Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 6/2017, Fristsetzung zu... / 1 Sachverhalt

Das ArbG hatte dem Kläger des Ausgangsrechtsstreits Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Antragstellers, ohne eine Zahlungsanordnung nach § 120 Abs. 1 ZPO gewährt. Der Rechtsstreit wurde im Termin am 16.4.2012 zum Ruhen gebracht und von den Parteien nicht weiter betrieben. Mit Schreiben vom 29.11.2012, welches der Antragsteller am 14.1.2013 erhielt, hatte ihn das ArbG unte...mehr

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AGS 6/2017, Mutwilligkeit b... / 2 Anmerkung

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine – zu Unrecht – ausgesprochene Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sowie die damit einhergehende Beiordnung eines Anwalts für die Festsetzungsorgane bindend ist. Die Frage der Mutwilligkeit des getrennten Vorgehens ist im Bewilligungsverfahren zu prüfen. Der Urkundsbeamte im späteren Vergütungsfestsetzungsverfahren i...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Verfahrenskostenhilfe

a) Ein 14-jähriger afghanischer Jugendlicher, der ohne seine Eltern nach Deutschland gekommen ist, ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 FamFG für ein auf die Abänderung der Vormundsauswahl gemäß § 1887 BGB gerichtetes Verfahren verfahrensfähig und kann somit sowohl einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragen als auch ein Verfahrenskostenhilfeverfahren betreiben. b) Schon alle...mehr

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AGS 6/2017, Erstattungsfähi... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist begründet. Neben den im vorgenannten Kostenfestsetzungsbeschluss bereits berücksichtigten Kosten in Gestalt der 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), der 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV), der Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstl...mehr

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AGS 6/2017, Haftzuschlag fü... / 2 Aus den Gründen

Der Rechtsbehelf des Pflichtverteidigers gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss ist als Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG zulässig. Er ist auch in der Sache begründet und führt zur Abänderung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses in der aus dem Tenor ersichtlichen Form. 1. Der Rechtsbehelf stellt eine Erinnerung i.S.d. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG, nicht aber eine solche gem. §...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

ZPO § 121 Abs. 3, Abs. 4 Leitsatz Hat der Beteiligte einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts (§ 121 Abs. 4 ZPO), ist die Mehrkostengrenze des § 121 Abs. 3 ZPO erst überschritten, wenn der Verfahrensbevollmächtigte so weit außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassen ist, dass die dadurch entstehenden, im Vergleich zu einem bezirksansässigen Anwalt zusätzlichen Reis...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

ZPO § 121 Abs. 3, Abs. 4 Leitsatz Die erweiterte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes ist – bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 78 Abs. 4 FamFG – nicht unbeschränkt gerechtfertigt, sondern nur, soweit seine Reisekosten unter den Kosten bleiben, die die zusätzliche Beiordnung dieses Rechtsanwaltes als Verkehrsanwalt neben einem Prozessanwalt am Gerichtsort mit sich b...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Die beschwerdeführende Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin ist außerhalb des Bezirks des Verfahrensgerichts niedergelassen und wendet sich in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren in einer Kindschaftssache gegen ihre ihrer Ansicht nach unzureichende Beiordnung, die mit der Maßgabe erfolgt ist, dass notwendigen Reisekosten bis zur Höhe fiktiver Verkehrsanwaltskosten ...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / Leitsatz

Hat der Beteiligte einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts (§ 121 Abs. 4 ZPO), ist die Mehrkostengrenze des § 121 Abs. 3 ZPO erst überschritten, wenn der Verfahrensbevollmächtigte so weit außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassen ist, dass die dadurch entstehenden, im Vergleich zu einem bezirksansässigen Anwalt zusätzlichen Reisekosten noch höher ausfallen als...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihm seinen an seinem Wohnsitz in E. niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet. Diese Beiordnung hat es zunächst mit der Einschränkung versehen, sie geschehe zu den Bedingungen eines im Bezirk des AG Senftenberg niedergelassenen Rechtsanwalts. Auf die Beschwerde hat das AG die Einschränkung dah...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / Leitsatz

Die erweiterte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes ist – bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 78 Abs. 4 FamFG – nicht unbeschränkt gerechtfertigt, sondern nur, soweit seine Reisekosten unter den Kosten bleiben, die die zusätzliche Beiordnung dieses Rechtsanwaltes als Verkehrsanwalt neben einem Prozessanwalt am Gerichtsort mit sich brächte (vgl. Geimer, in: Zöller,...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 bis 4 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde der beschwerdebefugten Beschwerdeführerin (vgl. BGH FamRZ 2007, 37, Rn 7) bleibt ohne Erfolg. Die Nichtabhilfeentscheidung des AG ist im Ergebnis zutreffend. Die Beschwerdeführerin ist, anders als sie möglicherweise annimmt, nicht zu den Bedingungen einer im Bezirk...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. Eine Beschränkung der an den beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zu erstattenden Kosten ist gerechtfertigt. Aber diese Beschränkung darf nicht das Ausmaß erreichen, das der angefochtene Beschluss und die Abhilfeentscheidung vorsehen. Dem nicht im Bezirk des befassten Gerichts niedergelassenen beigeordneten Verfahr...mehr

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AGS 5/2017, Beiordnung eine... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und setzt konsequent die gesetzlichen Vorschriften um. Die Entscheidung gilt gleichermaßen für Verbundverfahren und Familienstreitsachen (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 121 Abs. 3 u. 4 ZPO) als auch für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 78 Abs. 3 u. 4 FamFG). Da die Ausführungen des OLG schwierig nachzuvollziehen sind, sollen die ...mehr

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FF 5/2017, FF 5/2017 / Verfahrenskostenhilfe

a) In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung über Umgang ist die sofortige Beschwerde eines Beteiligten gegen die unterlassene Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahrenskostenhilfeverfahren statthaft und zulässig. b) Die verfahrensrechtlichen Besonderheiten einer einstweiligen Anordnung, die Betroffenheit mehrerer Kinder in unterschiedlichen Altersstufen und die fehle...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 7. Prozesskostenhilfe

Gem. § 48 Abs. 5 RVG erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit in einem Verfahren über den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nur dann eine Vergütung aus der Staatskasse, wenn er ausdrücklich auch hierfür beigeordnet ist. Die Beiordnung in der Hauptsache (vgl. Art. 5 EuKoPfVO) erstreckt sich damit nicht hierauf.mehr

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AGS 5/2017, Haftung eines b... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller nahm die Antragsgegnerin, seine Mutter, im Ausgangsverfahren auf die Herausgabe diverser Gegenstände in Anspruch. Beiden Beteiligten wurde Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten ohne Ratenzahlung bewilligt. In der Hauptsache wies das AG den Antrag zurück und legte dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auf. Der Verfahre...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten haben darüber gestritten, ob die beiden gemeinsamen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach der Trennung der Eltern im wöchentlichen Wechsel jeweils bei Vater und Mutter oder überwiegend bei der Mutter haben sollten. Das FamG hatte dem Vater mit dem angefochtenen Beschluss das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder mit dem Ziel zugesprochen,...mehr

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zfs 4/2017, Anspruch des PK... / Sachverhalt

Der Kl. hatte als Insolvenzverwalter einer Gesellschaft in dem vor dem AG München geführten Rechtsstreit einen Rückgewährsanspruch wegen insolvenzrechtlicher Anfechtung i.H.v. 1.200 EUR zzgl. Zinsen geltend gemacht und vorweg die Bewilligung von PKH beantragt. Das AG München hat diesen Antrag zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Kl. hat das LG München I dem Kl. antragsgemä...mehr

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FF 4/2017, Anordnung des pa... / 2 Anmerkung

Ist die Entscheidung des BGH der erste Schritt auf dem Weg zum Wechselmodell als Regelfall? Liest man die Überschriften diverser Presseerzeugnisse, könnte man diesen Eindruck gewinnen: "Getrennte Eltern haben gleichen Anspruch auf Zeit mit dem Kind",[1] "BGH stärkt vor allem die Rechte von Vätern",[2] "BGH stärkt Rechte von Eltern",[3] so und ähnlich lauteten die Titel der v...mehr

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AGS 3/2017, Keine Beiordnung des zweitinstanzlichen Anwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren

Leitsatz Eine Beiordnung des in zweiter Instanz für die Schuldnerin aufgetretenen Rechtsanwalts kommt für das Rechtsbeschwerdeverfahren regelmäßig auch dann nicht in Betracht, wenn dieser den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde begründet hat. BGH, Beschl. v. 17.11.2016 – IX ZA 23/16 1 Sachverhalt Die Antragstellerin hatte für die ...mehr

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AGS 3/2017, Keine Beiordnun... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte für die zugelassene Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe beantragt, und zwar sowohl für die Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als auch die Beiordnung ihres zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten.mehr

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AGS 3/2017, Keine Beiordnun... / Leitsatz

Eine Beiordnung des in zweiter Instanz für die Schuldnerin aufgetretenen Rechtsanwalts kommt für das Rechtsbeschwerdeverfahren regelmäßig auch dann nicht in Betracht, wenn dieser den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde begründet hat. BGH, Beschl. v. 17.11.2016 – IX ZA 23/16mehr

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AGS 3/2017, Keine Beiordnun... / 2 Aus den Gründen

Soweit die Schuldnerin die Beiordnung ihres zweitinstanzlich beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten beantragt (§ 121 Abs. 1 ZPO), war ihr Antrag abzulehnen. Eine Beiordnung des in zweiter Instanz für die Schuldnerin aufgetretenen Rechtsanwalts kommt für das Rechtsbeschwerdeverfahren nicht in Betracht. Nach § 78 Abs. 1 S. 4 ZPO muss sich die Schuldnerin im Verfahren der Rec...mehr

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AGS 3/2017, Unzulässiger PK... / 1 Aus den Gründen

Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt nicht beigeordnet werden. 1. Mit Schriftsatz v. 10.1.2016 hat die Klägerin beantragt, ihr für die Erhebung einer Beschwerde gegen den Beschluss des Niedersächsischen OVG v. 13.10.2016 einen Rechtsanwalt gem. § 121 Abs. 1 ZPO beizuordnen. Ihr Begehren ist dahingehend auszulegen, dass sie zugleich die Bew...mehr

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AGS 3/2017, Keine Prüfung d... / 1 Sachverhalt

Die Kindeseltern hatten vor dem FamG sowohl ein Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ihre Kinder, eingeleitet durch die Kindesmutter, geführt als auch das Verfahren betreffend den Umgang des Kindesvaters mit den Kindern, ebenfalls eingeleitet durch die Kindesmutter mit Schriftsatz. Die Richterin hatte der Kindesmutter in beiden Verfahren Verfahrenskostenhilfe unter B...mehr

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AGS 3/2017, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet wegen der grundsätzlichen Bedeutung der hier vorliegenden Frage, ob Wartezeiten bei der Terminsgebühr zu berücksichtigen sind, gem. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG durch seine Berufsrichter. Die Beschwerde ist zulässig. Nach § 1 Abs. 3 RVG i.d.F. ab 1.8.2013 gehen die Vorschriften dieses Gesetzes über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zug...mehr

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AGS 3/2017, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, ob das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt war und ob eine fiktive Terminsgebühr entstanden ist. Im ...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gem. § 55 RVG, für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagten aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin hat gegen zahlreiche Forderungen wegen Umsatzsteuervorauszahl...mehr

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AGS 2/2017, Umfang der zu z... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Ehrenamtliche Richter wirken nicht mit (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). 2. Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr als 200,00 EUR nach § 1 ...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 2 Aus den Gründen

I. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die streitgegenständlichen Bescheide sind rechtmäßig und verletzen die Klägerin nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. 1. Die Klage ist zulässig. (wird ausgeführt) 2. Die Klage ist aber unbegründet. a) Zunächst ist festzustellen, dass die Verhandlung nicht nach § 74 FGO auszusetzen ist. Das wäre nur dann erforderlich, wenn eine re...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 1. Vergütung aus der Staatskasse

Mit der Beiordnung erlangt der PKH-Anwalt einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Zugleich bestimmt § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, dass der Anwalt seine Vergütungsansprüche nicht gegenüber seinem PKH-Mandaten geltend machen darf. Diese Wirkung entfällt erst mit Aufhebung der PKH. Der Umfang des Vergütungsanspruchs, der gegenüber der Staatskasse besteht,...mehr

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zfs 2/2017, Berücksichtigun... / 3 Anmerkung:

Mit seiner Entscheidung hat der BGH zwar eine in der Praxis umstrittene Rechtsfrage geklärt. Er ist dabei jedoch ohne Not (s. nachfolgend unter II.) von dem bisherigen Grundsatz des Erstattungsrechts abgewichen, dass die erstattungsberechtigte Partei nur die ihr selbst erwachsenen notwendigen Kosten erstattet verlangen kann. Damit gibt der BGH Anlass, in anderen Bereichen de...mehr

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AGS 2/2017, Gebührenbemessu... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von PKH aus der Staatskasse zusteht. Streitig sind die Höhe der Verfahrensgebühr sowie die Einigungs- und Terminsgebühr dem Grunde nach. In dem Antragsverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des SG, in dem der Beschwerdeführer im...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Die Beschwerde ist zulässig und im tenorierten Umfang begründet. Im Übrigen ist sie unbegründet. Der Tenor des Beschlusses des SG v. 2.3.2016 ist dahingehend auszulegen, dass das SG die Vergütungsforderu...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 1 Aus den Gründen

Zu entscheiden war nach Vorlage an die zuständige Strafkammer über die von Rechtsanwalt G. mit Schriftsatz eingelegte "Beschwerde" gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die Eingabe ist zwar als "Beschwerde" bezeichnet worden. Tatsächlich ist jedoch die Erinnerung statthaft. Denn gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütu...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 2 Anmerkung

I. Erinnerungsverfahren gem. § 56 RVG In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass vermeintliche Beschwerden gem. §§ 56, 33 RVG mangels Erreichen des erforderlichen Werts des Beschwerdegenstands in Höhe von mindestens 200,01 EUR (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG) oder wegen Versäumung der zweiwöchigen Beschwerdefrist (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3 RVG) zurückgewiese...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / I. Beiordnung

1. Aufgaben Einem Verletzten kann gem. § 406g Abs. 1 S. 1 StPO ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden. Diesem ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein (§ 406g Abs. 1 S. 2 StPO). Der psychosoziale Prozessbegleiter soll die rechtliche Vertretung des Verletzten, die durch Recht...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / b) Beiordnung für beide Verfahren

Ist die Beiordnung sowohl im Vorverfahren als auch im erstinstanzlichen Verfahren erfolgt, so fallen die Erhöhungen der Nrn. 3150, 3151 GKG-KostVerz. nebeneinander an (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3151 GKG-KostVerz.).[8] Beispiel Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dem Verletzten war sowohl im Verfahren als auch im erstinstanzlichen Gerichtsverfahre...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 2. Voraussetzung für die Beiordnung

Das Gericht hat dem Verletzten auf seinen Antrag hin einen psychosozialen Prozessbegleiter beizuordnen, wenn die Voraussetzungen des § 397a Abs. 1 Nrn. 4 und 5 StPO vorliegen (§ 406g Abs. 3 S. 1 StPO). Die Beiordnung kann danach erfolgen, wenn der Verletztemehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 2. Beiordnung im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren

a) Erhöhung der Gerichtsgebühren Ist die Beiordnung für das Vorverfahren erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110–3116, 3118 GKG-KostVerz. um 520,00 EUR (Nr. 3150 GKG-KostVerz.). War die Beiordnung für das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszugs erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110-3116, 3118 GKG-KostVerz. um 370,00 EUR (Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Beisp...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 3. Beiordnung im Berufungsverfahren

