Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 9 Literaturquellen

Lange/Szymanski/Berens/et al., BIT e. V. Bochum, im Rahmen des Projektes "Werkzeugkasten Eingliederungsmanagement – Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Praxisinstrumenten zum Eingliederungsmanagement", gefördert mit Mitteln des ESF und des BMAS, 2011. Lange/Szymanski/Kolbe, Arbeitsgestaltung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, in: Feldes/Niehaus/Faber (Hrsg.), Werkb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5 Wie der Einzelfall im BEM zu bewältigen ist: Das BEM-Fallmanagement

Nachdem nun die Basis für die Einführung des BEM und alle wesentlichen Grundlagen geschaffen wurden, kann mit der Bearbeitung der einzelnen BEM-Fälle begonnen werden. 5.1 BEM-Einleitung Wichtig Sorgfalt bei der BEM-Einleitung Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.2 Konstellation 2: BEM wird wegen befristeter oder unbefristeter Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen

Das BEM wird abgeschlossen, wenn eine befristete oder unbefristete volle Erwerbsminderung des Betroffenen festgestellt wurde und ein entsprechender Bescheid vorliegt. Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nach befristetem Rentenbezug ist nicht von einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Deshalb wird das BEM-Verfahren nicht automatisch wiedereröffnet; allerdings kann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 8 Evaluation im BEM

Damit die Beteiligten in der Lage sind zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben erfüllt sind, sollte das mit der Durchführung des BEM beauftragte BEM-Team ein BEM-Qualitätssicherungssystem aufbauen. Dabei wird durch Evaluation ermöglicht, mittels geeigneter Verfahren und Instrumente bestimmte Aspekte des BEM zu untersuchen und beurteilen zu können. Eine Evaluation ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5 Abschluss des BEM

Der Abschlussprozess umfasst die Entscheidungsfindung zur Beendigung des BEM-Verfahrens. Er bestimmt die Art und Weise der Abschlussdokumentation (s. Verlaufsdokumentation), ist Bestandteil der Ergebnissicherung und sorgt für einen ausreichenden Informationsfluss an alle Beteiligten. Nicht immer kann ein BEM-Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.3 Konstellation 3: Mitarbeiter bricht das BEM ab

Der Mitarbeiter hat jederzeit die Möglichkeit, das BEM von sich aus zu beenden. Dazu muss er keine Begründung abgeben. Im Einzelfall kann aber die Rückmeldung des Betroffenen zum BEM an das BEM-Team hilfreich sein, damit ggf. vorhandene Schwachstellen im BEM aufgezeigt werden und der Prozess weiterentwickelt werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.3 Die innerbetriebliche Öffentlichkeit zu BEM informieren und überzeugen

Im Rahmen der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit werden alle Beschäftigten über die Hintergründe, den Umfang, den Ablauf und die Ziele des BEM informiert. Eine möglichst breite Information und Kommunikation dient der Schaffung transparenter Prozesse und zielt darauf ab, frühzeitig auf mögliche Befürchtungen und Ängste der Mitarbeiter einzugehen. Daher ist auch über den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.1 BEM-Einleitung

Wichtig Sorgfalt bei der BEM-Einleitung Die Art und Weise der Einleitung des BEM-Verfahrens hat neben der internen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Betroffenen einer Teilnahme am BEM zustimmen oder diese verweigern. In Verbindung mit der vorherrschenden Unternehmenskultur ist hierauf besondere Sorgfalt zu legen. Der Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.4 Entscheiden, welche Kennzahlen die Entwicklung von BEM beschreiben können

Das BEM-Team evaluiert in regelmäßigen Abständen den BEM-Prozess im Unternehmen, um zu beurteilen, ob und wie die Ziele und Aufgaben gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt sind. Die Evaluation liefert Hinweise auf den erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf für die Organisations- und Verfahrensabläufe und kann, z. B. beim Einsatz von Kennzahlen, den Nutzen von BEM verde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.1 Die Bildung des BEM-Teams

In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integrationsteams nicht gefordert, der in der Rechtsprechung konkretisierte "koordinierte Suchprozess" setzt jedoch eine entwickelte Kompetenz voraus, für die sich die Bildung eines BEM- oder Integrationsteams empfiehlt. Achtung Zusammensetzung des BEM-Teams Das BEM-Team besteht entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX aus ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen. In vielen Unternehmen und Institutionen wurde es seither eingeführt. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel mehr leiste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4 Was erledigt sein muss, bevor man mit dem BEM beginnt

Bevor man sich den Einzelfallprozessen widmet, sind das BEM-Team zu bilden, Datenschutz und Vertraulichkeit sicherzustellen, die innerbetriebliche Öffentlichkeit zu BEM zu informieren und zu überzeugen, zu entscheiden, welche Kennzahlen die Entwicklung von BEM beschreiben können. 4.1 Die Bildung des BEM-Teams In § 167 Abs. 2 SGB IX wird die Bildung eines BEM-Teams oder Integration...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 2 Die BEM-Prozesse im Überblick

Die o. g. Anforderungen zu bewältigen, setzt aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der betrieblichen Interessenvertreter und ein gut strukturiertes BEM mit systematischen Prozessen und Vorgehensweisen im Unternehmen voraus. Abb. 1 gibt einen Überblick über die im Rahmen von BEM zu gestaltenden Prozesse. Abb. 1: Die BEM-Prozesse im Überblickmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 1 Wozu BEM?

Das BEM ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Damit wird er verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein strukturiertes BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.1 Konstellation 1: Ziele des BEM sind erreicht

Die Ziele des BEM können erreicht worden sein durch Maßnahmen, die im Rahmen des BEM eingeleitet und durchgeführt worden sind. Im Einzelfall kann auch aufgrund ärztlich-therapeutischer Maßnahmen außerhalb der betrieblichen Einflusssphäre oder durch Selbstheilung die Wiederherstellung eines stabilen Gesundheitszustandes beim Betroffenen gelungen sein, wodurch sich die Fehlzei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.3 Kooperationspartner des BEM in Stab und Linie

Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartner im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM. Führungskräften kommt im BEM eine besondere Schlüsselrolle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 3 Eine gute Basis schaffen

Initiatoren für die Einführung eines BEM sind in den meisten Unternehmen und Verwaltungen das Personalmanagement als Vertreter des Arbeitgebers und/oder die jeweiligen betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat/Mitarbeitervertretungen). Eine kooperative Zusammenarbeit dieser Interessenparteien bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung eines von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 4.2 Datenschutz und Vertraulichkeit sicherstellen

Die Regelung des Datenschutzes ist das zentrale Thema zur Vertrauensbildung im BEM und noch vor der eigentlichen Einleitung des BEM-Verfahrens zu bearbeiten bzw. zu klären. Der Datenschutz ist auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherzustellen. Die Anforderungen der DSGVO sowie des BDSG verlangen eine Konkretisi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.6 Die Verlaufsdokumentation im Einzelfall

Mithilfe der fallbezogenen Verlaufsdokumentation belegt das BEM-Team, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt hat, ein ordnungsgemäßes, rechtssicheres und den Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung entsprechendes BEM durchzuführen. Da das Gesetz keine Personen oder Stellen benennt, denen die Leitung des BEM anzuvertrauen ist, geht es um ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen

Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-Team wiederum soll bei seiner Arbeit durch die betrieblic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6 Begleitende Prozesse im BEM

6.1 Vernetzung mit betrieblichen Prozessen und Strukturen Mit diesem Prozess soll sichergestellt werden, dass alle im Unternehmen vorhandenen Ressourcen und Verfahren, die einen erfolgreichen BEM-Prozess im Einzelfall unterstützen können, genutzt werden. Es sollen fallübergreifende Erkenntnisse der BEM-Akteure vom BEM-Team an die Fachabteilungen weitergegeben werden; das BEM-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.1 Unternehmensleitung und Interessenvertretung

Das BEM-Team ist im Auftrag des Arbeitgebers mit Zustimmung der betrieblichen Interessenvertretung tätig. Zur Aufgabenstellung gehört es damit, in regelmäßigen Abständen Rückmeldung an den Arbeitgeber und die Interessenvertretung über die Arbeit des BEM-Teams zu geben, Erfolge aufzuzeigen, unter Umständen Schwierigkeiten bei der Durchführung von BEM-Fällen zu benennen und die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.2 Beschäftigte des Unternehmens (Betriebsöffentlichkeit)

