Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Mitbestimmungspflichtig ist die Auswahl kollektivbezogener Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Rz. 620 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und Mitbestimmung Die betriebliche Art Umsetzung der aus § 3 Abs. 1 ArbSchG folgenden Handlungspflicht des Arbeitgebers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm § 3 Abs. 1 ArbSchG ist das Kernbereich [1487] der Mitbestimmung des Betriebsrates im Gesundheitsschutz. Rz. 621 Auch im Geltungsbereich des §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

Rz. 344 Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unte...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Verfügungsanspruch

Rz. 661 Eine einstweilige Verfügung gegen die generelle Durchführung einer Versammlung kommt allenfalls in Betracht, wenn die Versammlung selbst rechtsgrundlos erscheint. Bei den regelmäßigen, vierteljährlich abzuhaltenden Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG wird das nur ausnahmsweise der Fall sein. Rz. 662 Praktisch relevant ist der einstweilige Rechtsschutz g...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 136 Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung _________________________, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _______________________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 499 Die Anordnung von Überstunden[1159] ist ein in der Praxis häufiger Anlass, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats geltend zu machen. Folgendes Muster betrifft unterschiedliche Teilaspekte: die Höchstgrenzen eines Gleitzeitkontos, den täglichen Arbeitszeitrahmen und die vereinbarte (und gesetzliche) Höchstgrenze der täglichen Arbeitsleistung. Grundlage ist eine Betr...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 309 Aufhebungsverträge sind im Grundsatz ohne besondere Voraussetzungen für beide Seiten verbindlich. Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Allerdings können sich bei der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen ergeben (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 46...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Tarifvertrag zur Bildung von Spartenbetriebsräten, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 81 Muster 2.25: Tarifvertrag zur Bildung von Spartenbetriebsräten Muster 2.25: Tarifvertrag zur Bildung von Spartenbetriebsräten Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung) vertreten durch _________________________ und der Gewerkschaft _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ wird in Ausgestaltung des § 3 Absatz 1 ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Verhandlungssituation beim Interessenausgleich

Rz. 972 Noch eine Bemerkung zur Interessenlage bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen: Meist hat der Unternehmer ein großes Interesse daran, die geplante Betriebsänderung so schnell wie möglich umzusetzen. Deshalb soll aus seiner Sicht das Verfahren hinsichtlich des Interessenausgleichs zügig zum Abschluss gebracht werden. Der Betriebsrat weiß, dass er die Ums...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 1139 Der Insolvenzverwalter hat in der Insolvenz wie bei einem wirtschaftlich "gesunden" Unternehmen die Pflicht, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG mit dem Betriebsrat einen Sozialplan nach §§ 112 ff. BetrVG zu verhandeln. Anders als bei den Interessenausgleichsverhandlungen sieht das Gesetz für den Abschluss des Sozialplans im Insolvenzverfahren keine verfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 298 Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern mehr bezahlen, als der Tarifvertrag vorsieht, etwa durch eine Zulage. Der Grund dafür kann sein, dass der Arbeitgeber einen Anreiz für besonders qualifizierte Arbeitnehmer setzen möchte, er eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen herbeiführen will oder er die tarifliche Vergütung aus anderen Gründen für unangem...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 356 A ist eine Fluggesellschaft mit einem Betrieb auch in Düsseldorf. Anfang März 2019 kündigt die dem Düsseldorfer Betrieb zugeordnete Vertriebsleiterin für Nordrhein-Westfalen ihren Arbeitsvertrag zum 31.8.2019. Die Personalabteilung versucht, schnell Ersatz zu bekommen. Sie schreibt die Stelle betriebsintern (§ 93 BetrVG) und extern aus. Schon im Mai 2019 kommt es zu ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / hh) Tendenzbetrieb

Rz. 631 In einem Tendenzbetrieb (§ 118 Abs. 1 BetrVG: Presse, karitative Unternehmen u.a.) besteht für den Arbeitgeber nach herrschender Meinung keine Verpflichtung, sich beim Betriebsrat um den Abschluss eines Interessenausgleichs zu bemühen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Betriebsrat keinerlei Informations- oder Beratungsrechte zustehen. Diese sind lediglich eingeschr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Formalien des Betriebsratsbeschlusses

