Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 2 Geltungsbereich

Rz. 2 § 6c EStG gilt für nicht buchführende Land- und Forstwirte sowie für Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln. Für die Anwendung des § 6c EStG genügt es, wenn der Gewinn tatsächlich durch Einnahme-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen ermittelt wird. Die Anwendbarkeit hängt nicht auch da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

1 Bedeutung und Rechtsentwicklung Rz. 1 Vereinbaren Ehegatten die "fortgesetzte Gütergemeinschaft" (Rz. 3), wird im Todesfall dem überlebenden Ehegatten zivilrechtlich ermöglicht, den gemeinschaftlichen Abkömmlingen ihren Anteil am Gesamtgut nicht sofort herausgeben zu müssen (Rz. 4). Steuerrechtlich ordnet § 28 EStG für diesen Fall an, dass alle in das Gesamtgut fallende Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.3 Unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten

Rz. 9 Die Anwendung des § 28 EStG ist nur von der unbeschränkten Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten abhängig. Ob die Kinder unbeschränkt oder beschr. stpfl. sind, ist unerheblich. Rz. 10 Nicht geregelt ist, wie die Zurechnung zu erfolgen hat, wenn der Ehegatte nur beschr. stpfl. ist. § 18 EStG 1920 und § 24 EStG 1925 sahen eine Differenzierung noch nicht vor. Sieht man ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2 Voraussetzungen

2.1 Fortgesetzte Gütergemeinschaft Rz. 3 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft (§§ 1483ff. BGB) ist eine besondere Form des ehelichen Güterstands der Gütergemeinschaft. Bei der Gütergemeinschaft wird das eingebrachte und später erworbene Vermögen der Ehegatten als Gesamtgut gemeinschaftliches Vermögen.[1] Beim Tod eines Ehepartners wird die Gütergemeinschaft grds. beendet und de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 13 Die in das Gesamt fallenden Einkünfte (Rz. 12f.) sind nach § 28 EStG allein dem überlebenden Ehegatten zuzurechnen. Es handelt sich um eine fiktive Zurechnung, abweichend vom allg. Grundsatz, wonach Einkünfte demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand des § 2 EStG erfüllt. Eine einheitliche und gesonderte Feststellung ist somit nicht erforderlich. Steuerschuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.2 Tatsächliche Durchführung

Rz. 8 Die Rspr. schränkt den Anwendungsbereich des § 28 EStG in den Fällen ein, in denen die fortgesetzte Gütergemeinschaft aufgrund interner Absprachen zwischen den Beteiligten aufgehoben oder überlagert wird. Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft durch eine Vereinbarung "im Innenverhältnis" weitgehend aufgehoben, sodass nach innen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.4 In das Gesamtgut fallende Einkünfte

Rz. 11 § 28 EStG erfasst alle Einkünfte, die mit Mitteln des Gesamtguts (Rz. 6) der fortgesetzten Gütergemeinschaft erwirtschaftet worden sind. Die Einkünftequalifikation erfolgt nach allg. Grundsätzen.[1] Lediglich Einkünfte aus § 19 EStG können nicht in das Gesamtgut fallen. Rz. 12 Gehört zum Gesamtgut ein Betrieb, werden die an der fortgesetzten Gütergemeinschaft beteiligt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 1 Bedeutung und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vereinbaren Ehegatten die "fortgesetzte Gütergemeinschaft" (Rz. 3), wird im Todesfall dem überlebenden Ehegatten zivilrechtlich ermöglicht, den gemeinschaftlichen Abkömmlingen ihren Anteil am Gesamtgut nicht sofort herausgeben zu müssen (Rz. 4). Steuerrechtlich ordnet § 28 EStG für diesen Fall an, dass alle in das Gesamtgut fallende Einkünfte dem überlebenden Ehegatten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 4 Kritik

Rz. 15 Trotz teilweise geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken ist § 28 EStG verfassungsgemäß.[1] Kritik an der Vorschrift wird vor allem dadurch abgemildert, dass die fortgesetzte Gütergemeinschaft abgelehnt oder aufgehoben werden kann (Rz. 7). Die Problematik wird außerdem durch die enge Auslegung, wonach die Anwendung auf die tatsächliche Durchführung begrenzt ist, ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.1 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 3 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft (§§ 1483ff. BGB) ist eine besondere Form des ehelichen Güterstands der Gütergemeinschaft. Bei der Gütergemeinschaft wird das eingebrachte und später erworbene Vermögen der Ehegatten als Gesamtgut gemeinschaftliches Vermögen.[1] Beim Tod eines Ehepartners wird die Gütergemeinschaft grds. beendet und der Anteil des verstorbenen Ehegatte...mehr

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Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für sogenannte Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

Leitsatz "Milchersatzprodukte" pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. Sachverhalt Streitig ist, ob die Lieferung von sogenannten Milchersatzprodukten dem ermäßigten Steuersa...mehr

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Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004 – Verzinsung von unter Verstoß gegen Unionsrecht nicht erstatteter Kapitalertragsteuer

