Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / Zusammenfassung

Begriff Für die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erzielten Arbeitsentgelte (Kurzlohn) erfolgt die Beitragsabführung mit den Anteilen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Für die ausgefallenen Arbeitsentgelte entrichtet der Arbeitgeber allein einen zusätzlichen Beitrag. Für die Berechnung dieser zusätzlichen Beiträge bestimmt das Gesetz besondere Beitragsbemessungsg...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.5 Auswirkungen für freiwillig Krankenversicherte

Die Beitragsregelungen im Zusammenhang mit der Mindesteinnahmegrenze gelten nur für krankenversicherungspflichtige Mitglieder. Ist der Bezieher des Versorgungsbezugs freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist grundsätzlich immer der volle Betrag des Versorgungsbezugs beitragspflichtig. Dies gilt unabhängig von der Höhe und der Art des Versorgungsbezugs und gi...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.4 Auswirkungen von Nachzahlungen auf die Beitragspflicht

Sofern der Mindestbetrag erst unter Berücksichtigung einer Nachzahlung überschritten wird, werden von den Versorgungsbezügen Beiträge i. R. d. Verjährung nacherhoben. Soweit die Nachzahlung einen Zeitraum vor dem 1.1.2020 betrifft, wird bei Überschreitung des Mindestbetrags der Gesamtbetrag des Versorgungsbezugs beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nachzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 6 Beitragsbemessung während der Kurzarbeitsperiode bei Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten

Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des ersten Arbeitsausfalls und war er für Arbeitsausfälle vorgesehen, so erhält er als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur das Entgelt, das er ohne die Arbeitsausfälle erzielt hätte. Für die Entgeltausfälle, die ohne die Arbeitsunfähigkeit der Kurzarbeit zuzurechnen wären, erhält er von der Krankenkasse Teilkrankengeld. In ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.1 Steuerfreie Zuwendungen

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie die in § 3 Nrn. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts[1] ist mindestens auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Ein Rechtsanspruch kann z. B. aufgrund gesetzlicher Regelung (u. a. Mindestlohngesetz), eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache gegeben sein. Insoweit kommt es nicht auf die Höhe des ta...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.2 Beitragsfreie Zeiten ohne Entgeltzahlung

Wurde in Zeiten der Beschäftigung kein Arbeitsentgelt gezahlt und besteht für diese Beitragsfreiheit, werden die Zeiträume bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Entgelt wird beispielsweise nicht gezahlt wegen Arbeitsunfähigkeit, der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz [1] oder aufgrund der Elternzeit. Sollten während des Be...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.3 Beitragsrechtliche Auswirkung von Versorgungsausgleichen

Der beitragspflichtige Zahlbetrag des Versorgungsbezugs mindert sich nicht bei Abtretungen i. R. d. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.[1] Wegen des im Beitragsrecht herrschenden Bruttoprinzips wirken sich solche Minderungen nicht auf die Beitragsbemessungsgrundlage aus. Die Unterhaltsleistung stellt eine echte wirtschaftliche Verwendung der Einnahme dar. Sie ist der Pr...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäftigte ist verpfl...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.2.2 Freiwillig versicherte Versorgungsempfänger

Freiwillig versicherte Versorgungsempfänger, die ihre Beiträge und Zusatzbeiträge selbst an die Krankenkasse zahlen, sind von der zeitlichen Verzögerung der Veränderungen bei Zusatzbeitragssätzen nicht betroffen. Sie haben den veränderten Zusatzbeitrag vom Zeitpunkt der Erhebung bzw. Veränderung an zu zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.1 Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und die 80 %-ige Bruttoentgeltdifferenz (fiktives Arbeitsentgelt) ergeben die beitragspflichtigen Einnahmen. Wird dabei die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, wird zunächst das fiktive Arbeitsentgelt gekürzt. Nur bei darüber hinausgehenden Beträgen wird auch das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt gekürzt. Im Ergebnis vermindert si...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 7 Beitragsabführung