Rz. 505 Für den Betriebsratsbeschluss, der dem Verfahren zugrunde liegt, genügt es inhaltlich, wenn der Streitgegenstand und das angestrebte Ergebnis genannt sind; es müssen nicht die an das Gericht zu stellenden Anträge formuliert sein.[1170] Hinsichtlich der Formalien bestreiten manche Arbeitgeber pauschal eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats. Die neuere R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Fachausschüsse

Rz. 18 Fachausschüsse regelt § 3 des Musters. In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern können gemäß § 28 BetrVG Fachausschüsse gebildet werden. Zu unterscheiden sind vorbereitende Ausschüsse ohne eigene Sachkompetenz und Ausschüsse, denen nach § 28 Abs. 1 S. 3 BetrVG Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Letzteres ist nur in Betrieben möglich, in dene...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Erläuterungen

(1) Vertragsparteien Rz. 94 Gemäß § 21 Abs. 1 SEBG wird die Beteiligungsvereinbarung auf Arbeitgeberseite von den "Leitungen" abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 5 SEBG bezeichnet der Begriff "Leitung" das Organ der unmittelbar an der Gründung der SE beteiligten Gesellschaften oder der SE selbst, das die Geschäfte der Gesellschaft führt und zu ihrer Vertretung berechtigt ist (z.B. d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

(1) Umgruppierung Rz. 430 Bei einer Umgruppierung gilt Entsprechendes wie bei der erstmaligen Eingruppierung. Bei einer Versetzung ist nach § 99 Abs. 1 S. 2 BetrVG zwingend die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen, unabhängig davon, ob diese unverändert bleibt oder sich ändert, also eine Umgruppierung vorliegt. Eine Umgruppierung kann der Betriebsrat nicht erzwingen. Wenn e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Die Vereinbarungsparteien

Rz. 309 Der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung setzt die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsratsgremiums voraus. Zuständig ist grundsätzlich der örtliche Betriebsrat, soweit nicht eine Angelegenheit vorliegt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und diese Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden kann, § 50 A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Besondere Personengruppen

Rz. 1519 Weitergehende Verschwiegenheitspflichten bestehen für Mitglieder der Geschäftsführung der GmbH (nach GmbHG), für den Vorstand einer Aktiengesellschaft und Mitglieder des Aufsichtsrates (u.a. §§ 93 Abs. 1 S. 3, 116, 395 AktG), sowie für Betriebsräte (§ 79 BetrVG). Der Verschwiegenheitspflicht unterliegen nach § 79 Abs. 1 BetrVG sämtliche Mitglieder des Betriebsrats, s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 985 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 917 ff.). Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat de...mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Abgrenzung zur Nichtigkeit

Rz. 280 Abzugrenzen von der Anfechtbarkeit der Wahl ist deren Nichtigkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit kommt sie nur bei groben und offensichtlichen Verstößen in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn der Verstoß so gravierend ist, dass schon der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl fehlt. So ist von einer Nichtigkeit z.B. auszugehen, wenn es bereits an den Voraussetzunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 647 Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben V...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 496 Sofern ein Arbeitgeber ein EDV-System zur Erfassung der Arbeitsunfähigkeitszeiten einführt, besteht ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.[1333] Im Hinblick darauf, dass in den meisten Betrieben ein entsprechendes System mit Zustimmung des Betriebsrates installiert sein dürfte, ist auf dieses Mitbestimmungsrecht im Rahmen der Durchführung des BEM nic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen

Rz. 1079 Zu den angabepflichtigen Inhalten zählen ferner die Auswirkungen der Umwandlung auf die Arbeitnehmervertretungen, d.h. insbesondere den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss.[2610] Sofern die Umwandlung die Betriebsidentität[2611] unberührt lässt, bleibt auch der Betriebsrat weiter im Amt. Sofern sich indes die Betriebsstruktur v...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Mitbestimmungstatbestände

Rz. 487 Unstreitig besteht der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei allen sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG . Die Argumentation des BAG, dass der Betriebsrat bis zu einer Einigung oder deren Ersetzung in der Einigungsstelle das mitbestimmungswidrige Verhalten nicht dulden muss, ist aber übertragbar auf andere echte Mitbestimmungstatbestände, die wie § 87 BetrVG ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Unterlassungsanspruch

Rz. 191 Zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten gewährt die Rechtsprechung dem Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 BetrVG.[575] Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat also gerichtlich gegen mitbestimmungswidrige Handlungen des Arbeitgebers vorgehen (zum Verfahren zum vorbeug...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Grober Verstoß

Rz. 339 Der Anspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG setzt voraus, dass der Arbeitgeber bereits einen groben Verstoß begangen hat. Die bloße Besorgnis, der Arbeitgeber werde gegen seine Pflichten grob verstoßen, reicht nicht aus.[804] Rz. 340 Ein Pflichtverstoß ist nach ständiger BAG-Rechtsprechung grob, wenn er "objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend" ist.[805] Mit dies...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplanes

Rz. 733 Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplanes Muster 3.61: Schutzschrift einer Gewerkschaft wegen zu erwartender arbeitgeberseitiger Verfügungsanträge anlässlich eines von der Gewerkschaft geforderten Tarifsozialplanes An das Arbeitsgericht K. S...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Kollektiver Tatbestand

Rz. 489 Erfasst werden grundsätzlich nur Maßnahmen mit kollektivem Bezug. Ausgenommen sind diejenigen Mitbestimmungsrechte, die ausdrücklich auch Einzelfälle einbeziehen: § 87 Abs. 1 Nr. 5 (Urlaub) und 9 (Wohnräume) BetrVG. Das Erfordernis des kollektiven Bezugs ist weit auszulegen: Eine mitbestimmungsfreie Einzelfallregelung liegt nur dann vor, wenn mit dieser lediglich ind...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1733 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Betriebsratsbeschluss

Rz. 326 Hält der Betriebsrat die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich, muss er einen ordnungsmäßigen Beschluss fassen, in dem möglichst präzise zu bezeichnen ist, für welche Aufgaben und zu welchen Themen der Betriebsrat auf die Beratung des Rechtsanwalts angewiesen ist.[777] Zwar braucht die Person des sachverständigen Rechtsanwalts im Beschluss noch nicht bena...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Abweichende Betriebsratsstrukturen gemäß § 3 BetrVG

Rz. 55 § 3 BetrVG ermöglicht Tarifvertragsparteien und z.T. auch den Betriebsparteien (§ 3 Abs. 2 BetrVG) abweichende Regelungen zu den betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen und erlaubt u.a. die Bildung unternehmenseinheitlicher Betriebsräte, regionaler Betriebsräte und die Errichtung von Spartenbetriebsräten. Werden Betriebe und Betriebsteile zu solchen Organisationsein...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Teilweise Erforderlichkeit

Rz. 307 Verlangt der Betriebsrat die Arbeitsbefreiung bzw. Kostenerstattung für eine Schulungsmaßnahme, die nur zum Teil erforderliche Kenntnisse vermittelt, ist wie folgt zu unterscheiden: Können die einzelnen Themen der Schulung klar voneinander abgegrenzt und zeitlich so begrenzt werden, dass ein zeitweiser Besuch sinnvoll und möglich ist, so besteht der Anspruch nach § 3...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 218 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nachfolgende...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG

Rz. 56 Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Muster 2.15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 BetrVG Zwischen 1. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH – und 2. dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) § 22 SGB VII

Rz. 581 In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates Sicherheitsbeauftragte [1429] unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Zu berücksichtigen ist die zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall)

Rz. 265 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Beschlussfassung des BR

Rz. 766 Bevor sich der BR gegenüber dem Arbeitgeber zur Kündigung äußert, muss er einen entsprechenden Beschluss fassen (§ 33 BetrVG). Dieser Beschluss umfasst das Ob und das Wie der Stellungnahme. Das Gesetz schreibt insoweit keine bestimmte Vorgehensweise im Vorfeld der Beschlussfassung vor; insbesondere ist der BR auch nicht etwa verpflichtet, den zu kündigenden Arbeitneh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mehrarbeit/Überstunden, § 4

Rz. 225 Soweit ein Tarifvertrag Anwendung findet, enthält dieser regelmäßig die Definition der Überstunden. Das Muster sieht – für den Fall, dass keine tarifliche Bestimmung Anwendung findet – eine entsprechende Definition vor. Grundsätzlich unterliegt die Anordnung der Überstunden dem Zustimmungserfordernis des Betriebsrats (soweit – was regelmäßig der Fall ist – ein kollekt...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Bestimmtheitsgebot

