Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwandsverteilung

Rn. 59 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Realisation stiller Lasten im Übertragungszeitpunkt: Die Realisation stiller Lasten durch Übertragung der Verpflichtung wird vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Rspr (vgl BFH v BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BFH/NV 2012, 1248; s Rn 4) nicht in Frage gestellt. Dies ergibt sich im Umkehrsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Beschränkte StPfl (§ 1 Abs 4 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) haben, sind, insoweit die (vorrangigen) Voraussetzungen des § 1 Abs 2 u 3 EStG oder des § 1a EStG nicht vorliegen, beschränkt stpfl, wenn sie inländische Einkünfte iSv § 49 EStG erzielen. Rn. 148 Stand: EL 151 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gemäß § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 14 Eine Umsatzsteuerpflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Anwalt eine Leistung im Inland ausführt (§ 1 Abs. 1 UStG). § 1 UstG Steuerbare Umsätze (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 2. Die Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung

Rz. 13 Die Vergütung des Anwalts wird im Gegensatz zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelös...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EU- und UN-Bedienstete

Rn. 99 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABl Nr C 306, 165). Damit ist der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag gilt für alle unbeschr und beschr – ggf partiell (s R 24 Abs 1 S 1 und 2 KStR 2015; hierzu s Tz 7) – stpfl Kö mit Ausnahme derjenigen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG gehören. Anders ausgedrückt, steht er nicht zu Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, Erwerbs- und Wirtschaftsgen iSd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Leistungsort im Inland

Rz. 18 Damit eine Umsatzsteuerpflicht besteht, muss die Leistung im Inland ausgeführt worden sein (§ 1 Abs. 1 UStG). Rz. 19 Der für die Frage der Besteuerung maßgebende Leistungsort wiederum ergibt sich aus den §§ 3a und 3b UStG. Danach wird unterschieden zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen. § 3 UstG Lieferung, sonstige Leistung ... (9) 1Sonstige Leistungen sind Leist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unpersönlicher Zweck

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Zweck, der verfolgt wird, muss losgelöst von einer Person sein.[2] Das ist der entscheidende Unterschied zum Erwerb eines durch eine Auflage Begünstigten. Es darf also keine bestimmten oder bestimmbaren Personen geben, die begünstigt werden. Die Zuwendung dient, wie der BFH[3] sagt, einem vagen Personenkreis. Bei einer Begünstigung bestimmter Persone...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 37 [Autor/Stand] Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 ErbStG tritt bei der Zweckzuwendung an die Stelle des Vermögensanfalls die Verpflichtung des Beschwerten. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG wird der mit der Ausführung der Zweckzuwendung Beschwerte zum Steuerschuldner erklärt, obwohl er gar nicht bereichert ist. Um den Beschwerten aber wirtschaftlich nicht zu belasten, kann die Steuer für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 164 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unbeschränkt StPfl haben unter den Voraussetzungen des § 56 EStDV für den abgelaufenen VZ eine ESt-Erklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG). Wenn die Steuer nicht nach § 50 Abs 2 EStG durch den Steuerabzug abgegolten ist, sind auch beschränkt StPfl zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. EU-/EWR-Staatsangehörige können unter der Voraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der StPfl

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gemäß § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Tod...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 5. Verlängerte Gütergemeinschaft nach § 1483 BGB und § 4 ErbStG

Die verlängerte Gütergemeinschaft (§ 1483 BGB) ist in Deutschland inzwischen sehr selten und kann nur durch Ehevertrag und Wahl zunächst der Gütergemeinschaft und innerhalb dieser als Unterform der verlängerten Gütergemeinschaft erreicht werden. Ihr Vorteil in erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht ist die weitgehend unbekannte Vorschrift des § 4 ErbStG [40]: Hierbei bleiben näml...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) In-substance-defeasance-Gestaltungen: Schuldübernahme gegen Übertragung von Vermögenswerten

Rn. 23 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Sog "In-substance-defeasance"-Gestaltungen umfassen die unwiderrufliche Übernahme der Verpflichtung(en) eines Schuldners durch einen Dritten (idR eine Bank), der seinerseits dem Schuldner die frist- und betragsgerechte Bedienung fälliger Tilgungs- und Zinszahlungsforderungen garantiert. Zu diesem Zweck erhält der Dritte unwiderruflich entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Relative Wesentlichkeitsgrenze (90 %)

Rn. 131 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die relative Einkunftsgrenze führt dazu, dass je geringer die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte sind, auch der Grenzwert, der ggf die beschränkte StPfl auslöst, proportional sinkt, weil die 90 %-Grenze überschritten wurde. Beispiel: Ein StPfl, der inländische Gesamteinkünfte von 50 000 EUR erzielt, kann ausländische Einkünfte von bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 4 KStG aF wurde mit der Neufassung durch das StSenkG eingefügt. Das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der B-Reg zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (sog Korb II-Gesetz) enthielt folgende Änderungen des § 8b Abs 4 KStG aF: § 8b Abs 4 S 1 und 2 KStG aF wurden klarstellend dahingehend geändert, dass § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG...mehr

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Literaturverzeichnis

Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, Kommentar, 8. Auflage 2016 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, Kommentar, 12. Auflage 2009 Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 79. Auflage 2021 Baumgärtel/Her...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier Geschäftsjahre

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Von besonderer Problematik ist die Frage, ob bei der Bilanzierung von Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier GJ vom Grundsatz der Wertansatzidentität ausnahmsweise abgewichen werden darf. Bejahendenfalls könnte ein zum GJ-Wechsel wirksamer Vermögensübergang in den jeweiligen Eröffnungsbuchungen des übernehmenden und übertragenden UN zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1)

Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen Lasten, da Gestaltungsmissbrauch bei Beendigung des unternehmerischen Engagements grds nicht im Raum steht. Da die Übertragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verschiedene Erstattungsansprüche bei teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 108 Wird den Streitgenossen zugestanden, die Erstattung im Rahmen ihrer Haftungsanteile nach Abs. 2 zu betreiben, kann sich bei unterschiedlichen Kostenquoten die Konstellation ergeben, dass der Bruttohaftungsanteil eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Streitgenossen höher ist als der Nettohaftungsanteil eines vorsteuerabzugsberechtigten Streitgenossen und dass es gle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen (Abs. 4)

Rz. 95 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen den Nacherbschaften gleich. Rz. 96 [Autor/Stand] Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung bestimmen, dass ihren ansonsten zu Schlusserben eingesetzten Ki...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Konkrete Abrechnung (VV 7001)

Rz. 15 Wird die konkrete Abrechnung nach VV 7001 gewählt, so können alle erstattungsfähigen Entgelte abgerechnet werden, soweit sie bei Durchführung des Mandats entstanden sind und der Anwalt ihre Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Abgerechnet werden dürfen nur die konkreten tatsächlich angefallenen Kosten, also die konkreten Portokosten und die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertungsfolgen bei fehlender Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 54 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Wenn von der Fortführung der UN-Tätigkeit nicht mehr ausgegangen werden kann, muss dies gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 bei der Bewertung berücksichtigt werden. § 252 Abs. 1 Nr. 2 regelt allerdings nicht, wie dann genau bei der Bewertung zu verfahren ist. Weil sich § 252 Abs. 1 nicht konsequent auf die Bewertung beschränkt, sondern auch Fragen des B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Progressionsvorbehalt (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 80 [Autor/Stand] § 6 Abs. 2 Satz 5 ErbStG enthält weiter einen Progressionsvorbehalt: Die Aufsplittung des Erwerbs in zwei Erwerbe soll nicht zu einer Progressionsminderung führen.[2] Aus diesem Grund ist der jeweilige (Teil-)Erwerb nach dem Steuersatz zu versteuern, der sich für einen Erwerb in Höhe des Gesamterwerbs ergeben würde. Hierfür sind die nach Abzug der anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 118 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Gemäß § 1 Abs 3 S 1 u 2 EStG werden auf Antrag natürliche Personen als unbeschränkt StPfl behandelt, die die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 EStG (Vorhandensein von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, s Rn 69 ff und s Rn 87ff) nicht erfüllen, aber nahezu ihr gesamtes Einkommen im Inland erzielen. Ohne Antrag verbleibt es bei der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 13 Nach VV 3202 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,2-Terminsgebühr in den Fällen der VV Vorb. 3 Abs. 3. Rz. 14 Nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entscheidet, da nach § 90 Abs. 1 FGO eine mündlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Sonstige Entstehungstatbestände

a) Genehmigungserwerb Rz. 77 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG unterliegt der Steuer, was jemand dadurch erlangt, dass bei Genehmigung einer Zuwendung des Erblassers Leistungen an andere Personen angeordnet oder zur Erlangung der Genehmigung freiwillig übernommen werden. Gegenstand des Erwerbs ist das Erlangte. Das kann ein Anspruch auf die Leistung sein oder erst di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Die Besteuerung der Schuldbefreiung, FR 2011, 445 (Teil I), 551 (Teil II); Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Schlotter/Hörhammer Schuldübernahme, Schuldbeitritte und stille Lasten, StbJb 2013/2014, 292; Dannecker/Rudolf, Veräußerung von Mitunt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsbereich der allgemeinen Bewertungsgrundsätze

Rn. 5 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die allg. Bewertungsgrundsätze des § 252 stellen "zwingendes Recht" (vgl. ADS (1995), Vorbemerkungen zu §§ 252–256, Rn. 1) für alle Kaufleute dar. Weder ist es möglich, dass im Gesellschaftsvertrag von PersG oder GmbH eine Modifikation oder ein Außerkrafttreten dieser Vorschriften rechtswirksam erfolgt, noch kann dies in der Satzung von AG, KG...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Familienstiftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Familienstiftung ist eine Stiftung, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 ErbStG).[2] Bei der Frage nach dem maßgeblichen Interesse der begünstigten Familie stehen die vermögensmäßigen Anrechte (Vermögensinteressen) im Vordergrund. Deren Umfang ist weit zu fassen.[3] Dazu gehören nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personenkreis

Rn. 124 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle StPfl, die die Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einfluss der Rspr des EuGH

Rn. 46 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EuGH hat mit seiner Rspr mittlerweile entscheidenden Einfluss auf die Regelungen der §§ 1 u 1a EStG genommen. Das wird insb bei der Frage der Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die ArbN-Freizügigkeit (Art 45 AEUV, ex Art 39 EG), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV, ex Art 43 EG) sowie Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Antrag (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 52 [Autor/Stand] Nur auf Antrag wird der Nacherbe entsprechend seinem Verhältnis zum Erblasser besteuert (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Darunter ist das Verwandtschaftsverhältnis zu verstehen. Der Antrag wirkt sich daher nur auf die Steuerklasse aus und auf die Besteuerungsmerkmale, die damit zusammenhängen.[2] Dies sind inbesondere alle sachlichen Steuerbefreiungen, die an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und Festlandsockel

Rn. 59 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 1 Abs 1 S 2 EStG bestimmt in der ab dem VZ 2016 geltenden Fassung des StÄndG 2015, dass bei Ausübung der dort genannten Tätigkeiten der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil an der sog ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie am Festlandsockel zum Inland gehört; das Küstenmeer (die Zwölf-Seemeilen-Zone) gehört bereits nach §...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.9 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

Einkommensteuer Die Testamentsvollstreckervergütung gehört einkommensteuerrechtlich zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.[1] Die im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung ist aber den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen. Erhält der Steuerberater die Vergütung nach mehrjähri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Gegenstand der Besteuerung ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KStG der im "Zeitraum der Abwicklung" erzielte Gewinn. § 11 Abs. 1 S. 2 KStG ergänzt, dass der "Besteuerungszeitraum" drei Jahre nicht übersteigen soll. Insoweit weicht § 11 KStG grundlegend von den allgemeinen Grundsätzen zum Gewinnermittlungs-, Besteuerungs- und Veranlagungszeitraum ab. Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.2 Organschaft mit Ergebnisabführung

Rz. 87 Ist die aufgelöste Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft mit Ergebnisabführung, hat dies zur Folge, dass sie eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ausübt. Nach der Rechtsprechung des BFH sind derartige Gewinne auch nicht von der Abführungsverpflichtung des Ergebnis- oder Gewinnabführungsvertrags umfasst.[1] Bildet die Organgesellschaft für die Zeit vom...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.1 Wesentliche Grundsätze

§ 34 Abs. 3 und Abs. 1 AO gelten auch für den Testamentsvollstrecker, d. h. er hat als Vermögensverwalter gewisse – nicht alle – steuerlichen Pflichten für den Erblasser zu erfüllen. Der Erbfall an sich löst unterschiedliche steuerliche Tatbestände und damit auch Pflichten des Testamentsvollstreckers aus. Im Zeitpunkt des Erbfalls in der Person des Erblassers bereits entstand...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 6 Liquidation anderer Körperschaften

Rz. 95 Für Körperschaftsteuersubjekte, die keine Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bzw. Pensionsfondsvereine sind, also Körperschaftsteuersubjekte i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4–6 KStG, gilt § 11 KStG nicht. Die Besteuerung der Auflösung und Abwicklung dieser Körperschaftsteuersubjekte richtet sich über die Verweisung in § 8 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 11 KStG ist im ersten Teil des zweiten Kapitels verortet und zählt damit zu den Einkommensermittlungsvorschriften, obgleich die Regelung auch verfahrensrechtliche Besonderheiten enthält. Aus der Überschrift der Regelung ist zu entnehmen, dass diese besondere Besteuerungsregelungen für die Auflösung und Abwicklung (Liquidation) einer Körperschaft gelten. Tatsächlich e...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.2 Auflösung

Rz. 11 Die Auflösung ist ein Rechtsakt. Wichtige Auflösungsgründe sind bei Aktiengesellschaften (und gem. Art. 63 SE-VO damit auch für SE) der Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit[1], der Beschluss der Hauptversammlung, der eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfassen muss, wenn nicht die Satzung eine größere Me...mehr