Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 1. Vergütungsanspruch

Für seine Tätigkeit erhält der beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter eine Vergütung, die sich nach §§ 6 bis 10 PsychPbG bestimmt (§ 5 Abs. 1 PsychPbG). Andere Gebührenregelungen, z.B. das RVG, kommen nicht zur Anwendung. Die Länder können jedoch aufgrund der Länderöffnungsklausel des § 10 PsychPbG abweichende Regelungen treffen. Die Zahlung einer Vergütung ist nach § 5 ...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / d) Tätigkeit im gerichtlichen erstinstanzlichen Verfahren

Ist das Hauptverfahren eröffnet, erhält der psychosoziale Prozessbegleiter eine Vergütung nach § 6 S. 1 Nr. 2 PsychPbG, die 370,00 EUR beträgt. Unerheblich ist, bei welchem Gericht (AG, LG, OLG) das erstinstanzliche Hauptverfahren durchgeführt wird. Beispiel 1 In dem Ermittlungsverfahren wird dem Verletzten kein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet, sondern erst nach E...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / 1. Aufgaben

Einem Verletzten kann gem. § 406g Abs. 1 S. 1 StPO ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden. Diesem ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein (§ 406g Abs. 1 S. 2 StPO). Der psychosoziale Prozessbegleiter soll die rechtliche Vertretung des Verletzten, die durch Rechtsanwälte er...mehr

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AGS 12/2016, Dieselbe Angel... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung einer Einigungsgebühr im Rahmen der Vergütung aus der Prozesskostenhilfe im Klageverfahren vor dem SG S 20 KR 29/13. In dem Verfahren erhob der Beschwerdegegner namens des Klägers Klage auf Verpflichtung einer Krankenkasse auf Gewährung von Akteneinsicht. Dem entsprechenden Gesuch lag ein Verfahren wegen Beitragsforderung...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / a) Die Regelung des § 3a Abs. 3 RVG

Vergütungsvereinbarungen beschränkt zulässig Beschränkt zulässig sind Vergütungsvereinbarungen, wenn der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist. Vereinbart werden darf dann nach § 3 Abs. 3a S. 1 RVG allerdings keine höhere als die gesetzliche (Wahlanwalts-)Vergütung. Das Verbot, eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren, er...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / bb) Auffassung von Mayer

Nach der Auffassung von Mayer (Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 22. Aufl., 2015, § 3a Rn 42) soll die Vereinbarung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung zwar wirksam sein; nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO soll der Anwalt allerdings für die Dauer seiner Beiordnung ausnahmslos gehindert sein, die Vergütung einzufordern. Werde allerdings die Prozesskostenhilfe aufgehoben, dann falle die...mehr

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AGS 11/2016, Neue Angelegen... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte am 9.4.2014 beim FamG die Scheidung eingereicht und vorgetragen, die Ehegatten würden seit Dezember 2012 getrennt leben. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Der Antragsgegner hatte der Scheidung widersprochen und vorgetragen, dass die Eheleute noch bis zum 13.2.2014 zusamm...mehr

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AGkompakt 11/2016, Aktuelle... / b) Die Regelung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Forderungssperre nach § 122 ZPO? Nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO darf der beigeordnete Anwalt seine gesetzliche Vergütung gegenüber den Mandanten allerdings nicht geltend machen. Diese Vorschrift enthält eine Forderungssperre für die Zeit der Beiordnung. Wird die Beiordnung später aufgehoben, fällt die Sperre weg und der Anwalt kann die volle gesetzliche Wahlanwaltsvergütung verl...mehr

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AGS 11/2016, Vorsteuerabzug... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat im vorliegenden Rechtsstreit einen Rückgewähranspruch wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit in Höhe von 1.200,00 EUR zuzüglich Zinsen geltend gemacht und vorweg die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt, die ihm vom LG (nach vorangegangener Ablehnung durch das AG) unter Beiordnung seiner Rechtsanwälte bewilligt worden ist. Das AG hat gegen den Bekla...mehr

