Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.2 Behindertengerechte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat durch die geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass zumindest die vorgeschriebene Zahl von Mitarbeitern mit Behinderungen eine dauerhafte, behindertengerechte Beschäftigung in seinem Unternehmen finden.[1] Bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen die Integrationsämter und die Agenturen für Arbeit den Arbeitgeber mit einem breiten Leistungsspektrum...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Pflichten des Arbeitgebers während der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter

Hat der Arbeitgeber schwerbehinderte Arbeitnehmer eingestellt, resultieren daraus für ihn zahlreiche Pflichten – gegenüber dem eingestellten Mitarbeiter selbst, aber auch gegenüber den zuständigen Ämtern. 2.1 Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Integrationsämtern (§ 163 SGB IX) Die Agenturen für Arbeit und Integrationsämter können nur dann ordnungsgemä...mehr

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Schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer: Arbeitgeberpflichten bei Einstellung und Beschäftigung

Zusammenfassung Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Es enthält aber auch die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B....mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.3 Besondere Ansprüche der Arbeitnehmer

§ 164 Abs. 4 SGB IX regelt Ansprüche der schwerbehinderten Mitarbeiter gegenüber ihren Arbeitgebern. Sie haben Anspruch auf eine Beschäftigung, in der sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, Erleichte...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Es enthält aber auch die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B. seine besonder...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 164 SGB IX und AGG

§ 164 SGB IX enthält einen Katalog von Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinen schwerbehinderten Mitarbeitern. 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, in...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1 Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen

Neben der grundsätzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen regelt das SGB IX noch eine ganze Reihe weiterer Verpflichtungen des Arbeitgebers, die zum Teil bereits vor der Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern einsetzen. 1.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers bei der Besetzung von Arbeitsplätzen Bei jedem frei werdenden Arbeitsplatz muss der Arbeitgebe...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.3 Auskünfte

Verlangen die Bundesagentur für Arbeit oder die Integrationsämter Auskünfte, die zur Durchführung des Gesetzes nötig sind, hat der Arbeitgeber sie schriftlich oder mündlich zu erteilen.[1] Ferner ist er verpflichtet, der Bundesagentur und dem zuständigen Integrationsamt Einblick in seinen Betrieb zu gewähren, sofern dies im Interesse der schwerbehinderten Menschen erforderli...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.4 Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen

Den Arbeitgebern obliegt es nach § 164 Abs. 5 SGB IX Teilzeitarbeitsplätze einzurichten. Gemäß § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Das Verlangen eines schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringe...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.6 Prävention – Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers liegt in der Prävention.[1] Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Beteiligten das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortsetzen können und hierfür sämtliche Hilfen zur Beratung sowie alle finanziellen Möglichkeiten möglichst frühzeitig ausschöpfen. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, so fr...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1 Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Integrationsämtern (§ 163 SGB IX)

Die Agenturen für Arbeit und Integrationsämter können nur dann ordnungsgemäß überwachen, ob Arbeitgeber die Vorschriften des SGB IX beachten, wenn diese die notwendigen Angaben der jeweils zuständigen Stelle übermitteln. Im Einzelnen haben Unternehmen die folgenden Pflichten: 2.1.1 Verzeichnisführung Gemäß § 163 Abs. 1 SGB IX müssen Arbeitgeber laufend ein Verzeichnis über die...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.4 Fragerecht und Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist. Demnach darf der Arbeitgeber danach fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, durch di...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.2 Pflicht zur Anzeige von Daten

Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe sowie zur Überwachung ihrer Erfüllung erforderlich sind.[1] Für die Anzeige muss der Arbeitgeber ebenfalls Vordrucke der Bundesagentur für Arbe...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Befreiung von Mehrarbeit

Auf Verlangen muss der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Arbeitnehmer von Mehrarbeit freistellen.[1] Schwerbehinderte müssen nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten. Das gilt auch für Bereitschaftsdienste.[2] Sie haben aber keinen Anspruch auf Befreiung von Nacht- und Wochenendschichten. Ausnahmen kann es nur dann geben, wenn die Arbeit nachts nicht behindertengerecht ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.5 Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX muss der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht ...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.4 Erfasste Ansprüche

Die Reichweite einer Ausschlussfristenklausel wird zunächst in der Klausel selbst festgelegt. Abgesehen von den vorgenannten Einschränkungen in Abhängigkeit von den Rechtsquellen, finden Ausschlussfristen, die nicht in der Klausel selbst eingeschränkt sind, grundsätzlich auf alle Ansprüche Anwendung. Als Ausnahmen, für die die Ausschlussfristen nicht gelten, gelten u. a. die...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.1 Verzeichnisführung

Gemäß § 163 Abs. 1 SGB IX müssen Arbeitgeber laufend ein Verzeichnis über die bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter sowie über sonstige anrechnungsfähige Personen führen. Für dieses Verzeichnis hat der Arbeitgeber die Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.[1] Auf Verlangen muss er es den zuständigen Vertretern der Agenturen ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr.[1] Der Anspruch auf Zusatzurlaub tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.[2] Ist die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als 5 Tage pro Woche verteilt, ve...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.4 Schwerbehindertenvertretung und Arbeitgeberbeauftragter

In Betrieben, in denen mindestens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und eine Vertretung dieser Person als Schwerbehindertenvertretung gewählt.[1] Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglic...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 2 Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit

Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kann die vorläufige Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil ausgeschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Antrag des Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils (siehe hierzu Arbeitshilfe: Vorläufige Vollstreckbarkeit: Antrag auf Beseitigung), Darlegung des Beklagten, dass ihm die Zwangsvollstr...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.7 Zwangsvollstreckung zur Erzwingung nicht vertretbarer Handlungen

Kann eine Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden und hängt sie ausschließlich vom Willen des Schuldners ab, ist auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder alternativ durch Zwangshaft anzuhal...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.9 Entgelt im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich wäre.[1] Erkrankte Beschäftigte haben keine Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, wenn in der Verwaltung bzw. dem Betrieb, dem der Beschäftigte angehört, aufgrund des Arbeitskampfs nicht gearbeitet wird u...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.1 Entgelt

Als Folge eines rechtmäßigen Streiks sind die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrags, nämlich einerseits die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und andererseits zur Zahlung des Entgelts, suspendiert. Ein Entgeltanspruch der Streikenden entfällt somit für diese Zeit.[1] Der Entgeltanspruch besteht so lange nicht, bis die Gewerkschaft dem Arbeitgeber oder dessen Arbeitgeber...mehr

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Arbeitskampf / 3.3 Suspendierende Stilllegung

Das BAG hat in seiner "Busfahrer-Entscheidung"[1] erstmals entschieden, dass sich ein Arbeitgeber gegen einen Streik auch mit einer suspendierenden Stilllegung seines Betriebs wehren kann. Mit einer solchen Entscheidung beugt sich der Arbeitgeber einem Streik und legt den Betrieb still. Als Folge dieser Betriebsstilllegung werden auch die Hauptleistungspflichten der nicht st...mehr

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Arbeitskampf / 3.2 Aufrechterhaltung des Betriebs

Der Arbeitgeber kann versuchen, den Betrieb auch ohne die streikenden Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten (Strategie der offenen Tür). Arbeitswilligen hat er nach den Grundsätzen des Beschäftigungs- und Entgeltrisikos im Arbeitskampf die Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Arbeitgeber kann nachweisen, dass die Beschäftigung ihm unmöglich wäre oder zwar möglich, aber wirtschaft...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.6 Keine Existenzvernichtung

Streikmaßnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass sie für den Arbeitgeber existenzbedrohend sind. Dies wäre beim Arbeitskampf im Jahr 2006 geschehen, als die zentrale Datenverarbeitung und die Finanzkassen des Saarlands bestreikt wurden und das Saarland kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat im Wege einer Zwischenverfügung (§ 62 Abs. 2 Satz...mehr