Wird der psychosoziale Prozessbegleiter im Berufungsverfahren beigeordnet, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3120, 3121 GKG-KostVerz. um 210,00 EUR (Nr. 3152 GKG-KostVerz.). Beispiel In der Berufungsinstanz ergeht Urteil, mit dem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird. Dem Verletzten war im Berufungsverfahren ein psychosozialer Prozessbegleite...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / a) Erhöhung der Gerichtsgebühren

Ist die Beiordnung für das Vorverfahren erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110–3116, 3118 GKG-KostVerz. um 520,00 EUR (Nr. 3150 GKG-KostVerz.). War die Beiordnung für das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszugs erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110-3116, 3118 GKG-KostVerz. um 370,00 EUR (Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Beispiel Der Angeklagte wird zu einer ...mehr

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AGS 12/2016, Keine Ermäßigu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte die Beklagte im Ausgangsverfahren auf Zahlung von rückständiger Ausbildungsvergütung, auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses sowie auf Entfernung einer Abmahnung in Anspruch genommen, wobei er Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten beantragte. Die Parteien legten den Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich bei; sie einigten sic...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / e) Tätigkeit nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens

Für die nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens ausgeübte Tätigkeit erhält der psychosozialen Prozessbegleiter eine Vergütung nach § 6 S. 1 Nr. 3 PsychPbG, die 210,00 EUR beträgt. Erfasst sind z.B. die Tätigkeiten im Berufungsverfahren (§§ 312 ff. StPO) oder die Fälle, in denen das Revisionsgericht das Urteil aufhebt und die Sache an eine andere Abteilung oder Strafka...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben. Zugleich hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen. Im beigefügten und vom Kläger unterschriebenen Vordruck der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" ist auf der letzten Seite ein vorgedruckter Text...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 5. Kein Rückgriffsrecht gegen den Verletzten

Gegenüber dem Verletzten besteht in keinem Fall ein Rückgriffsrecht seitens der Staatskasse, da § 406g Abs. 3 S. 3 StPO eindeutig klarstellt, dass die Beiordnung des psychosozialen Prozessbegleiters für den Verletzten kostenfrei ist. Autor: Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Magdeburg AGS 12/2016, S. 553 - 558mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / Einführung

Durch das 3. Opferrechtsreformgesetz[1] wurde mit Wirkung zum 1.1.2017 das Instrument des psychosozialen Prozessbegleiters eingeführt, welcher einem Verletzten in Strafsachen auf seinen Antrag hin beizuordnen ist. Mit der gerichtlichen Beiordnung erlangt der psychosoziale Prozessbegleiter einen Vergütungsanspruch gegenüber der Landeskasse. Die Höhe der Vergütung sowie das Ve...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 1. Erhöhung der Gerichtsgebühren

Bei der an den psychosozialen Prozessbegleiter gezahlten Vergütung handelt es sich nicht um gerichtliche Auslagen nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz., da ein entsprechender Auslagentatbestand fehlt. Ein direkter Einzug der Vergütung von dem in die Kosten Verurteilten ist daher nicht möglich. Nrn. 3150 bis 3152 GKG-KostVerz. sehen jedoch vor, dass sich die in dem Strafverfahren z...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / c) Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Erhöhung der Gebühr nach Nr. 3116 GKG-KostVerz., die entsteht, wenn eine oder mehrere Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet wird, tritt jedoch nur dann nach Nrn. 3150, 3151 GKG-KostVerz. ein, wenn ausschließlich die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. zu erheben ist (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Fällt die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. hingegen ne...mehr