Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage (§ 10, § 11 dUStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerbemessungsgrundlage gilt, sowohl bei Warenlieferungen als auch bei sonstigen Leistungen, das Entgelt der erbrachten Leistung. Zu dem Entgelt gehören auch die Steuern (ausgenommen USt) sowie Preisergänzungen und öffentliche Zuschüsse, welche den Preis direkt beeinflussen. Die nachträglichen Preisermäßigungen oder sonstigen nachträgli...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§ 36, § 42 und §§ 46ff. MWStG)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ist das vereinbarte Nettoentgelt (Sollbesteuerung). Die Bemessungsgrundlage wird erhöht um Zölle, Abgaben und Gebühren, Verbrauchsteuern, Energiesteuern und Nebenaufwendungen (Anschaffungsnebenkosten) und vermindert um Rabatte, Skonti und Nachlässe, die zum Zeitpunkt der Erbringung der steuerbaren Leistu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 17 Änderung der Bemessungsgrundlage

Literatur Adam, Die doppelte Berichtigung der Umsatzsteuer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, UR 2020, 492. Feil/Greisl/Kupke, Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen, BB 2012, 3113. Ebbinghaus/Hinz, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, UR 2014, 249. Englisch, Das neue MwSt-Sonderregime für Gutscheine, if...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 37 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 42 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr

Rz. 101 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Einfuhr gibt es eine besondere Bemessungsgrundlage aus dem Zollrecht – den Zollwert. Die entsprechenden gesetzlichen Ausführungen finden sich in § 11 UStG (vgl. die Kommentierung zu § 11).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerentstehung und Bemessungsgrundlage

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuer entsteht i. d. R., wenn ein steuerpflichtiges Geschäft ausgeführt wird. Die Bemessungsgrundlage ist der Preis ohne die Steuer. Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei uneinbringlichen Forderungen sehen manche, aber nicht alle Bundesstaaten die Möglichkeit vor, die Steuerschuld zu berichtigen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 18 i. V. m. Schedule 7, Art. 1 und 2 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 18 i. V. m. Schedule 7, Art. 6 Mehr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 28 und 29 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 31 und 32 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 13d Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgehoben mit Wirkung vom 01.01.2008 durch Gesetz vom 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 4–1 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Marktpreis im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 4–9 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgeltlichen Transaktionen zw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 19 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 19 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe

Literatur Ammann, Pfandgeld bleibt Entgelt, aber wofür?, UR 2014, 681. Avella/Gühring, Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer und ihre umsatzsteuerliche Behandlung – Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen für die Praxis, Stbg 2008, 59. Beiser, Aufteilung von Pauschalpreisen, UR 2010, 167. Bodefeld, Keine Entgeltsminderung durch Zwangsrabatte pharmazeutischer Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 14 ff. Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 14 ff. Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 11 Bemessungsgrundlage für die Einfuhr

Literatur Müller-Eiselt, EG-Zollrecht, Zollkodex/Zollwert (Kommentar, Loseblatt). Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug, 3. Aufl., Wiesbaden 2015. Witte, Zollkodex der Union (UZK), Kommentar, 7. Aufl. 2018. Verwaltungsanweisungen VSF Z 81 01 – Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteue...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 266 CGI). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Entnahmen und i. g. Verbringungen sind der Einkaufspreis bzw. die Herstellungskosten im Entstehungszeitpunkt der Steuer anzusetzen (vgl. Art. 266 Steuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum 01.01.2019 wurden die unionsrechtlichen Regelungen für Gutscheine durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel von Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338 in nationales Recht umgesetzt. Definition und Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Bemessungsgrundlage bei gemischten Leistungen

Rz. 180 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen, vgl. Rz. 114 ff.) und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen, vgl. Rz. 120 ff.) zusammen, sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen auszuscheiden (Abschn. 25.3. Abs. 2 Satz 1...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 29a Mehrwertsteuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 29a Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 13 ff. Erlass 633/1972). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Marktpreis anzusetzen (vgl. Art. 13 ff. Erlass 633/1972). Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgeltlichen Transaktionen zwischen verbundenen Pers...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 1a Abs. 2 S. 1 UStG fingiert in Fällen des i. g. Verbringens einen i. g. Erwerb gegen Entgelt. Da es in diesen Fällen an einem tatsächlichen Entgelt mangelt, regelt § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG die Bemessungsgrundlage. Der Umsatz bemisst sich demnach nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichart...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen sind der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 33 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgel...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bemessungsgrundlage der zu entrichtenden Umsatzsteuer ergibt sich auf der Basis der Gegenleistung. Dabei gilt als Gegenleistung der Gesamtbetrag, der für die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird, oder, in dem Umfang, in dem die Gegenleistung nicht in Form von Geld erbracht wird, der Nettogesamtwert ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach dem Nettoentgelt, das der Empfänger oder Dritte für die Lieferung oder Leistung zu zahlen hat (vgl. Art. 78 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Nettoeinkaufspreis bzw. sind die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

Tz. 34 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zur Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer gehören alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus der Aushilfsbeschäftigung zufließen (s. § 2 LStDV, Anhang 8). Steuerfreie Einnahmen bleiben außer Betracht. Der Arbeitslohn darf für die Ermittlung der pauschalen Lohnsteuer nicht um den Altersentlastungsbetrag (s. § 24a EStG) gekürzt werden (s....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Minderung der Bemessungsgrundlage (§ 11 Abs. 4 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 11 Abs. 4 UStG sieht ausdrücklich vor, dass bereits im Entstehungszeitpunkt der EUSt feststehende Rabatte, Skonti und Boni nicht zur Bemessungsgrundlage gehören. Dies würde sich ohne die entsprechende Regelung allerdings auch schon durch die Anwendung der Transaktionswertmethode ergeben (vgl. Rz. 12 ff.).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 286 Steuergesetz). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 286 Steuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgeltlichen Transak...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Kapitel 7 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei ent...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.3 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bemessungsgrundlage für die USt ist der Teil des vereinbarten Fahrpreises abzüglich der USt (Entgelt), der auf die im Inland zurückgelegte Strecke entfällt. Der auf den Streckenanteil im Inland entfallende Teil des Fahrpreises ist an Hand des Gesamtpreises zu ermitteln. Der Fahrpreis ist hiernach im Verhältnis der Längen der inländischen und ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 73 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen, alternativ ein niedrigerer Marktpreis (vgl. Art. 74 ff. Mehrwertsteuergesetz). ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 28 Mehrwertsteuergesetz). Bei abschreibungsfähigen Gegenständen ist d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 34 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab, ohne den Begriff der Bemessungsgrundlage inhaltlich zu definieren. Ob eine Änderung der Bemessungsgrundlage vorliegt, ergibt sich aus den Regelungen des § 10 UStG (vgl. Abschn. 17.1. Abs. 1 S. 2 UStAE unter Verweisung auf Abschn. 10.1.–10.7. UStAE). Wegen weiterer Einzelheiten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.2 Allgemeine Voraussetzungen zur Änderung der Bemessungsgrundlage bei der Ausgabe von Gutscheinen und Verkaufsförderungsmaßnahmen

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzungen für die Minderung der Bemessungsgrundlage bei dem Unternehmer (z. B. Hersteller), der den Gutschein ausgegeben und vergütet hat, sind nach Abschn. 17.2. Abs. 1 S. 5 UStAE, dassmehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Sonderfall Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr nach passiver Veredelung und nach Ausbesserung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gelangt ein Wirtschaftsgut nach seiner Ausfuhr in ein Drittland zur Lohnveredelung wieder veredelt zurück in das Zollgebiet der Union, muss der so veredelte Gegenstand auch der EUSt unterworfen werden. Bemessungsgrundlage für die EUSt ist das für die Veredelung zu zahlende Entgelt. Wird für die Veredlung kein Entgelt bezahlt, bemisst sich die...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§§ 10–11 ff. dUStG)

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen gilt als Bemessungsgrundlage das Entgelt, also die Gegenleistung des Abnehmers, wobei neben der vereinbarten Gegenleistung auch freiwillige Leistungen zu berücksichtigen sind. In die Bemessungsgrundlage sind auch andere Steuern, Zölle und Gebühren, die sich auf die Ware oder Dienstleistung be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§ 4 öUStG; § 10 dUStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist die Bemessungsgrundlage das Entgelt, also die Gegenleistung des Abnehmers, wobei neben der vereinbarten Gegenleistung auch freiwillige Leistungen zu berücksichtigen sind. Besteht das Entgelt nicht in Geld, dann ist der (gemeine) Wert der erhaltenen Leistung maßgebend. Nicht zum Entgelt gehören Zuwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Bemessungsgrundlage bei der LSt (§ 3 Abs 2a SolZG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 Abs 2a SolZG bestimmt, wie sich die Bemessungsgrundlage beim LSt-Abzug und beim LStJA ermittelt. Die Regelung des § 3 Abs 2a SolZG war ursprünglich in § 51a Abs 2a EStG aF enthalten, ist jedoch mit Wirkung zum 01.01.2001 durch das G zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern vom 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978 in das SolZG üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bemessungsgrundlage bei der ESt (§ 3 Abs 2 SolZG)

Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei der Veranlagung zur ESt ist nach § 3 Abs 2 SolZG Bemessungsgrundlage für den SolZ nicht die festgesetzte ESt, sondern die ESt, die – abweichend von § 2 Abs 6 EStG – unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG festzusetzen wäre. Die Regelung des § 3 Abs 2 SolZG war ursprünglich in § 51a Abs 2 S 1 EStG aF enthalten, ist jed...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.5 Einfluss preisbeeinflussender Bestandteile auf die Bemessungsgrundlage

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Preiserhöhende Bestandteile (Zahlungszuschläge) erhöhen grundsätzlich als zusätzliches Entgelt die Bemessungsgrundlage (z. B. Zielzinsen beim Ratenkauf). Abzugrenzen sind entgeltliche Zahlungszuschläge von Zahlungen des Leistungsempfängers, die zum echten Schadenersatz zählen (z. B. Verzugszinsen). So können z. B. Stornokosten echter Schadene...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Bemessungsgrundlage bei Reiseleistungen

2.10.1 Grundsatz der Einzel-Margen-Besteuerung Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von § 10 UStG ist die Bemessungsgrundlage die Differenz (Marge) zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger entrichtet, und den Aufwendungen für die Reisevorleistungen, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Dabei ist grundsätzlich auf die einzelne Reise abzustellen (vgl. Rz. 40 ff.). ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bemessungsgrundlage beim innergemeinschaftlichen Erwerb

2.2.1 Allgemeines Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 10 Abs. 1 S. 1 UStG wird auch für den i. g. Erwerb der Umsatz nach dem Entgelt bemessen. Vorstehende Ausführungen gelten vorbehaltlich sinngemäß auch für den i. g. Erwerb. Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemeinhin ist die Bemessungsgrundlage einfach zu ermitteln, da ihr i. d. R. der in der Rechnung über die steuerfreie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Bemessungsgrundlage (§ 25a Abs. 3 UStG)

2.10.1 Allgemeines Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abweichend von § 10 UStG wird die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung wie folgt ermittelt. Bemessungsgrundlage ist bei Lieferungen: der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt (§ 25a Abs. 3 Nr. 1 UStG), in Fällen der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 Nr....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.3 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 88 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Nennwert des ausgegebenen und vergüteten Gutscheins entspricht einem Bruttobetrag (vgl. Abschn. 17.2. Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abschn. 10.3. Abs. 1 UStAE). Die Minderung der Bemessungsgrundlage ergibt sich daher durch Herausrechnen der Umsatzsteuer, die sich nach dem Umsatzsteuersatz berechnet, der auf den Umsatz Anwendung findet, für den der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, SolzG § 3 Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung

Schrifttum: Hierzu s Schrifttum § 1 SolZG vor Rn 1. I. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 SolZG legt in seinem Abs 1 in 6 Nr für alle denkbaren Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlage für den SolZ fest und bildet damit letztlich die Kernvorschrift des SolZG. Die Beschränkung der Regelung auf VZ ab 1998 bzw auf die Zeit nach dem 01.01.1998 beruht auf der Reduzieru...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % bzw. 20 %

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bemessungsgrundlage für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG, Anhang 10) und den Pauschsteuersatz von 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt, unabhängig davon, ob es steuerpflichtiger oder steuerfreier Arbeitslohn ist. Für Lohnbestandteile, die nicht zum sozialversiche...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Bemessungsgrundlage

Rz. 78 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bemessungsgrundlage von steuerbaren Umsätzen berechnet sich grundsätzlich anhand der Gegenleistung, wenn diese ein Geldbetrag ist oder, wenn die Gegenleistung kein Geldbetrag ist, anhand des Geldwertes dieser Gegenleistung, vgl. VATA 1994, Section 19(2), (3). Sie wird im Rahmen von besonderen Verfahren anders berechnet, vgl. Rz. 102. Werd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 8 UStG stellt klar, dass der Leistungsempfänger die geschuldete Steuer nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften zu berechnen hat. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, bei der bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR auf eine Steuererhebung verzichtet wird, ist bei ausländischen Unternehmern nicht anwendbar. Auch die S...mehr