Rz. 345 Im Antrag müssen die Handlungen, die der Arbeitgeber vornehmen oder unterlassen soll, so konkret bezeichnet sein, dass der Arbeitgeber erkennen kann, was er tun oder unterlassen soll.[814] Allein die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe führt noch nicht zur Unbestimmtheit und damit zur Unzulässigkeit des Antrags.[815] Den Antrag, den Betriebsrat über künftige "Info...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Zweck des Mitwirkungsrechts

Rz. 420 Das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats bei der Versetzung dient sowohl dem Schutz der Belegschaft als auch dem Schutz des betroffenen Arbeitnehmers, wie der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG zeigt.[935]mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Wesentliche Nachteile

Rz. 624 Wenn es gelungen ist, eine der in § 111 S. 3 BetrVG beispielhaft aufgeführten Fallkonstellationen darzulegen, bedarf es nicht mehr des Nachweises wesentlicher Nachteile für die Belegschaft (§ 111 S. 1 BetrVG). Diese werden dann fingiert,[1362] sodass die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG auch dann bestehen, wenn im konkreten Fall keine wesentliche...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben

Rz. 87 Muster 1c.4: Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben Muster 1c.4: Betriebsbedingtes Kündigungsschreiben Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis kündigen wir hiermit betriebsbedingt unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _________________________, hilfsweise zum näc...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gem. § 37 Abs. 7 BetrVG

Rz. 316 Im Gegensatz zu dem Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG handelt es sich bei § 37 Abs. 7 BetrVG um einen Individualanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds, ohne Rücksicht auf seinen konkreten Wissenstand.[746] Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit "erforderliche" Kenntnisse vermitteln müss...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

Rz. 691 Wenn dem Arbeitgeber untersagt wird, einen bestimmten Dienstplan anzuwenden, kann es vorkommen, dass kein anwendbarer Dienstplan existiert, z.B. wenn der vorangegangene Dienstplan durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Dann ist dem Arbeitgeber zuzumuten, sich schnellstens zumindest um eine vom Betriebsrat geduldete Übergangslösung zu bemühen. Auch wenn es sich...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Vergütungsordnung

Rz. 390 Eine Eingruppierung ist die erstmalige Einstufung in eine bestimmte Lohn- oder Gehaltsgruppe einer Vergütungsordnung; Umgruppierung ist die Änderung dieser Einstufung. Die Eingruppierung setzt voraus, dass überhaupt eine Vergütungsordnung besteht.[909] Rz. 391 Eine Vergütungsordnung i.S.v. § 99 BetrVG ist ein kollektives Entgeltschema. Es kann eine tarifvertragliche G...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Checkliste

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gesetzesvorrang

Rz. 151 Das Mitbestimmungsrecht greift nach § 87 Abs. 1 ES BetrVG nicht, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Denn existiert bereits eine Norm zum Regelungsgegenstand, ist der Arbeitnehmer hinreichend geschützt, sodass es der Mitwirkung des Betriebsrats nicht bedarf.[460] Dies setzt freilich voraus, dass dem Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Regelung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vertragsparteien

Rz. 94 Gemäß § 21 Abs. 1 SEBG wird die Beteiligungsvereinbarung auf Arbeitgeberseite von den "Leitungen" abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 5 SEBG bezeichnet der Begriff "Leitung" das Organ der unmittelbar an der Gründung der SE beteiligten Gesellschaften oder der SE selbst, das die Geschäfte der Gesellschaft führt und zu ihrer Vertretung berechtigt ist (z.B. der Vorstand einer AG...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Effektiver Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung

Rz. 704 Eine solche einstweilige Verfügung gegen rechtswidrige Maßnahmen des Wahlvorstandes wird allgemein für zulässig gehalten.[1482] In der Praxis kommt sie auch recht häufig vor. Allerdings werden die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung von den verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt. Einige Gerichte sind ausgesprochen zurückhaltend.[1483] Sie argume...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Zustimmungsersetzung wegen einer Einstellung nach § 99 BetrVG

Rz. 364 Muster 3.27: Antrag auf Zustimmungsersetzung wegen einer Einstellung nach § 99 BetrVG Muster 3.27: Antrag auf Zustimmungsersetzung wegen einer Einstellung nach § 99 BetrVG An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligtenmehr