Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anfechtung von Justizverwaltungsakten, (§§ 23 ff. EGGVG), Gebühren [Rdn 41]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 456]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Abrechnung, Allgemeines [Rdn 590]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 229]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 990]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1394]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Allgemeines [Rdn 228]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 400]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1483]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Menschenrechtsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 314]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1312]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Auslagen, Allgemeines [Rdn 70]

Rdn 71 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, vor Teil D Rdn 2, sowie die umfangreichen Hinw. bei Burhoff/Volpert, RVG, Teil A: Auslagen aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1 und 2), vor Rn 140, bei Burhoff/Schmidt, RVG, Vorbem. 7 VV, vor Rn 1, und bei Burhoff/Kotz/Volpert, Nachsorge, Teil J Rn 98. Rdn 72 1. Zur Vergütung des Rechtsanwalts...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Pflichtverteidigung [Rdn 802]

Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brackert/Staechlin, Die Reichweite der im Strafbefehlsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung, StV 1995, 547 Burhoff, Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, RVGreport 2011, 85 Hohendorf, Probleme be...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Ladungsvollmacht [Rdn 1784]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Vertretungsvollmacht [Rdn 1809]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1810 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines, Teil A Rdn 1769. Rdn 1811 1.a) Auch der gewählte Verteidiger b...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antrag [Rdn 1071]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1513]

Rdn 1514 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1479. Rdn 1515 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn eine Frist versäumt worden ist (vgl. dazu R...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eines nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung eines Unterbevollmächtigten vor Ort

Leitsatz Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Auf seinen Antrag hin wurde dem in … lebenden Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für seinen Ehescheidungsantrag nebst den Folgesachen Versorgungsausgleich und Sorgerecht bewilligt und ihm antragsgemäß Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte jedoch mit der Maßgabe, "dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die beigeordnete Rechtsanwältin bzw. der beigeord...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort im Bezi...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten – das Gesetz meint insoweit hier die Reisekosten des Rechtsanwalts nach § 46 RVG – nicht entstehen. Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit den...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe einer dem Erinnerungsführer zu zahlenden fiktiven Terminsgebühr. Im dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren wurde der dortige Kläger zunächst durch Rechtsanwalt B. vertreten, der dem Kläger durch Beschluss der Kammervorsitzenden vom 27.1.2014 unter gleichzeitiger Gewährung von Prozesskostenhilfe als Bevollmächtigter beigeordnet worden w...mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren des AG betreffend die Frage des Entzuges der elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB hatte das FamG rechtskräftig mit Beschl. v. 8.5.2015 festgestellt, dass keine familiengerichtlichen Maßnahmen im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht erforderlich sind. Mit richterlicher Verfügung vom 18.9.2015 hat das FamG eine neue Akte unter demselben Aktenzeichen angelegt und ei...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Zust... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting beantragt. Des Weiteren hatte er beantragt, ihm Schadensersatz zu leisten in Höhe von 434,59 EUR für eine Honorarforderung seines Steuerberaters, die er zur Einlegung eines Rechtsmittels aufgewandt habe. Das Rechtsmittel sei erforderlich gewesen, um die Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach Erlas...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / Leitsatz

Bezugsgröße der Berechnung der "fiktiven" Terminsgebühr gem. Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV ist die konkrete Verfahrensgebühr, die genau dem Rechtsanwalt zusteht, der die "fiktive" Terminsgebühr für sich in Anspruch nimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt infolge der Aufhebung der Beiordnung eines früheren Bevollmächtigten erst in einem späten Zeitpunkt in das Verfa...mehr

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FoVo 6/2016, Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugbrief von einem Dritten nicht herausgegeben wird?

Kfz wird herausgegeben, nicht aber der Brief Bei Klagen auf Herausgabe von Fahrzeugen stellt sich das immer gleiche Problem: Der Schuldner ist verurteilt, ein näher bezeichnetes Fahrzeug nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren, insbesondere auch dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) an den Gläubiger herauszugeben. Die Vollstreckung des Herausgabeurteils gelingt hinsich...mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG handelt es sich um nic...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antragsteller und die weiteren Beteiligten in Abstammungsverfahren

Leitsatz Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 – XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290 [= AGS 2012, 475]). BGH, Beschl. v. 27.1.2016 – XII ...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der Beiordnung bei Mehrwertvergleich

Leitsatz Die Formulierung, dass die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf den Abschluss einer Vereinbarung erstreckt wird, kann auch außerhalb der Regelung des § 48 Abs. 3 RVG dazu führen, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für einen Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche eine Verfahrens- und Terminsdifferenzgebühr aus der Staatskasse zu erstatten sind. OLG Stut...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für die am Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft beteiligte Mutter (Beteiligte zu 2). Die Beteiligten zu 1) und 2) sind getrennt lebende Ehegatten. Der Beteiligte zu 1) hat die Vaterschaft zu dem während der Ehe geborenen minderjährigen Kind N. angefochten. Das FamG hat der B...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Nach Auffassung des OLG ist ein Rechtsanwalt nur beizuordnen, wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch diesen erforderlich erscheint. Allein die existenzielle Bedeutung der Sache könne nach dem seit 1.9.2009 geltenden Verfahrensrecht die Beiordnung nicht mehr begründen. Im vorliegenden Fall sei die Beteilig...mehr

