Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gesetzentwurf waren die Regelungen zu den beitragspflichtigen Einnahmen noch als eigenständiger Titel mit mehreren Vorschriften (§§ 55 bis 61) vorgesehen, ähnlich den Regelungen in §§ 226 ff. SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 122 bis 126). Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden sie dann zunächst in § 54 gebündelt (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 52), bevor sie als § 57 in K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.3 Sonstiges zur Tragung der Beiträge (Abs. 5)

Rz. 12 Nach Abs. 5 gilt § 249 Abs. 3 und 4 SGB V mit der Maßgabe, dass statt des allgemeinen und ermäßigten Beitragssatzes der Krankenkasse und des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes der Beitragssatz der Pflegeversicherung und bei den in Abs. 3 Satz 1 genannten Beschäftigten für die Berechnung des Beitragsanteils des Arbeitgebers ein Beitragssatz in Höhe des um einen P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Beiträge aus Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands

Vom Arbeitgeber über das ohnehin geschuldete Arbeitsentgelt erbrachte Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers sind – soweit sie steuerfrei sind[1] – gleichermaßen beitragsfrei zur Sozialversicherung.[2] Überschreiten die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands den für die Steuerfreiheit zulässige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.1 Beitragszahlung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind – in Anlehnung an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 252 SGB V) – die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung übernommen (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 44 zu § 56...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.5 Beitragszuschlag für Kinderlose (Abs. 5)

Rz. 14 Nach Abs. 5 ist der Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Abs. 3 Satz 1 vom Mitglied allein zu tragen. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist aufgrund des Urteils des BVerfG v. 3.4.2001 (1 BvR 1629/94) eingeführt worden. Hiermit sollten die Kindererziehungsleistungen in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung berücksichtigt we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.5 Beitragsberechnung bei Personen, die nach § 26 Abs. 2 weiterversichert sind (Abs. 5)

Rz. 18 Leistungsansprüche aus der sozialen Pflegeversicherung ruhen grundsätzlich, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 1). § 26 Abs. 2 eröffnet Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, die Möglichkeit der Weiterversicherung. Abs. 5 sieht für diese Pe...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen bei Beziehern von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bezug von Krankengeld führt in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 224 SGB V zur Beitragsfreiheit. In der sozialen Pflegeversicherung ist eine solche Regelung jedoch nicht vorgesehen. Nach § 49 Abs. 2 i. V. m. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleiben Krankengeldbezieher weiterhin Mitglieder der Pflegeversicherung und sind folglich beitragspflichtig (vgl. § 54 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. Die Regelung stellt damit ausdrücklich nur auf die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessend...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragszahlung zunächst als eigener Titel in den §§ 65 bis 67 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 28 f.) und wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in § 56 zusammengefasst (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 54), be...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragstragung zunächst als eigener Titel in den §§ 62 bis 64 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 126 f.), wurde dann im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zunächst in einer Norm in § 55 zusammengefasst (vgl. B...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem nahezu jährlich geändert worden, wobei sich die meisten Änderungen auf die Anpassung von in Bezug genommener Normen beschränken: Zum 25.6.1996 wurde Abs. 3 Satz 5 durch Art. 1 Nr. 23 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. S...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.2 Kompensation der Belastungen (Abs. 2, 3 und 4)

Rz. 6 Die Abs. 2 bis 4 sollen die Belastungen der Arbeitgeber durch die mit der hälftigen Beitragstragung erhöhten Lohnnebenkosten kompensieren. Abs. 2 sieht zunächst die Aufhebung eines landesweiten Feiertags, der stets auf einen Werktag fällt, vor (sog. "Pflegekompromiss"). Mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen haben daraufhin alle Bundesländer einen Feiertag, konkret den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, also die Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Abs. 1 regelt den Grundsatz der hälftigen Beitragstragung für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung. Abs. 2 sieht zum Ausgleich der w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. Die Regelung stellt damit ausdrücklich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch relevante Rech...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Im Gesetzentwurf war die Beitragstragung zunächst als eigener Titel in den §§ 62 bis 64 vorgesehen (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 126 f.), bevor diese zunächst in einer Norm in § 55 zusammengefasst wurden (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 53) und dan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Merkmale "Geschlecht" und "sexuelle Identität" sind Ausdruck einer erhöhten gesellschaftlichen Sensibilität für geschlechtsbezogene Themen. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie Praktiken und tradierte Rollenbilder, die früher gesellschaftlich akzeptiert waren, rechtlich auf den Prüfstand stellen müssen. Die Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 3.4 Bildung von Kennzahlen

In der Praxis werden Kennziffern zu allen möglichen Themen und Fragestellungen gebildet. Es gibt i. W. Kenngrößen zur Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur, Vermögensdeckung, Rentabilität und Liquidität. Hierzu gehört auch die Auswertung aller erkennbaren Einflüsse, einschließlich der sich verändernden Gegebenheiten im Zeitverlauf. Erst die Interpretation sämtlicher Daten un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / Zusammenfassung

Begriff Aus den absoluten Angaben des buchhalterischen Jahresabschlusses lassen sich der Erfolg und das Wirtschaften eines Unternehmens nicht umfassend erkennen und beurteilen. Erst wenn bestimmte Daten und Zahlen aufbereitet und zueinander in Beziehung gesetzt werden, ist eine fundierte und vollständige Information unterschiedlicher Adressaten möglich. Mit dieser zweckgeric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 59a Berück... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Satz 1 der Norm sieht vor, dass der Beitragsabschlag nach § 55 Abs. 3 Satz 4 und 5 die vom Mitglied zu tragenden Beiträge reduziert. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die sich aus der Beitragssatzdifferenzierung resultierende Entlastung ausschließlich auf den vom Mitglied zu tragenden Beitragsanteil auswirken soll. So reduziert sich bei Beschäf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 6 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt, wie eine Kündigung zu gestalten ist, welchen Formvorschriften sie unterliegt und zu welchem Zeitpunkt sie ausgesprochen werden kann. Ein Schwerpunkt des Beitrags liegt im Zugang von Kündigungen, da hier in der Praxis immer wieder Fehler gemacht werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die allgemeinen Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dar. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Grundlage für die personenbedingte Kündigung ist § 1 Abs. 2 KSchG. Die weiteren Voraussetzungen werden maßgeblich von zahllosen Entscheidungen der Rechtsprechung festgelegt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 3 Privat fortgeführte Verträge der betrieblichen Altersversorgung

Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat, zählen nicht zu den Versorgungsbezügen.[1] Danach werden Leistungen der bAV in allen Formen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 1 Zeitabstände

Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 5 Umfang und Inhalte der Prüfung

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Damit keine Beiträge verjähren, umfasst der Prüfzeitraum grundsätzlich den gesamten Verjährungszeitraum von 4 Jahren. Die Verjährung der Beitragsforderungen ist für die Dauer der Betriebsprüfung gehemmt. Die Hemmung endet, wenn die Betriebsprüfung unmittelbar nach ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.2 Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung

Für die Zuordnung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu den Versorgungsbezügen ist unerheblich, wer die Leistungen finanziert hat. Dies bedeutet, dass die Leistungen selbst dann zu den Versorgungsbezügen gehören, soweit sie auf Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen. Das gilt auch insoweit, als es sich um Leistungen aufgrund einer Höher- oder Weiterversicherung in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 6 Übertragung von Anwartschaften

Bei einem Arbeitgeberwechsel werden die gezahlten Beiträge (Anwartschaften) häufig auf die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Entsprechend erworbene Versorgungsbezüge sind grundsätzlich gleichfalls beitragspflichtig. Das gilt auch, wenn der Versorgungsbezieher der vorherigen Versorgungseinrichtung als Pflichtversicherter angehört hatte und sich bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 7.2 Prüfmitteilung/Beitragsbescheid

Die beanstandeten Sachverhalte werden in einem Prüfbericht[1] zusammengefasst und dem Arbeitgeber mittels Verwaltungsakt bekannt gegeben. Dies umfasst alle versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Sachverhalte, einschließlich der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, die Insolvenzgeldumlage und die Abgabepflicht sowie die Vorauszahlungsbescheide zur Künstlersoz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Versorgungsbezügen gehören Renten der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich müssen immer dann Beiträge aus dem Versorgungsbezug gezahlt werden, wenn die Leistung unmittelbar mit dem Erwerbsleben in Zusammenhang steht und die Leistung ohne diesen Zusammenhang nicht denkbar wäre. Für die beitragsrechtliche Beurteilung, ob ein Versorgungsbezug im Sinne des Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 5.2 Prüfung über das gesamte Rechnungswesen

Die Prüfung erstreckt sich über den gesamten Bereich der Entgeltunterlagen.[1] Sie kann über das gesamte Rechnungswesen einschließlich aller Voraufzeichnungen und Belege ausgedehnt werden.[2] Da entgeltbezogene Vorgänge oft nur in der Finanzbuchhaltung verbucht sind, ist mittlerweile die Prüfung des Rechnungswesens Prüfstandard der Rentenversicherungsträger. Zu den entgeltbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung dar. Nach Beschreibung der allgemeinen Voraussetzungen wird auf die einzelnen Arten des krankheitsbedingten Leistungsausfalls eingegangen. Hierbei wird die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Kündigungsschutzverfahren betont, da sie den Maßstab für die Kündigungsentscheidung des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes. Über den Maßstab der Sittenwidrigkeit und Treu und Glauben wird auch in Kleinbetrieben und innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ein gewisser Mindestkündigungsschutz gewährleistet. Im Weiteren wird dargelegt, wie Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 4 Kündigungsschutz durch Betriebsratsanhörung

Besteht in dem Betrieb ein Betriebsrat, ist der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören, selbst wenn es sich um einen Kleinbetrieb i. S. d. § 23 Abs. 1 KSchG handelt oder der Arbeitnehmer die Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht vollendet hat. Kündigungen ohne Anhörung des Betriebsrats sind unwirksam.[1] Über die notwendige Einbindung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.7 Besondere gesetzliche Kündigungsschutzbestimmungen

Bestimmte Personengruppen genießen kraft Gesetzes einen besonderen Kündigungsschutz. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, deren Arbeitsverhältnis nur mit Zustimmung eines Gremiums oder einer Behörde gekündigt werden kann und Personen, denen allein aus wichtigem Grund gekündigt werden darf. Das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen kann gem. § 168 SGB IX ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2 Beiträge und Meldungen

Die Bemessung und Abführung der Beiträge und Umlagen sowie die Abgabe von Meldungen nach der DEÜV sind von den Arbeitgebern nach den allgemeinen Regelungen vorzunehmen, die für Beschäftigte gelten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 5 Zusammenarbeit in der Lieferkette bei der Durchführung von Abhilfemaßnahmen

Wenn ein Unternehmen, das den Vorgaben des LkSG unterliegt, feststellt, dass ein unmittelbarer Zulieferer eine menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflicht verletzt oder dies unmittelbar bevorsteht, muss es gemäß § 7 Abs. 1 LkSG umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Hierbei spiel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert, mit welcher Kündigungsfrist nach Gesetz, Tarifvertrag oder dem geschlossenen Arbeitsvertrag gekündigt werden muss. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlichen Kündigungsfristen finden sich in § 622 BGB; für tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Fristen sind die entsprechenden Verträge zu untersuchen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Reaktio... / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag stellt die möglichen Reaktionen eines Arbeitnehmers auf eine Änderungskündigung dar. Hierzu gehören auch die damit verbundenen prozessualen Fragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzweise, gesetzlich geregelt. Da die Änderungskündigung jedoch eine Form der Kündigung ist und a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 1 Einordnung der Abhilfemaßnahmen: eine Sorgfaltspflicht des LkSG

Im Sinne einer umfassenden Unternehmensverantwortung enthält das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) klare Anforderungen an alle betroffenen Unternehmen, die Achtung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten in ihre alltäglichen Geschäftsprozesse zu integrieren und sowohl präventiv als auch kurativ jede Verletzung dieser Pflichten zu vermeiden bzw. im aku...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Jan-Hendrik Hillers, StB[*] Nachdem der Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) zunächst gravierende Änderungen im Bereich der Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 5. VermBG vorgesehen hat, wurden die geplanten Änderungen nicht mehr in den Regierungsentwurf des ZuFinG übernommen. Der Beitrag stellt daher zunächst die Grundzüge des 5. VermBG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stillstand bei der Arbeitne... / 2. Vermögenswirksame Leistungen

Voraussetzung für die staatliche Förderung der Vermögensbildung ist jedoch, dass die vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitnehmer in bestimmte Anlageformen angelegt werden.[5] Zentrale Vorschrift ist § 2 5. VermBG: Was unter den Begriff der "vermögenswirksamen Leistungen" i.S.d. 5. VermBG fällt, ist in § 2 5. VermBG geregelt; die Norm stellt damit die zentrale Vorschrift de...mehr