B. für den Fall, dass der Vorerbe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und nun keine Möglichkeit hat, auf die Substanz des Vorerbenvermögens zuzugreifen.[103] In der Praxis entstehen hierbei jedoch durc...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 3. Das bedingte Vermächtnis

Rz. 9 Der Erblasser kann das Vermächtnis auch unter einer aufschiebenden Bedingung oder Befristung anordnen, so dass es gemäß § 2177 BGB erst mit dem Eintritt der Bedingung bzw. des bestimmten Zeitpunkts anfällt, das Forderungsrecht also erst später entsteht. Wenn der Bedachte beim Erbfall noch nicht erzeugt war oder seine Person erst durch ein nach dem Erbfall eintretendes ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Begriff

Rz. 1 Unter einem Vermächtnis versteht man im Gegensatz zur Erbeinsetzung die Zuwendung eines Vermögensvorteils in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht durch Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Übertragung des zugewandten Gegenstandes oder Rechtes erhält. Rz. ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Berücksichtigung bedingter Lasten

Rz. 208 Spiegelbildlich zu § 4 BewG regelt § 6 Abs. 1 BewG, dass aufschiebend bedingte Lasten bei der Bewertung zunächst unberücksichtigt bleiben.[225] Tritt die Bedingung ein, gilt § 5 Abs. 2 BewG entsprechend (§ 6 Abs. 2 BewG). Auflösend bedingte Lasten werden gem. § 7 Abs. 1 BewG grundsätzlich wie unbedingte abgezogen.[226] Rz. 209 Ob es sich bei der aufschiebend bedingten...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Auflösende Bedingung

Rz. 206 Für die auflösende Bedingung gelten gem. § 5 Abs. 1 BewG dieselben Grundsätze wie für aufschiebende Bedingung, nur mit umgekehrten Vorzeichen:[223] Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG sind Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben werden, wie unbedingt erworbene zu behandeln. Die Wirkungen des auflösend bedingten Rechtsgeschäfts treten also sofort ein, m...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt des Testaments

Rz. 285 Der Erblasser hat nach österreichischem Recht relativ weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten – auch wenn diese nicht überall so weit sind wie im deutschen Recht.mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Echte ("fiduziarische") Treuhand

Rz. 7 Bei der echten ("fiduziarischen") Treuhand wird der anvertraute Vermögenswert – das Treugut – dem Treuhänder zu vollem Recht übertragen; dieser darf seine im Außenverhältnis unbeschränkte Rechtsmacht jedoch nur i.R.d. zugrunde liegenden Treuhandvereinbarung ausüben.[16] Dann scheidet das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers zwar rechtlich, aber nicht wirtschaftlich ...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / G. Fragen und Antworten

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Befristung

Rz. 4 Die vorläufige Austauschpfändung ist durch den Gerichtsvollzieher aufzuheben, wenn der Gläubiger nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung von der Pfändung einen Antrag nach § 811a Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt hat oder wenn ein solcher Antrag rechtskräftig zurückgewiesen ist (Abs. 2; vgl. § 75 GVGA). Der Nachweis der rechtzeiti...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5 Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern

Rz. 801 Aus der "Trennungstheorie"[1] folgt, dass Dienstverträge mit Geschäftsführungsmitgliedern nicht automatisch mit dem Ende der Organstellung enden – es sei denn, der Dienstvertrag sieht ausdrücklich eine derartige Koppelung von Organstellung und Laufzeit des Dienstvertrages vor.[2] Ist dies nicht der Fall, endet der Dienstvertrag unabhängig von der Organstellung (a) mi...mehr

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FF 11/2019, Vaterschaftsanf... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags des mutmaßlichen biologischen Vaters auf Vaterschaftsanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist. [2] 1. Das Kind, um dessen rechtliche Abstammung es im fachgerichtlichen Verfahren ging, wurde im April 2013 geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebten der Beschwerdeführer und die Mutter des Kindes in nichte...mehr