Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragssatz

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze

Zusammenfassung Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsvero...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 5 Beitragssatz/-höhe

Der Beitragssatz für das Jahr 2024 beträgt weiterhin 2,6 %. Die Höhe der Beiträge ist vom Beitragssatz und der Zugehörigkeit zu den o. g. Personenkreisen abhängig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.3.2 Beitragssatz in der Krankenversicherung

Während der Freistellungsphase besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch ruht jedoch in dieser Zeit. Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich in den Fällen, in denen nach der Freistellungsphase die Beschäftigung wieder aufgenommen wird (z. B. Freistellung während einer Pflege- oder Elternzeit), nach dem allgemeinen Beitragssatz, weil der Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Beitragssatz bei Beitragsbemessung nach Mindesteinnahmen

Bei freiwilligen Mitgliedern, die Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit beziehen, deren Beiträge aber nach der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V erhoben werden,[1] ist für die Beiträge aus Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz maßg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.6 Maßgebender Beitragssatz

Rz. 11 Für die Einmalzahlung ist jeweils der Beitragssatz anzuwenden, welcher zum (ggf. letztlichen) Zeitpunkt der Zuordnung gilt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Beitragssatz bei Berücksichtigung von Familieneinkommen

Bei der Beitragsfestsetzung ist zwischen dem tatsächlichen Einkommen des freiwillig Versicherten einerseits und dem zu berücksichtigenden Familieneinkommen andererseits zu unterscheiden. Soweit der freiwillig Versicherte über eigene Einnahmen verfügt, ist auf diese Einnahmen der für die jeweilige Einnahmeart maßgebende Beitragssatz anzuwenden. Für das zu berücksichtigende Famil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 2 Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung

Der Beitragssatz ändert sich in der Bemessungsgrundlage nicht. Wurde vor Beginn der Kurzarbeitsperiode der Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet, so ist dieser sowohl auf das tatsächlich erzielte als auch auf das fiktive Arbeitsentgelt anzuwenden.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %. Für die Zahlung des "Ausfal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beitragssatz für freiwillige Mitglieder

Bei der Feststellung des anzuwendenden Beitragssatzes kommt es sowohl auf den Personenkreis, dem das Mitglied im Rahmen der freiwilligen Versicherung zuzurechnen ist, als auch auf die Einnahmeart bzw. Einnahmearten, die es erzielt, an. Wie bei den Pflichtversicherten werden die Beiträge der freiwillig versicherten Mitglieder unter Anwendung von Beitragssätzen festgesetzt. Auc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.1 Beitragssatz

Für krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz (2024: 14,6 %) der Krankenversicherung. Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz. Die Berechnung der Beiträge aus Renten und Landabgaberenten nach dem ALG [1] erfolgt mit der Hälfte ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszuschuss (Selbststä... / 2.3 Beitragssatz bei Versicherung ohne Krankengeldanspruch

Für Künstler/Publizisten, die bei Krankenversicherungspflicht keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, berechnet sich der Beitragszuschuss nicht nach dem allgemeinen, sondern nach dem ermäßigten Beitragssatz.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.2 Ermäßigter Beitragssatz

Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz. Er beträgt 14,0 %.[1] Für den Beitragssatz bei Freistellung von der Arbeit gelten besondere Regelungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.1 Allgemeiner Beitragssatz

Dieser Beitragssatz gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben.[1] Er beträgt bundeseinheitlich 14,6 %.[2] Der allgemeine Beitragssatz bezieht sich grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt eines krankenversicherungspflichtigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor- und Nachteile der gese... / 1.2.2 Beitragssatz

Für alle Krankenkassen gilt ein bundeseinheitlicher gesetzlich festgelegter Beitragssatz. Die daraus entrichteten Beiträge fließen in den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten die Zuweisungen in Form einer Grundpauschale und einem Zuschlag, der sich nach Alter, Geschlecht und Versicherungsrisiko richtet.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst: A... / 2.2 Beitragssatz in der Krankenversicherung

Die Jugendfreiwilligendienstleistenden haben Anspruch auf Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf der 6 Wochen wird Krankengeld gezahlt. Daher ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % anzuwenden. Zusatzbeitrag der Krankenversicherung Für Teilnehmer eines Jugendfreiwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen / 6 Beitragssatz

Für die Einmalzahlung ist jeweils der Beitragssatz anzuwenden, der in dem Entgeltabrechnungsmonat gilt, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zugeordnet wird.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6 Beitragssatz und Beitragstragung

6.1 Beitragssatz Für krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz (2024: 14,6 %) der Krankenversicherung. Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz. Die Berechnung der Beiträge aus Renten und Landabgaberenten nach dem ALG [1] erfolgt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.2 Für die Beitragsberechnung maßgebliche Beitragssätze

Für die Berechnung des Beitrags für freiwillig versicherte Rentner sind je nach Art des Einkommens unterschiedliche Beitragssätze anzuwenden.[1] Die Beiträge des freiwillig versicherten Rentners aus den Einnahmearten Arbeitsentgelt, Rente, Versorgungsbezug und Arbeitseinkommen sind mit dem bundeseinheitlichen allgemeinen, festgesetzten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversicherung (Beitragssätze)