Das BEM lebt vom Vertrauen der Beschäftigten darin, dass das Verfahren ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt wird, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Vertrauensbildung heißt in diesem Zusammenhang, Transparenz über den Ablauf des Verfahrens herzustellen und der Belegschaft regelmäßig Rückmeldungen über die Ergebnisse der Arbeit des BEM-Teams zu geben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 7 Innerbetriebliche Regelungen

Inner- und überbetriebliche Regelungen bilden für die Arbeit des BEM-Teams wesentliche Rahmenbedingungen für eine inhaltlich fundierte, die betrieblichen Abläufe und organisatorischen Regelungen beachtende, aufnehmende und damit nachhaltige Arbeit des BEM-Teams. Insbesondere bei der Situationsanalyse, der Maßnahmenplanung und -umsetzung sollten das BEM-Team und der Fallmanage...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.3 Maßnahmenplanung

Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist. Die M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.5.4 Besondere Aufgabe bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen

Schwerwiegende Langzeiterkrankungen und Gesundheitskrisen – z. B. Krebserkrankungen, rheumatische oder psychotische Erkrankungen – können dazu führen, dass der Betroffene seine Arbeitsleistung trotz aller medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stellen kann. In diesen Fällen muss das BEM-Team Kontakt zu den Rehabilitations- und Sozialleistungsträg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.2 Situationsanalyse

Wichtig Welche Faktoren beeinflussen die dauerhafte Weiterbeschäftigung? Die Situationsanalyse erfolgt in der praktischen betrieblichen Umsetzung des BEM in sehr unterschiedlicher inhaltlicher Tiefe. Die Folge sind vielfach keine, unzureichende oder wenig nachhaltige Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters nicht wirklich sicherstellen. Zu häufig wird aussc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 5.4 Maßnahmenumsetzung

Das BEM-Team entscheidet im Konsens mit dem Betroffenen über die Art und den Umfang der Aktivitäten auch in diesem Prozessabschnitt. Zuständig für die prozess- und maßnahmenbegleitende Beratung und Betreuung des Betroffenen ist der jeweilige Fallmanager. Darüber hinaus ist der jeweilige Vorgesetzte eine weitere Begleitperson und sollte bei Notwendigkeit in enger Zusammenarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2 Einbindung externer Leistungen und Hilfen

Zweck dieses Prozesses ist es sicherzustellen, dass alle im Einzelfall erforderlichen und erhältlichen Leistungen und Hilfen Dritter zugänglich gemacht und zur Lösung des Falles mit einbezogen werden. 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: gesetzliche Krank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.2 Weitere externe Leistungen

Weitere externe Leistungsangebote, die zum Erreichen der BEM-Ziele beitragen können, sind: Integrationsfachdienst (IFD), technischer Berater des Integrationsamts, psychosoziale Beratungsstellen: Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi), Suchtberatung, Schuldnerberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen, Gesundheitsämter (koordinierende Funktio...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.1.4 Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, die mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenzubringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind u. a.: Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb, Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung im Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen. In vielen Unternehmen und Institutionen wurde es seither eingeführt. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 3 Grundsätze für die Zustimmung

Das Integrationsamt entscheidet nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. Eine Einschränkung der Ermessensentscheidung regelt das Gesetz für die Zustimmung zu Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Lohn oder Gehalt gezahlt wird, mindestens 3 Monate lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne die erforderliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist gemäß §...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.2 Mitarbeiterbindung

Mit dem Begriff Mitarbeiterbindung (oder Retention) ist gemeint, dass die Mitarbeiter in der Firma oder dem Unternehmen gehalten werden sollen. Bestandspflege also im Sinne eines Nachhaltigkeitsmanagements. Mitarbeiterbefragungen spielen hierbei eine Rolle. Der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitszeit eine Beteiligung an Befragungen aus berechtigtem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Dieses setzt dabei angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis und es besteht kein Unterlassungsanspruch. Es erscheint sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung [1] zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen abzuschließen, damit in der bet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufskrankheit / Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis bleibt bei bestehender Berufskrankheit grundsätzlich bestehen. Wird ein Arbeitnehmer durch eine Berufskrankheit[1] arbeitsunfähig, so hat er zunächst Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 5 Fazit

