Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden anderen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift ergänzt § 381. Dort sind die Organisation und Aufgaben des Vorstands bzw. seiner Mitglieder geregelt, ebenso die Rechte und Pflichten. Betroffen von § 382 sind das Verfahren zur Berufung der (mindestens) 3 ...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Stellen für die Gruppen der Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften vorschlagsberechtigt für die Berufung von Mitgliedern und Stellvertretern in den Selbstverwaltungsorganen sind. Nach Maßgabe des § 4 Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) sind für jeden Sitz jeweils ein Mann und eine Fr...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 2.4 Ende der Amtsdauer

Rz. 10 Abs. 4 gewährleistet, dass die Amtsdauer der Stellvertreter nicht über den Zeitpunkt hinaus andauert, zu dem die Amtsdauer der Mitglieder endet. Das betrifft den Fall, dass die Amtsperiode der Selbstverwaltung z. B. durch gesetzliche Bestimmung endet, etwa durch Neuregelung der Selbstverwaltungsstrukturen. Dagegen betrifft die Vorschrift nicht das Ende der Amtsdauer e...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.8 Mitglieder und Stellvertreter

Rz. 40 Abs. 6 begrenzt den Verwaltungsrat vergleichbar größeren Aktiengesellschaften auf 21 Mitglieder. Damit kann jede der 3 Gruppen (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften) 7 Mitglieder im Verwaltungsrat haben. Vorschlag und Berufung richten sich nach den §§ 377 bis 379. Für die Unterstützung eines Vorschlages eines Mitgli...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 2.1 Amtsdauer

Rz. 3 Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ist gesetzlich auf 6 Jahre festgelegt und gewährleistet damit in personeller Hinsicht eine kontinuierliche Selbstverwaltungsarbeit. Die Amtsdauer bezieht sich auf die Amtsperiode der Selbstverwaltungsorgane. Im typisierten Regelfall stimmen Amtsperiode des Organs und Amtsdauer der Mitglieder überein. Keine Überei...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.1.3 Sondereinzelkosten der Fertigung

Rz. 22 Sondereinzelkosten der Fertigung stellen Kosten dar, die nicht unter Material- und Fertigungseinzelkosten zu fassen sind, dennoch dem Produkt direkt zugerechnet werden können. Sie müssen dabei notwendigerweise eine unmittelbare Beziehung zur Produktion aufweisen und nicht unter die Kosten der allgemeinen Verwaltung oder die Vertriebskosten fallen.[1] Als beispielhafte...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit wird nicht wie beim Vorstand von einer Richtlinienkompetenz für den vorsitzenden Geschäftsführer und im Übrigen dem Ressortprinzip geprägt. Daraus ergibt sich zunächst, dass auch bei einer Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder der Geschäftsführung der vorsitzende Geschäftsführer von seiner Gesamtverantwortung nicht entbu...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die konstitutiven Regelungen zu den Verwaltungsausschüssen bei den Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Ebene neben dem zentral angesiedelten und agierenden Verwaltungsrat als oberstem Selbstverwaltungsorgan bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei den Regionaldirektionen in der Mittelinstanz bestehen keine Selbstverwaltungsorgane. Rz. 3 Abs. 1 bes...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.5 Zusammensetzung der Organe und Vorsitz in der Selbstverwaltung

Rz. 27 Abs. 5 schreibt die Dreigliedrigkeit der Selbstverwaltung unter Einbeziehung der öffentlichen Körperschaften fest. Die Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften bilden als Mitglieder jeweils eine Gruppe innerhalb des Selbstverwaltungsorgans. Jede Gruppe besteht aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, dadurch entsteht eine Dritt...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.4 Keine Diskriminierung wegen Rücknahme einer Einstellungszusage aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung

Am 20.3.2024 entschied das ArbG Siegburg[1] über die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil er sich aufgrund seiner Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren benachteiligt fühlte. Der Kläger, der aufgrund seiner Diabetes mellitus Typ 1 Erkrankung mit einem Grad der Behinderung von 50 % schwerbehindert ist, hatte sic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2026 BGB – Keine Berufung auf Ersitzung.

Gesetzestext Der Erbschaftsbesitzer kann sich dem Erben gegenüber, solange nicht der Erbschaftsanspruch verjährt ist, nicht auf die Ersitzung einer Sache berufen, die er als zur Erbschaft gehörend im Besitz hat. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift vermeidet, dass die lange Verjährungsfrist des Erbschaftsanspruchs von 30 Jahren (§ 197 I Nr 2) durch die 10-jährige Ersitzungsfris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 736a BGB – Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren

Gesetzestext (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche dieses Recht ausschließt, ist unwirksam. (2) Beteiligte sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 37 BGB – Berufung auf Verlangen einer Minderheit.