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Arbeitskampf / 2.4 Streikrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet die Koalitionsfreiheit auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen.[1] Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, einen Arbeitsplatz mit einem Angestellten oder einem Beamten zu besetzen. Besetzt er eine Stelle mit einem Arbeitnehmer, so ist er an die Regeln de...mehr

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Arbeitskampf / 3.1 Aussperrung

Aussperrung bezeichnet die von den Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnfortzahlung zur Erreichung eines bestimmten Ziels, welches regelmäßig darin liegt, einen Streik durch Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Gegenseite abzukürzen.[1] Durch eine Aussperrung werden ebenso wie im Fall eines Streiks d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.26 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1.3 Bezug von Kurzarbeitergeld und Beschäftigung nach dem Jugendfreiwilligendienste- bzw. Bundesfreiwilligendienstgesetz

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 3 ist für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld nach dem SGB III beziehen, zusätzlich zu dem Beitragszuschuss nach Satz 1 die Hälfte des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 58 Abs. 1 Satz 2 als Beitrag zu tragen hätte. Für die Krankenversicherung sieht § 257 Abs. 1 Satz 3 SGB V ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 weiter geltenden Vorschriften der §§ 54, 55, 140 SGB XII normierten eine Fülle von Hilfen zur Schulbildung, zur Berufsausbildung sowie zur Aufnahme und Fortführung einer Beschäftigung. Sie umfassen auch Leistungen für Behinderte im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Für den Zeitraum...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.1.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 2 sind beim Bestehen mehrere Beschäftigungsverhältnisse innerhalb desselben Zeitraums die beteiligten Arbeitgeber anteilmäßig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer übt 2 Beschäftigungen aus, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten. Zum 25.6.1996 wurde Abs. 8 Satz 1 durch Art. 1 Nr. 24 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. SGB XI-ÄndG) v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) neu gefasst. Zum 1.1.1998 wurden Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 durch Art. 10 Nr. 9 des Arbeitsför...mehr

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Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.3 Befugnis zur Datenermittlung und Anmeldung beim BZSt (Abs. 3)

Rz. 10 Nach Abs. 3 Satz 1 erheben die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds erforderlichen Daten beim BZSt. Die Regelung weicht damit von dem sog. Ersterhebungsgrundsatz ab. Insoweit sind die in § 35 SGB I genannten Stelle...mehr

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Sommer, SGB V § 74 Stufenwe... / 2.3.2 Inhalt der ärztlichen Festlegung

Rz. 15 Aus medizinischer Sicht setzt die Wiedereingliederung drei Schritte voraus. Die Arbeitsunfähigkeit muss festgestellt sein, die Feststellung, dass der Versicherte seine bisherige Tätigkeit teilweise durch die stufenweise Wiedereingliederung verrichten kann und die positive Prognose einer besseren Wiedereingliederung in das Erwerbsleben durch ein stufenweises Vorgehen (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Urlaub / 13 Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Urlaubsjahrs, vor dem Wechsel wurde noch kein Urlaub genommen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wechselt zum 1.7. in eine Teilzeitbeschäftigung und arbeitet weiter an 5 Tagen in der Woche, allerdings täglich nur noch 4 Stunden; arbeitet 2 Tage in der Woche. In beiden Fällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltssichernde Leistun... / 3.1 Ausbildungsgeld

Die Bundesagentur für Arbeit erbringt darüber hinaus für Versicherte während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung, einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX und einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Mens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.7 Lohnsteuer

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (Tz. 6) sind nur zu machen, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, ist zu berechnen, wie hoch die im Monat, Quartal bzw. Jahr voraussichtlich anfallende Lohnsteuer sein wird. Dazu genügt es, die Lohnabrechnung für den ersten Beschäftigungsmonat auf das Gesamtjahr hochzurechnen, sofern keine So...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Gruppenprinzip

Das Personalvertretungsrecht gliedert die Gesamtheit der Beschäftigten einer Dienststelle in zwei Gruppen, die Arbeitnehmergruppe und die Beamtengruppe. Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BPersVG. Grund für das sich durch das gesamte Gesetz ziehende Gruppenprinzip sind die grundlegend anderen Rechtsverhältnisse, aus dene...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung

Zusammenfassung Überblick Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Studenten im Unternehmen zu beschäftigen. Die Studenten, die oftmals als Werkstudenten bezeichnet werden, sind i. d. R. als abhängige Arbeitnehmer tätig. Werden Studenten als Arbeitnehmer beschäftigt, so gelten für sie sämtliche Gesetze, wie sie auch für sonstige Arbeitnehmer gelten. Zusätzlich bestehen bei Arbe...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / Zusammenfassung

Überblick Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Studenten im Unternehmen zu beschäftigen. Die Studenten, die oftmals als Werkstudenten bezeichnet werden, sind i. d. R. als abhängige Arbeitnehmer tätig. Werden Studenten als Arbeitnehmer beschäftigt, so gelten für sie sämtliche Gesetze, wie sie auch für sonstige Arbeitnehmer gelten. Zusätzlich bestehen bei Arbeitsverhältnisse...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.3 Vergütung & Mindestlohn

Die Tätigkeit eines Werkstudenten muss vergütet werden.[1] Sollte keine Vergütung gezahlt werden, kann der Werkstudent – auch nachträglich – eine der Tätigkeit entsprechenden übliche Vergütung einfordern.[2] Wie gewöhnliche Arbeitnehmer unterliegen auch Werkstudenten dem Mindestlohngesetz und müssen daher mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden.[3] Darüber ...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1 Werkstudent

Werden Studenten neben dem Studium in einer weisungsgebundenen Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit tätig, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Nimmt das Studium jedoch überwiegend die Zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch – in der Regel bei einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche – so kann der studierende Arbeitnehme...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 3 Studentischer Praktikant

Neben den Möglichkeiten einer Beschäftigung als Werkstudent oder als Teilnehmer eines dualen Studiengangs können Studenten auch als Praktikanten tätig sein. Im Gegensatz zum Werkstudenten, bei der die Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht, liegt der Schwerpunkt bei Praktikanten auf dem Sammeln von beruflicher Erfahrung und dem Erlernen praktischer Fähigkeiten. Bei Praktika, d...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.1 Vertragsverhältnis

Bei der Einstellung eines dualen Studenten gibt es verschiedene Modelle, die differenziert betrachtet werden müssen: ausbildungsintegriertes, praxisintegriertes, berufsintegriertes und berufsbegleitendes duales Studium. 2.1.1 Ausbildungsintegriertes duales Studium Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsa...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.3 Sonstige Arbeitsbedingungen

Als Arbeitnehmer genießt der Bachelorand die üblichen gesetzlichen Ansprüche. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Urlaub, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und alle weiteren Ansprüche, die einem Arbeitnehmer zustehen.mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2 Dualer Student

Der Begriff "duales Studium" bezeichnet Studiengänge, bei denen sich Phasen des Universitätsstudiums und vergleichbar lange Etappen der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen abwechseln. Diese Struktur ist durch einen Vertrag zwischen dem Studenten und dem Ausbildungsinstitut sowie dem beteiligten Unternehmen festgelegt. 2.1 Vertragsverhältnis Bei der Einstellung eines du...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 4.2 Vergütung & Mindestlohn

Da der Bachelorand in diesem Fall auch als Arbeitnehmer eingestuft wird, hat er Anspruch auf eine Vergütung wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist anwendbar, was bedeutet, dass die Vergütung des Bacheloranden nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. Zudem darf der Bachelorand grundsätzlich nicht von freiwilligen Einmalzahlungen aus...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.2 Befristung

Praxisintegrierte duale Studiengänge fallen nicht unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG),[1] was bedeutet, dass eine vertragliche Befristung frei nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln vereinbart werden kann, sofern dies gewünscht ist. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Studiengänge weder als Ausbildungsverhältnis noch als Arbeitsverhältnis klassifiziert werden.[2]...mehr