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AGS 11/2016, Keine Gebühren... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wandte sich gegen eine Minderung ihrer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II um 30 % für drei Monate. Etwa drei Monate nach Klageerhebung dieses Ausgangsverfahren erhob die dortige Klägerin zwei weitere, sodann parallel geführte Klagen, in welchen weitere seitens des Beklagten erfolgte Sanktionen strittig waren. In diesen beiden weiteren Ve...mehr

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AGS 11/2016, Keine Kürzung ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Aufgrund der Festsetzung vom 13.10.2010 steht dem Antragsteller eine – bereits gezahlte – Vergütung von 1.884,96 EUR zu; die nachträglich bekannt gewordenen Zahlungen der Mandantin von insgesamt 2.332,60 EUR sind im Ergebnis auf diese Vergütung nicht anzurechnen. 1. Die am 13.10.2010 v...mehr

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AGS 11/2016, Tod der Partei... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der verstorbenen Antragstellerin ist als unzulässig zu verwerfen. 1. Der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, dass der Verfahrensbevollmächtigte die sofortige Beschwerde aus vermeintlich eigenem Recht einlegt ("… lege ich hiermit … sofortige Beschwerde ein"; Hervorhebung durch den Senat). Ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnu...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Beschließt das Gericht im Nachgang zu einem abgeschlossenen Vergleich, dass sich die zuvor bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf einen Mehrvergleich erstreckt, so kommt eine Festsetzung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV für den Gegenstand des Mehrvergleiches nur in Betracht, wenn bereits im Rahmen der Erörterung der nicht rechtshängigen Gegenstände ein Antrag au...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Beiordnung für den Abschluss eines Mehrvergleiches

Leitsatz Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts für den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt sich auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die sich aus dem Mehrwert berechnende Terminsgebühr. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.12.2015 – 9 WF 931/15 1 Sachverhalt Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem AG – FamG – ein Gesamtschuldnerausgleichsv...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Beiordnung für den Abschluss eines Mehrvergleiches

Leitsatz Bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen über den Verfahrensgegenstand hinausgehenden Vergleich sind – auch außerhalb des Anwendungsbereiches des § 48 Abs. 3 RVG – neben der Vergleichsgebühr auch die auf den verglichenen Gegenstand anfallende Verfahrensdifferenzgebühr und die nach dem zusammengerechneten Wert des anhängigen und des verglichenen Gegenstande...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / Leitsatz

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts für den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt sich auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die sich aus dem Mehrwert berechnende Terminsgebühr. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.12.2015 – 9 WF 931/15mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde ist begründet. Das AG hat die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3201 VV zu Unrecht von der Erstattung ausgenommen und hat unzutreffend bei der Bemessung der Terminsgebühr nur den Wert des anhängigen Verfahrens, nicht aber des vergleichsweise geregelten Umganges zugrunde gelegt. Ob die Bewilligung von Verfahrenskos...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / Leitsatz

Beschließt das Gericht im Nachgang zu einem abgeschlossenen Vergleich, dass sich die zuvor bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf einen Mehrvergleich erstreckt, so kommt eine Festsetzung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV für den Gegenstand des Mehrvergleiches nur in Betracht, wenn bereits im Rahmen der Erörterung der nicht rechtshängigen Gegenstände ein Antrag auf Gewähr...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Kindesmutter (im Folgenden: Beschwerdeführer) wendet sich gegen einen Beschluss, durch den seine Erinnerung gegen die Festsetzung der Gebühren, die ihm aufgrund bewilligter Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse zu zahlen sind, zurückgewiesen worden ist. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war in einem sorgerechtlichen Verfahren der ...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig und auch in der Sache erfolgreich. Die angefochtene Entscheidung kann bereits deshalb keinen Bestand haben, weil das AG nicht die beantragte Vergütung (1.548,07 EUR), sondern einen über die Wahlanwaltsgebühren (2.802,93 EUR) noch hinausgehenden Betrag festgesetzt hat. Die Festsetzung der Wahlanw...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem AG – FamG – ein Gesamtschuldnerausgleichsverfahren anhängig. Dieses wurde im Termin durch gerichtlichen Vergleich zum Abschluss gebracht. Zusätzlich beinhaltet der Vergleich eine Regelung zu der Auseinandersetzung gemeinsamer Verbindlichkeiten bei der …[A]bank. Der Verfahrenswert wurde vom FamG mit 6.248,00 EUR für das Verfahren...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / Leitsatz

Bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen über den Verfahrensgegenstand hinausgehenden Vergleich sind – auch außerhalb des Anwendungsbereiches des § 48 Abs. 3 RVG – neben der Vergleichsgebühr auch die auf den verglichenen Gegenstand anfallende Verfahrensdifferenzgebühr und die nach dem zusammengerechneten Wert des anhängigen und des verglichenen Gegenstandes berech...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Gem. §§ 45 ff. RVG sind die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 1.685,04 EUR festzusetzen, weil die Verfahrenskostenhilfebewilligung auch die Erstattung einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr betreffend den Mehrvergleich umfasst. Die Mitwirkung eines Rechtsan...mehr

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AGS 10/2016, Vorsteuerabzug... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Zutreffend führt die Kammer aus, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei, der der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, sich auf die Höhe der Festsetzung der Prozesskostenvergütung gegenüber...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / Leitsatz

Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts für den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt sich jedenfalls dann auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr sowie die sich aus dem Mehrwert berechnende Terminsgebühr, wenn das Gericht in einem klarstellenden Beschluss Verfahrenskostenhilfe auch für die Verfahrens- und Terminsgebühr bewilligt. Das gilt auch d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.3 Eröffnetes Verfahren (§ 23 Abs. 3 GKG)

Rn 17 Wird das Verfahren eröffnet, so haftet der Schuldner für die Gebühren für die Durchführung des Insolvenzverfahrens nach § 23 Abs. 3 GKG.[37] Zur Auswahl des Kostenschuldners treffen § 31 Abs. 2 und 3 GKG nähere Bestimmungen. Sofern der Antragsteller die Gebühr bereits entrichtet hat, steht ihm im Innenverhältnis ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner zu, der im Ra...mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG statthafte Erinnerung ist zulässig und begründet. Der Antragsteller hat insgesamt Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren als Vorschuss in der beantragten Höhe gem. §§ 47, 48, 55 RVG. Der Vergütungsanspruch bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss der Kammer, der noch zum...mehr

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG hatte der durch den Beschwerdeführer anwaltlich vertretene Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz wegen zweier Minderungsbescheide nach § 31 SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – und des mit diesem korrespondierenden Bewilligungsbescheids gesucht. Unter gleichem Datum hatte er, ebenfalls vertreten durch den Beschwerdeführer, auch Wide...mehr

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FF 10/2016, Gemeinsame elte... / 2. Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens

Das vereinfachte Verfahren nach § 155a FamFG in Verbindung mit § 1626 Abs. 2 S. 2 BGB kann nur dann angewendet werden, wenn dem Gericht keine Gründe bekannt werden, die einer gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen könnten. Diese Gründe können sich aus dem Vortrag der Antragsgegnerin ergeben, sie können dem Gericht auf andere Art und Weise bekannt geworden sein, sie kön...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / IV. Beiordnung

Mit dem neuen § 406g Abs. 3 StPO hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dem Verletzten in bestimmten Fällen einen psychosozialen Prozessbegleiter durch das Gericht beizuordnen. In diesen Fällen ist die Tätigkeit des Begleiters für den Verletzten kostenfrei. Die Beiordnung, die für das gesamte Verfahren gilt, erfolgt stets nur auf Antrag. Zuständig ist der Vorsitzend...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / II. Beiordnung gem. § 140 Abs. 1 StPO

Eine Beiordnung gem. § 140 Abs. 1 StPO ist in aller Regel unproblematisch, die Beiordnungsvoraussetzungen sind dort klar und abschließend geregelt. Erwähnenswert sind lediglich drei Punkte: 1. Vollzug der Untersuchungshaft Gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Die Vorschrift s...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers

Auch der bisher als Wahlverteidiger tätig gewesene Rechtsanwalt kann vom Angeklagten benannt und dann zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Praxishinweis: Häufig enthalten Anträge, den bislang als Wahlverteidiger tätigen Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger zu bestellen, Ausführungen wie "Für den Fall der Beiordnung lege ich mein Wahlmandat nieder". Zwingend erforderlich ist...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / V. Aufhebung der Beiordnung

Nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist die Mitwirkung des Verteidigers (nur) notwendig, wenn der Freiheitsentzug "vollstreckt wird". Aus dieser Formulierung folgt, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben werden kann, wenn Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden (OLG Hamburg StV 2015, 16 = StraFo 2014, 383; StV 2015, 535 = StraFo 2...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Beiordnung eines Verteidigers

Die Beiordnung eines Verteidigers ist mangels Beschwer für den Angeklagten grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine Ausnahme hiervon gilt aber, wenn die Beiordnung ohne vorherige Anhörung des Angeklagten erfolgt (KG NStZ-RR 2012, 351; OLG Stuttgart StV 2014, 11). Hinweis: Die StA kann dagegen stets die gesetzeswidrige Beiordnung eines Verteidigers rügen. Abweichend vom Grundsatz d...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / III. Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO

Gemäß der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Die Vorschrift stellt insoweit einen Auffangtatbestand für Fälle d...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 2. Uneingeschränkte Beiordnung

Wird der Anwalt uneingeschränkt beigeordnet, erhält er sämtliche Reisekosten aus der Landeskasse ersetzt. Das gilt auch dann, wenn zutreffenderweise die Beiordnung hätte beschränkt werden müssen. Es ist unzulässig, im Verfahren auf Festsetzung der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfevergütung eine Beschränkung nachzuholen, die im Beiordnungsverfahren übersehen worden ist (KG ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Ablehnung der Beiordnung

Gegen die Ablehnung der Verteidigerbestellung ist die Beschwerde statthaft. Das Beschwerderecht steht nur dem Angeklagten, nicht aber dem nicht beigeordneten Rechtsanwalt zu. Dieser hat keinen Anspruch, beigeordnet zu werden (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2110). Hinweis: Die Beschwerde ist auch dann zulässig, wenn es das Gericht unterlässt, über einen Beiordnungsantrag zu entsche...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Beiordnung eines Opferanwalts

Die durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 26.6.2013 neu eingefügte Regelung des § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO sieht nunmehr vor, dass die Mitwirkung eines Verteidigers immer dann erforderlich ist, wenn dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Durch diese Änderung ist aus der in §...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / cc) Beiordnung verursacht keine Mehrkosten

Würde die Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gegenüber einem Anwalt aus dem Gerichtsbezirk keine Mehrkosten auslösen, nämlich weil es im Gerichtsbezirk noch weiter entfernte Orte gibt, ist der Anwalt uneingeschränkt beizuordnen. Eine eingeschränkte Beiordnung wäre in diesem Fall nämlich gegenstandslos und könnte nur zu Missverständnissen führen. Rechtspre...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 5. Zu Unrecht erfolgte uneingeschränkte Beiordnung

Ist der Anwalt (zu Unrecht) uneingeschränkt beigeordnet worden, so ist dies für die Festsetzung bindend. Rechtsprechungshinweise: KG (AGS 2010, 612 = JurBüro 2011, 94 = MDR 2011, 327 = Rpfleger 2011, 217 = FamRZ 2011, 835 = NJW-Spezial 2010, 764 = RVGreport 2011, 118), OLG Düsseldorf (AGS 2014, 196 = NJW-Spezial 2014, 253). Der Urkundsbeamte hat keine Kompetenz, die fehlerhafte...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / 1. Zwingende Beiordnung

Gemäß § 406g Abs. 3 S. 1 StPO ist dem Verletzten unter den in § 397a Abs. 1 Nr. 4, 5 StPO bezeichneten Voraussetzungen auf Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Ein Entscheidungsspielraum des Gerichts besteht in diesem Fall nicht („ist [ ... ] beizuordnen“). Die Vorschrift hat in besonderer Weise das Wohl kindlicher und jugendlicher Opfer von Sexual- und Ge...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / b) Rückwirkende Bestellung/Beiordnung

In der Praxis spielt die Frage der Zulässigkeit einer nachträglichen Beiordnung eines Beistands bzw. der Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn das Verfahren rechtkräftig abgeschlossen ist, eine große Rolle. In der Frage, gehen die Obergerichte uni sono davon aus, dass das nicht möglich ist (vgl. die Zusammenstellung der Rspr. bei Burhoff, EV, Rn. 3043 ff. für den Pflich...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Erschlichene Beiordnung/Verdrängung eines bereits bestellten Verteidigers

Insbesondere in Umfangsverfahren, die aufgrund der Vielzahl der Hauptverhandlungstage auch für einen Pflichtverteidiger wirtschaftlich lukrativ sind und in Verfahren mit hohem Öffentlichkeitsinteresse kommt es immer wieder vor, dass von Rechtsanwälten der Versuch unternommen wird, ordnungsgemäß bestellte Kollegen aus dem Pflichtmandat hinauszudrängen. Dabei wird meist derges...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / bb) Beiordnung verursacht Mehrkosten

Würde die Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gegenüber einem Anwalt aus dem Gerichtsbezirk Mehrkosten auslösen, dürfte dieser Anwalt eigentlich gar nicht beigeordnet werden. Die Praxis verfährt jedoch so, dass sie den Anwalt dennoch beiordnet, allerdings eingeschränkt, und damit die Mehrkosten ausschließt. Hierzu ist allerdings das Einverständnis des Anwal...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / IV. Umfang der Bestellung

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger gilt in den Fällen des § 140 Abs. 1 StPO immer, in den Fällen des § 140 Abs. 2 StPO in aller Regel für das gesamte Erkenntnisverfahren. In der Strafvollstreckung, etwa im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, bedarf es dagegen einer neuen Beiordnung (hierzu Hillenbrand ZAP F. 22, S. 799). Hinweis: Eine Bestellung ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Keine örtliche Einschränkung

Die früher geltende Einschränkung, wonach ein Pflichtverteidiger möglichst aus dem Kreis der im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt werden sollte, ist mit dem 2. Opferrechtsreformgesetz entfallen (hierzu Burhoff ZAP F. 22, S. 483). Seitdem ist die Gerichtsnähe des Verteidigers keine wesentliche Voraussetzung für eine Beiordnung mehr (Meyer-Goßner/Schmitt...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / g) Verteidigter Mitangeklagter

Die Waffengleichheit ist auch dann gefährdet, wenn zwar nicht der Nebenkläger anwaltlich vertreten ist, dafür aber ein Mitangeklagter. Für diesen Fall gehen zahlreiche Gerichte davon aus, dass einem bislang nicht verteidigten Angeklagten zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat (OLG Bran...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / a) Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

Das LG Köln hat sich vor einiger Zeit zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn die Fragen eines Beweisverwertungsverbots im Raum stehen, geäußert (vgl. Beschl. v. 19.7.2016 – 108 Qs 31/16, StraFo 2016, 341 = StRR 12/2016, S. 14). Gegen die Angeklagte war ein Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln anhängig. Hintergrund des Vorwurfs war, dass die Betä...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 2. Übergangsregelung

Bei den Änderungen in Teil 5 VV RVG handelt es sich um "echte" Gesetzesänderungen. Daher ist die Übergangsregelung des § 60 RVG maßgeblich dafür, in welchen Angelegenheiten noch nach altem Recht abzurechnen ist und wann bereits die Neufassung des Teil 5 VV RVG gilt. Nach § 60 Abs. 1 RVG gilt: Beauftragung, Beiordnung, Bestellung vor dem 25.7.2015: altes Recht; Beauftragung, Bei...mehr