Gesetzestext (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) 1Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berufung der Mitgliederversammlung.

I. Einberufungsorgan. Rn 3 Dieses ist der gesetzliche Vorstand (§ 26) als Vertretungsorgan, und zwar entspr § 121 II 2 AktG auch dann, wenn die Bestellung unwirksam oder seine Amtszeit abgelaufen ist (Ddorf Rpfleger 22, 84, 85). Steht allerdings fest, dass ein neuer handlungsfähiger Vorstand besteht, auch wenn seine Mitglieder noch nicht in das Vereinsregister eingetragen sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Treuwidrigkeit der Berufung auf das Vertreterwissen gem § 242.

Rn 6 Im Einzelfall kann die Berufung auf I gem § 242 treuwidrig sein. Das ist etwa anzunehmen, wenn der Vertragspartner mit dem Vertreter bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammengewirkt hat oder er dem Vertretenen den Vertreter aufgedrängt hat, um aus der Vorschrift des I Vorteile zu ziehen (BGH NJW 00, 1405, 1406). Treuwidrig handelt eine Vertragspartei, die sich auf I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten.

Rn 64 Entlastend wirken kann weiter die Berufung des Schädigers darauf, er hätte die schädigende Handlung anders als unrechtmäßig auch rechtmäßig vornehmen dürfen: Vor einem Eingriff, der ohne ärztlichen Behandlungsfehler zu einem Schaden geführt hat, möge der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein. Der auf Schadensersatz belangte Arzt macht geltend, der Patient ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Genehmigungspflicht und Treuwidrigkeit der Berufung auf das Fehlen der Genehmigung.

1. Genehmigungsanspruch des Vertreters. Rn 8 Ausnahmsweise besteht in den Fällen der Notgeschäftsführung gem §§ 679, 680, nicht aber bereits bei einer berechtigten GoA (§§ 677, 683) ein Genehmigungsanspruch des Vertreters gegen den Vertretenen (BGH NJW 51, 398). Die Ansicht, dass der Notgeschäftsführer nach §§ 679 f gesetzliche Vertretungsmacht habe (BeckOKBGB/Schäfer Rz 11),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Berufung auf Gegenrechte des Zedenten.

Rn 6 Der Zessionar kann hinsichtlich des Gegenanspruchs alle Verteidigungsmöglichkeiten des Zedenten zur Geltung bringen, so zB die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 (BGHZ 35, 317, 327f), den Verlust des Einziehungsrechts nach § 171 II HGB (BFH BStBl II 84, 795) sowie ein vertragliches (BGH WM 75, 852) oder gesetzliches Aufrechnungsverbot (BGHZ 95, 109, 117).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Keine Berufung auf den Haftungsausschluss.

Rn 3 Wie der Gesetzesformulierung zu entnehmen ist, führt § 536d im Unterschied zu § 540 aF nicht zur Unwirksamkeit des vertraglichen Haftungsausschlusses in Bezug auf den verschwiegenen Mangel. Dem Vermieter ist vielmehr (nur) verwehrt, sich insofern auf den Haftungsausschluss zu berufen. § 139 findet daher keine Anwendung. Gesetzessystematisch handelt es sich bei § 536d na...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / cc) Berufung über das Teilurteil

Rz. 242 Über jedes ergangene Teilurteil ist grundsätzlich eine Berufungsfähigkeit gegeben, sofern die sonstigen Berufungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Berufungssumme von 600 EUR erreicht wurde (§ 511 Abs. 2 ZPO). Die Entscheidungsbefugnis der Berufungsinstanz beschränkt sich grundsätzlich auf das einzelne Teilurteil, da die weiteren Stufen und Ansprüche noch in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 36 BGB – Berufung der Mitgliederversammlung.

Gesetzestext Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Rn 1 Die unabdingbare Vorschrift (§ 40 1) verpflichtet das zuständige Organ, also meistens den Vorstand, ggü dem Verein zur Einberufung der Mitgliederversammlung in den satzungsgemäß bestimmten Fällen und wenn das Vereinsin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berufungen in Verfahren nach § 43 I 1.

