Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungskarten im Stadion: Pfandgeld unterliegt der Umsatzsteuer

Leitsatz Die Überlassung einer Zahlungskarte gegen "Pfand" ist eine Lieferung, wenn der Karteninhaber nach Übergabe uneingeschränkt über die Karte verfügen kann. Sachverhalt Die Klägerin überließ in den Streitjahren 2008 bis 2013 den Besuchern insbesondere von Fußballstadien elektronische Zahlungskarten zur bargeldlosen Zahlung von Speisen und Getränken. Nach den AGB wurde di...mehr

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Bildungsleistungen eines gemeinnützigen Vereins

Leitsatz Die von einem als gemeinnützig anerkannten privaten Verein im Rahmen seines defizitären Zweckbetriebs erbrachten Fort- und Weiterbildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei - ein Vorsteuerabzug ist insoweit ausgeschlossen. Sachverhalt Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zeitlicher Zusammenhang mit der Außenprüfung

Rz. 30 Die verbindliche Zusage kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erteilt werden. "Außenprüfung" ist jede Prüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, also auch die Lohnsteueraußenprüfung.[1] Keine Außenprüfung i. d. S. ist die Steuerfahndung, § 208 AO, und die USt-Nachschau, § 27b UStG. Der Begriff "im Anschluss" soll den zeitlichen Zusammenhang mit der Außenprüfung wahren. Der A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.4 Zuständigkeit

Rz. 38 Zuständig für die Erteilung der Zusage ist die für die Auswertung der Feststellungen der Außenprüfung zuständige Stelle.[1] Bei der veranlagenden Außenprüfung ist dies der Prüfer bzw. sein Sachgebietsleiter, sonst die Veranlagungsabteilung.[2] Ist die Außenprüfung ohne die Steuerfestsetzung auf ein besonderes Prüfungsfinanzamt übertragen, bleibt die für die Steuerfest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Antrag

Rz. 26 Die verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung dient dazu, dem Stpfl. Sicherheit über die Behandlung eines künftig zu verwirklichenden Sachverhalts zu geben. Sie basiert auf den Prüfungen der für den Prüfungszeitraum verwirklichten Sachverhalte, wird aber nicht über die Folgerungen erteilt, die aus den Prüfungsfeststellungen für die geprüften Zeiträume gezogen we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.4 Bedeutung für den Steuerpflichtigen

Rz. 33 Voraussetzung ist weiter, dass die Kenntnis der künftigen steuerlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Stpfl. von Bedeutung ist (Zusageinteresse). Diese Voraussetzung soll lediglich missbräuchliche Anträge verhindern; bei ihrer Prüfung ist daher großzügig zu verfahren. Die Erteilung einer Zusage wird etwa abgelehnt werden können, wenn bereits feststeht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 206 Bindungswirkung

Rz. 1 Eine verbindliche Zusage, die nicht nach § 125 AO nichtig ist, ist für die Besteuerung bindend, auch wenn sie dem materiellen Recht widerspricht.[1] Die Zusage enthält die Ansicht der Finanzverwaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem der Erteilung der Zusage. Die Finanzbehörde verpflichtet sich durch die Zusage, den Stpfl. entsprechend dieser Ansicht in einem spätere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Festsetzung und Auszahlung des Anspruchs (§ 37 Abs 5 S 3ff KStG)

Tz. 113 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 5 S 3 KStG wird der Anspruch für den gesamten Auszahlungszeitraum – antragsunabhängig – festgesetzt. Diese Festsetzung wird durch gesonderten Bescheid des FA (außerhalb der üblichen St-Bescheide) erfolgen. Festgesetzt werden nicht die einzelnen Jahresraten, sondern der gesamte Auszahlungsanspruch. Das Gesetz äußert sich nicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Erstmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 1 KStG ist auf das Ende des Wj, das dem Wj der Schlussgliederung folgt, also idR auf den 31.12.2001 (bei abw Wj 2000/2001: auf den Schluss des abw Wj 2001/2002 bzw in dem [s § 34 KStG Tz 9] unter dem zweiten Punkt genannten Fall zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2003 endenden Wj) das KSt-Guthaben erstmals zu ermitteln. Ist da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen eine verbindliche Zusage und gegen die Versagung einer verbindlichen Zusage ist der Einspruch gegeben. Nach erfolglosem Einspruch ist im Fall der Versagung der Zusage die Verpflichtungsklage gegeben.[1] Rz. 43 Wird eine Zusage erteilt, die eine für den Stpfl. ungünstige Ansicht vertritt, so ist in dem Rechtsstreit nicht nur die Frage, ob eine Zusage erteilt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.2.2 Bindung durch konkludentes Handeln

Rz. 6 Eine Bindung der Finanzverwaltung kann sich, außerhalb einer Zusage, auch aus einem bestimmten Verhalten der Finanzbehörde ergeben. Das ist dann der Fall, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich die Finanzbehörde nicht mit dem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt, auf das der Stpfl. vertraut hat und vertrauen durfte.[1] Ein solcher Fa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Spätere Änderung des Anspruchs auf Auszahlung (§ 37 Abs 6 KStG)

Tz. 119 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wird der Bescheid über die Festsetzung des Auszahlungsanspruchs aufgehoben oder geändert, zB als Folgewirkung eines Bp-Mehr- oder Minderergebnisses für VZ vor 2007, wird der Auszahlungsbetrag angepasst. Tz. 120 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Bei einer Änderung des Anspruchs auf Auszahlung des KSt-Guthabens innerhalb des Auszahlungszeitraums 2008 b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, der Stpfl und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der ArbG und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen, wie es die billige Rü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.5 Übergang zur Außenprüfung (Abs. 4)

Rz. 27 Zur Abgrenzung der Steueraufsicht in besonderen Fällen gegenüber der Außenprüfung vgl. Vor §§ 209–217 AO Rz. 5. § 210 Abs. 4 AO lässt einen Übergang von der Steueraufsicht zur Außenprüfung nach §§ 193ff. AO zu, wenn die Feststellungen im Rahmen der Nachschau hierfür einen konkreten Anlass bieten. Die Vorschrift macht deutlich, dass die Steueraufsicht eine Außenprüfung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 210ff. AO regeln die Befugnisse der Finanzbehörden zur Durchführung der in § 209 AO umschriebenen besonderen Steueraufsicht und die Pflichten des von einer Maßnahme der Steueraufsicht Betroffenen. Die besondere Steueraufsicht dient der laufenden Kontrolle des Umgangs mit abgabenpflichtigen Waren, außerhalb eines einzelnen Besteuerungsverfahrens und außerhalb einer A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Bedeutung und Zweck

Rz. 6 Die Zielsetzung der Steueraufsicht liegt in der Sicherung der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern, wie sie in § 85 und § 1 Abs. 1 S. 2 ZollVG festgeschrieben ist, und in der Sicherung der Einhaltung der gemeinschaftsrechtlich oder nationalrechtlich geregelten Verbote und Beschränkungen, § 1 Abs. 3 ZollVG.[1] Die Steueraufsicht wird unabhängig von dem Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt die mit den Befugnissen der Finanzbehörden aus § 210 AO korrespondierenden passiven Duldungspflichten, um aktive steuerliche Mitwirkungs- und Hilfspflichten der von Steueraufsichtsmaßnahmen Betroffenen. Die Pflichten entsprechen weitgehend den Mitwirkungspflichten des Stpfl. im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 AO. Daneben gelten die allgemein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5.1 Nachschau während der Geschäfts- und Arbeitszeiten (Abs. 1)

Rz. 12 Die Nachschau besteht in dem Betreten von Grundstücken und Räumen von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben und denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist, um potenziell besteuerungsrelevante Prüfungen vorzunehmen oder sonstige Feststellungen zu treffen. Das Nachschaurecht besteht nur während der Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.1.2 Regelungscharakter

Rz. 48 Verwaltungsakte i. d. S. sind Maßnahmen der Finanzbehörde im Verwaltungsverfahren [1] mit einem auf einer Willensentscheidung beruhenden Regelungscharakter.[2] Nach der Rspr. sind Verwaltungsakte z. B. auch: die Anrechnungsverfügung bei der Abrechnung eines Steuerbescheids nach § 36 Abs. 2 EStG, § 31 KStG, § 20 Abs. 1 GewStG [3]; die Arbeitgeberbescheinigung im Kindergeldv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 9.2.6 Gerechtfertigte Verzögerung

Rz. 79 Die angemessene Entscheidungsfrist [1] läuft nicht ab, wenn die Behörde für die Verzögerung der Sachentscheidung einen zureichenden Grund hat und dies dem Einspruchsführer auch mitgeteilt[2] hat. Zureichender Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Ob für das Fehlen der Entscheidung ein rechtfertigender Grund vorlie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.5.1 Grundlagen

Rz. 30 Nach § 347 Abs. 3 AO ist das Einspruchsverfahren nicht gegeben gegen Maßnahmen der Finanzbehörde im Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten[1] oder Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Diese Bestimmung hat lediglich deklaratorischen Charakter, da der Finanzrechtsweg bereits aufgrund anderer abweichender gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist. Zu beachten ist, ...mehr

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Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro‐ ­und Elektronikgerätegesetz