Leitsatz 1. Der Ausschluss ausländischer Fonds von den für inländische Fonds geltenden Regelungen des § 11 Abs. 1 und 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Deshalb hat ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

Leitsatz § 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG, § 118 Abs. 2, § 126 Abs. 3 Satz 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

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Beweiskraft der Buchführung

Kommentar Der AEAO zu § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) wurde neu gefasst. Die Finanzverwaltung geht insbesondere darauf ein, wann die Vermutung zur sachlichen Richtigkeit nach § 158 AO ihre Wirksamkeit verliert. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Änderungen der AO hat ein Gesetz mit der recht sperrigen Bezeichnung "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 9 Sonderregelung für öffentliche Infrastrukturprojekte (Abs. 6)

Rz. 212 Durch G. v. 22.12.2023[1] wurde § 4h Abs. 6 EStG angefügt. Damit werden Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Darlehen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte von der Definition der Zinsaufwendungen und Zinserträge ausgenommen und unterliegen damit nicht der Zinsschranke und auch nicht der Ermittlung des verrechenbaren EBITDA. Durch diese Vors...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 22 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläuterun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.1 Tatbestand des Eigenkapitalvergleichs

Rz. 75 Voraussetzung für den Eigenkapitalvergleich ist es, dass der Betrieb, bei dem der Zinsabzug infrage steht, zu einem Konzern gehört. Die Frage, ob der Betrieb zu einem Konzern gehört, ist ebenso zu beantworten wie bei der Ausnahmeregelung des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b) EStG (Rz. 64ff.). Die "Zugehörigkeit zu einem Konzern" ist ein handelsrechtlicher Begriff. Maßgebend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.3 Weiterbildung nach SGB III

Ebenso steuerfrei bleiben Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 SGB III.[1] In § 82 SGB III sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. Die Vorschrift umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7 Gesonderte Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags (Abs. 4)

Rz. 172 Der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag sind nach § 4h Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Festgestellt werden nur die nicht abgezogenen und damit vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Die im laufenden Jahr abziehbaren Zinsaufwendungen werden nicht gesondert festgestellt, sondern gehen als unselbstständige Besteuerungsgrundlagen in den Steuerbescheid des laufenden Jahrs ...mehr

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Änderung der GoBD

Kommentar Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst. Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugrif...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.2 Maßgeblicher Gewinn bei Personengesellschaften

Rz. 112 Auch für eine Personengesellschaft sowie eine nachgeordnete Personengesellschaft (Rz. 102) ist der "maßgebliche Gewinn" zu ermitteln. Die Personengesellschaft wird für die Zinsschranke als eigenständiger Betrieb behandelt, d. h., sie hat einen eigenen "maßgeblichen Gewinn". Dieser ist der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug nach den allgemeinen Regel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 4h EStG stellt eine besondere Vorschrift zur Ermittlung des stpfl. Gewinns dar. Sie bestimmt, dass bestimmte Zinsen, die ihrer Natur nach Betriebsausgaben sind, steuerlich bei der Ermittlung des Gewinns nicht abgezogen werden können. Systematisch ähnelt die Vorschrift daher § 4 Abs. 4a, 5 EStG. Nach ihrer Einordnung im Abschnitt über "Gewinn" gilt die Vorschrift nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Kommentar Das BMF äußert sich zu den wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen. Wie andere Unternehmer sind auch Taxi und Mietwagenunternehmen nach allgemeinen steuerlichen Bestimmungen verpflichtet, Aufzeichnungen über die Geschäftsvorfäll...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / 3. Antrag auf Buchwertfortführung

Antragsfrist: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist die Buchwertfortführung nur auf Antrag möglich. Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz, in der das übernommene BV erstmals anzusetzen ist, durch die übernehmende GmbH bei dem für die Besteuerung der übernehmenden GmbH zuständigen Finanzamt zu stellen (§ 20 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Rz. 6 Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen gem. § 200a Abs. 1 AO stellt nach einhelliger Ansicht einen vollstreckbaren Verwaltungsakt i. S. d. § 118 Abs. 1 AO dar, gegen den Einspruch und Klage möglich sind.[1] Es ist auf die Erfüllung der den Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 1 AO treffenden Verpflichtung gerichtet, bei der Feststellung der Sachverhalte mitzuwirken, die für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Erlass des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Einzige tatbestandsmäßige Voraussetzung für den Erlass eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens ist, dass seit Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sechs Monate vergangen sind. Anders als ein einfaches Vorlageverlangen[1] kann ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen daher nicht bereits mit der Prüfungsanordnung verbunden werden.[2] Die Sechsmonatsfrist war im Regierung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II - Sperrfristverletzung durch unentgeltlichen Rechtsnachfolger - Fiktionswirkung des § 22 Abs. 6 UmwStG

Leitsatz Subjekt des Einbringungsgewinns II im Falle der Übertragung sperrfristbehafteter Anteile durch den unentgeltlichen Rechtsnachfolger ist aufgrund der Fiktion des § 22 Abs. 6 UmwStG nicht der originär Einbringende, sondern der Rechtsnachfolger (entgegen Rz. 22.41 UmwStE). Sachverhalt Der Kläger und die X-GmbH gründeten mit Vertrag vom 2.11.2011 eine GmbH & Co. KG, wobe...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.2 Besteuerung bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft als Antragserfordernis

Rz. 105 Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass diese Voraussetzung dann nicht erfüllt ist, wenn die übernehmende Körperschaft persönlich von der Körperschaftsteuer befreit ist.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.4 Rückwirkende Besteuerung des Anteilseigners nach § 22 UmwStG

Rz. 119 Darüber hinaus enthält § 22 UmwStG weitere Bestimmungen zur (rückwirkenden) Besteuerung des Anteilseigners. Grundgedanke ist die Missbrauchsvermeidung durch den Gesetzgeber. Durch die Einbringung eines gewerblichen Betriebsvermögens als Sachgesamtheit zu Buch- oder Zwischenwert, könnte anschließend eine Statusverbesserung[1] erreicht werden, da nun nicht mehr gewerbl...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Einbringung ist ents...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.1 Bewertungswahlrecht des eingebrachten Vermögens auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Rz. 103 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) zum gemeinen Wert anzusetzen. Pensionsrückstellungen sind gem. § 6a EStG zu bewerten, so dass damit insoweit die Aufdeckung stiller Lasten unterbleibt. Auf Antrag der übernehmenden Gesel...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.3 Bilanzierung und Auswirkungen bei übernehmender Personengesellschaft

Rz. 136 Das im Zuge einer Einbringung i. S. d. UmwStG in Personengesellschaften übergehende Betriebsvermögen ist beim übernehmenden Rechtsträger nach § 24 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Regelung des § 24 Abs. 2 UmwStG greift dabei nicht für die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.2 Anlage AESt – Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

In dieser Anlage werden ausländische Erträge aufgenommen, zu denen eine Anrechnung oder ein Abzug ausländischer Steuer (Quellensteuer) beantragt wird. Die Anlage AESt ist so konzipiert, dass für jeden Staat bzw. jeden Fonds eine gesonderte Anlage verwendet wird. Benötigt wird die Anlage insbesondere dann, wenn mit dem ausländischen Staat kein DBA besteht oder ein solches die...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.2 Einbringungsgewinn

Rz. 113 Setzt die übernehmende Kapitalgesellschaft das übertragene Vermögen zu einem höheren Wert als den Buchwert an, ergibt sich daraus auf Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansatz bei der aufnehmen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Solidaritätszuschlag zum Körperschaftsteuerguthaben

Bestand am 31.12.2006 ein Körperschaftsteuerguthaben, wurde dies förmlich festgestellt und seit 30.9.2008 in 10 jährlichen Raten ausbezahlt. Es ist allerdings nur eine Feststellung des Guthabens für die Körperschaftsteuer erfolgt. Die Feststellung eines Guthabens für den Solidaritätszuschlag ist gesetzlich nicht vorgesehen, obwohl dieser in der laufenden Besteuerung zwingend...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft wird in § 24 UmwStG geregelt. Als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG sind Tatbestände zu verstehen, die eine (einbringende) Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft gegen Anteilsgewährung (Mitunternehmerschaftsgewährung) an den/die Einbrin...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 4.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft

Rz. 77 Für Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft schreibt § 9 Satz 1 UmwStG die Anwendung der für entsprechende Verschmelzungsvorgänge relevanten §§ 3–8 und 10[1] UmwStG vor. Insofern wird auf die Ausführungen unter "Verschmelzung (Rechnungslegung)", Rz. 77 ff., verwiesen. Rz. 78 Da handelsrechtlich keine Bilanzen zum Übertragungsstichtag erstellt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.3 Steuerliche Rückwirkung

Rz. 116 Das Wirksamwerden der Einbringung bedingt gem. umwandlungsrechtlicher Bestimmungen (hier unter dem Begriff Ausgliederung subsumiert) analog zum Wirksamwerden der Verschmelzung die Eintragung im jeweiligen Register. Die Eintragung im Register bestimmt jedoch nicht den Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übernehmenden Rechtsträgers als für Rechnung des Einbringend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 4.2 Steuerliche Behandlung von Genussrechten beim Genussrechtsinhaber

Rz. 84 Der entgeltliche Erwerb von Genussrechten löst unabhängig davon, ob es sich bei dem Erwerber um eine natürliche oder juristische Person handelt, keine Steuerpflicht aus. Lediglich unentgeltlich erhaltene Genussrechte können der Kapitalertragsteuer gemäß § 20 Abs. 3 EStG unterliegen.[1] Rz. 85 Bei einem Halten der Genussrechte im Privatvermögen besteht keine Bilanzierun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kautionen / 2 Mietkaution und Verzinsung

Meist wird mit dem Mieter die Zahlung einer Mietkaution vereinbart. Der Vermieter von Wohnraum ist gesetzlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für 3-monatige Spareinlagen anzulegen.[1] Alternativ kann der Mieter selbst ein Kautionskonto mit höherer Verzinsung anlegen und es dann an den Vermieter verpfänden. Bei g...mehr