Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.3 Betriebliche Altersvorsorge

Alle Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers in Form von laufenden Leistungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer gehören bei diesen zum Arbeitslohn.[1] Dies umfasst diejenigen Arbeitgeberzahlungen, durch die die Arbeitnehmer eigene Rechtsansprüche auf Leistungen gegen die genannt...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 1 Begriff

Der steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn umfasst alle Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft zufließen und den Arbeitnehmer bereichern. Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbe...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.3 Zeitliche Zuordnung

Das Zuflussprinzip gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bar- oder Sachlohn einräumt. So fließt z. B. bei dem Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer einen Gegenstand (ein Grundstück, Wertpapiere) zuzuwenden, Arbeitslohn nicht bereits mit der wirksamen Zusage zu, z. B. ein Grundstück unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen. ...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.2.2 Sonstige Vorteile

Bei sonstigen vom Arbeitnehmer erlangten Vorteilen kann die Entscheidung, ob steuerbare Einnahmen vorliegen, schwierig sein. Sie sind dann keine Einnahmen, wenn sie nicht in Geldeswert ausgedrückt werden können, wie etwa der Vorteil, der sich für den Arbeitnehmer aus der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ergibt (Gestellung von Pausenräumen, Wasch- und Duschgelegenheiten, Gymn...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.1 Grundprinzip

Die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn setzt begrifflich den Zufluss der Einnahmen beim Arbeitnehmer voraus. Die bloße Einräumung eines Rechtsanspruchs gegen den Arbeitgeber begründet solange keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, als der Arbeitnehmer über die Zuwendung wirtschaftlich noch nicht verfügen kann. Denn die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der A...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.1 Überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Arbeitslohn liegt nach der Rechtsprechung nicht vor, wenn der Arbeitgeber Zuwendungen im ganz "überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" leistet. Denn dann ist die Zuwendung – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmer – im weitesten Sinne nicht Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.[1] Im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbrachte Leistungen ...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuersatzes

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer abgestellt. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendun...mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.1 Zweck und Bedeutung

Aus Gründen der Vereinfachung ist neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag eine Reihe weiterer Pauschbeträge und Pauschsätze durch Verwaltungsanweisungen in den Einkommensteuer- und Lohnsteuer-Richtlinien, z. B. für Heimarbeiter[1], und in Erlassen der Ministerien, z. B. für Umzugskosten[2], sowie in Verfügungen der Oberfinanzdirektionen festgesetzt worden. Es handelt sich jeweils...mehr

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Umsatzsteuer, Gutscheine / 3.1 EU-einheitliche Regelung

Nach § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gilt für Gutscheine Folgendes: Ein Gutschein im Sinne des Umsatzsteuerrechts liegt nur dann vor, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen als Zahlungsmittel beim Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen zu verwenden. Keine Gutscheine sind Instrumente, die den Erwerber zu einem Preisnachlass berechtigen, ihm aber nicht das Recht verleihen, solc...mehr

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Umsatzsteuer, Gutscheine / 6 Beurteilung von Gutscheinen in der Gastronomie aufgrund der Steuersatzsenkung

Behandlung von Restaurantgutscheinen: Berechtigt ein Restaurantgutschein dazu, diesen ausschließlich für Speisen und Getränke im Restaurant zu verwenden, unterlag bis zum 30.6.2020 die gesamte Leistung dem Steuersatz von 19 %. Konsequenz: Wurden Gutscheine in der Gastronomie ausgegeben, bevor bekannt war, dass sich der Steuersatz ab dem 1.7.2020 für ein Jahr ändern wird, han...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.3 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

§ 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen. Die Vorschrift erfasst nur originäre Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine eigenen Arbeitnehmer. Nicht vom Regelungsbereich der Vorschrift erfasst werden somit Sachzuwendungen Dritter an Arbeit...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.10 Anmeldung und Abführung der pauschalen Einkommensteuer

Die pauschale Einkommensteuer ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der lohnsteuerlichen Betriebsstätte i. S. d. § 41 Abs. 2 EStG anzumelden und spätestens am 10. Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hat der Steuerpflichtige mehrere B...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.8 Unterrichtung des Zuwendungsempfängers

Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Unterrichtung kann nach der Gesetzesbegründung in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen. Welche Anforderungen an die Unterrichtung zu stellen sind, soll sich nach dem Empfängerkreis richten. Bei eigenen Arbeitnehmern soll ein Aushang am "S...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kostendeckelung... / 4 Firmen-Pkw-Privatnutzung, wenn der Gesellschafter ein Hyprid- oder ein Elektroauto fährt

Für die Besteuerung der privaten Nutzung gelten bei Hyprid- und Elektroautos gesonderte Regelungen. Für Elektro-Dienstwagen, die ab 2024 angeschafft werden und einen Bruttolistenpreis von weniger als 70.000 EUR haben dürfen 0,25 % anstatt der 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 EUR so sind 0,5 % des Bruttolistenpreises anzuse...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.9 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer gem. § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Da auf die Pauschalsteuer § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist, wird er insoweit zum Steuerschuldner. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Der Zuwendungsempfänger wird – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Das gilt auch, soweit der Zuw...mehr

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Betrieb einer steuerbefreiten PV-Anlage

Kommentar Zu den ertragsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage gab es in den vergangenen Monaten mehrfache Äußerungen aus der Finanzverwaltung – so auch durch das FinMin Schleswig-Holstein. Ein aktueller Erlass bringt nun in Teilen eine Abkehr von früheren Wertungen. Umfang einer Photovoltaikanlage Eine Photovoltaik...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.5 Pauschalierungshöchstgrenzen

Um bei hohen Sachzuwendungen eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des Empfängers der Zuwendung zu gewährleisten, wird die Pauschalierungsmöglichkeit ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr den Betrag von 10.000 EUR übersteigen oder die Einzelzuwendung 10.000 EUR übersteigt. Praxis-Beispiel Prüfung der Pauschalierungshöchstgrenzen Der Z...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.1 Vorschrift und Anwendung

Der § 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger darüber. Die Möglichkeit einer ab...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.2 Vorteile bei verbundenen Unternehmen

Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen eingeräumt, greift die Steuervergünstigung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden dem Arbeitgeber nahestehen. So wird der Rabattfreibetrag z. B. bei Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns nur für diejenigen Vorteile gewährt, die von dem Arbeitgeber selbst, also von demjenigen Konzernunternehmen eingeräumt werden,...mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie die Steuerbelastung möglichst gering ist.[1] Ein Ehegattenarbeitsvertrag wird steuerlich jedoch nur anerkannt, wenn er ernsthaft gewollt, klar und eindeutig vereinbart ist, inhaltlich dem entspricht, was unter Fremden üblich ist, tatsächlich wie vereinbart und unter Fremden üblic...mehr

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Umsatzsteuer, Gutscheine / 5 Zusammenfassung und Buchungshinweise

Bei den Gutscheinen ist zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden.[1] Einzweck-Gutscheine sind aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung die Gutscheine, bei denen der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung, auf den sich der Gutschein bezieht, und der Steuersatz für den Umsatz im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen. Überträgt der ...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / Zusammenfassung

Überblick Seit jeher erfreuen sich Sachzuwendungen, die im Wirtschaftsleben zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden, der uneingeschränkten Aufmerksamkeit des Fiskus. Bereits 1996 regelte ein bundeseinheitlicher Erlass (BMF, Schreiben v. 14.10.1996, IV B 2 – S 2143 – 23/96, BStBl 1996 I S. 1192) die steuerliche Behandlung sog. Incentive-Reisen, die von Unternehmen gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union waren für alle Umsätze im neuen Binnenmarkt vollständig weggefallen. Die Kontrolle der geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuera...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arzttätigkeit in ausländisc... / V. Betriebsausgaben

Zu beurteilen ist, welche Betriebsausgaben (BA) die Ärzte geltend machen können. Die BE in Gestalt der Sacheinnahmen führen möglicherweise unmittelbar zu BA. Dazu folgende Überlegungen: Die Einordnung einer Sacheinnahme als BE führt bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) dazu, dass die Sacheinnahme gleichzeitig als BA zu behandeln ist. Die erfolgsw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arzttätigkeit in ausländisc... / XI. Zusammenfassung