Rn 12 Für Berufungen in Verfahren nach § 43 I 1 ist – wenn der Zuständigkeitsstreitwert für das erstinstanzliche Verfahren 5.000,00 EUR übersteigt – das OLG zuständig, § 119 I Nr 2 GVG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zu mehreren Erbteilen berufen ist, kann, wenn die Berufung auf verschiedenen Gründen beruht, den einen Erbteil annehmen und den anderen ausschlagen. (2) 1Beruht die Berufung auf demselben Grund, so gilt die Annahme oder Ausschlagung des einen Erbteils auch für den anderen, selbst wenn der andere erst später anfällt. 2Die Berufung beruht auf demselben Grund auch dann,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. 2Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. 3Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) 1Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Berufungssumme

Rz. 171 Nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist die Berufung zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt. Nach § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist die Berufung darüber hinaus möglich, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Berufung im Urteil zugelassen hat. Rz. 172 Für den Kläger ergeben sich bei der Bestimmung des Rechtsmittelstreitwertes grundsätzlich keine Abwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Streitigkeiten nach § 43 II.

Rn 10 In Streitigkeiten nach § 43 II ist nach § 72 II 1 GVG grds das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob die in § 72 II GVG vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit iSv § 43 II handelt (BGH NZM 16, 168 Rz 1...mehr

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zfs 08/2024, Zur Verwertung... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung ihrer Klage, mit der sie als Sozialversicherungsträgerin Schadensersatzansprüche ihres vormaligen Versicherten aus einem Verkehrsunfall geltend macht. Streitgegenständlich sind 50 % der Kosten, die nach den Behauptungen der Klägerin im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Versicherten angefallen sein solle...mehr

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zfs 08/2024, Keine unmittel... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen die Bekl. zu 1) keinen Anspruch aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 StVG, § 1 PflVG. a) Das LG hat mit zutreffender und vom Senat geteilter Begründung festgestellt, dass es dem Kl. schon nicht gelungen sei, schlüssig einen Direktanspruch gegen die Bekl. zu 1) als Haftpflichtversicherer des ADAC SE vorzutragen. Mit Recht hat es demgemäß darauf abgest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vorstand

Rn 2 Die Stiftung muss als einziges Pflichtorgan einen Vorstand haben (Abs 1 S 1), der die Geschäfte der Stiftung führt (Abs 1 S 2), und zwar allumfassend (BoKoStiftR/Uffmann Rz 46). Vorstandsmitglieder können auch juristische Personen und andere rechtsfähige Personenvereinigungen sein (RegE BTDrs 19/28173, 59), die Satzung kann hinsichtlich der Vorstandsfähigkeit auch weite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Genehmigungsanspruch des Vertragspartners.

Rn 9 Macht der Vertretene das Fehlen der Vollmacht erst nach langer Zeit geltend, nachdem der Vertragspartner im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts eigene Dispositionen getroffen hatte, kann die Berufung auf die fehlenden Genehmigung gem § 242 verwirkt sein oder gegen das Verbot des venire contra factum propium verstoßen. Auf die Kenntnis des Vertretenen vom Fehlen d...mehr

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zfs 08/2024, Zur Verwertung... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat vorläufig Erfolg und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht (§ 538 Abs. 2 ZPO). 1. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Berufung zulässig. Insbesondere wurde das Rechtsmittel ausreichend begründet. Gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3 ZP...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonders schwere Treuepflichtverletzung.

Rn 30 Bei gesteigerten Rücksichtnahmepflichten kann die Berufung auf § 125 ausgeschlossen sein, so bei der Überlegenheit einer Partei, wie bei formnichtigem Vertrag zwischen Siedlungsträger und Siedler (BGHZ 16, 337; 20, 173), gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft und Eigenheimbewerber (BGH NJW 72, 1189), nicht im sozialen Wohnungsbau (BGH NJW 69, 1169). Eine Durchbrechung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schranken aus Treu und Glauben.

Rn 7 Die Berufung auf § 394 unterliegt der Schranke der unzulässigen Rechtsausübung. Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 I kann dann treuwidrig sein, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderung iRe einheitlichen Lebensverhältnisses, va eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (BGHZ 30, 36; NJW-RR 90, 1499; fe...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Aufnahme des Haftungsvorbehalts in das Urteil

Rz. 339 Damit der Erbe sein Eigenvermögen auch nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede vor dem Zugriff des Gläubigers nach einer eventuellen Verurteilung zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs schützen kann, muss er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO in den Urteilstenor aufnehmen lassen. Die Aufnahme des Haftungsvorbehalts nach § 780 ZPO nur in die Urteilsgründ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ist die gesetzliche Erbfolge durch erschöpfende testamentarische Bestimmungen in vollem Umfang ausgeschlossen und sehen die §§ 2069, 2102 für den Fall der Ausschlagung eine andere Erbfolge vor (BayObLGZ 77, 163), wächst der ausgeschlagene Erbteil den gesetzlichen Erben nach § 2094 an oder fällt er dem Ersatz- oder Nacherben zu, ist § 1948 nicht anwendbar (Frankf Rpflege...mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer auf Zahlung von restlichem Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Der Pkw der Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall am 25.8.2020 beschädigt. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Zur Ermittlung des Schadens am Fahrzeug holte die Klägerin ein Sachverständigengutachten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rechtsfolgenseite.

Rn 36 Der Einwand ist im Prozess vAw zu berücksichtigen (BGHZ 3, 94, 103 f; BGHZ 37, 147, 152). Die unzulässige Rechtsausübung genießt keinen Rechtsschutz (Art 2 II SchwZGB). Gleichwohl ist es missverständlich, wenn es heißt, das Rechtsinstitut begründe lediglich ein Abwehrrecht (so NK/Krebs § 242 Rz 70): Da sich der Einwand unzulässiger Rechtsausübung auch gegen Einwendunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anfall an den Nächstberufenen (Abs 2).

Rn 7 Die Person des Nächstberufenen bestimmt sich, da der Ausschlagende als vor dem Erbfall verstorben gilt, nach den Vorschriften der gewillkürten oder gesetzlichen Erbfolge. Bei gesetzlicher Erbfolge führt die Ausschlagung durch einen Abkömmling gem § 1924 III zur Berufung seiner Abkömmlinge. Schlägt ein Eltern- oder Großelternteil aus, treten an dessen Stelle seine Abkömm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtigkeit.

Rn 40 Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist nach der gesetzlichen Rechtsfolge uneingeschränkt, dh von Anfang an ex tunc (BaRoth/Wendtland Rz 29), und grds auch insgesamt nichtig (BGH NJW 89, 26 [BGH 17.05.1988 - VI ZR 233/87]). Die Nichtigkeit erfasst das gesamte Rechtsgeschäft. Das insgesamt nichtige Rechtsgeschäft kann nicht geheilt werden. Eine geänderte Preisabrede kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 12 Da der hypothetische Parteiwille aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu ermitteln ist, dürfen die Fallbeispiele nicht ungeprüft verallgemeinert werden. Die Abtretung einer Forderung kann in eine Einziehungsermächtigung (BGHZ 68, 125; NJW 87, 3122; 07, 1957 Tz 34), die Abtretung eines Herausgabeanspruchs in die Abtretung eines Bereicherungsanspru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrere Berufungsgründe.

Rn 5 In Betracht kommen folgende Fallgestaltungen: Nebeneinander von gesetzlicher und gewillkürter Berufung, bei der Zugehörigkeit zu verschiedenen Stämmen nach § 1927 oder wenn der Ehegatte als Verwandter nach § 1934 berufen ist (Mot V 506f), bei der gewillkürten Berufung, wenn ein Erbteil aus Testament, ein anderer aus Erbvertrag anfällt (NK-BGB/Ivo § 1951 Rz 5) oder aus m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Heilung.

Rn 21 Werden formnichtige Rechtsgeschäfte erfüllt, sind manche Formzwecke erledigt. ZT ist deswegen eine Heilung des Formmangels möglich, zB §§ 311b I 2, 494 II, III, 502 III 2, 518 II, 766 3, 2301 II, § 15 IV 2 GmbHG, s.a. § 39 ZPO. Eine salvatorische Klausel heilt nicht den Schriftformmangel (BGH NJW 07, 3202 [BGH 25.07.2007 - XII ZR 143/05] Tz 24 ff; s.a. Rostock NJW 09, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berufungsgrund.

Rn 2 Es ist der konkrete Tatbestand, der zur Berufung als Erbe geführt hat (Staud/Otte § 1944 Rz 8), wie zB eine Verfügung von Todes wegen oder ein zugrunde liegendes Verwandtschaftsverhältnis. Eine Gleichsetzung der richtigen Kenntnis vom Berufungsgrund mit der Kenntnis vom Grund der Berufung nach § 1944 II scheidet aus (Erman/Schmidt § 1949 Rz 1; aA MüKo/Leipold § 1949, Rz...mehr