Für krankenversicherungspflichtige Rentner haben alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu ermitteln, von den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse abzuführen.[1] Für freiwillig versicherte Rentner gilt die Verpflichtung der Zahlstelle zur Beitragsabführung nicht. In diesen Fällen werden die Krankenve...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 3 Mehrfache Zahlung von Sonderzuwendungen

Werden im Laufe des Jahres mehrere Einmalzahlungen gewährt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile der Einmalzahlung zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf das Arbeitsentgelt allerdings nur insoweit herangezogen werden, als es auch tatsächlich beitragspflichtig war. Das bedeutet, dass die wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitrag...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 4 Keine doppelte Beitragspflicht in Ansparphase und bei Leistungsbezug

Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen wird immer wieder mit dem Argument kritisiert, die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge führe zu einer doppelten Beitragspflicht. Zum einen werden von den Aufwendungen während der Ansparphase Beiträge berechnet. Zum anderen sind die daraus entfallenden Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Das BSG hat bereits festgestellt, dass es ...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.1 Vor-/Nacharbeit

Im Zusammenhang mit Feiertagen oder Betriebsferien wird die ausgefallene Arbeitszeit oft auf andere Werktage vor oder nach der Betriebsruhe verteilt. Für die Beitragsberechnung ist hinsichtlich des durch die Vor- und Nacharbeit erzielten Arbeitsentgelts die Zuordnung zum richtigen Entgeltzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung wichtig. Da es sich um laufendes Arbeitsentge...mehr

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Incoming-Freiwilligendienst

Begriff Im Rahmen des Projekts "Internationale Freiwilligendienste für unterschiedliche Lebensphasen" (IFL) soll Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit bereitet werden, sich weltweit gemeinnützig zu engagieren. Kommen ausländische Freiwillige nach Deutschland, um an den Incoming-Angeboten teilzunehmen, spricht man bei diesen von "Incoming-Freiwilligendiensten". Die Fre...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.1 Freibetrag bei Überschreitung der Mindesteinnahmegrenze

Wird die monatliche Mindesteinnahmegrenze (2024: 176,75 EUR; 2023: 169,75 EUR) überschritten, besteht für die Versorgungsbezüge Beitragspflicht. Allerdings sind dann von den Versorgungsbezügen, bei denen es sich um Renten der betrieblichen Altersversorgung handelt, ein Freibetrag in Höhe der Mindesteinnahmegrenze von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen; ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3 Mindesteinnahmegrenze

Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksichtigung von Arbeitseinkommen) insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen.[1] Für das Kalenderjahr 2024 beträgt der Grenzwert 176,75 EUR (2023: 169,75 EUR). Wichtig Mindesteinnahmegrenze gilt nur ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.2 Berücksichtigung des Freibetrags bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Der Freibetrag ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen. Der Freibetrag ist also von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abzuziehen und erst im zweiten Schritt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Praxis-Beispiel Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente und bAV Ein versicherungspflichtiger Rent...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen sind bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts insoweit zu berücksichtigen, als dass das bis zum Ablauf des Monats der Zuordnung bislang beitragspflichtige Arbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nicht erreicht.[1] Für die Feststellung sind nicht nur die Arbeitsentgelte von dem Arbeitgeber, der ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführe...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.2 Arbeitsphase

Grundlage für die Beitragsberechnung in der Arbeitsphase (Ansparphase) ist das in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällige Arbeitsentgelt.[1] Der aufgrund der Wertguthabenvereinbarung als Entgeltguthaben verwendeten Teil, wird zunächst nicht verbeitragt. Für die Berechnung der Beiträge aus Einmalzahlungen ergeben sich keine Besonderheiten; es gilt § 23a SGB IV. Die Einmalza...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.3.1 Bemessungsentgelt

Das in der Freistellungsphase vereinbarungsgemäß fällige Arbeitsentgelt ist beitragspflichtige Einnahme und insoweit Grundlage für die Beitragsberechnung.[1] Es stellt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt dar. Werden während der Freistellungsphase Beträge des Entgeltguthabens als Einmalzahlung (z. B. als Weihnachtsgeld) verw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1 Freiwillige Mitglieder

Für die Beitragsberechnung der freiwillig Versicherten ist deren "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" heranzuziehen.[1] Für die Beurteilung der Beitragspflicht einer Einnahme ist es unerheblich, ob sie einen schädigungsbedingten oder sonst in der Person des Versicherten liegenden Mehrbedarf ausgleichen soll bzw. ob eine Zweckgebundenheit der Einnahme vorliegt. 1.1 Bezü...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2 Zeitversetzt gezahlte Entgeltbestandteile

Da unter Einmalzahlungen in erster Linie die nicht in ständiger Wiederholung zu zahlenden Bezüge zu verstehen sind, gehören z. B. Provisionen, Überstundenvergütungen und Verkaufsprämien nicht dazu. Diese Vergütungen zählen vielmehr zum laufenden Arbeitslohn und sind daher in dem Zeitabschnitt für die Beitragsberechnung heranzuziehen, für den sie gezahlt werden. Bei verspätet...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 4.2 Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst

Während des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes ist keine Krankenversicherung notwendig, weil die betreffenden Personen Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung haben. Damit ruht die gesetzliche Krankenversicherung. Das Ruhen einer privaten Krankenvollversicherung wird durch eine sog. Anwartschaftsversicherung erreicht. Bedeutung der Anwart...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.2 Kurzarbeit

Für die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] ist für das infolge des Arbeitsausfalls entgangene Arbeitsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt[2] als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Daneben wird auch das tatsächlich erzielte Arbeits...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 5 Änderung im Versicherungsstatus des Arbeitnehmers

Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer versicherungspflichtigen zur versicherungsfreien Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist Folgendes zu berücksichtigen: Für die Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen kommt es darauf an, welchem Beschäftigungsabschnitt die Zahlung zuzuordnen ist. Die Einmalzahlung ist für die Beitragsberechnung ggf. aufzuteilen.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 7 Anschluss an Krankengeld

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bis zum 6.4.2024. Krankengeld bezieht sie in der Zeit vom 7.4.2024 bis zum 10.5.2024. Ab dem 11.5.2024 bis zum 17.6.2024 nimmt sie unbezahlten Urlaub in Anspruch. Am 18.6.2024 nimmt sie die Arbeit wieder auf. Ergebnis Im Anschluss an den Bezug von Krankengeld bleibt die versicherungspflichtige Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 2.2.1 Ruhende Beschäftigung

Ruht das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und wird während des ruhenden Beschäftigungsverhältnisses eine Einmalzahlung ausbezahlt, gilt: Die Einmalzahlung ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Die Einmalzahlung ist nur dann beitragspflichtig, wenn bereits im lau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsnachentrichtung / 1 Grundsätze für die Nachentrichtung

Wird Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber nachgezahlt (z. B. aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge), so sind diese Zahlungen laufendes Arbeitsentgelt. Im Allgemeinen ist eine Korrektur der Abrechnung des Entgeltabrechnungszeitraums erforderlich, für den die Nachzahlung geleistet wird. Es ist jedoch auch zulässig, solche Nachzahlungen bei der Beitragsberechnung wie eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2.3 Provision/Verkaufsprämie/Überstundenvergütung o. dgl.

Aus verwaltungsmäßigen Gründen werden Provisionen, Verkaufsprämien, Überstundenvergütungen usw. vielfach mit ständiger 1-, 2- oder sogar mehrmonatiger Verspätung mit dem laufenden Entgelt gezahlt. Unter der Voraussetzung, dass diese "Phasenverschiebung" permanent gleichmäßig vorliegt, können diese Entgeltbestandteile zur Vermeidung des entsprechend großen Arbeitsaufwands im M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teillohnzahlungszeitraum / 2.2 Kalendertägliche Berechnung

Die Beiträge sind für die tatsächliche Anzahl der Kalendertage des Berechnungszeitraums zu berechnen. Die Zeit der tatsächlichen Entgeltzahlung ist für die Ermittlung des Beitragsbemessungszeitraums unerheblich. Wird der Beitragsberechnungszeitraum z. B. wegen einer Krankengeldzahlung unterbrochen und endet der Anspruch auf Krankengeld an einem Freitag, sind der folgende Sams...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 1 Zuordnung des Entgelts

Das laufende Arbeitsentgelt ist für die Beitragsberechnung dem jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es erzielt wurde. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern darauf, wann die ursächliche Arbeitsleistung erbracht wurde. Bei der beitragsrechtlichen Zuordnung von Einmalzahlungen sind Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Beiträge sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.3 Beitragszuschuss an privat/freiwillig Versicherte

Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die weiterhin versicherungsfrei und freiwillig oder privat krankenversichert bleiben, erhalten vom Arbeitgeber auch weiterhin den Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe des Arbeitsentgelts, von dem der Arbeitgeber bei bestehender Krankenversicherungspflicht seinen Beitragsanteil en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / 3.2.1 Halber Regelbeitrag für die ersten 3 Jahre

Der Lehrer/Erzieher zahlt ohne Nachweis des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens in den ersten 3 Jahren der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit den halben Regelbeitrag. Beitragsbemessungsgrundlage für den halben Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der halben monatlichen Bezugsgröße. Wird die selbstständige Tätigkeit im Rechtskreis Ost eins...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Bei der Beitragsgestaltung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen. Alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, sind ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung der Beitragsberechnung zugrunde zu legen. Diese Regelung bedeutet aber auch, dass bei der Beitragsberechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.3 Beitragszuschuss

Es gibt Konstellationen, in denen Beschäftigte trotz ihres Arbeitsentgelts im Übergangsbereich privat kranken- und pflegeversichert sind. Dabei kann es sich z. B. um weiterbeschäftigte Rentner oder um Teilzeit während Elternzeit mit Befreiung von der Versicherungspflicht handeln. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Kranken- und P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 7 Teilmonate

Wird Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat erzielt (z. B. wegen Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe des Kalendermonats), ist – ausgehend vom anteiligen Arbeitsentgelt – das monatliche Arbeitsentgelt zu errechnen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2.3 Additionspflege

Übt eine arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson mehrere Pflegetätigkeiten aus, ist die beitragspflichtige Einnahme der Beitragsberechnung für die Pflegeperson anteilig für jede Pflegetätigkeit zugrunde zu legen. Dabei richtet sich die anteilige beitragspflichtige Einnahme ausschließlich nach dem Anteil der maßgebenden Pflege am Gesamtpfle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 3.2 Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt waren zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu berechnen. Hierzu wurde die Bemessungsgrundlage mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. KV: 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert und anschließend verdoppelt. Im nächsten Schritt wurde der Arbeitgeber-Beitragsanteil auf Basis des tatsächlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.2 Insolvenzgeldumlage

SV-Luft ist für eine Insolvenzgeldumlage nach § 358 SGB III nicht zu bilden. Ist wegen einer nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung von Wertguthaben eine Störfall-Beitragsberechnung vorzunehmen, hat der Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage nach dem aus dem Wertguthaben rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zu zahlen. Die Insolvenzgeldumlage kann dabei nicht aus dem Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsabzug: Nachträglich... / Sozialversicherung

1 Nachholung des Beitragsabzugs bei den nächsten 3 Entgeltzahlungen Der Arbeitgeber soll die Beitragsanteile des Arbeitnehmers bei jeder Entgeltzahlung einbehalten. Üblicherweise wird daher der Beitragsanteil aus dem Arbeitsentgelt einbehalten (sog. Beitragsabzug). Ist dieser Beitragseinzug unterblieben, kann der Arbeitgeber die Versichertenanteile für die letzten 3 abgerechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / 1.3 Dynamisierung von Beitragsbemessungsgrundlagen

Aus der Veränderung des Durchschnittsentgelts leiten sich auch die Dynamisierungsfaktoren in der Rentenversicherung ab. Diese sind z. B. im Rahmen der einkommensgerechten Beitragsberechnung der versicherungspflichtigen Selbstständigen oder für die Nachversicherung von Bedeutung.mehr