Die Gewährleistung der medizinischen Versorgung in Hotels im Ausland ermöglicht es Ärzten, für eine kurze Zeit ihre Tätigkeit an attraktiven Reisezielen auszuüben. Dabei können sie mancherorts Beruf und Freizeit – z.B. das Tauchen – miteinander verbinden. Der Vorteil für die Hotels ist – trotz des bisweilen hohen finanziellen Aufwands – in der Möglichkeit der medizinischen V...mehr

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Arzttätigkeit in ausländisc... / VII. Gewinnermittlung

Der Zeitpunkt der Besteuerung richtet sich nach der Art der Gewinnermittlung. Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit ist der Gewinn durch EÜR i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Das Zufluss- und Abflussprinzip gem. § 11 EStG ist maßgebend. Eine Buchführungspflicht kann weder nach § 140 AO noch nach § 141 AO entstehen. Die Vorschrift des § 140 AO i.V.m. § 238 HGB setzt eine K...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 3.1 Steuerrechtliche Grundlagen: Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter

Steuerrechtliche Besonderheiten bezüglich des Jahresabschlusses einer Personengesellschaft finden sich vor allem hinsichtlich der Frage der Gewinnermittlung. Steuerrechtlich wird nämlich davon ausgegangen, dass die Personengesellschaft als solche nicht der Einkommensteuer unterliegt, sondern eine Besteuerung des Gewinns des einzelnen Mitunternehmers auf der Ebene der Gesells...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.1 Allgemeines zur steuerlichen Aufbewahrung

Rz. 49 Nach § 140 AO müssen alle nach außersteuerlichen Gesetzen zur Buchführung Verpflichteten auch für Zwecke der Besteuerung Bücher führen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (sog. derivative [abgeleitete] Buchführungspflicht). Die wohl wichtigste außersteuerliche Buchführungspflicht ist im HGB (§§ 238 ff. HGB) verortet. Daneben gibt es für eine ganze Reihe v...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.3 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Rz. 56 Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ist somit akzessorisch. Eine eigenständige Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, die nicht mit einer Pflicht zur Aufzeichnung von Daten in Zusammenhang stehen, ist ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 5.3 Kritische Würdigung

Rz. 70 Aufgrund der im Ergebnis freiwilligen Angaben und des insbesondere auf Konzerne abgestellten Datensatzes wird der die E-Bilanz ergänzende, dort sog. Eigenkapitalspiegel keine überragende Bedeutung in der Praxis der steuerlichen Rechnungslegung erlangen. Offen bleibt auch, welchen Mehrwert für die Besteuerung der Unternehmen solche zusätzlichen Angaben im Rahmen ihrer ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 2.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Bilanzierung latenter Steuern ist rechtsformspezifisch zu betrachten. Rz. 6 Die Bilanzierungspflicht latenter Steuern erstreckt sich generell auf mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern gem. § 274a Nr. 4 HGB befreit. Aufgrund des für sie bestehenden Anwendungs...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] All...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.7 Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG

Rz. 76 Eine Bilanzberichtigung darf nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen.[1] Ist z. B. der Bilanzansatz "Grund und Boden" unrichtig, kann der Steuerpflichtige nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen. Ein Bilanzansatz wird dann als unrichtig betrachtet, wenn er unzulässig ist. Dies ist der Fall, wenn der Bil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die jed...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.12 Aufteilung des Gesamtkaufpreises

Rz. 157 Grundsätzliches Wer ein bebautes Grundstück erwirbt, muss den Kaufpreis aufteilen in Anschaffungskosten für den Grund und Boden und Anschaffungskosten des Gebäudes. Dabei sind zunächst die Boden- und Gebäudewerte gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in den Anschaffungskosten für den Grund- und Boden sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch im Vereinigten Königreich aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Island aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in der Slowakei aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Montenegro aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Belarus aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Slowenien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowenie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Kosovo aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kosovo best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Serbien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Kasachstan aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachs...mehr