Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Verlegung des Sitzes einer inländischen GmbH

Rz. 332 Wird ausschließlich der Sitz einer GmbH, die bisher sowohl (Satzungs-)Sitz als auch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hatte, in das Ausland verlegt, verbleibt es zunächst gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG grundsätzlich bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht dieser Gesellschaft, weil sie ihre Geschäftsleitung noch im Inland hat. Damit ist kein Fall...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Rz. 312 Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG werden die stillen Reserven in Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft einer natürlichen Person (Gesellschafter), die seit mindestens zehn Jahren der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag, im Zeitpunkt des Wegzugs des Gesellschafters in das Ausland (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitze...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Richtlinien 90/435/EWG sowie 2011/96/EU

Rz. 390 Seit der am 1.1.1992 erfolgten Umsetzung der Richtlinie 90/435/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft (EG-Mutter-Tochter-Richtlinie) wird die Ausschüttung von Dividenden spanischer Gesellschaften an im EG/EWR-Bereich ansässige Muttergesellschaften in Spanien nicht mehr besteuert (Befreiung der Quellensteuer), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 14.1 li...mehr

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Belgien / 1. Dividenden

Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dieser Steuer hängt vom Ausgabedatum und der Art der Anteile ab und beträgt grundsätzlich 30 %. In bestimmten Fällen gilt ein Tarif von 5, 15 oder 20 % (Art. 269 EStG). Für unbeschränkt steuerpflichtige natür...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / III. Dänemark

Rz. 7 Das dänische Recht[16] enthält zu Konzernen hauptsächlich Bestimmungen zu Konzernabrechnungen, zur Arbeitnehmermitbestimmung sowie zur Besteuerung. Ein Konzern liegt dann vor, wenn sich die Muttergesellschaft die Möglichkeit geschaffen hat, bestimmenden Einfluss auf eine andere Gesellschaft auszuüben und dies auch praktiziert wird.[17] Zusätzlich gelten bestimmte, unan...mehr

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Finnland / 1. Einkommensteuer

Rz. 185 In Finnland ist die Aktiengesellschaft selbst Steuersubjekt und unterliegt damit der Einkommensteuer nach TVL 9 §, worunter auch die Gewerbesteuer (EVL) fällt. Die Steuer beträgt 20 %. Rz. 186 Nach EVL 6b.1 sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Anlagevermögen von Aktiengesellschaften gehalten wurden, steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfr...mehr

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Schweiz / 1. Gewinnsteuer

Rz. 193 Bei den Gewinnsteuern sieht die direkte Bundessteuer einen proportionalen Steuersatz vor. Dieser beträgt zurzeit 8,5 % des steuerbaren Reingewinns, zudem unterliegt die Gesellschaft der Gewinnsteuer der zuständigen Kantone und Gemeinden nach deren Steuersätzen. Rz. 194 Zum steuerbaren Gewinn zählen sämtliche ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Zu den letztgena...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Vorbemerkung

Rz. 555 Bei der Darstellung der Grundzüge wird davon ausgegangen, dass es sich um eine ausschließlich in England unternehmerisch tätige und registrierte Ltd. handelt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Ltd. handelt, die als Holding fungiert oder sich hauptsächlich im Bereich der Finanzierung, Versicherung oder des Kreditwesens betätigt (sog. investment ...mehr

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England und Wales1 England ... / (3) Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 567 Die Körperschaftsteuer wird jeweils für ein englisches Steuerjahr erhoben, das vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres reicht. Die Namensbezeichnung des Steuerjahres ergibt sich jeweils aus dem Anfangsjahr, so dass z.B. das Steuerjahr 2005 vom 1.4.2005 bis zum 31.3.2006 läuft. Rz. 568 Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Gesellschaften ihre Gewinne nach Geschä...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Steuerneutrale Vorgänge

Rz. 75 Zu den von der Fusions-Richtlinie begünstigten Vorgängen zählen gem. Art. 2 der Fusions-Richtlinie: Rz. 76 Infolge der im Jahr 2005 beschlossenen Änderung gilt die Fusions-Richtlinie auch für die Europäische Aktiengesellschaft (SE) sowie die Europäische Genossenschaft (SCE) un...mehr

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Griechenland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 96 Das G. 3190/1955 statuiert in Art. 28 Abs. 1 den Grundsatz der freien Übertragbarkeit der Geschäftsanteile. Jedoch dürfen in den Gesellschaftsvertrag Bestimmungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Übertragbarkeit aufgenommen werden. Rz. 97 Der Vertrag über die Übertragung von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet werden (Art. 28 Abs. 3 G. 3190/1955). ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Umsetzung der Richtlinie

Rz. 73 Nach Art. 12 der Fusions-Richtlinie war diese bis zum 31.12.1991 durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Auf Vorschlag der EU-Kommission[68] hat der Rat der EU-Finanzminister[69] einige Änderungen der Fusions-Richtlinie beschlossen. Die im Rahmen dieser Änderungen hinzugekommenen Anpassungen waren in Bezug auf die Regelungen betreffend die Europäisch...mehr

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Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Körperschaftsteuer

Rz. 122 Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer. Unabhängig davon, ob sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder im Ausland hat, ist seit dem Steuerjahr 2019 Folgendes festgelegt: Zudem fällt eine Ergänzungsabgabe von 7 % ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Veräußerung des Gesellschaftsanteils

Rz. 206 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils wird von der deutschen Finanzverwaltung abkommensrechtlich regelmäßig als Veräußerung einer Betriebsstätte i.S.d. Art. 13 Abs. 2 OECD-MA behandelt (vgl. hierzu Rdn 265). Diese Behandlung erfolgt unabhängig davon, ob die Personengesellschaft von ihrem Sitzstaat abkommensrechtlich als transparent beurteilt wird oder nicht.[167]mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (a) Vorverfahren

Rz. 142 Gemäß Art. 5 der EU-Schiedskonvention kommt es in einem ersten Schritt zu einem sog. Vorverfahren. Beabsichtigt eine Behörde eines EU-Mitgliedstaates, eine Preisberichtigung bei einem Unternehmen vorzunehmen, so ist sie verpflichtet, vor Erlass eines Bescheides dieses Unternehmen entsprechend zu informieren. Hierdurch erhält das betroffene Unternehmen die Möglichkeit...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / ff) Beibehaltung einer Betriebsstätte

Rz. 345 Sind die Voraussetzungen der Schlussbesteuerung erfüllt, weil aufgrund der Verlegung von Sitz und/oder Geschäftsleitung in einen Drittstaat die unbeschränkte Steuerpflicht nicht mehr besteht, vermag nach wohl überwiegender Meinung auch die Tatsache, dass eine Betriebsstätte im Inland verblieben ist, die Besteuerung der stillen Reserven nicht zu verhindern. Denn selbs...mehr

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Österreich / 1. Einkommensteuer

Rz. 259 Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Gewinnausschüttungen der GmbH an die Gesellschafter unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer, wenn es sich beim Empfänger um eine natürliche Person handelt (§ 27 EStG; ist der Empfänger eine Gesellschaft, so gilt die Beteiligungsertragsbefreiung, siehe Rdn 255). Der Steuer...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (c) Schlichtungsverfahren

Rz. 145 Erzielen die zuständigen Behörden innerhalb von zwei Jahren keine Einigung, die zur Beseitigung der Doppelbesteuerung führt, setzt zwingend das Schlichtungsverfahren gem. Art. 7 der EU-Schiedskonvention ein. Im Schlichtungsverfahren werden die Behörden zur Einsetzung eines beratenden Ausschusses verpflichtet. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, innerhalb von sechs Mona...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 7. Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten

Rz. 149 Im Oktober 2017 legte der Rat für Wirtschaft und Finanzen in Form einer neuen Richtlinie den Grundstein für neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten, mit der Absicht, ein effizienteres Verfahren der Streitbeilegung zu schaffen, d.h. nicht nur eine wirksamere, sondern auch eine schnellere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Ste...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Intermediär

Rz. 92 Intermediär ist jede (natürliche oder juristische) Person, die eine meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder die die Umsetzung einer solchen Gestaltung verwaltet. Als zusätzliche Bedingungen an die Person nennt Art. 3 Nr. 21 AHiRL insbesondere:mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / a) Kriterien

Rz. 127 Seit der Abschaffung der Holdinggesellschaften genießen jetzt die SOPARFIs die Gunst der Anleger. Die "société de participations financières" ist eine steuerpflichtige Handelsgesellschaft, die aufgrund des normalen Schachtelprivilegs eine objektive Steuerbefreiung auf ihre Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen genießt. Das luxemburgische Schachtelprivileg ist auf ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / f) Anwendung der Richtlinie auf Drittstaaten

Rz. 66 Von der Zins- und Lizenz-Richtlinie werden außerhalb der EU ansässige Kapitalgesellschaften nicht erfasst. Allerdings sind einige EU-Mitgliedstaaten[61] über die Mindestvorgaben der Zins- und Lizenz-Richtlinie hinausgegangen und haben ihre nationalen Vorschriften auch für Drittstaatensachverhalte geöffnet. Für Lizenzgeber aus Drittländern stellen diese EU-Länder daher...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / f) Verbundene Unternehmen

Rz. 95 Für die Meldung, die auch Angaben zu verbundenen Unternehmen des Steuerpflichtigen beinhalten muss (vgl. Art. 8ab Abs. 6 Buchst. a AHiRL), sowie für die Hallmarks unter Annex C.1 (grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen) und E.2 (Verrechnungspreisgestaltungen im Zusammenhang mit schwer zu bewertenden immateriellen Werten zwischen verbundenen Un...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / j) Zu übermittelnde Informationen

Rz. 105 Gemäß Art. 8ab Abs. 14 AHiRL sind folgende Informationen zu übermitteln:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Kohärenz

Rz. 18 Ebenfalls anerkannt ist der Rechtfertigungsgrund der Kohärenz. Aufgrund Kohärenz ist ein Eingriff gerechtfertigt, wenn Regelungen des nationalen Steuerrechts so miteinander verbunden sind, dass bei dem betroffenen Steuerpflichtigen zwischen dem steuerlichen Nachteil und einer diesen kompensierenden steuerlichen Begünstigung ein unmittelbarer, funktionaler Sachzusammen...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

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Schweden / I. Prinzipien des schwedischen Steuersystems

Rz. 166 Das System der Unternehmensbesteuerung zielt auf eine größtmögliche Neutralität zwischen den unterschiedlichen Gesellschaftsformen ab. Alle Gesellschaften sollen nach einheitlichen Prinzipien und möglichst auf dem gleichen Steuerniveau besteuert werden. Nach dem sog. Gleichförmigkeitsprinzip (likformighetsprincipen) soll die Besteuerung gerecht und gleichförmig erfol...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / l) Ausnahmeregelung im Fall von Verschwiegenheitspflichten

Rz. 107 Gemäß Art. 8ab Abs. 5 AHiRL können entsprechende nationale Regelungen eingeführt werden, die die Intermediäre von der Meldepflicht befreien, wenn die Offenlegung gegen eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würde. Intermediäre können die in Unterabs. 1 genannte Befreiung nur insoweit in Anspruch nehmen, als sie ihre Tätigkeit im Rahmen der für ihren Beru...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Umsatzsteuer nach dem Value Added Tax Act

Rz. 575 Hinsichtlich der Umsatzsteuer bestehen keine Besonderheiten und Unterschiede zu deutschen Gesellschaften. Die Ltd. muss auf ihre steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer abführen. Das nationale englische Recht ist auch im Hinblick auf die Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausgestaltet worden und ist insoweit mit dem deutschen Umsatzsteuerre...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Begünstigte Unternehmensform

