Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 § 9 KStG regelt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sie ergänzt wie § 10 KStG die Kernvorschrift des § 8 KStG. Die §§ 9 und 10 KStG unterscheiden sich durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber durch ihren materiell-rechtlichen Inhalt. Beide Normen ergänzen sich gegen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Besteuerung der GmbH & Still

aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft bet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 5. Besteuerung von Mischformen

a) Besteuerung der GmbH & Still aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlust...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Besteuerung der Kapitalgesellschaft und deren Anteilseigner

a) Trennungsprinzip Rz. 427 In Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtslage ist das Trennungsprinzip das Grundkonzept der Kapitalgesellschaftsbesteuerung.[774] Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Person" und besteuert die eigene Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.[775] Folglich ist die Kapitalgesellschaft Steuerschuldnerin der Körperschaftsteuer (...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Laufende Besteuerung der Joint Venture-Gesellschaft

Rz. 132 Die laufende Besteuerung der Joint Venture-Gesellschaft wird insb. i.R.d. Rechtsformwahl regelmäßig eine gewichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen. Gleiches gilt für die Besteuerung der Beendigung eines Joint Venture. Zu den grundsätzlichen Unterschieden in der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie zu einem Rechtsformvergleich s. § 23 ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / III. Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen im Einzelnen

1. Einzelunternehmer a) Einkommensteuer aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögen...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind (wobei in einer derartigen Konstellation ggf. auch der Ort ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 9. Buchführung, Ergebnis und Besteuerung

a) Buchführung Rz. 1418 Die Vereinigung ist nach europäischem Recht zur förmlichen Rechnungslegung und deren Prüfung nicht verpflichtet und unterliegt keiner Rechnungslegungspublizität. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist danach ausreichend. Eine EWIV mit Sitz in Deutschland hat hingegen einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 6 EWIV-AusfG). Die für alle Kaufleute g...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 218 Bei der Betriebskapitalgesellschaft, welches ein produzierendes Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ist, finden sich keine Besonderheiten im Vergleich zu einer stand-alone-Betrachtung des Unternehmens außerhalb einer Betriebsaufspaltung. Hinzuweisen ist spezifisch nur auf die in der Betriebsaufspaltung auftre...mehr

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Berufsständische Versorgung / 2 Besteuerung der Versorgungsbezüge

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung.[1] Im Rahmen einer Übergangsregelung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bis 2040 gleitend. Dies gilt auch für unselbstständige Bestandteile der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Be...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Besteuerung der KGaA

Rz. 469 Die KGaA ist eine vom Gesetzgeber geschaffene hybride Gesellschaftsform, bei der die Geldgeber und die Unternehmensführer unterschiedlichen zivilrechtlichen Regelungen unterworfen sein sollen (duale Rechtsstruktur).[833] Sie beinhaltet im Grundmodell zwei Gruppen von Gesellschaftern: die persönlich haftenden Komplementäre mit Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugni...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 449 Die Steuerbefreiungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 Buchst. a) und Buchst. c) EStG gelten bei natürlichen Personen für Veräußerungsgewinne, wenn die Beteiligung unter § 17 EStG fällt oder in einem Betriebsvermögen gehalten wird. Bei Kapitalgesellschaften sind die Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG steuerbefreit. Dies gilt nach § 8b Abs. 6 KStG auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 6 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

In bestimmten Fällen kann es zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass Bestandteile des Arbeitslohns unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden können. Zusätzlichkeitserfordernis In einigen Fällen ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit oder die pauschale Beste...mehr

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Entgelt / 6 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

In bestimmten Fällen kann es zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass Bestandteile des Arbeitslohns unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden können. Zusätzlichkeitserfordernis In einigen Fällen ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit oder die pauschale Beste...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Besteuerung des Vorerben

Rz. 127 Erbschaftsteuerlich gilt der Vorerbe als Vollerbe (§ 6 Abs. 1 ErbStG). Die Verfügungsbeschränkungen des Vorerben finden im Steuerrecht keine Berücksichtigung, auch nicht bei der Bewertung seines Erwerbs (siehe § 9 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 BewG). Der Erwerb von Todes wegen ist beim Vorerben gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG voll steuerpflichtig. Die Steuer en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (ursprünglich Verpflichteten, § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt)

Rn. 331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 1 S 3 EStG 2. Alt muss der Differenzaufwand (s Rn 324) aus den S 1 und 2 nicht auf das Wj der Übertragung und die 14 Folgejahre mit jeweils einem Fünfzehntel verteilt werden, wenn ein ArbN unter "Mitnahme seiner erworbenen Pensionsansprüche zu einem neuen ArbG wechselt". Vielmehr muss das übertragende Unternehmen (der "ursprün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 4 EStG)

Rn. 334 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 4 EStG regelt für den Übernehmer der Verpflichtung die Besteuerung der entgeltlichen Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen iSd § 4 Abs 5 BetriebsrentenG und iSd externen Versorgungsausgleichs (s Rn 333). Jene Vorschrift gilt nur für Pensionsverpflichtungen iSv § 6a EStG, also nicht bei Jubiläumszusagen, Altersteil...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung der Leistungen

Rn. 2639b Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Analog zu den weiteren Steuerbefreiungen für kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungen werden die Versicherungsleistungen in der Auszahlungsphase gemäß § 22 Nr 5 EStG in voller Höhe besteuert.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / B. Besteuerung der einzelnen Gesellschaften und Rechtsformvergleich (Ertragsteuern)

I. Unternehmensbesteuerung in Deutschland Rz. 247 Die deutsche Unternehmensbesteuerung zeichnet sich durch ein duales System aus. Während Einzelunternehmer sowie an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen grds. Einkommensteuer auf ihre Unternehmensgewinne zahlen, unterliegen die Erträge einer Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Für alle gewerblichen Betä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Besteuerung bei Schuldbeitritten oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung

1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG) Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die do...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Laufende Besteuerung

1. Besitz-Unternehmen a) Typische Betriebsaufspaltung zu einer Betriebs-GmbH aa) Umqualifizierung von Einkünften und steuerliche Verstrickung (1) Formen von Besitzgesellschaften Rz. 178 Bei der typischen Betriebsaufspaltung bildet das Besitzunternehmen entweder der Alleingesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft oder eine Besitz-Mitunternehmerschaft durch beherrschende Pers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 40. Kurzhinweise zur Besteuerung von BV-Mehrungen und bestimmten Einnahmen nach dem Teileinkünfteverfahren ab VZ 2009 (§ 3 Nr 40 EStG)

Schrifttum: Nürnberg, Entwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes, NWB 5/2020, 330. a) Allgemeines Rn. 1340 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 3, Nr 41 UnternehmensteuerreformG 2008 (vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912) führte in § 3 Nr 40 EStG ab VZ 2009 im Zuge der Einführung einer AbgSt für (idR private) Kapitaleinkünfte zu umfangreichen Änderungen. Die bisherige Steuerfreistellung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 347 Bei der Besteuerung ist eine Differenzierung zwischen obligationsartigen Genussrechten, die steuerlich Fremdkapital darstellen, und beteiligungsähnlichen Genussrechten, die steuerlich Eigenkapital darstellen, notwendig. Die handelsbilanzielle Einordnung als Eigenkapital nach schließt eine Kapitalüberlassung auf Zeit und damit steuerrechtliches Fremdkapital ausdrückli...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Besteuerung der Betriebsgesellschaft

Rz. 199 Die Betriebsgesellschaft, in der Praxis regelmäßig eine GmbH & Co. KG, ist regelmäßig nach § 15 Abs. 2 EStG originär gewerblich tätig und beherrscht zudem die Besitzkapitalgesellschaft. Rz. 200 Anteile an der Besitzkapitalgesellschaft, die sich nicht im Gesamthandsvermögen befinden, sind in der Regel im Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Betriebspers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 9 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung sind in vollem Umfang nachgelagert als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung[1] zu versteuern, soweit die Zahlungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, für die der Arbeitgeber den BAV-Förderbetrag in Anspruch genommen hat. Dies gilt für sämtliche Leistun...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Besteuerung der Besitzkapitalgesellschaft

Rz. 198 Die Besitzkapitalgesellschaft erzielt auch bei einer reinen Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit gem. § 8 Abs. 2 KStG, § 2 Satz 2 GewStG gewerbliche Einkünfte, welche auch der Gewerbesteuer unterliegen. Ansonsten weichen insb. die gewerbesteuerlichen Folgen der Kürzungen nach § 9 Nr. 4 GewStG und die Bilanzierungsfragen nicht von denen der typischen Betriebsaufspal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 9 Angaben zur Besteuerung bei Abmeldungen von geringfügig Beschäftigten

Arbeitgeber ergänzen die Abmeldungen von geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich und in privaten Haushalten um die Angaben zum Steuerbezug. In den Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 die Steuernummer des Arbeitgebers sowie die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Arbeitnehmers anzugeben. Weiterhin ist die Art d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 337 Die Besteuerung von Wandel- und Optionsanleihen ist insgesamt umstritten.[264] Die damit verbundene Rechtsunsicherheit dürfte sich in vielen Fällen als Hindernis bei der Verwendung als mezzanines Finanzierungsinstrument erweisen. Unstreitig ist, dass der Kapitalnehmer die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen kann.[265] Gewerbesteuerlich erfolgt eine Gewinnr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG)

Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die dortige Zusatzbedingung der "teilweisen oder vollständigen Schuldfreistellung" betrifft sowo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim schulbeitretenden bzw erfüllungsübernehmenden Unternehmen (Freistellungsverpflichteten, § 5 Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 347 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 5 Abs 7 S 2 EStG besagt, dass der S 1 jener Vorschrift (s Rn 336) für das den Schuldbeitritt bzw die Erfüllungsübernahme eingehende Unternehmen, also für den "Freistellungsverpflichteten" iSd § 4f Abs 2 EStG, sinngemäß gilt. Deshalb muss der Freistellungsverpflichtete die zum Ende seines Wj festzustellende positive Differenz zwischen ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung der Darlehenszinsen im Besitzunternehmen

Rz. 224 Vereinnahmte Darlehenszinsen sind auf der Ebene des Besitzunternehmens als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nicht aus Kapitalvermögen, s. § 20 Abs. 8 EStG) zu besteuern und unterliegen somit der Einkommen-/Körperschaftsteuer (im Fall der Besitzkapital-)oder beim Besitz(mit)unternehmer (im Fall der Besitzmitunternehmerschaft) und der Gewerbesteuer bei der Besitzgesellsch...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Besteuerung eines "reinen" E-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.4. ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 59.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil? Ergebnis Da der Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR lie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Besteuerung auf der Ebene des Anteilseigners (§ 19 REITG)

Rn. 2586 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Behandlung von Ausschüttungen uÄ: Die Ausschüttungen der REIT-AG ua (= ausländische, s Legaldefinition in § 19 Abs 5 REITG) REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen sowie sonstige Vorteile, die neben oder anstelle dieser gewährt werden, sind (§ 19 Abs 1 S 1 REITG) vorrangig BE des Anteilseigners, ansonsten Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR (2023: 520 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Besteuerung eines Hybrid-Dienstwagens

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.2. einen Plug-in-Hybrid mit einem Bruttolistenpreis von 69.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Die Reichweite laut Übereinstimmungsbescheinigung weist eine elektrische Mindestreichweite i...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Besteuerung des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb wird nicht besteuert. Die Steuer entsteht erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ErbStG). 1. Eintritt der Nacherbfolge durch den Tod des Vorerben Rz. 129 Mit dem Eintritt des Nacherbfalls durch den Tod des Vorerben hat derjenige, auf den das Vermögen überge...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Besteuerung der Ausschüttungen

Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und eine technische vollständige Freis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig. Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe des E...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung vorweggenommener Erbfolgen und Erbfälle nach dem ErbStG

Rz. 265 Näher betrachtet werden hier die erbschaftsteuerlichen Folgen von Schenkungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen und im Rahmen von Erbfällen unter der Prämisse, dass die personelle Verflechtung und damit Betriebsaufspaltung erhalten bleibt. Dies kann bei einer gekoppelten Übertragung der Anteile an der Betriebs-GmbH unter gleichzeitiger Übertragung des Betriebsgrun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 369 Die Qualifizierung der atypisch stillen Gesellschaft als steuerliche Mitunternehmerschaft führt dazu, dass die Ausschüttungen an den Kapitalgeber für den Kapitalnehmer Gewinnverwendung darstellen und nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[308] Der atypisch stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Abzugsfähigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr