Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2.1 Sachlicher Umfang

Rz. 19 In sachlicher Hinsicht bezieht sich die Gleichwertigkeit auf den Umfang, die Dauer und die Höhe der Leistungen, was insbesondere auch gleiche Maßstäbe für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den einzelnen Pflegegraden nach § 15 Abs. 3 (bis 31.12.2016 den Pflegestufen) einschließt. Der private Pflegeversicherungsvertrag muss daher die gleichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beinhaltet in Abs. 1 ein Befreiungsrecht für Personen, deren Pflegeversicherungspflicht ausschließlich auf der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beruht. Erfasst wird somit nur die an die freiwillige Mitgliedschaft in der Krankenversicherung anknüpfende Versicherungspflicht nach § 20 Abs. 3 . Dies bedeutete und bedeutet ei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Nur die außerordentliche Kündigung fällt unter das Zustimmungserfordernis des § 55 Abs. 1 BPersVG. Erfasst wird hierbei jede Art der außerordentlichen Kündigung, d. h. auch die außerordentliche Änderungskündigung[1] bzw. die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer sozialen Auslauffrist oder eine außerordentliche Massenänderungskündigung. Es ist hierbei zu beachten, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlun... / b) Steuerliche Behandlung der sog. Marktprämie

Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Marktprämie als echter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite einzuordnen ist, liegt bislang noch nicht vor. Nach der Gesetzesbegründung[3] zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien [4], welche wiederum auf den EEG-Erfahrungsbericht verweist, ist es das Ziel der Marktprämie, ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2021... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–24). In den Zeilen 25–35 kann eine ggf. hiervon abweichende Bekanntgabe des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2021... / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG Betriebseinnahmen bei Kosten- und H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 2 Körperschaftsteuer

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] hat eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre. Daher kann sie auch keine Liebhaberei betreiben. Unterhält sie im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut, wie z. B. eine Segeljacht, und entstehen ihr daraus nur Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zuzüglich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.2 Unionsrecht

Rz. 110 § 4j EStG sollte mit der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie[1] vereinbar sein.[2] Die Zins- und Lizenzrichtlinie befreit die Lizenzeinnahmen des Vergütungsempfängers von der Quellensteuer und begünstigt damit den Gläubiger der Lizenzzahlung. Da § 4j EStG den Betriebsausgabenabzug jedoch beim Schuldner der Lizenzzahlung einschränkt, steht § 4j EStG nicht in Konflikt mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.2 Entstehungsgeschichte und Inkrafttreten

Rz. 97b Das Abzugsverbot wurde mit dem G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017[1] eingefügt. Der Gesetzgeber hat damit auf die Entscheidung des Großen Senats [2] reagiert, nach der der im sog. Sanierungserlass [3] vorgesehene Billigkeitserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Finanzverwaltung verstößt. Mit dem neu gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 3.3 Herstellerhaftung

Wer ein Kassensystem herstellt oder vertreibt, mit dem Daten manipuliert werden können, muss damit rechnen, für hinterzogene Steuern in Haftung genommen zu werden. Darüber hinaus ist grundsätzlich davon auszugehen, dass gegen ihn auch ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet wird. Seit 2020 gibt es eine deutliche Verschärfung der Rechtslage. Der Katal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Steuerverkür... / 3.2 Haftung des Steuerberaters

Werden im Rahmen von Außenprüfungen schwerwiegende Kassenführungsmängel festgestellt, die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung verworfen und vielleicht sogar die materielle Richtigkeit der Aufzeichnungen infrage gestellt, so wird häufig auf den steuerlichen Berater verwiesen. Drohen gar steuerliche Sanktionen, wird dem Berater nicht selten von seinem Mandanten vorgeworfen, er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil des Zinsaufwands eines Betriebs (Nettozinsaufwand) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / 8. Kindergeld: Auslandstatbestände

Anrechnung polnischer Familienleistungen: Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.2.2016 (sog. 500+) sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen, denn es handelt sich auch nach europarechtlichen Grundsätzen um Familienleistungen gleicher Art. Die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die Gewähru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wirtschaftliche Jugendhilfe / 3 Umfang der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für den notwendigen Lebensunterhalt zu leisten. Dieser setzt sich aus den Kosten für den Sachaufwand und die Pflege und Erziehung (sog. Erziehungsbeitrag) zusammen. Der notwendige Lebensunterhalt ist durch laufende Leistungen gemäß § 39 Abs. 2 SGB VIII und einmalige Leistungen gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII zu decken. Laufende Leistungen Die laufend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligung

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Teilnahme, insbesondere in Form der Anstiftung (vgl. § 26 StGB) und der Beihilfe (vgl. § 27 StGB), ist an der Tat nach § 332 möglich. Der Charakter des § 332 als echtes Sonderdelikt führt jedoch dazu, dass Täter und daher auch Mittäter nur AP und ihre Gehilfen sein können. Für die Anstiftung und die Beihilfe Außenstehender gilt daher § 28 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Konkurrenzen

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 332 verdrängt § 403 AktG innerhalb seines Anwendungsbereichs (lex specialis). Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die verschiedenen Tatbestände des § 332 Abs. 1 können einzeln oder zusammen vorliegen. Sind mehrere Tatbestände verwirklicht, liegt aber trotzdem nur eine Verletzung der Berichts­pflicht vor (sog. kumulatives Mischgesetz; vgl. Heyma...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Täterkreis

Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 332 ist ein echtes Sonderdelikt. Taugliche Täter können nur (Zwischen-)AP und deren Gehilfen sein. Rn. 16 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nicht jeder AP ist allerdings auch tauglicher Täter i. S. d. § 332. Nur diejenigen Prüfer, die die im HGB vorgeschriebenen (Pflicht-)Prüfungen von JA/EA und KA (mitsamt Lageberichten) bzw. (konsolidierten) Zwisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Erbringung von bestimmten Steuerberatungsleistungen (§ 319b i. V. m. § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch den vor dem FISG in § 319b (a. F.) enthaltenen Verweis auf § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.) ergab sich der Ausschluss eines AP, wenn ein Netzwerkmitglied für die vom betreffenden AP zu prüfende Gesellschaft bestimmte Steuerberatungsleistungen erbringt, die sich einzeln oder zusammen auf den zu prüfenden JA unmittelbar und nicht nur un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Durchschnittssatz für land-... / II. Fiktion und Wirklichkeit

Pauschalausgleich darf nicht zu Steuererstattung führen: Die Sonderregelung für Pauschallandwirte beruht auf der Fiktion, dass – gesamtwirtschaftlich betrachtet – die tatsächliche Vorsteuerbelastung aller Pauschallandwirte und der ihnen insgesamt gezahlte Pauschalausgleich übereinstimmen. Die Pauschallandwirte dürfen in ihrer Gesamtheit durch den Pauschalausgleich keine Umsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.3 Verschiedene Bestimmungen

Rz. 188 Art. 90–92 MwStSystRL enthalten verschiedene Bestimmungen betreffend nachträglicher Entgeltminderungen, die Umrechnung ausländischer Werte und die Behandlung von Warenumschließungen. Bei Regelungen im Zusammenhang mit der Uneinbringlichkeit des Entgelts müssen die Mitgliedstaaten Forderungen auf Geld- und Sachleistungen gleich behandeln.[1] Die Art. 90 Abs. 1 und Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.8.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. In Betracht kommende Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten sind alle Aufwendungen, die dem ArbN im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören: Fahrtkosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > Rz 60 ff), Verpflegungsmehraufwendungen (vgl § 9 Abs 4a EStG; > Rz 80 ff), Übernachtungskosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG; > Rz 110 ff) und Reisenebenkosten (> R 9.8 LStR; > Rz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abgrenzung zur Beihilfe

a) Bedeutung der Abgrenzung Rz. 66 [Autor/Stand] Da § 257 StGB ebenso wie § 27 StGB die Unterstützung eines anderen Täters mit Strafe bedroht, ist eine Abgrenzung der Beihilfe zur Begünstigung sowohl erforderlich als auch problematisch. Im Steuerstrafrecht gilt das insb. deshalb, da die Selbstanzeige nach § 371 AO nur für § 27 StGB, § 370 AO strafaufhebende Wirkung haben kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB 2004, 1055; Brenner, Zur Problematik der Begünstigung als Steuerstraftat, StW 1974, 122; Class, Die Kausalität der Beihilfe, in FS Ulrich Stock, 1966, S. 115; Grunst, Strafrechtlich relevante Pflicht von Amtsträgern außerhalb der Strafverfolgungsorgane zur Anzeige ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verwertungsverbote

Rz. 183 [Autor/Stand] Stößt die FinB anlässlich ihrer Ermittlungen wegen einer Steuerstraftat auf Anhaltspunkte für das Vorliegen einer sonstigen, allgemeinen Straftat, die nicht zumindest teilweise der Aufklärung der Steuerstraftat dienen, sind darauf gerichtete Ermittlungshandlungen dennoch wirksam [2]. Rz. 184 [Autor/Stand] Gehen bei Beginn des Ermittlungsverfahrens die bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sog. Analogtaten

Ergänzender Hinweis: Nr. 19 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 19) Rz. 55 [Autor/Stand] Den Steuerstraftaten i.S.d. § 369 Abs. 1 AO sind durch Gesetzesverweisung eine Reihe von Straftaten gleichgestellt, die auch in den steuerlichen Bereich fallen. Die Vorschriften über die Verfolgungszuständigkeit der FinB sind danach entsprechend anwendbar bei ungerechtfertigter Erlangung von Prä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerfreiheit

Rn. 124 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das an sog Erziehungsfamilien aus öffentlichen Kassen gezahlte ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehungszwecke bestimmte Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr 11 EStG. Maßgeblich sind Inhalt und Durchführung des Pflegeverhältnisses (BFH BStBl II 2021, 672; gegen FG BBbg EFG 2018, 1699, aufgehoben). Das gilt auch, wenn und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.5 Pauschalierung bei Erholungsbeihilfen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG kann Arbeitslohn, der als Erholungsbeihilfe gezahlt wird, pauschal besteuert werden, wenn er zum stpfl. Arbeitslohn gehört. Eine Pauschalierung scheidet daher für Zuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands aus, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind.[1] Gleiches gilt für Zuwendungen in Krankheit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Monat nach Kenn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten

Leitsatz 1. Die Steuerentlastungen nach § 9b und § 10 StromStG sind Beihilfen i.S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV. 2. Der Anwendung von § 9b, § 10 StromStG steht im Jahr 2016 für Unternehmen in Schwierigkeiten das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV entgegen. 3. Für die Einordnung eines Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten kommt es nach Art. 2 Nr. 18 Buchs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 11.2 Einmalige Corona-Sonderzahlung (2020)

Im Rahmen der Umsetzung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am 25.10.2020 haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung verständigt. Der Tarifvertrag sieht eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung von bis zu 600 EUR vor. Hierbei handelt es sich um ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 11.3.3.3 Steuern, Sozialversicherung, Zusatzversorgung

Angesichts der steuerrechtlichen Sonderregelungen zu Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise (§ 3 Nr. 11a EStG) ist davon auszugehen, dass jedenfalls die Corona-Sonderprämie, die für den ersten Bemessungszeitraum (1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021) ausgezahlt wird, steuerfrei ist. Allerdings ist zu ...mehr

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D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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V / Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5011]

Rdn 5012 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 ­Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Be...mehr

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V / Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3799]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Vereidigungsverbot [Rdn 3274]

Rdn 3275 Literaturhinweise: Ebert, Zum Beanstandungsrecht nach Anordnungen des Strafrichters gem. § 238 Abs. 2 StPO, StV 1997, 269 Lenckner, Strafvereitelung und Vereidigungsverbot nach § 60 Nr. 2 StPO, NStZ 1982, 410 Rotsch/Sahan, § 3 StPO und die materiell-rechtlichen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme oder: Gibt es einen strafprozessualen Beteiligtenbegriff?, ZIS 2007...mehr

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Z / Zeugenbeistand [Rdn 5404]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4202]

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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H / Hinweis auf veränderte Sach-/Rechtslage [Rdn 2099]

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B / Beschlagnahme, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 1021]

Rdn 1022 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 892, und den übrigen Stichworten, sowie bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1742. Rdn 1023 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Beschlagnahme – ebenso wie bei der Durchsuchung – im Wesentlichen auf die nachträgliche Kontrolle der Rechtmäßigk...mehr