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AGS 5/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 – XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290 [= AGS 2012, 475]). BGH, Beschl. v. 27.1.2016 – XII ZB 639/14mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 bis 8 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Familienrichters, dass sich die Erstreckung der Beiordnung durch den Beschluss im Termin auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten bezieht, also auch auf die angefallene 0,8-Verfahrensgebühr (Nr. 3101 Nr. 2 VV) und di...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem im Rubrum genannten Aktenzeichen ein Familienverfahren wegen Trennungsunterhalts anhängig, sowie ein Scheidungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung zum Unterhaltsverfahren haben die damaligen Eheleute nach ausführlicher Erörterung der gesamten familiären und finanziellen Situation einen Vergleich zur Regelu...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / Leitsatz

Die Formulierung, dass die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf den Abschluss einer Vereinbarung erstreckt wird, kann auch außerhalb der Regelung des § 48 Abs. 3 RVG dazu führen, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt für einen Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche eine Verfahrens- und Terminsdifferenzgebühr aus der Staatskasse zu erstatten sind. OLG Stuttgart, B...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend und überzeugend begründet. Leider geht die überwiegende Rechtsprechung – aus meiner Sicht aber unzutreffend – spätestens seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG und auf der Grundlage einer damit einhergehenden falschen Auslegung der mit § 48 Abs. 3 RVG einhergehenden Änderung bzw. Klarstellung des Gesetzgebers davon aus, dass außerhalb des ...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren vor dem FamG betreffend die Frage des Entzuges der elterlichen Sorge gem. § 1666 BGB hat das FamG rechtskräftig mit Beschluss vom 8.5.2015 festgestellt, dass keine familiengerichtlichen Maßnahmen im Hinblick auf das elterliche Sorgerecht erforderlich sind. Mit richterlicher Verfügung vom 18.9.2015 hat das FamG eine neue Akte angelegt und ein Verfahren zur Überpr...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. Verfahrenskostenhilfe hätte bewilligt werden können.[1] Nach § 31 Abs. 2 S. 1 FamGKG handelt es sich bei einem Verfahren zur Aufhebung und Abänderung nach § 166 Abs. 1 FamFG gegenüber dem Ausgangsverfahren um eine eigene selbstständige Angelegenheit. In Abweichung hierzu erklärt § 31 Abs. 2 S. 2 FamGKG das Verfahren zur Überprüfung der ...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Streitig ist die Höhe der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Im Klageverfahren vor dem SG ging es um Bedarf für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II, die Berücksichtigung ...mehr

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AGS 5/2016, Untauglichkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall gem. der Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG auch nach Erlass des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (B...mehr

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AGS 5/2016, Bewilligung von... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 u. 3 FamFG handelt es sich um nich...mehr

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AGS 5/2016, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Kostentscheidung ist gem. § 58 FamFG statthaft und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (§§ 58, 63, 64 FamFG). Einer Mindestbeschwer i.S.d. § 61 FamFG bedarf es bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung in Kindschaftssachen nicht (vgl. BGH FamRZ 2013, 1876 [= AGS 2013, 505]). In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Indem d...mehr

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AGS 4/2016, Unbeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

Leitsatz Eine eingeschränkte Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks ist nicht zulässig, wenn es im Gerichtsbezirk weiter entfernt liegende Orte gibt als den Kanzleisitz des beizuordnenden Anwalts. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.12.2015 – 13 WF 267/15 1 Sachverhalt Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den im ange...mehr

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AGS 4/2016, Unbeschränkte B... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Die Beschwer des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners hängt nicht davon ab, ob sich die Beschränkung seiner Beiordnung dahin auswirken kann, dass er geringere Reisekosten geltend machen kann als ein im Bezirk des AG Zossen niedergelassener Anwalt. Die formelle Beschränkung der Beiordnung reicht für die Begründung einer Beschwerdebefugnis ...mehr

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AGS 4/2016, Unbeschränkte B... / Leitsatz

Eine eingeschränkte Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks ist nicht zulässig, wenn es im Gerichtsbezirk weiter entfernt liegende Orte gibt als den Kanzleisitz des beizuordnenden Anwalts. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.12.2015 – 13 WF 267/15mehr

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AGS 4/2016, Unbeschränkte B... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den im angefochtenen Beschluss ausgesprochenen Vorbehalt, er werde nur zu den Bedingungen eines im Bezirk des AG Zossen niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der vom Antragsteller eingelegte Rechtsbehelf ist als Erinnerung zulässig, jedoch nicht begründet. Die Festsetzung der nach § 45 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 RVG aus der Landeskasse aufzubringenden Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des LSG ist nicht zu beanstanden. Dem Erinnerungsführer steht ein höherer Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nicht zu. Dabei kan...mehr