Leitsatz 1. Rückstellungen für Verpflichtungen, ab dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Energiesparlampen zu entsorgen, können erst gebildet werden, wenn sich diese Pflichten durch den Erlass einer Abholanordnung nach § 16 Abs. 5 ElektroG hinreichend konkretisiert haben. 2. Für die Verpflichtung zur Entsorgung von vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Energiesparl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

Leitsatz 1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO oder nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. März 2016, X R 9/13, BFHE 253, 299, BStBl II 2016, 815). 2. Wird dem FA aufgrund eines nach Bestandskraft eines Einkommensteuerb...mehr

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Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung im Rahmen einer Außenprüfung

Leitsatz Eine für beide Seiten bindende Verständigung ist bei Beteiligung eines zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugten Amtsträgers auch im Rahmen einer Außenprüfung möglich. Sachverhalt Im Streitfall ging es um ein von der Außenprüfung geprüftes Asia - Restaurant, in deren Verlauf festgestellt wurde, dass der Steuerpflichtige seine Registrierkasse manipuliert ha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen einer Gaststätte bei unzureichender Dokumentation der aufzeichnungspflichtigen Bareinnahmen anhand einer Quantilsschätzung kann zulässig sein

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer unzureichenden Dokumentation von aufzeichnungspflichtigen Bareinnahmen eines Gastwirts die von betriebsinternen Daten ausgehende Quantilsschätzung grundsätzlich eine sachgerechte Schätzungsmethode zur Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen darstellt und dass der Streuung der Rohgewinnabschlagsätze mit dem Ansatz eines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Selbstanzeige

Rz. 35 Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung ist ebenso wie bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer Selbstanzeige vorgesehen, hier als persönlicher Bußgeldaufhebungsgrund. § 378 Abs. 3 AO enthält insoweit eine besondere Regelung für die leichtfertige Steuerverkürzung, nach der der Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung nicht mit einer Geldbuße ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 11 Verjährung

Rz. 54 Abweichend von § 31 Abs. 2 OWiG beträgt die Verjährungsfrist für die Steuerordnungswidrigkeit des § 378 AO gem. § 384 AO fünf Jahre. Folglich entspricht die Verfolgungsverjährung derjenigen, die für § 370 Abs. 1 AO gilt.[1] Die Gleichbehandlung dieser beiden Tatbestände rechtfertigt sich einerseits dadurch, dass beide Normen sich lediglich im Hinblick auf den in der P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.2 Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen

Rz. 17 Den unterschiedlichen Definitionsansätzen kommt in der Praxis allerdings nur eine untergeordnete Bedeutung zu, da die Feststellung von Leichtfertigkeit unter umfassender Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls dem Tatrichter obliegt.[1] Insoweit wäre z. B. zu berücksichtigen, dass das Fehlen einer Einnahme von 20.000 EUR einem Kleinunternehmen i. d. R. au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.6 Prüfung des Insolvenzschutzes (Abs. 6)

Rz. 22 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10298 S. 17): Zitat Neben der Kündigungsmöglichkeit des Beschäftigten aus Absatz 5 können die Prüfer der Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen der Betriebsprüfung bei fehlendem Insolvenzschutz die Unwirksamkeit der Wertguthabenvereinbarung bewirken. Wird anlässlich einer Arbeitgeberprüfung vom Prüfdienst der Rentenversicherung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszeitkonten bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern

Leitsatz Eine steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten scheidet auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern aus. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Klägerin hatte in den Streitjahren drei Gesellschafter-Geschäftsführer. In 2007 traf die Klägerin mit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz: Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter

Kommentar Das BMF stellt mit Schreiben vom 19.12.2016 dar, wie Mehrwerte für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers abgebildet bzw. abgeschrieben werden müssen. Mit Schreiben vom 19.12.2016 hat sich das BMF zur Abschreibung von Mehrwerten für bewegliche Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers geäußert. Anlass ist das z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO

Leitsatz Eine Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn ein mechanisches Versehen eines Außenprüfers zur Unrichtigkeit des Außenprüfungsberichts geführt hat und dieser Fehler von dem Veranlagungsbeamten bei der Auswertung des Berichts unbemerkt übernommen worden ist. Sachverhalt Das Finanzamt setzte die negative Umsatzsteuer 01 gegenüber der Klägerin zunächst erklärungsgemäß mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 3.7 Bereitstellung der Daten im Rahmen der LSt-Außenprüfung/-Nachschau

Rz. 18 Mit G. v. 18.7.2016[1] wurde § 41 Abs. 1 S. 7 2. Halbs. EStG neu eingefügt, der die Bundesregierung ermächtigt, Einzelheiten für eine elektronische Bereitstellung dieser Daten im Rahmen der LSt-Außenprüfung und LSt-Nachschau durch die Einrichtung einer einheitlichen digitalen Schnittstelle zu regeln. Diese erfolgte ebenfalls bereits im Rahmen des zuvor genannten Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 4 Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG)