Die vorangegangenen Ausführungen zu den Trends in der Arbeitswelt und Gesellschaft, deren Auswirkungen auf die Betriebe und die daraus resultierenden Handlungsansätze für ein BGM machen deutlich, dass das Thema Gesundheit im Betrieb schon lange keine reine Sozialleistung gegenüber den Beschäftigten mehr darstellt. Vielmehr sind es insbesondere die wirtschaftlichen und demogr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederungsmanagement

Zusammenfassung Begriff Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt einen strukturierten Prozess, der dazu dient, nach längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten zu prüfen, ob und wie die Bedingungen am Arbeitsplatz eines Beschäftigten anzupassen sind, um das Risiko zu vermindern, dass es zu erneuten Ausfällen kommt. BEM greift für alle Beschäftigten, nicht nur für solche...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / Zusammenfassung

Begriff Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt einen strukturierten Prozess, der dazu dient, nach längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten zu prüfen, ob und wie die Bedingungen am Arbeitsplatz eines Beschäftigten anzupassen sind, um das Risiko zu vermindern, dass es zu erneuten Ausfällen kommt. BEM greift für alle Beschäftigten, nicht nur für solche mit anerkannte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.2 Ablaufschema (Beispiel)

mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.5 Betriebsarzt

Der Betriebsarzt hat in BEM-Verfahren als medizinischer Sachverständiger des Betriebs eine zentrale Rolle, z. B. in der Kommunikation zwischen Betroffenem, Betrieb und behandelnden Ärzten. Gerade in Kleinbetrieben, in denen keine Beschäftigtenvertretung besteht und/oder kein Integrationsteam berufen wurde, ist häufig der Betriebsarzt mit der Durchführung von BEM-Verfahren be...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 3.1 Bevor es losgeht

Zunächst sollte der Arbeitgeber überlegen, wie ein BEM im Betrieb am besten umgesetzt werden kann: Beteiligung klären: Das ist abhängig davon, ob es eine Beschäftigten- und/oder Schwerbehindertenvertretung oder andere Einrichtungen gibt, die sich speziell mit Integration im Betrieb beschäftigen (Integrationsteams, "Disability-Manager"). Verfahrensverantwortliche bestimmen: Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Betriebs-/Personalrat

Sofern vorhanden, nimmt die Beschäftigtenvertretung am BEM-Verfahren im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz teil. Mitbestimmungspflichtig ist die Ausgestaltung des BEM-Verfahrens. Das BEM als solches ist hingegen eine gesetzliche Verpflichtung und kann von der Beschäftigtenvertretung nicht abgelehnt werden. Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber können auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziele

Ziel des BEM ist, für einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer nach seiner Rückkehr in den Betrieb die Arbeitsbedingungen soweit anzupassen, dass die Arbeitsfähigkeit in Zukunft möglichst weitgehend erhalten bleibt und weitere Ausfälle bzw. eine Verschlechterung seines Zustands vermieden werden. Daher ist es konsequent, dass sich die Regelung im Gegensatz zu den meisten a...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass das BEM-Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß abläuft. Das beinhaltet u. a.: Prüfung der AU-Tage, um festzustellen, wann das 6-Wochen-Kriterium gegeben ist; Start des BEM-Verfahrens durch Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Arbeitnehmer; Endverantwortung dafür, dass ein BEM-Fall entsprechend der betrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.6 Sicherheitsfachkraft

Die Sicherheitsfachkraft ist im BEM-Verfahren besonders in Bezug auf die Arbeitsplatzgestaltung gefragt. Je nach Ausgangslage umfasst das Verhaltensfragen, z. B. ergonomisch richtige Einstellung und Gebrauch des Mobiliars am Arbeitsplatz ebenso wie komplexe Veränderungen an Geräten, Maschinen und Anlagen, um leistungsgewandelten Beschäftigten eine bestimmte Tätigkeit zu ermö...mehr