Zusammenfassung Begriff Die Beiträge von freiwillig Krankenversicherten werden nach einem einheitlichen Beitragssatz erhoben. Umfasst der Versicherungsschutz des Mitglieds einen Krankengeldanspruch, werden die Beiträge vom allgemeinen Beitragssatz berechnet. Besteht hingegen kein Anspruch auf Krankengeld, werden sie vom ermäßigten Beitragssatz berechnet. Gesetze, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge von freiwillig Krankenversicherten werden nach einem einheitlichen Beitragssatz erhoben. Umfasst der Versicherungsschutz des Mitglieds einen Krankengeldanspruch, werden die Beiträge vom allgemeinen Beitragssatz berechnet. Besteht hingegen kein Anspruch auf Krankengeld, werden sie vom ermäßigten Beitragssatz berechnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsatz aus Rente/Versorgungsbezügen/Arbeitseinkommen

Für die Einnahmearten Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit ist der allgemeine Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes anzuwenden. Diese Vorgabe führt dazu, dass ein freiwillig Versicherter für diese Einnahmearten nicht vom günstigeren ermäßigten Beitragssatz profitieren kann, wie di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 2 Beitragssätze

Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen sind nach dem Beitragssatz zu berechnen, welcher für den Abrechnungszeitraum zutrifft. Sie sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und für die Zeit der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.1  Höhe

In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.7.2023 bundeseinheitlich 3,4 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Selbst für diejenigen freiwillig versicherten Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben, darf die Krankenkasse keinen geringeren als den allgemeinen Beitragssatz vorsehen.[1] Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für freiwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.1.4 Wartezeit zum Entgeltfortzahlungsanspruch

Der allgemeine Beitragssatz[1] gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf Weiterzahlung von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) haben. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Neuantritt einer Arbeitsstelle erst nach einer 4-wöchigen "Wartezeit" entsteht.[2] Auch in den erst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.3.2 Sachsen

Für Mitglieder im Bundesland Sachsen gelten folgende Beitragssätze:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.1.2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für geringfügig entlohnt Beschäftigte gelten besondere Beitragssätze.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 1.1.2023 2,6 %.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.1.3 Beschäftigte Rentner

Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für das Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitnehmer zeitgleich eine Teilrente wegen Alters oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit bezieht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1 Krankenversicherung

Die Entscheidung darüber, ob der allgemeine oder ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist, ist jeweils bei Beginn bzw. Änderung des Versicherungsverhältnisses zu treffen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz gesetzlich festgelegt. Diese gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Die Beitragstragung erfolgt jeweils paritätisch durch die Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen)

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 2 Allgemeine/Knappschaftliche Rentenversicherung

In der allgemeinen Rentenversicherung gilt seit 1.1.2018 ein Beitragssatz in Höhe von 18,6 %. Zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er 24,7 %.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 5 Unfallversicherung

Einen vergleichbaren Beitragssatz wie für die übrigen Sozialversicherungszweige gibt es hier nicht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und nach dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen.[1] Die Satzung des Unfallversicherungsträgers kann allerdings bestimmen, dass die Beiträge entweder nach dem wirklich verdienten Entgelt oder nach einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.3 Zusatzbeitrag

Zusatzbeiträge[1] werden nach einem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz berechnet.[2] Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben. Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.5 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für gesetzlich krankenversicherte geringfügig entlohnt Beschäftigte muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung abführen. Für geringfügig entlohnt Beschäftigte im gewerblichen Bereich beträgt dieser derzeit 13 % und für Minijobs im Privathaushalt 5 %.[1] Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die seit dem 1.1.2013 aufgenommen werden, besteht grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.3 Beitragsabschlag

4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen) Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Seit 1.1.2023 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,06 %.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 7.2 Minijob-Zentrale

Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale seit 1.1.2023 1,1 % (2022: 0,9 %). Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt seit 1.1.2023 0,24 % (2022: 0,29 %). Dabei bleibt es auch 2024.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4 Pflegeversicherung

4.1 Höhe In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.7.2023 bundeseinheitlich 3,4 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1] 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 7 Umlage zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen

7.1 Satzung der Krankenkasse Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaftsleistungen (U2) wird bei jeder Krankenkasse für die dort versicherten Arbeitnehmer festgesetzt. Zur U1 können die Kassen verschiedene Erstattungssätze anbieten, die mit entsprechend angepassten Umlagesätzen finanziert werden.[1] 7.2 Minij...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / Sozialversicherung

1 Krankenversicherung Die Entscheidung darüber, ob der allgemeine oder ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist, ist jeweils bei Beginn bzw. Änderung des Versicherungsverhältnisses zu treffen. Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz gesetzlich festgelegt. Diese gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Die Beitragstragung erfolgt jeweils paritätis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung der Agentur... / 1.2 Höhe

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt grundsätzlich die vom Leistungsbezieher an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlenden vollen Beiträge. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist jedoch begrenzt auf den Beitrag, der bei Versicherungspflicht des Leistungsbeziehers von der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen wäre (Vergleichsberechnung der Beiträge im Falle einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 4.2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1.1.1940 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % zahlen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.4 Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag [1] wird anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes für bestimmte Personenkreise, wie z. B. Geringverdiener, erhoben. Er wird jährlich bis zum 1.11. eines Jahres durch das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt und beträgt seit dem 1.1.2024 1,7 %.[2]mehr