Rz. 22 Das Lohnkonto ist am Ort der Betriebsstätte zu führen. Mit dem in § 41 Abs. 2 EStG definierten Begriff "Betriebsstätte" wird die örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA festgelegt. Der Begriff hat nicht nur für § 41 EStG Bedeutung, sondern gilt allgemein im lohnsteuerlichen Bereich, z. B. für § 38 Abs. 4 EStG: Anzeige des Arbeitgebers an das Betriebsstätten-FA, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 38 Abs. 3 S. 1 EStG begründet die Pflicht des Arbeitgebers, die LSt für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Der Arbeitgeber hat dazu grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und aufzubewahren. § 41 EStG regelt hierzu den Ort und den Umfang der lohnsteuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Geschäftstätigkeit einer GmbH & Co. KG beschränkte sich darauf, ein von ihr angemietetes und dan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Folgen der atypisch stillen Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrie...mehr

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Darlehen eines Hausverwaltungsunternehmens - Notwendiges Betriebsvermögen - Teilwertabschreibung

Leitsatz Ein Darlehen, das der Inhaber eines in der Hausverwaltung tätigen Unternehmens einer Baugesellschaft gewährt, gehört nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn dieses das Einzelunternehmen maßgeblich fördert. Eine Einbuchung als gewillkürtes Betriebsvermögen kommt nicht in Betracht, wenn zu diesem Zeitpunkt Zweifel an der Werthaltigkeit bestehen. Sachverhalt K b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verkaufsaufschlag als Teil des Versicherungsentgelts

Leitsatz Ist eine Versicherung darauf angelegt, dass nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer die Versicherung vermarktet und der Versicherungsschutz den vom Versicherungsnehmer gewonnenen Kunden als versicherte Personen zugutekommt, kann das Versicherungsentgelt für das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer dem gesamten, den Kund...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz Zur Ermittlung von angemessenen Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen ist die Kostenaufschlagsmethode die zutreffende Methode zur Verrechnungspreisermittlung. Sachverhalt Die Klägerin war Tochtergesellschaft einer niederländischen Gesellschaft. Ein verbundenes Unternehmen der niederländischen Muttergesellschaft gewährte der Klägerin seit 1997 fortlaufend v...mehr

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Bewertung von Rückstellungen

Leitsatz Rückstellungen in der Steuerbilanz dürfen den Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten. Eine Ausnahme gibt es nur für Pensionsrückstellungen. Sachverhalt Die Klägerin war eine Gesellschaft, die im Abbau und der Verwertung von Rohstoffen tätig war. Für ihre Verpflichtungen zur Rekultivierung von Grundstücken bildete sie in der Handels- und Steuerbilanz Rückstel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine offenbare Unrichtigkeit bei doppelter Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor, wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts bei der Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts ein sich in den Steuerakten befindliches Schreiben des Steuerpflichtigen übersehen und deshalb nicht berücksichtigt hat, dass ein Teil der Prüfungsfeststellungen bereits in einer während der Prüfung eingereichten berichtigten Steuera...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Wurde in der erstmaligen Rechnung nicht der zutreffende Leistungsempfänger angegeben, entfaltet eine spätere Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung

Leitsatz Im Streitfall liegt keine rückwirkende Rechnungsberichtigung vor. Die in den Streitjahren ausgestellten Rechnungen wiesen die Steuerpflichtige gerade nicht als Leistungsempfängerin aus und sind insoweit nicht berichtigungsfähig. Die Angabe des zutreffenden Leistungsempfängers gehört zu den unverzichtbaren Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um überhaupt v...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Leitsatz Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b Abs. 1 EStG. Normenkette § 3b Abs. 1 und Abs. 2, § 41a Abs. 1 EStG, § 155 i.V.m. § 167 Abs. 1 Satz 1, §...mehr

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Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit bei Aufhebung der Steuerfestsetzung zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, diese aber - obwohl möglich und geboten - abgelehnt worden ist. Sachverhalt Das Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger aufgrund einer Betriebsprüfung Körpersc...mehr

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Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

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Schätzung der Einnahmen bei einem Taxiunternehmer

Leitsatz Werden die Schichtzettel bei einem Taxiunternehmen nicht aufbewahrt, kann es zu einer Schätzung von Einnahmen kommen. Sachverhalt Klägerin war eine Gesellschaft, die Taxis betrieb. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde sie zunächst erklärungsgemäß veranlagt. Aufgrund einer Anzeige eines ehemaligen Fahrers kam es zur Durchführung einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Hierbei ste...mehr