Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.7 Verschaffungsvermächtnis

Die verpflichtete Person kann die Aufwendungen für die Verschaffung des Gegenstandes als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[1] Die Bewertung erfolgt hier nach dem gemeinen Wert.[2] Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Erblasser E hat angeordnet, dass sein Erbe der Sohn S, dem Neffen N ein nicht zum Nachlass gehörendes Grundstück verschaffen soll (Verschaffungsvermächtnis). ...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.3 Steuerübernahme durch den Erben

Hat der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt und dem Erben die auf das Vermächtnis entfallende Erbschaftsteuer auferlegt, kann durch entsprechende Gestaltung ebenfalls eine Steuerersparnis erreicht werden. Praxis-Beispiel Steuerübernahme durch den Erben Großvater GV hat seine Enkelin EN zur Alleinerbin eingesetzt. Dem Sohn A seiner verstorbenen Lebensgefährtin hat er ein Vermä...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.3 Nachteile

Lebt der Berechtigte länger, als nach der statistisch ermittelten Lebenserwartung vorauszusehen war, ist die Jahressteuer ungünstiger, da sie bis zum Tod des Berechtigten zu entrichten ist. Wahlrechte des § 23 ErbStG Im Folgenden werden die verschiedenen Wahlrechte, die § 23 ErbStG bereithält, noch einmal graphisch dargestellt.mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.1 Allgemeines

Stellt der Nießbrauchsberechtigte den Antrag auf die jährliche Versteuerung, so kann sich dies für ihn als nachteilig erweisen, aber ggf. auch Vorteile bringen.mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.2 Vererbung der Nacherbenanwartschaft

Verstirbt der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls, aber nach Eintreten des Vorerbfalls, gehört sein Anwartschaftsrecht zivilrechtlich zu seinem Nachlass.[1] Für die Erbschaftsteuer wird dagegen bestimmt, dass die Anwartschaft nicht zum Nachlass des Nacherben gehört.[2] Die Vorschrift stellt eine Fiktion dar.[3] Grund für diese Vorschrift ist, dass eine wirtschaftliche Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.2 Anwendungsbereich des § 25 ErbStG

Das Abzugsverbot des § 25 ErbStG hängt von den folgenden Voraussetzungen ab. Personenkreis: Nutzungsberechtigter ist der Schenker; Nutzungsberechtigter ist der Ehegatte des Schenkers; Nutzungsberechtigter ist der Ehegatte des Erblassers. Ist Nutzungsberechtigter eine andere Person, als eine der vorgenannten, so ist die Vorschrift des § 25 ErbStG nicht anwendbar. Dies hat zur Folg...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.4 Erbschaftsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Und-Konten sowie Oder-Konten werden bei der Erbschaftsteuer gleich behandelt. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung (entsprechend der Vermutungsregelung des § 430 BGB) grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Geldeinzahlungen auf dem Konto stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ehegatten den Nachwei...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.9 Wahlvermächtnis

Das Wahlvermächtnis ist dem Stückvermächtnis gleichzustellen. Damit ist, wenn sich der Vermächtnisnehmer für ein Grundstück entscheidet, dieses mit dem Grundbesitzwert anzusetzen.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.4 Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG

§ 23 Abs. 2 ErbStG räumt der nießbrauchsberechtigten Person die Möglichkeit ein, die Jahressteuer zum jeweils nächsten Fälligkeitstermin mit ihrem Kapitalwert abzulösen. Dabei ist der Antrag spätestens bis zum Beginn des Monats zu stellen, der dem Monat vorausgeht, in dem die nächste Jahressteuer fällig wird (§ 23 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Nach § 23 Abs. 2 Satz 2 ErbStG sind zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

In § 14 Abs. 2 ErbStG ist eine Ablaufhemmung vorgesehen. Hiernach gilt Folgendes: Führt der Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit zu einer Veränderung des Werts eines früheren, in die Zusammenrechnung einzubeziehenden Erwerbs, endet die Festsetzungsfrist für die Änderung des Bescheids über die Steuerfestsetzung für den späteren Erwerb nach § 175 Abs. 1 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.3 Abzug der Nießbrauchslast

Die Nießbrauchslast kann uneingeschränkt abgezogen werden. Dies gilt auch unabhängig davon, für wen der Nießbrauch bestellt worden ist.[1] Praxis-Beispiel Abzug der Nießbrauchslast Vater V schenkt seinem Sohn S im Januar 2024 ein nicht zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück (Steuerwert 815.000 EUR). Im Gegenzug hat S dem Vater an dem Grundstück ein Nutzungsrecht einzuräumen. De...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.3 Schema der Vor- und Nacherbschaft im Erbschaftsteuerrecht

Die erbschaftsteuerliche Konzeption der Vor- und Nacherbschaft beim Tod des Vorerben soll die folgende Darstellung veranschaulichen.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5 Kürzungen (Zeilen 83-99)

Der Gesetzgeber hat neben den bereits in den Erläuterungen zu Zeilen 79-82 erwähnten Kürzungen weitere Kürzungen vorgesehen, um eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags, z. B. im Verhältnis des Betriebs zu anderen Unternehmen bzw. im Verhältnis zur Grundsteuer, zu vermeiden. Der ermittelte Betrag aus der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird um folgende Beträge g...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2 Ansatz des Vermächtnisses

2.1.2.1 Allgemeines Auch die Bewertung von Vermächtnissen ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer vorzunehmen.[1] Ändert sich zwischen dem Todestag und dem Tag der Erfüllung des Vermächtnisses der Wert des Vermächtnisses, bleibt dies ohne Auswirkung auf den Ansatz des Vermächtnisses. Dies kann vorteilhaft sein (wenn der Wert des Vermächtnisses zwischenze...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.8 Vorausvermächtnis

Während eine Teilungsanordnung erbschaftsteuerlich keine Beachtung findet, wird ein Vorausvermächtnis berücksichtigt.[1] Das Vorausvermächtnis ist zunächst mit dessen Steuerwert vom Steuerwert des Nachlasses abzuziehen. Anschließend wird es dem Vermächtnisnehmer (begünstigten Erben) vorab zugerechnet. Daneben erhält dieser noch seinen Erbanteil. Letzterer errechnet sich aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Nordmazedonien der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 1.9.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Nordmazedonien und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in Nordmazedon...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.3 Letzterwerb

Der Letzterwerb muss zwingend ein Erwerb von Todes wegen sein. Es muss sich also um einen Tatbestand des § 3 ErbStG oder § 4 ErbStG handeln.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH ergibt sich dies aus dem klaren Gesetzeswortlaut des § 27 Abs. 1 ErbStG.[2] Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 ErbStG findet keine Anwendung (vgl. auch R E 1.1 Satz 3 Nr. 9 ErbStR 2019). Nach dieser gelten di...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.6 Sachvermächtnis

Wichtigste Anwendungsfälle für Sachvermächtnisse sind Grundstücke oder Betriebsvermächtnisse. Grundsätzlich sind Sachvermächtnisse mit dem Steuerwert anzusetzen.[1] Dies kann z. B. der Kurswert, der Kapitalwert oder der Grundbesitzwert sein. Ist für die Bewertung des Vermächtnisgegenstandes kein Steuerwert maßgebend, ist das Sachvermächtnis mit dem gemeinen Wert[2] zu bewerten...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.1 Allgemeines

Das Vermächtnis unterliegt beim Vermächtnisnehmer als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer.[1] Die Erbschaftsteuer für den Vermächtnisanfall entsteht nicht erst mit der Erfüllung durch die beschwerte Person, sondern schon mit dem Tod des Erblassers.[2] Praxis-Beispiel Erbschaftsteuer Vater V hat seine Tochter T zur Alleinerbin eingesetzt. Für den Freund F hat V ein Vermäc...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.1.2.1 Allgemeines

Auch die Bewertung von Vermächtnissen ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer vorzunehmen.[1] Ändert sich zwischen dem Todestag und dem Tag der Erfüllung des Vermächtnisses der Wert des Vermächtnisses, bleibt dies ohne Auswirkung auf den Ansatz des Vermächtnisses. Dies kann vorteilhaft sein (wenn der Wert des Vermächtnisses zwischenzeitlich steigt) als ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.3 Beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

Häufig nehmen Ehegatten in ihrem Berliner Testament eine Jastrowsche Klausel auf.[1] Diese sieht vor, dass die Kinder, die ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Ehegatten nicht fordern, von diesem ein Vermächtnis erhalten, welches aber erst beim Tod des letztversterbenden Ehegatten (Beschwerten) fällig wird. Grundsätzlich wäre dieses Vermächtnis als Erwerb vom Erblasser zu v...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.4 Schenkungen durch eine Kapitalgesellschaft

Nach § 15 Abs. 4 ErbStG ist bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person oder Stiftung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. In diesem Fall gilt die Schenkung bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe (§ 14 ErbS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 1.4.3 Tätigkeit in Nordmazedonien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Nordmazedonien für einen weder in Deutschland noch in Nordmazedonien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Nordmazedonien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.6 Fehlerhafte Vorerwerbe

In der Praxis wird es häufig der Fall sein, dass die Steuer für einen Vorwerb fehlerhaft festgesetzt worden ist. Dies kann bspw. sein, wenn eine falsche Steuerklasse zur Anwendung kam oder ein falscher Wertansatz zugrunde gelegt wurde. Hier bleibt die Festsetzung des Vorerwerbs bestehen (R E 14. Abs. 1 Satz 8 ErbStR 2019). In diesem Zusammenhang ist auch das BFH Urteil v. 8.5...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.2 Vorteile

Die berechtigte Person kann die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus den Erträgen des Nießbrauchsrechts entrichten. Erhöhen sich die Erträge, so hat dies keinen Einfluss auf die einmal festgesetzte Steuer. Von der Erhebung der Steuer wird solange abgesehen, wie die Freibeträge noch nicht ausgenutzt sind. Stirbt der Nießbrauchsberechtigte innerhalb dieses Zeitraums, so ist kein...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 7 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Rz. 67 § 14 a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 schuldet; Lieferungen i. S. d. § 3 c UStG, sog. Versandhandelslieferungen; innergemeinschaftliche Lieferu...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 4.1 Allgemeines

Rz. 21 Durch die Bestimmungen über den Inhalt ordnungsgemäßer Rechnungen muss eine Rechnung bestimmte Mindestangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Die Pflichtangaben in der Rechnung ergeben sich aus §§ 14 Abs. 4, 14 a UStG sowie aus den §§ 33, 34 UStDV. Rz. 22 Hinweis Die Pflichtangaben sind nicht in allen Ausgangsrechnungen erforderl...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.6 Vermächtnisnehmer bei Personengesellschaften

Vermächtnisnehmer kann auch eine Personengesellschaft sein. Hierbei sind nun ab 1.1.2024 die Änderungen durch das kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] zu beachten. Es wurde ein neuer § 2a ErbStG in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt. Hiernach gilt Folgendes: Im Fall eines Erwerbs von Todes wegen (z. B. Vermächtnis) durch eine rechtsfähige Personengesellschaft gelten deren Gese...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.1 Allgemeines

Im Gegensatz zum Zivilrecht, nach dem nur ein Erbfall vorliegt, wird erbschaftsteuerlich von 2 Vermögensübergängen ausgegangen. Dies ist so, als wenn keine Vor- und Nacherbschaft angeordnet wäre, sondern das Vermögen zunächst einem Erben anfällt und anschließend dessen Erben. Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.1 Unentgeltliche Übertragung der Nacherbenanwartschaft

Gibt der Nacherbe nach dem Vorerbfall, aber vor dem Eintritt der Nacherbfolge seine Nacherbenanwartschaft unentgeltlich an einen Dritten weiter, löst das bei ihm keine Erbschaftsteuer aus.[1] Das Gleiche gilt bei der unentgeltlichen Übertragung an den Vorerben. Dieser wird dadurch zivilrechtlich zum Vollerben. Im Zeitpunkt der Nacherbfolge hat dann der Dritte die Nacherbschaf...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 1 Allgemeines

Der Erwerber ist nach § 20 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich der Steuerschuldner, bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner. Hierbei sind sowohl Erwerber als auch Schenker Gesamtschuldner i. S. d. § 44 AO.[1] Hinweis Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft ist verfassungsgemäß Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 ErbStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil er eine Sche...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 9.2.2 Vorsteuer aus Rechnungen mit unberechtigtem Steuerausweis?

Rz. 116 Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag, § 14 c Abs. 2 UStG. Dies betrifft beispielsweise einen Kleinunternehmer, bei dem die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird, der aber, obwohl dies unzulässig ist,[1] trotzdem eine Rechnung mit gesonde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden (entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligu...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.3 Kürzungsmethode

Bei der Kürzungsmethode wird der Jahreswert in dem Maße gekürzt, in dem der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts durch die jeweiligen zur Anwendung kommenden Freibeträge gekürzt wird. Es ergibt sich folgende Formel. Zur Inanspruchnahme der Kürzungsmethode hat die nießbrauchsberec...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / Zusammenfassung

Überblick Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ermöglicht dem Erblasser, die Nachfolge über sein Vermögen für einen längeren Zeitraum festzulegen. Während die Vor- und Nacherbschaft zivilrechtlich eine interessante Alternative zum Berliner Testament und zum Nießbrauchsrecht darstellen kann, ist sie erbschaftsteuerlich nicht immer empfehlenswert. Das Erbschaftsteuerrecht ge...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.6 Versteuerung des früheren Erwerbs

Voraussetzung für die Anwendung des § 27 ErbStG ist, dass der Vorerwerb der Besteuerung unterlegen hat und eine Steuer erhoben wurde. Ist das nicht der Fall, findet § 27 ErbStG keine Anwendung.[1] Folgende Fälle kommen dafür in Betracht: Der Vorerwerb blieb aufgrund des Unterschreitens von Freibeträgen (insbesondere § 16 ErbStG) oder auch von sachlichen Befreiungen (z. B. nac...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.4.2.2 Ermittlung des Vervielfältigers

Die Höhe des Vervielfältigers hängt von der Dauer des Nießbrauchsrechts ab. Bei einem Nießbrauchsrecht, welches auf eine bestimmte Zeit beschränkt ist, ermittelt sich der Vervielfältiger nach § 13 Abs. 1 BewG. Hiernach ist der Vervielfältiger aus der Tabelle 9a (zu § 13 BewG) zu entnehmen. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Vater V wendet seiner Tochter T im Januar 2024 den Nießbrauch ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.4 Formunwirksame Vermächtnisse

Auch ein formunwirksames Vermächtnis kann erbschaftsteuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Vermächtnis vom Erblasser angeordnet wurde und dass die beschwerte Person dem Bedachten den zugewandten Vermächtnisgegenstand auch tatsächlich überträgt und dadurch den Willen des Erblassers vollzieht.[1] Praxis-Beispiel Formunwirksame Vermächtnisse Vater V ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.1 10-Jahreszeitraum

Die Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Vor- und der Letzterwerb innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren liegen. Zur Berechnung des Zeitraums ist für den jeweiligen Erwerb auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (vgl. auch § 9 ErbStG und R E 9 ErbStR 2019 sowie die H E 9 ErbStH 2019) abzustellen. Hinweis Steuerentstehungszeitpunkt bei Grundstücken In der Pra...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.3 Schenkung unter Nutzungs- und Duldungsauflage

Die Nutzungs- oder Duldungsauflage konnte zur Berechnung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage schon bisher abgezogen werden.[1] Daran ändert sich auch nichts durch die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und auch nichts durch die geänderte BFH-Rspr. v. 5.7.2018.[2] Hinweis Auswirkung bei der Grundstücksbewertung Dies gilt aber nur, soweit § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG d...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.10 Erklärungspflicht

Allgemeines Grundsätzlich ist auch der Vermächtnisnehmer zur Abgabe einer eigenen Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 31 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Hiernach kann das Finanzamt von jedem am Erbfall beteiligten Erwerber (zu denen auch der Vermächtnisnehmer gehört) die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer von dem Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen. §...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.6 Besonderheiten

a) Ausfall von Rentenzahlungen Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.2 Aufzehrungsmethode

Hier sind 3 Möglichkeiten denkbar. Das der Sofortversteuerung unterliegende Vermögen ist höher als die zu gewährenden Freibeträge. Dies ist die einfachste Variante, da nunmehr die Freibeträge schon verbraucht sind und die Jahresversteuerung ohne Berücksichtigung von Freibeträgen vorzunehmen ist. Denn die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen den vorrangigen Abzug d...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 1 Sinn des § 14 ErbStG

Durch die Vorschrift des § 14 ErbStG soll verhindert werden, dass eine einheitliche Zuwendung in mehrere Zuwendungen zu dem Zweck aufgeteilt wird, dass der persönliche Freibetrag mehrfach zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird durch § 14 ErbStG ein Progressionsvorteil verhindert, der sich durch die Aufteilung ergeben würde.[1] Praxis-Beispiel Sinn des § 14 ErbStG Aufteilung ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.2 Nachvermächtnisse

Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkts oder auch Ereignisses zugewendet, so liegt ein Nachvermächtnis vor.[1] Hierfür kommen grundsätzlich die Vorschriften für die Vor- und Nacherbschaft zur Anwendung.[2] Damit gelten hier auch – im gleichen Rahmen wie für die Vor- und Nacherbschaft – ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr