Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Fiktive Veräußerungsgewinnbesteuerung verfassungsgemäß

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Investmentanteilen unter Berücksichtigung fiktiver Übergangsgewinne gem. § 56 InvStG ist nach Auffassung des FG Niedersachsen verfassungsmäßig nicht zu beanstanden. FG Nds. v. 14.6.2023 – 7 K 254/20, EFG 2023, 1571, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 22/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zahlungen an Staatskasse im Zusammenhang mit Einstellung eines Strafverfahrens als Betriebsausgabe?

Vermögensabschöpfungen nach § 73 Abs. 1 StGB sind entsprechend der Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 8 S. 4 EStG zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung dann als BA zu berücksichtigen, wenn der Rechtsgrund für die Abschöpfung in einer Vermögensmehrung liegt, die tatsächlich beim Steuerpflichtigen der Besteuerung unterlegen hat. Stellt eine Geldzahlung an die Staatskasse im Zusammenh...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 4 Dualität der Besteuerung

Die gesellschaftsrechtliche Dualität der beiden Rechtsformgruppen setzt sich bei der Besteuerung der Gesellschaften fort; auch dort kommt es zu einer Zweiteilung. Eine Personengesellschaft wird selbst nicht mit Einkommensteuer belastet. Vielmehr unterliegt jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit seinen anteiligen Einkünften aus dem gemeinsamen Unternehmen der Eink...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / Zusammenfassung

Überblick Im Wirtschaftsleben kann ein Einzelunternehmer heute oft nicht mehr bestehen. Die erforderlichen Kenntnisse, das aufzubringende Kapital und eine Verteilung des unternehmerischen Risikos auf mehrere Schultern sprechen vielfach für die Gründung einer Gesellschaft. Dafür stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Doch welche ist die "richtige" Rechtsform? ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.2 Ermäßigter Steuersatz für unentgeltliche Wertabgaben

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG sind die Leistungen der gemeinnützigen Vereine steuerermäßigt. Hierzu zählt die Verwaltung auch die unentgeltlichen Wertabgaben. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für entgeltliche Leistungen, sondern auch für unentgeltliche Wertabgaben an den eigenen nichtunternehmerischen Bereich in Betracht.[1] Wichtig Steuervorteil durch ermäßigte ...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Neu... / 6 Steuerrechtliche Folgen

Die obigen Änderungen sollen ausdrücklich zu keinen Folgeänderungen bei den ertragsteuerlichen Grundsätzen für die Besteuerung von Personengesellschaften führen. Insbesondere soll die transparente Besteuerung von Personengesellschaften erhalten bleiben. Auch die Abschaffung der gesamthänderischen Bindung zugunsten von Eigentum einer GbR führt zu keinen steuerlichen Folgewirku...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7 Einflussfaktor Steuersatz

Bei der eigentlichen Steuerbelastung kommt den bestehenden Unterschieden bei der Besteuerung der einzelnen Gesellschaftsformen bzw. den damit verbundenen Steuertarifen besondere Bedeutung zu. Jedoch lässt sich nicht generell oder pauschal sagen, ob eine Gesellschaftsform bezogen auf die Steuerbelastung vor- oder nachteilig ist. 7.1 Individuelle Einkommensteuerbelastung Die Ste...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.9.2 Nachteile

Wesentliche Nachteile sind eine komplexe und relativ teure Gründung, ebenso wie die Rechtsform bedingten höheren laufenden Kosten. Das Mindestgründungskapital beträgt 50.000 EUR. Die derzeitige Besteuerung mit einer gewissen doppelten Belastung ist zumindest für die Aktionäre nachteilig.mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6 Leistungsbeziehungen mit den Gesellschaftern

Diese Grundsätze der Besteuerung werden durch einen wesentlichen Tatbestand ganz erheblich beeinflusst – die steuerlich völlig unterschiedlich zu behandelnden Leistungsvergütungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern. 6.1 Personengesellschaften Bestehen bei einer Personengesellschaft Leistungsbeziehungen mit ihren Gesellschaftern, stellen die Aufwendungen dafür ...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 6.4 Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Es ist bei Vereinen häufig nahezu unmöglich, die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung genau – in Prozenten erfasst – zu bestimmen. Damit sind eine sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern und die Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben kaum möglich. Deshalb kann die Finanzverwaltung auf Antrag Erleichterungen gewähren.[1] Die Vorsteuern, die teilweise dem...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.3 Gewerbesteuerbelastung

Auch wenn die Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform gilt (§ 2 GewStG), gibt es im Endeffekt doch einen bedeutenden Unterschied. Denn nur bei Personengesellschaften besteht die Möglichkeit, eine auf die gewerblichen Einkünfte anfallende Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen (§ 35 EStG). Dazu erfolgt bei den Gesellschaftern eine pausch...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.12 Optierte Körperschaft

Seit 2022 ist es Personenhandelsgesellschaften und Partnergesellschaften auf Antrag möglich, wie eine Körperschaft besteuert zu werden.[1] Dies ist möglich, ohne dass die Gesellschaft einen Rechtsformwechsel vornimmt, da die Option ausschließlich ertragsteuerlich wirkt. Die Option gilt nur als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Damit bleibt auch die gesellschafts...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.1 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft unterliegt nicht der Einkommensteuer. Vielmehr werden die von der Gesellschaft erzielten Gewinne oder Verluste auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen zusammen mit den übrigen Einkünften der Einkommensteuer unterworfen. Die Ermittlung, Feststellung und Aufteilung erfolgt in einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren (§§ 179,...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

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Gesellschafter / 2.1 Differenzierung nach der Rechtsform

Die Besteuerung des Gesellschafters wie auch die der Gesellschaften ist im deutschen Steuerrecht nicht einheitlich. Es erfolgt eine grundsätzliche Differenzierung nach den beiden Grundformen der Gesellschaft – der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft. Abgesehen von einer Differenzierung nach diesen beiden Rechtsformgruppen erfolgt – anders als im Zivil – bzw. Ges...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 6.2 Kapitalgesellschaften

Vorteilhafter ist eine Leistungsbeziehung bei Kapitalgesellschaften. Hier bleibt es beim gebuchten Betriebsausgabenabzug; es erfolgt keine steuerrechtliche Korrektur bei der Gewinnermittlung. Die Auswirkungen von vertraglichen Vergütungen werden für die Besteuerung beachtet. Dies gilt auch und gerade für die Gewerbesteuer, welche damit durch die Zahlung von Vergütungen an di...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen

Alle Umsätze aus dem unternehmerischen Bereich, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, sind steuerbare Umsätze. Hierunter fallen z. B. Eintrittsgelder; Startgelder; Erlöse aus dem Verkauf von Speisen, Werbeartikeln, Turnierzeitungen, Festschriften, Sportartikeln, Vermietungs- und Verpachtungseinnahmen, Werbeeinnahmen, Lotterieeinnahmen, Beherbergungsumsätze, Theaterumsätze, Einnahme...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 2.1 Auslieferungs- und Konsignationsläger

Ein steuerbares unternehmensinternes Verbringen liegt immer dann vor, wenn Gegenstände des Umlaufvermögens, die im Inland hergestellt, erworben oder eingeführt wurden, in ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Auslieferungslager (ausgenommen Konsignationslager mit feststehendem Abnehmer) verbracht und von diesem aus Umsätze bewirkt werden. Werden die Waren jedoch nu...mehr

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Lohnveredelung / 3.2.1 Voraussetzung: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers

Im Bereich der Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung an steuerpflichtige Abnehmer wird der Leistungsort in das Land der Ansässigkeit des Auftraggebers verlagert. Praxis-Beispiel Leistungsort und Steuerschuldnerschaft Ein Möbelhersteller aus Dänemark lässt Schnittholz in einem in Deutschland ansässigen Sägewerk zu Brettern verar...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.3 Gewerbliche Lieferung, ausgenommen von Kleinunternehmern

Auch der Status des Lieferanten ist zu berücksichtigen. Die Lieferung muss durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt werden und darf nicht nach dem Recht des Mitgliedstaats, der für die Besteuerung des Lieferers zuständig ist, aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer steuerfrei gestellt sein. Zusammenfassend gilt entsprechend der Sys...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.7 Steuerhinterziehung und Richtlinienverstöße bei Ausfuhrlieferungen

Im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Durchsetzung der Erwerbsbesteuerung im Mitgliedstaat des innergemeinschaftlichen Erwerbs sicherzustellen. Im Fall von Ausfuhrlieferungen in einen Drittstaat besteht jedoch nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen Ausfuhr und Besteuerung im Empfangsstaat. Die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung entsteht auch, wenn ...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / Zusammenfassung

Begriff Für Lieferungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten existieren keine physischen Grenzkontrollen. Die Besteuerung des Warenbezugs hat daher im gewerblichen Handel im Wege der Selbstberechnung durch den Unternehmer zu erfolgen. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist strikt an die körperliche Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen gebunden. Die Bemessungsgrun...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.2 Erwerbsteuerpflichtige Abnehmer

Neben dem körperlichen Gelangen der Gegenstände vom übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland setzt der Erwerbstatbestand einen Abnehmer voraus, der Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt. Für bestimmte Unternehmer, die ausschließlich s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.2 Optionsmöglichkeit zur Erwerbsbesteuerung

