Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / d) Hör- oder Sprachbehinderung

Ist der Angeklagte hör- oder sprachbehindert, so ist seinem Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu entsprechen, § 140 Abs. 2 S. 2 StPO.mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / a) Nochmals: Rückwirkende Bestellung

Anlass, um nochmals auf die mit der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger zurückzukommen, ist der Beschluss des LG Saarbrücken vom 14.10.2015 (4 Qs 14/15), in dem es allerdings nicht um die Bestellung des Rechtsanwalts im Erkenntnisverfahren, sondern im Strafvollstreckungsverfahren ging. Das LG hat die Rechtsprechung der Obergeric...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Vollzug der Untersuchungshaft

Gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Die Vorschrift setzt den Vollzug der Untersuchungshaft voraus und ist deshalb nicht einschlägig, wenn der Ermittlungsrichter den Haftbefehl unmittelbar nach der Ergreifung des Beschuldigten außer Vollzug setzt. Hinweis: In derartigen Fäll...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / a) Stundung der Verfahrenskosten

Bis zum Inkrafttreten des InsOÄG 2001 war zahlreichen Schuldnern das Insolvenzverfahren und damit auch die Möglichkeit der Erlangung von Restschuldbefreiung gänzlich verschlossen, weil sie nicht in der Lage waren, aus eigenen Mitteln oder durch die Inanspruchnahme Dritter die Verfahrenskosten aufzubringen. Eine Vielzahl von Gerichten hatte unter Hinweis auf die Besonderheite...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / c) Ausländer/Verständigungsschwierigkeiten

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers kommt ferner auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Es darf aber nicht übersehen werden, dass mangelnde Sprachkenntnisse alleine noch nicht für eine Beiordnung genügen (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2117 m.w.N.). Dementsprechend wird Beiordnungsanträgen, die auf mangelnde Deutschkennt...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Bestellung durch Verfügung des Vorsitzenden

Die Bestellung erfolgt durch Verfügung des Vorsitzenden des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig oder bei dem das Verfahren anhängig ist, § 141 Abs. 4 StPO. Beim Vollzug der Untersuchungshaft (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) richtet sich die Zuständigkeit nach § 126 Abs. 1 StPO. In der Regel ergeht die Verfügung schriftlich, sie kann aber auch telefonisch erfolgen (SSW-StP...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Suchtmittelabhängigkeit

Eine Suchtmittelabhängigkeit alleine macht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Selbstverteidigungsunfähigkeit noch nicht erforderlich. Führt aber langjähriger Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch zu einer negativen Veränderung der Persönlichkeit oder gar zu einer Persönlichkeitsstörung, beeinträchtigt dies die Fähigkeit zur Selbstverteidigung so weitreichend, dass d...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ee) Bestellung – Strafvollstreckungsverfahren

Nach § 109 Abs. 3 StVollzG n.F. stellt die Pflichtverteidigerbestellung den Regelfall dar (KG NStZ-RR 2015, 123 [Ls.] m. Anm. Neumann StRR 2015, 73). Im Vollstreckungsverfahren ist i.Ü. in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroff...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Praktische Auswirkungen

Die Anknüpfung in Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG an die den betreffenden Anwalt in dieser Angelegenheit angefallene Verfahrensgebühr führt automatisch zu einer höheren Terminsgebühr nach Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände i.S.v. § 14 Abs. 1 RVG bei der Verfahrensgebühr die Mittelgebühr überschritten wird oder sogar die Hö...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Mindestens dreimonatige Anstaltsunterbringung

Befindet sich der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft, sondern mindestens drei Monate in einer Anstalt i.S.d. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO , kann die Beiordnung schon vor dem Ablauf von drei Monaten beantragt und vorgenommen werden, wenn sich abzeichnet, dass die Hauptverhandlung nicht vor Ablauf dieser Frist beginnen wird (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 140 Rn....mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / f) Anwaltliche Vertretung des Verletzten

Wird dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet, ist dem Angeklagten gem. § 140 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, kann aber auch dann erheblich eingeschränkt sein, wenn der Verletzte sich auf eigene Kosten eines Rechtsanwalts als Beistand bedient (O...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / a) Exkurs: Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren macht in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Diese sind vor allem darauf zurückzuführen, dass nach h.M. § 140 Abs. 2 StPO nur im Erkenntnisverfahren gilt und für das Strafvollstreckungsverfahren nur analog angewendet werden kann (vgl. wegen der Einzelheiten Burhoff, EV, Rn 2812 ff....mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / I. Einführung

§ 140 StPO sichert in Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips und des Rechts auf ein faires Verfahren die Belange des Angeklagten sowie das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren hat (Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 6. Aufl. 2013, Rn. 2085 [im Folgenden Burhoff, Handbuch EV]). Die Vorschrift ist deshalb für...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 1. Entstehungsgeschichte

§ 141 StPO unterscheidet drei Zeitpunkte, zu denen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen kann. Davon ist für das Ermittlungsverfahren die Möglichkeit der Beiordnung schon im Vorverfahren gem. § 141 Abs. 3 S. 1 StPO von besonderer praktischer Bedeutung. Danach kann eine Pflichtverteidigerbestellung zwar auch schon im Vorverfahren in Betracht kommen, die ...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO i.V.m. § 141 Abs. 3 S. 4 StPO sieht vor, dass dem Beschuldigten nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft gem. §§ 112, 112a StPO oder einstweiliger Unterbringung gem. §§ 126a, 275 Abs. 5 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Die Regelung über den Zeitpunkt für die Bestellung ist in § 141 Abs. 3 S. 4 StPO enthalten. Obwohl § 141 Abs. 3 StPO regel...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / h) Jugendstrafverfahren

Im Jugendstrafverfahren gelten mit Ausnahme der Sonderfälle des § 68 Nr. 2–4 JGG für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers dieselben Grundsätze wie im Strafprozess gegen Erwachsene. Dies ergibt sich aus § 68 Nr. 1 JGG, wonach ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn auch einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre. Voraussetzung für eine auf die Rechtsfolgenerwartun...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / aa) Grundsatz

Ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hat also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, wenn durch seine Beiordnung Mehrkosten gegenüber einem Anwalt a...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Auswahl des Verteidigers

Gegen die Auswahl des Pflichtverteidigers kann ebenfalls Beschwerde eingelegt werden. Erfolgt eine Bestellung ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten oder vor Ablauf einer ihm gesetzten Frist, ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr benannte Verteidiger beizuordnen (KG NStZ-RR 2012, 351; OLG Stuttgart a.a.O.). Eines gestörten Vertrauensverhältnisses zu dem ohne Anhör...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / 2. Ermessensentscheidung

Liegt ein Fall des § 397a Abs. 1 Nr. 1–3 StPO vor, so kann dem Verletzten bzw. Hinterbliebenen ebenfalls ein Prozessbegleiter beigeordnet werden, sofern er besonders schutzbedürftig ist, § 406g Abs. 3 S. 2 StPO . Hier ist die Beiordnung im Gegensatz zu Satz 1 nicht zwingend, sondern es besteht ein Ermessensspielraum. Die besondere Schutzbedürftigkeit kann sich im konkreten Ein...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / IV. Rechtsmittel

Für Rechtsmittel in Zusammenhang mit der Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gelten die allgemeinen Regeln (dazu Burhoff, EV, Rn 2980 ff.). Gegebenenfalls wird dem Beschuldigten im Beschwerdeverfahren rückwirkend trotz zwischenzeitlich erfolgter Entlassung aus der U-Haft ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen für eine B...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VI. Umbeiordnung

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie zu verfahren ist, wenn bei der Bestellung des Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO das Verfahren (vgl. oben III.) nicht eingehalten und dem Beschuldigten – ggf. zu schnell – ein Verteidiger beigeordnet worden ist, bei dem es sich nicht um den "Anwalt des Vertrauens" handelt. In der Regel wird dann später vom Beschul...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Schwierigkeit der Sachlage

a) Umfang und Schwierigkeit der Beweisaufnahme Ob die Sachlage schwierig ist, ist im Wege einer aus der Perspektive des Angeklagten vorzunehmenden Gesamtbetrachtung aller Einzelfallumstände festzustellen, und zwar unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs (SSW-StPO/Beulke, § 140 Rn. 39). Eine schwierige Sachlage kommt u.a. in Betracht, wenn die Feststellung der Täterschaft od...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Benennungsrecht des Angeklagten/Ablehnung aus wichtigem Grund

Dem Vorsitzenden obliegt nicht nur die Bestellung, sondern auch die Auswahl des Verteidigers (KK-Laufhütte, § 142 StPO Rn. 1). Auf die Bestellung eines bestimmten Verteidigers hat der Angeklagte keinen Rechtsanspruch (BVerfG StV 2006, 451). Der Grundsatz des fairen Verfahrens fordert aber, seine Wünsche soweit möglich zu berücksichtigen (so schon BVerfGE 9, 36). Dies ist in §...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / b) Umbeiordnung und Mehrkosten

Das LG Bielefeld befasst sich im Beschluss vom 7.9.2016 (8 Qs 379/16 VIII, StRR 11/2016, S. 2 [Ls.]) mit der in der Praxis häufigen Frage der "Umbeiordnung" und zwar, wenn im Beiordnungsverfahren das Anhörungsrecht des Beschuldigten verletzt worden ist. Das Beiordnungsverfahren war wie folgt abgelaufen: Der Angeklagte war ein der deutschen Sprache nicht kundiger Ausländer. I...mehr

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ZAP 22/2015, Verfahrenskostenhilfe: Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

(OLG Hamm, Beschl. v. 24.9.2015 – 6 WF 89/15) • Der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt kann jedenfalls dann neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch eine Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 VV RVG und außerdem eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG aus dem um den Mehrwert des Vergleichs erhöhten Wert beanspruchen, wen...mehr

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ZAP 13/2015, Pflichtverteidiger: Zeitpunkt der Bestellung; inhaftierter Mandant

(LG Trier, Beschl. v. 5.6.2015 – 5 Qs 34/15) • Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist jedenfalls dann rückwirkend nach Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO zulässig, wenn der Antrag auf gerichtliche Beiordnung vor Verfahrensabschluss gestellt wurde und die Voraussetzungen des § 140 StPO zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 4. Beschränkung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts

Ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hätte also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass ihm neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne weiteres beigeordnet werden, weil durch seine Beiordnung Mehrkosten entstehen würden (...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Beauftragung eines Wahlverteidigers

Beauftragt der Angeklagte, dem ein Pflichtverteidiger beigeordnet ist, zusätzlich einen Wahlverteidiger, endet die Beiordnung nicht automatisch, die Neumandatierung zwingt aber grundsätzlich zur Rücknahme der Beiordnung (Meyer-Goßner/Schmitt, § 143 Rn. 2). Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das Fortbestehen des Pflichtverteidigerverhältnisses im Interesse sachgerechter Ver...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 2. Kanzlei innerhalb des Gerichtsbezirks

Hat der Anwalt seine Kanzlei an einem anderen Ort als dem, an dem sich das Gericht befindet, allerdings noch innerhalb des Gerichtsbezirks, ist eine eingeschränkte Beiordnung nach dem Gesetz nicht zulässig (st. Rspr. seit OLG Oldenburg AGS 2006, 110 m. Anm. N. Schneider = OLGR 2006, 189 = NJW 2006, 851 = FamRZ 2006, 629 = JurBüro 2006, 320 = MDR 2006, 777 = AnwBl 2006, 219 =...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit/Betreuung

