Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten erstattet. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die zur Durchführung der Angelegenheit erforderlichen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, mit f...mehr

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Gesetzgebungsreport / 6. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher" auszugestalten. Zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens hat Bundesjustizminister Maas eine Expertenkommission eingesetzt, die im Oktober 2015 ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / d) Noch kein Verteidiger

§ 141 Abs. 1 StPO sieht die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Beschuldigten (nur) vor, wenn "der noch keinen Verteidiger hat". In § 141 Abs. 1 StPO wird die Vorschrift des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO nicht genannt. Die Ausnahme ist auch in die Regelung des § 141 Abs. 3 S. 4, der die Bestellung des Pflichtverteidigers regelt, nicht aufgenommen worden. Fraglich ist, ob ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Sonstige Nachteile

Die Prüfung, ob dem Angeklagten im Verurteilungsfalle einschneidende Rechtsfolgen drohen, ist nicht auf die reine Straferwartung beschränkt. Vielmehr sind darüber hinaus auch mittelbare Nachteile, mit denen der Angeklagte zu rechnen hat, in die Prüfung einzubeziehen. In Betracht kommen hierbei u.a. aufenthaltsrechtliche Nachteile (insbesondere bei Betäubungsmittelstraftaten, §...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.1 • Auswahlkriterien, Allgemeines

Gründe, die gegen eine wirksame Verteidigung des Beschuldigten durch einen bestimmten Rechtsanwalt sprechen, sind bei der Entscheidung über die Bestellung als Pflichtverteidiger zu berücksichtigen. Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Verteidiger in Betracht kommenden Rechtsanwalts kann dessen Bestellung im Einzelfall entgegenstehen, wenn deshalb eine ge...mehr

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ZAP 4/2017, Prozesskostenhilfe: PKH-Bewilligung für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde

(BVerfG, Beschl. v. 2.12.2016 – 1 BvR 2014/16) • Aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO zulässig, allerdings nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint. Das ist der Fall, wenn der Betroffene gehindert ist, seine Rechte selbst u...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.5 • Bestellung, Nebenklage u.a.

Wenn ein Nebenkläger sich auf eigene Kosten rechtsanwaltlich vertreten lässt, ist – zumindest bei entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO – dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, obwohl § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO ausdrücklich nur auf die Beiordnung nach § 397a und 406g StPO Bezug nimmt (AG Salzgitter, Beschl. v. 5.1.2017 – 8 Ds 111 Js 54795/15). Nach ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 4. Unfähigkeit des Angeklagten zur Selbstverteidigung

Der Angeklagte ist zur Selbstverteidigung unfähig, wenn aus Gründen, die in seiner Person liegen oder die sich aus den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ergeben, nicht sicher gewährleistet ist, dass er in der Lage ist, der Verhandlung zu folgen, seine Interessen zu wahren und alle seiner Verteidigung dienenden Handlungen vorzunehmen. Hinweis: Die Unfähigkeit des Angeklagte...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / gg) Bestellung – Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – 3 BGs 134/15, StRR 2015, 458; s.o. II. 1. a). Der Beschuldigte hat kein eigenes Antragsrecht (BGH, a.a.O.) Die in § 142 Abs. 1 S. 1 StPO...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Einstellung im Verfahren auf Erlass eines Strafbefehls

Beantragt die Staatsanwaltschaft nach Eröffnung des Hauptverfahrens den Erlass eines Strafbefehls, der auch die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht, muss das Gericht dem Beschuldigten, wenn er noch keinen Verteidiger hat, einen solchen bestellen (§ 408b S. 1 StPO). Erreicht der bestellte Verteidiger in dieser Phase, dass das Verfahren eingestellt wird, verdient er eine Zus...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / pp) Rechtsmittel – Allgemeines

Die Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ist wegen § 48 Abs. 2 BRAO, der ein eigenes Recht des Verteidigers auf Aufhebung der Beiordnung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorsieht, zulässig (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OLG ist der ablehnende Beschluss auf Entpflichtung des Pf...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / III. Anspruch des Verletzten

§ 406g Abs. 1 StPO verschafft jedem Verletzten einen Anspruch auf Beistand durch einen psychosozialen Prozessbegleiter. Der Anspruch ist nicht auf Fälle besonders schwerwiegender Straftaten oder auf nebenklagefähige Delikte beschränkt und besteht über § 2 Abs. 2 JGG auch im Verfahren gegen Jugendliche. Eine Beiordnung durch das Gericht ist im Rahmen des § 406g Abs. 1 StPO al...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.14 • Inhaftierter Mandant, Allgemeines

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO gilt auch dann, wenn gegen den Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft vollstreckt wird (LG Halle, Beschl. v. 18.1.2016 – 3 Qs 2/16; a.A. LG Osnabrück, Beschl. v. 6.6.2016 – 18 Qs 17/16; vgl. zu der Problematik Burhoff, EV, Rn 2848 m.w.N.). Allerdings soll es nicht in jedem Fall der Beiordnung eines Verteidigers in andere...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / c) Beschwerderecht des Rechtsanwalts

Und nochmals: Pflichtverteidiger aufgepasst ist auch das Fazit aus dem Beschluss des LG Berlin vom 14.12.2015 (534 Qs 142/15). In dem Verfahren hat das LG – anders als zuvor das AG – die "Unfähigkeit zur Selbstverteidigung" i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht. Begründung war, dass der Beschuldigte unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" stand und da...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / d) Beschleunigungsgebot

Insbesondere in Haftsachen kommt dem Beschleunigungsgebot hohe Bedeutung zu (BVerfG StV 2006, 251). Es schafft nicht nur eine besondere Verpflichtung des Gerichts, das Verfahren ohne vermeidbaren Zeitverzug zu betreiben, sondern kann auch dem Wunsch des Angeklagten, von einem bestimmten Rechtsanwalt verteidigt zu werden, entgegenstehen (Meyer-Goßner/Schmitt, § 142 Rn. 9a). Pr...mehr

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Gesetzgebungsreport / 10. Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21.12.2015 (BGBl I, S. 2525), das zugleich die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 über die Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI (...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / II. Abrechnung als Wahlverteidiger

Änderungen des § 53 RVG Bisher war die Frage, ob das Verbot des § 53 Abs. 2 S. 1 RVG für den Rechtsanwalt nur in seiner Eigenschaft als bestellter Beistand oder für ihn generell gilt mit der Folge, dass eine nachträgliche Bestellung als Beistand rückwirkend zum Wegfall der Wahlanwaltsvergütung führt und eine weitere Wahlanwaltsvergütung hindert, nicht eindeutig geklärt (vgl. ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 5. Grobe Pflichtverletzungen/Fehlverhalten

Kommt es im Verlauf des Verfahrens zu einem – massiven – Fehlverhalten des Verteidigers, kann dies einen wichtigen Grund für die Rücknahme der Bestellung darstellen. Liegen die Voraussetzungen für eine Ausschließung des Verteidigers gem. §§ 138a, 138b StPO vor, kommt eine Rücknahme der Beiordnung nicht in Betracht. Stattdessen ist das Ausschlussverfahren gem. §§ 138c, 138d St...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / I. Vorbemerkung

Nach wie vor beschäftigt sich die Rechtsprechung in erheblichem Umfang mit der Abrechnung der anwaltlichen Reisekosten. Dies betrifft zum einen die Frage, ob und in welchem Umfang die in einem gerichtlichen Verfahren unterlegene Partei die anwaltlichen Reisekosten des obsiegenden Gegners nach § 91 ZPO und vergleichbaren Erstattungsvorschriften anderer Verfahrensordnungen übe...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Anwalt des Vertrauens

Der Beschuldigte hat auch bei einer Beiordnung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO das Recht, von einem "Anwalt seines Vertrauens" verteidigt zu werden (vgl. dazu die Gesetzesbegründung in der BT-Drucks 16/12098, S. 31 f. zur Regelung in § 142 Abs. 1 S. 1 StPO; Burhoff, EV, Rn 2765 ff.). Das bedeutet, dass der Beschuldigte die Möglichkeit haben muss, Kontakt – ggf. über den anwaltl...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Schwierigkeit der Rechtslage

Die Rechtslage ist schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf noch nicht abschließend geklärte oder auf schwer zu beantwortende Fragen ankommt oder wenn es um schwierige Abgrenzungsfragen geht (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2199). Ausschlaggebend ist die Sicht eines juristischen Laien. Insbesondere in folgenden Konstellationen kann eine schwier...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / IX. Formulierungsvorschlag für den Antrag auf Umgangsregelung

(volles Rubrum) Es wird beantragt, den Umgang des Antragstellers mit dem Kind , geboren am wie folgt zu regeln: Der Antragsteller ist berechtigt, das Kindmehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 2. Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils

Der Entscheidung des BVerfG vom 4.8.2016 (1 BvR 380/16) lag als Sachverhalt zugrunde: Das SG hatte die Beklagte für einen rückwirkenden Zeitraum zu Sozialhilfeleistungen verurteilt. Diese legte gegen das Urteil Berufung ein und beantragte die Aussetzung der Vollstreckung aus dem angefochtenen Urteil nach § 199 Abs. 2 S. 1 SGG. Der Beschwerdeführer stellte daraufhin den Antra...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / cc) Bestellung – Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Ob dann, wenn eine Verständigung i.S.v. § 257c StPO zustande kommen soll, die Rechtslage schwierig i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO ist, weil ein Angeklagter sich bei der Erörterung einer solchen Verfahrensweise i.d.R. nicht selbst wirksam verteidigen kann (so OLG Naumburg StraFo 2014, 21 = NStZ 2014, 116 m. abl. Anm. Wenske = StV 2014, 274 = StRR 2014, 70) ist umstritten (verneinen...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.6 • Bestellung, Strafvollstreckungsverfahren

Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 15.9.2016 – 4 Ws 299/16; OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2016 – 4 Ws 346 u. 347/16 – für Überpr...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Unverzügliche Bestellung

Der Pflichtverteidiger ist nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO "unverzüglich" zu bestellen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB grundsätzlich, dass der Pflichtverteidiger "ohne schuldhaftes Zögern" beigeordnet werden muss (vgl. dazu Heydenreich StraFo 2011, 263, 264; D. Herrmann StraFo 2011, 133, 136 f.; Jahn, a.a.O., S. 275, 288; ders. StraFo 2014, 177, 182, 1...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / c) Anspruch auf Verkehrsanwalt

Hat die Partei einen Anspruch auf einen Verkehrsanwalt (§ 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG), kann die Partei stattdessen einen an ihrem Sitz ansässigen Anwalt beauftragen, der zum auswärtigen Gericht fährt. Dessen Reisekosten sind dann bis zur Höhe der ersparten (zusätzlichen) Kosten eines Verkehrsanwalts aus der Landeskasse zu übernehmen. Diese Rechtsprechung geht zurück a...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.3 • Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Für die Frage, ob eine schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO gegeben ist, ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung für die Pflichtverteidigerbestellung abzustellen (LG Nürnberg-Fürth StRR 2015, 183). Kann die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht umfassend vorbereitet werden, begründet das die Schwierigkeit der Sachlage (LG Bielefeld StraFo 2016, 512; LG...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.12 • Entpflichtung, Allgemeines

Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es grundsätzlich auch dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert. Dies gilt auch für das Berufungsgericht, vgl. § 143 StPO (KG StV 2016, 485; wist...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Vereitelung des Forderungsübergangs

Der beigeordnete Rechtsanwalt hat gegenüber der Staatskasse die Verpflichtung, diese bei der Beitreibung von auf sie übergegangenen Ansprüchen gegen einen potentiell erstattungspflichtigen Dritten zu unterstützen. Kommt der beigeordnete Rechtsanwalt dieser letztlich aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben hergeleiteten Verpflichtung nicht nach, so kann er seinen eigenen ...mehr

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AGS 7/2016, Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrwertvergleich; Erstreckung der Beiordnung

Leitsatz Die Einigungsgebühr für den Vergleichsmehrwert beträgt auch dann gem. Nr. 1000 VV 1,5, wenn Prozesskostenhilfe für den Vergleichsmehrwert beantragt ist und das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus am Zustandekommen des Mehrvergleichs mitgewirkt hat (Anschluss an LAG Düsseldorf v. 25.9.2014 – 5 Sa 273/14 [= AGS 2014, 503 ] und v. 13.10.2014 – 13 Ta 342/14 [= ...mehr

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zfs 7/2016, Kein Rechtsschu... / 3 Anmerkung:

Die Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg sind auch für den in ZPO-Verfahren tätigen Rechtsanwalt maßgebend, weil in Verfahren vor den Sozialgerichten die Vorschriften der ZPO über die PKH weitgehend entsprechend gelten. Die Ausführungen des LSG geben Anlass, auf einige in der Rspr. vielfach umstrittene Probleme der Entscheidung näher einzugehen. 1. Grundsätzlich kein Besch...mehr

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zfs 7/2016, Kein Rechtsschu... / Sachverhalt

Das SG Berlin hatte den Kl. für den anhängigen Rechtsstreit durch Beschl. v. 5.6.2013 Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und ihnen Rechtsanwalt X beigeordnet. Mit Schreiben vom 4.3.2015 beantragte die Betreuerin der Kl., nunmehr sie als Anwältin im Wege der PKH beizuordnen. Hieraufhin hat das SG die Betreuerin darauf hingewiesen, die Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsa...mehr

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zfs 7/2016, Kein Rechtsschu... / 2 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde ist unzulässig. Gem. § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe mit Ausnahme des ZPO entsprechend. Gem. § 127 Abs. 1 ZPO entscheidet über die Prozesskostenhilfe das jeweilige Gericht des Rechtszuges. Gegen diese Entscheidungen des Sozialgerichts findet grds. die Beschwerde an das Landessozialgericht statt, soweit nicht i...mehr

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AGS 7/2016, Höhe der Einigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG); sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m.. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG) und auch im Übrigen zulässig und begründet. Der Prozessbevollmächtigten der Klägerin steht gegen die Staatskasse nicht nur eine 1,0-fache Einigungsgebühr nach Nr....mehr

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AGS 7/2016, Erstattung fikt... / 2 Aus den Gründen

Es entspricht wohl ganz überwiegender Auffassung, dass aufgrund des das gesamte Kostenrecht und damit auch § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO beherrschenden Grundsatzes der Kostenminimierung (vgl. dazu auch § 162 Abs. 1 VwGO) die Reisekosten eines Rechtsanwalts in der Regel nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Woh...mehr

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zfs 7/2016, Kein Rechtsschu... / Leitsatz

Hebt das Prozessgericht die im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgte Beiordnung des Rechtsanwalts auf, fehlt einer Beschwerde des Rechtsanwalts hiergegen das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Anwalt im Beschwerdeverfahren die Feststellung begehrt, die Aufhebung sei nicht auf sein Verschulden zurückzuführen. (Leitsatz der Schriftleitung) LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.12.20...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist zutreffend. Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe darf grundsätzlich auch dann nicht versagt und als mutwillig betrachtet werden, wenn der Antragsteller durch sein eigenes Verhalten die Ursache dafür gesetzt hat, dass ein Umgangsverfahren überhaupt eingeleitet werden musste. Eine Einschränkung des von Art. 6 Abs. 2 GG geschützten Umgangsrecht...mehr

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AGS 7/2016, Keine Mutwillig... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil das Beschwerdegericht sie entsprechend §§ 76 Abs. 2 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat. Daran ist der Senat gebunden (§ 574 Abs. 3 S. 2 ZPO). Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichts...mehr

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AGS 7/2016, Höhe der Einigu... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren beantragte die Klägerin für die Klageanträge und einen etwaigen Vergleichsmehrwert Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten. Im Gütetermin schlossen die Parteien nach Erörterung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich, der auch nicht rechtshängige Gegenstände regelte. Das ArbG entsprach dem Prozesskostenhilfegesuch in vollem Umf...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Prozesskostenhilfe/Beiordnung [Rdn 450]

Rdn 451 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 452 1.a) Nach § 29 Abs. 4 EGGVG besteht die Möglichkeit, für den Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG PKH nach den Vorschriften der ZPO in Anspruch zu nehmen. Seiner systematischen Stellung nach scheint die Vorschrift zwar nur für das Rechtsmittelverfahre...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1363]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2187]

Rdn 2188 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2189 1. Der Pflichtverteidiger, der bereits in der Tatsacheninstanz beigeordnet worden war, bleibt auch im Revisionsverfahren Pflichtverteidiger (s. Burhoff, EV, Rn 2296). Die Pflichtverteidigung erstreckt sich allerdings nur auf die Einlegung und Begründung der Revision, nicht auf die ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Beschwerde, Gebühren [Rdn 130]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 418]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 505]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 309]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahren bei Sperrerklärung, Gebühren [Rdn 428]

Rdn 429 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 430 Für die gebührenrechtliche Behandlung des Vorgehens gegen eine Sperrerklärung (vgl. dazu eingehend u.a. → Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage, Teil B Rdn 686) ist entscheidend, welches Rechtsmittel/welcher Rechtsbehelf gewählt wird. I...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 553]

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