Rz. 58 In den Anwendungsbereich der Zins- und Lizenz-Richtlinie gelangen nur Zahlungen zwischen bestimmten Unternehmensformen (bzw. deren Betriebsstätte). Zu den begünstigten Unternehmen zählen entsprechend dem Anhang zur Richtlinie insbesondere Kapitalgesellschaften wie die deutsche GmbH oder AG, die niederländische B.V. oder die französische S.A. Die Europäische Aktiengese...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Anwendung der Richtlinie auf Drittstaaten

Rz. 50 Eine unmittelbare Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie auf Drittstaaten kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Ausnahmen bestehen im Verhältnis zur Schweiz. Im Rahmen der durch die sog. Bilateralen II abgeschlossenen Zinsbesteuerungsabkommen[55] zwischen der EU und der Schweiz sieht Art. 15 des Abkommens eine Quellensteuerbefreiung zwischen verbundenen Unternehmen ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Finanzielle Eingliederung

Rz. 240 Die Organschaft ist nur möglich, wenn die Organgesellschaft in den Organträger finanziell eingegliedert ist. Diese finanzielle Eingliederung ist gegeben, wenn dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft seit Beginn deren Wirtschaftsjahres ununterbrochen zusteht, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KStG ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / M. Steuerrecht

Rz. 362 Die Besteuerung von Einkommen oder Erträgen erfolgt in Spanien, wie in der Mehrheit der EU-Staaten, über zwei Steuerarten: die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) und die Körperschaftsteuer [220] (Impuesto sobre Sociedades, IS), die das steuerpflichtige Einkommen von Handelsgesellschaften (wie die S.L.) und sonstigen juristischen Pe...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / n) Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 114 Sofern mehrere Intermediäre an einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltung beteiligt sind, obliegt die Meldepflicht grundsätzlich allen Intermediären (Art. 8ab Abs. 9 AHiRL). Ein Intermediär ist in diesem Fall nach Art. 8ab Abs. 9 Satz 2 AHiRL von der Meldepflicht befreit, soweit er nachweisen kann, dass die Informationen bereits durch einen anderen Inter...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Gewerbesteuer

Rz. 191 Die SARL unterliegt außerdem einer territorialen Wirtschaftsabgabe (Cotisation économique territoriale – CET), die regional unterschiedlich hoch ist. Die eigentliche Gewerbesteuer (taxe professionnelle) wurde in Frankreich mit Wirkung zum 1.1.2010 abgeschafft. Stattdessen wurde die CET als neue kommunale Steuer eingeführt, die sich aus zwei Bestandteilen zusammensetz...mehr

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Belgien / 1. Grundlagen

Rz. 152 Die Einkünfte der steuerpflichtigen Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer ("impôts des sociétés/vennootschapsbelasting"). Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (3) Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Ansässigkeitsstaat

Rz. 59 Der Ansässigkeitsbegriff stellt auf die unbeschränkte Steuerpflicht in einem EU-Mitgliedstaat ab. Gilt ein Unternehmen aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einem EU-Staat und einem Drittstaat als außerhalb der EU ansässig, wird eine Quellensteuerfreistellung nicht gewährt. Daneben muss das Unternehmen einer der in Art. 3 Abs. 2 iii) der Richtlinie aufgeführten...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Begünstigte Unternehmensform

Rz. 33 Am 22.12.2003 wurde vom Rat eine Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie[42] verabschiedet, die u.a. zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie geführt hat. Danach fallen in den Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie nunmehr nicht nur körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, sondern gem. Anhang zu...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / III. Primäres Europarecht

Rz. 5 Das primäre Europarecht setzt sich insbesondere aus den Gründungsverträgen, aus Assoziationsabkommen, die die Union mit anderen Staaten abschließt, und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zusammen. Entscheidenden Einfluss auf die nationalen Steuerrechtsnormen erlangt das europäische Recht dabei durch die Rechtsprechung des EuGH zu den im AEU-Vertrag festgelegten Grundfre...mehr

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Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 181 Der überkommenen Rechtsprechung des BFH zu Verlusten ausländischer Betriebsstätten unbeschränkt Steuerpflichtiger liegt der bereits auf den RFH zurückgehende Gedanke zugrunde, dass die Freistellung nach den DBA sowohl positive als auch negative Einkünfte erfasst (sog. Symmetriethese). Das hat zur Folge, dass die Verluste aus ausländischen Betriebsstätten aufgrund der...mehr

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Schweden / II. Steuerpflicht ausländischer juristischer Personen

Rz. 168 Juristische Personen mit Sitz in Schweden sind dort uneingeschränkt steuerpflichtig.[205] Sie müssen grundsätzlich in Schweden alle Einkünfte versteuern, auch wenn diese im Ausland erzielt worden sind.[206] Dagegen sind ausländische juristische Personen in Schweden nur beschränkt steuerpflichtig.[207] Sie müssen nur diejenigen Einkünfte in Schweden versteuern, die ei...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / dd) Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen

Rz. 20 Die Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen ist als ein zwingender Grund des Allgemeininteresses und damit als Rechtfertigungsgrund anerkannt.[22] Allerdings ist im jeweils konkreten Fall zu prüfen, ob nicht der in der Amtshilfe-Richtlinie[23] vorgesehene Informationsaustausch zwischen den nationalen Steuerbehörden ausreicht.mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 197 Existiert kein DBA, bestehen Besonderheiten insbesondere dann, wenn die Personengesellschaft nach dem nationalen Recht des Sitzstaates selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Die insoweit entstehende ausländische Körperschaftsteuer ist jedoch nach § 26 KStG i.V.m. § 34c EStG anrechenbar bzw. abziehbar.[158] Rz. 198 Werden die Einkünfte jedoch anschließend ausgeschütte...mehr

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England und Wales1 England ... / bb) Steuerpflicht und Einkommensermittlung

Rz. 556 Eine Ltd. mit satzungsmäßigem Sitz (registered office) in England wird dort mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Gesellschaft (profits) bestimmt sich nach eigenständigen steuerlichen Einkommensermittlungsregeln, die nur teilweise auf den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und Jahresabschlüssen aufba...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Abgrenzung zu Art. 25 OECD-MA

Rz. 146 Im Wesentlichen entspricht die EU-Schiedskonvention dem Verständigungsverfahren gem. Art. 25 OECD-MA. Während sich die EU-Schiedskonvention nur mit den Konzernverrechnungspreisen und der Abgrenzung von Betriebsstättengewinnen befasst, zielt das Verständigungsverfahren nach OECD-MA auf Beseitigung aller Schwierigkeiten ab, die sich im weitesten Sinne aus der Anwendung...mehr

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Schweden / IV. Einkommens- und Körperschaftsbesteuerung und Auswirkungen bei den einzelnen Rechtsformen

Rz. 175 Kapitalgesellschaften unterliegen der Einkommensteuer zu einem einheitlichen linearen Steuersatz von zurzeit 20,6 %. Dagegen sind Personengesellschaften, wie z.B. die Handelsgesellschaft, keine selbstständigen Steuersubjekte. Vielmehr werden wie in Deutschland die Gesellschafter einer Personengesellschaft unmittelbar besteuert. Rz. 176 Juristische Personen werden grun...mehr

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Schweiz / 1. Einkommensteuer

Rz. 198 Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig in der Schweiz, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat eine Person insbesondere dann, wenn sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens in der Schweiz aufhält. Sowohl der Bund wie auch die Kantone u...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (2) Bestimmte Rechtsform der beteiligten Gesellschaften (Art. 3a Fusions-Richtlinie)

Rz. 77 Die Fusions-Richtlinie gilt nur für bestimmte, im Anhang zur Richtlinie genannte Kapitalgesellschaften. Hierzu zählt insbesondere die deutsche GmbH. Die EU-Finanzminister sind im Rahmen der o.g. Änderungen der Fusions-Richtlinie dem Kommissionsvorschlag zur Aufnahme steuerlich transparenter Rechtsformen (z.B. Personengesellschaften) in die Richtlinie nicht gefolgt. Di...mehr