Ein Angeklagter, der in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder unter Betreuung steht, wird in aller Regel des Beistands eines Verteidigers bedürfen. Wer selbst bei der Regelung alltäglicher Dinge die Hilfe eines Betreuers benötigt, ist zur Selbstverteidigung in einem Strafverfahren kaum in der Lage. Hinweis: Ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer des Angeklagten bestellt...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Konfliktverteidigung/Fehlverhalten des Verteidigers

Der Verteidigungsstil des vom Angeklagten benannten Verteidigers ist grundsätzlich kein geeignetes Ermessenskriterium. Eine Beiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der in Betracht kommende Verteidiger habe in früheren Verfahren eine nicht konfrontationsfreie Verteidigungsstrategie verfolgt bzw. eine sog. Konfliktverteidigung betrieben. Ebenso wie d...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Schwere der Tat

Die Schwere der Tat gebietet die Mitwirkung eines Verteidigers, wenn sich aus einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass dem Angeklagten einschneidende Rechtsfolgen drohen. Hierbei spielt vor allem die Straferwartung eine Rolle, es sind allerdings auch mittelbare Rechtsfolgen in die Prüfung einzubeziehen (sog. Gesamtstrafübel). a) Straferwartung Nach g...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / e) Analphabet

Analphabetismus allein begründet die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers nicht. Anders ist dies jedoch zu beurteilen, wenn zahlreiche Urkunden wesentlicher Teil der Beweisaufnahme sein werden (LG Verden StRR 2011, 166). Sind anhand früherer Vernehmungsprotokolle Vorhalte zu machen, wird der des Lesens nicht mächtige Beschuldigte ebenfalls zur Wahrung seiner Verfa...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Umfang und Schwierigkeit der Beweisaufnahme

Ob die Sachlage schwierig ist, ist im Wege einer aus der Perspektive des Angeklagten vorzunehmenden Gesamtbetrachtung aller Einzelfallumstände festzustellen, und zwar unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs (SSW-StPO/Beulke, § 140 Rn. 39). Eine schwierige Sachlage kommt u.a. in Betracht, wenn die Feststellung der Täterschaft oder der Schuld eine umfangreiche Beweisaufnahme...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / nn) Inhaftierter Mandant – Entpflichtung

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn dem Beschuldigten keine ausreichende Gelegenheit gegeben wurde, zur Bestellung des Pflichtverteidigers Stellung zu nehmen (LG Landau StV 2015, 23 = NStZ-RR 2015, 117 [Ls.]; LG Siegen, Beschl. v. 20.8.2015 – 10 Qs 57/15).mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Erforderliche Akteneinsicht

Die Notwendigkeit der Verteidigung als Folge einer schwierigen Sachlage kann sich auch daraus ergeben, dass der Angeklagte die Hauptverhandlung ohne Akteneinsicht, wie sie gem. § 147 StPO nur dem Verteidiger zusteht, nicht umfassend vorbereiten kann. Ist dies der Fall, etwa weil das Tatgeschehen eines früheren Verfahrens inzident geprüft werden muss (LG Essen StV 2011, 663),...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / dd) Bestellung – Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten richtet sich nach seinen geistigen Fähigkeiten, seinem Gesundheitszustand und den sonstigen Umständen des Falls. Eine Bestellung eines notwendigen Verteidigers kommt daher insbesondere in Betracht, wenn der Angeklagte unter Betreuung steht (LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 26.6.2015 – 2 Qs 118/15; s.a. OLG Hamm NJW 2003, 3286). Ist bei m...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Straferwartung

Nach gefestigter Rechtsprechung ist ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 23 m.w.N.). Hinweis: Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass eine Freiheitsstrafe in dieser Größenordnung ernsthaft in Betracht kommt, einer ganz überwiegenden oder gar an Sicherheit grenzen...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten." Dazu war eine Expertenkommission einberufen worden, die bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten sollte. Mitte Oktober war es nun soweit: Die Komm...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, vorab feststellen zu lassen, dass seine Reise notwend...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Anhörungspflicht

Für die Erforderlichkeit einer Anhörung des Beschuldigten gilt die allgemeine Regelung in § 142 StPO. Nach dessen Abs. 1 S. 1 ist der Beschuldigte auch im Fall der Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO anzuhören und es ist ihm – ggf. innerhalb einer zu bestimmenden Frist – Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (eingehend dazu Heydenreich StraFo 20...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 2. Vernehmungsverbot

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO verlangt die unverzügliche Bestellung des Pflichtverteidigers (vgl. oben III. 2. c). Das soll dem Schutz des inhaftierten Beschuldigten dienen und möglichst frühzeitig das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK folgende Recht auf "wirksame" Verteidigung sichern. M.E. folgt daraus, dass in dem Zeitraum nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft oder einstwe...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / a) Überblick

Ist der Anwalt nicht im Gerichtsbezirk ansässig, kommt eine Beschränkung in Betracht, da nach § 121 Abs. 3 ZPO, § 78 Abs. 3 FamFG ein nicht in dem Bezirk des Prozess- oder Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden soll, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen. Bei der Feststellung der "besonderen Kosten", also der Mehrkosten gegenüber ei...mehr

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ZAP 2/2016, Neuregelungen i... / VI. Psychosoziale Prozessbegleitung (ab 1.1.2017)

Die weitreichendste Änderung ist m.E. ab dem 1.1.2017 in dem – dann neuen – § 406g Abs. 1 StPO (2017) enthalten. In der Vergangenheit musste das vermeintliche Opfer lediglich auf die Möglichkeit der sog. psychosozialen Prozessbegleitung hingewiesen werden. Ab dem 1.1.2017 garantiert § 406g Abs. 1 StPO (2017) ein solches Recht auf Beistand für den Verletzten und ein korrespond...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ff) Bestellung – Strafbefehlsverfahren

Die Bestellung nach § 408b StPO bezieht sich nur auf das Strafbefehlsverfahren und gilt nicht für die Hauptverhandlung (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.9.2014 – 1 Ws 126/14), ggf. kommt aber eine stillschweigende Bestellung in Betracht (OLG Saarbrücken, a.a.O.). Dass sich die Beiordnung nach § 408b StPO nur auf das Strafbefehlsverfahren und nicht auf eine Hauptverhandlung ers...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.9 • Bestellung, Antrag/Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (LG Stendal, Beschl. v. 26.11.2015 – 501 AR 9/15; s. auch BGH NJW 2015, 3383 = StRR 2015, 458 m. Anm. Barton). Das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK ergebende Re...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / VI. Kosten

Die Kosten für die Mitwirkung eines psychosozialen Prozessbegleiters werden durch eine Erhöhung der Gerichtsgebühren pauschal abgegolten. Hierzu ist ein neuer Abschnitt im GKG geschaffen worden (Gebührennummern 3150–3152). Die Gebühren erhöhen sich, je nach Verfahrensstadium, um 210–520 EUR. Das Gericht kann aber gem. § 465 Abs. 2 S. 4 StPO anordnen, dass die Erhöhung der Ger...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / aa) Auswahlkriterien – Allgemeines

Die Ortsferne des Kanzleisitzes des Verteidigers steht der Bestellung des gewünschten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nicht entgegen, wenn nicht ersichtlich ist, dass hierdurch eine sachdienliche Verteidigung des Angeklagten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2014 – 1 Ws 162/14, StRR 2015, 181; OLG Jena, Beschl. v...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.13 • Entpflichtung/Umbeiordnung

Ein Pflichtverteidigerwechsel ist auch ohne wichtigen Grund ausnahmsweise zulässig und aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht geboten, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist, die Beiordnung des neuen Verteidigers keine Verfahrensverzögerung zur Folge hat und mit dem Verteidigerwechsel keine Mehrbelastung für die Staatskasse verbunden ist. Ein Ge...mehr