Der o. g. Abnehmerkreis[1] kann auch bei Nichtüberschreiten der Erwerbsschwelle zur Erwerbsteuer optieren. Die Ausübung der Option erfolgt durch die Verwendung der erteilten USt-IdNr. Die Vorschrift des § 1a Abs. 4 UStG ist mit Wirkung zum 1.1.2011 präzisiert worden, um missbräuchliche Verwendungen der USt-IdNr. bei Unterschreitung der Erwerbsschwelle zu unterbinden. Bis zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 7 Vorsteuerabzug

Die geschuldete Erwerbsteuer nach § 3d Satz 1 UStG (Ende der Beförderung oder Versendung im Inland) berechtigt den Unternehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Zeitpunkt ihres Entstehens zum Vorsteuerabzug. Das Vorliegen einer Rechnung mit den Angaben nach §§ 14, 14a UStG ist in Deutschland nicht erforderlich. Eine wirtschaftliche Belastung ist mit ihr...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.3 Messen und Ausstellungen, fliegende Händler

Ein unternehmensinternes Verbringen muss auch dann fingiert werden, wenn Gegenstände im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet verkauft oder durch "fliegende Händler" direkt beim Kunden im anderen Mitgliedstaat abgesetzt werden. Im Gegensatz zu den erstgenannten Sachverhalten entsteht der steuerbare Tatbestand des Verbringens in diesen Fällen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.3 Keine Ausnahmen bei neuen Fahrzeugen und verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs [1] unterliegt, unabhängig vom Status des Abnehmers, immer der Erwerbsbesteuerung.[2] Auch der Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Wege der Beförderung oder Versendung durch den Lieferanten führt zwangsläufig zur Besteuerung im Bestimmungsland, weil entweder der berechtigte Abnehmer steuerfrei bezieht und der Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 6 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Die Bemessungsgrundlage[1] ergibt sich gem. § 10 Abs. 1 UStG auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb aus allem, was der Erwerber aufwendet, um die Lieferung zu erhalten. Grundsätzlich ist das vereinbarte Entgelt, auch bei Anwendung der Istversteuerung, die Basis für die Erwerbsbesteuerung. Aufwendungen, die als Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen, wie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.2 Lieferant befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Befördert der liefernde Unternehmer die Gegenstände mit eigenen Fahrzeugen in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Freihäfen und Gebiete zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie, oder geschieht dies im Wege der Versendung durch einen eingeschalteten Beauftragten, ist der Status des Abnehmers, seine Ansässigkeit oder die unternehmerische Verwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 3 Unternehmensinternes Verbringen als nichtsteuerbarer Tatbestand

Nichtsteuerbare unternehmensinterne Verbringensfälle können vorliegen, wenn die Verwendung des unternehmenseigenen Gegenstands ihrer Art nach nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Um eine ihrer Art nach vorübergehende Verwendung handelt es sich z. B. bei folgenden Sachverhalten, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat der Besteuerung unterliegen[1]: Die Gegenstände...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 1.1 Körperliches Gelangen in einen anderen EU-Mitgliedstaat

Gem. § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in einen deutschen Freihafen gelangt. Allein das Gelangen in einen anderen Mitgliedstaat setzt ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

Leitsatz Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen. Normenkette § 5 Abs. 3 FKAustG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.1 Vereinfachungen für bestimmte Abnehmer

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 UStG ist bei einem Warenbezug aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet unter den o. g. Voraussetzungen erwerbsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat den erwerbsteuerpflichtigen Abnehmerkreis unter bestimmten Bedingungen noch erweitert, indem er für diese Personen eine sog. Erwerbsschwelle eingeführt hat. Danach unterliegen der Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 1 Überblick

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur gl... / Internationale Unternehmensbesteuerung ist ja ein ziemlich abstraktes Thema. Was wird ganz konkret geändert?

Es geht um eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Diese Reform umfasst "zwei Säulen": Die "Säule 1“ sorgt für mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten. Die neuen Regeln sind vor allem für die Besteuerung großer Digitalkonzerne wichtig, die z. B. durch Internetverkäufe oder durch Einnahmen aufgrund von Werbeklicks auch in Staaten e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur gl... / Wie wird sichergestellt, dass die Mindeststeuer tatsächlich bezahlt wird?

Werden beispielsweise Profite einer Tochtergesellschaft in einer Steueroase effektiv mit nur 5 Prozent versteuert, dann greifen die neuen Regeln. Abbildung [Quelle: Bundesministerium der Finanzen] Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält bei einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent das Recht, die Gewinne aus der Steueroase mit 10 Prozent nachzuversteuern. Dami...mehr