Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Die Erklärung der Schwangeren zur Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten und bestimmten Entbindungstermin greift das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1. Dieses Verbot ist rein an den Kalender gekoppelt und soll die bevorstehende Entbindung und deren Vorbereitung erleichtern. Je nach individueller Konstitution kann die werdende Mutter auch in den letzten 6 Wochen der Arbeitsleistung nachkommen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 3.1 Herstellungskosten bei materiellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Eigenleistungen werden sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht mit den Herstellungskosten bewertet.[1] Zu den Herstellungskosten gehören die Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Aufwendungen, die sich exakt nach Menge und Zeit berechnen lassen. Die Materialkosten enthalten alle Aufwendungen für Rohstoffe und die von Dritten bezogenen Erzeugnisse. Neben de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten / 2.2.2 Allgemeine Verwaltungskosten und Aufwendungen für Sozialleistungen

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten [1] gehören u. a. Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, Feuerwehr, Werkschutz, allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen [2] gehören z. B. Kan...mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.5 Melde- und Berichtswesen

Jedes Payroll-System mit entsprechender Zertifizierung der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) ist autorisiert, die im Rahmen der Entgeltabrechnung erforderlichen Meldungen zu erstellen und an die entsprechenden Stellen zu übermitteln. Insofern haben die Payroll-Sachbearbeiter mit dem Meldewesen keinen sonderlichen Aufwand. Doch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / Zusammenfassung

Begriff Im Arbeitsrecht – ebenso wie im übrigen Zivilrecht – ist eine Forderung (Erbringung der Arbeitsleistung/Lohnzahlung) fällig zu dem Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann. Davon zu unterscheiden ist der Zeitpunkt, von dem ab der Schuldner leisten darf, der Gläubiger also durch Nichtannahme der Leistung in Annahmeverzug kommt; dies ist die Erfü...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persön...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 2 Sitzungen des Betriebsrats

Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen grundsätzlich als Kollegialorgan durch Beschlüsse auf einer ordnungsgemäßen Sitzung des Betriebsrats, nicht etwa auf monatlichen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder auf sonstigen Zusammenkünften des Betriebsrats oder im Wege des Umlaufverfahrens. Beschlussfassung in Zeiten der Corona-Krise Da seit dem Ausbruch der...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 4 Beistands- und Unterstützungsfunktion des Betriebsrats

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gehört es zum Handlungsrahmen des Betriebsrats, Anregungen der einzelnen Arbeitnehmer und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen, zu prüfen und im Fall ihrer Berechtigung auf Abhilfe beim Arbeitgeber hinzuwirken. Der Betriebsrat ist danach Anlaufstelle für Beanstandungen, Vorschläge und Beschwerden.[1] Die Behandlung und Anregu...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 3 Förderungsauftrag des Betriebsrats

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gehört es zum Handlungsrahmen des Betriebsrats, beim Arbeitgeber Maßnahmen zu beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen. Weiterhin hat er nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Zu diesem Zweck kann er verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 4.3 Beistand durch den Betriebsrat

In zahlreichen Vorschriften des BetrVG ist dem einzelnen Arbeitnehmer das Recht zuerkannt worden, insbesondere bei Besprechungen mit dem Arbeitgeber ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen. Damit soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit des Beistands durch ein von ihm ausgewähltes Mitglied des Betriebsrats gegeben werden, welches auch berechtigt ist, das Anliegen des Arbeit...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 3 Beschlüsse des Betriebsrats

Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.[1] Maßgebend ist die Zahl der nach § 9 BetrVG i. V. m. § 11 BetrVG ermittelten Zahl der Betriebsratsmitglieder. Ist jedoch die Zahl...mehr

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Gewerkschaften im Betrieb / 1.3 Unterstützung des Betriebsrats bzw. seiner Ausschüsse

Eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaften besteht in ihrer Unterstützung der Betriebsratstätigkeit. Allerdings besteht keine Verpflichtung des Betriebsrats, sich überhaupt oder vorrangig der Unterstützung eines Gewerkschaftsbeauftragten zu bedienen. Ob der Betriebsrat sich der Hilfe eines Beauftragten einer Gewerkschaft bedient, steht in seinem Ermessen. Betriebsratssitzung...mehr

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Kündigungsschutz / 4.2 Betriebsräte

Während der Amtszeit darf gegenüber einem Mitglied des Betriebsrats eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht ausgesprochen werden, es sei denn, der Betrieb wird stillgelegt.[1] Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn erstens ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt und zweitens der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat (§ 1...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 1 Allgemeines

Soweit nicht laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt werden, bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, ggf. unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitg...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.1 Absolute Mehrheit bei Betriebsratsbeschlüssen

Eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder eines beschlussfähigen Betriebsrats reicht für einen wirksamen Beschluss dann nicht aus, wenn die Mehrheit der Stimmen der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) gefordert ist. Die absolute Mehrheit ist erforderlich beim kollektiven Rücktritt des Betriebsrats[1], bei der Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Erl...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.6 Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Nach § 86a BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Unterstützen 5 % der Belegschaft den Vorschlag, muss der Betriebsrat darüber innerhalb von 2 Monaten beraten.mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsra...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 4.4 Keine Klagebefugnis

Der Betriebsrat ist nicht für die Geltendmachung individueller Ansprüche einzelner Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zuständig. Es bleibt jedoch jedem Arbeitnehmer unbenommen, ein bestimmtes Betriebsratsmitglied durch rechtsgeschäftliche Vollmachtserteilung zu beauftragen.[1] Es gehört jedoch nicht zu den zulässigerweise vom Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben, in Proze...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.5 Rechtsfolgen nichtiger Betriebsratsbeschlüsse

Nichtige Betriebsratsbeschlüsse haben grundsätzlich keine Rechtswirkung. Für beteiligungspflichtige Maßnahmen bedeutet dies: Unterliegt die Maßnahme keinem echten Mitbestimmungsrecht, so hat ein nichtiger Betriebsratsbeschluss für die Maßnahme des Arbeitgebers keine Auswirkungen. Nur bei Maßnahmen, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, hat der Beschluss des Betr...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / Zusammenfassung

Überblick Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung. Aufgaben und Rechte der Betriebsräte finden sich nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern auch in zahlreichen weiteren Vorschriften. Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgaben und die hierzu ergangene Rechtsprechung dargestellt.mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2 Aufgaben bei der Überwachung von Rechtsnormen

In § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist dem Betriebsrat aufgegeben, unabhängig vom Vorliegen bestimmter, dem Arbeitgeber auferlegter Beteiligungspflichten die Einhaltung von zugunsten der Arbeitnehmer bestehenden Rechtsvorschriften zu überwachen. Es ist nicht in das Belieben des Betriebsrats gestellt, ob er von dieser ihm übertragenen Kompetenz Gebrauch machen will oder nicht. Die W...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben

Zusammenfassung Überblick Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung. Aufgaben und Rechte der Betriebsräte finden sich nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern auch in zahlreichen weiteren Vorschriften. Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgaben und die hierzu ergangene Rechtsprechung dargestellt. 1 Handlungsrahmen Die Aufgaben des Betriebsrats sind im Be...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung

Zusammenfassung Überblick Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung, dessen Entscheidungsfindung sich nach bestimmten Regeln richtet. Maßgeblich sind nur die Beschlüsse des Betriebsrats als Kollegialorgan, nicht die Äußerungen des Betriebsratsvorsitzenden. Dieser vertritt den Betriebsrat nur im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Daher ist die Einhaltung der Regel...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.1 Teilnahme der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften

§ 31 BetrVG dient in erster Linie dem Schutz gewerkschaftlicher Minderheiten im Betriebsrat. Auf Antrag eines Viertels der Betriebsratsmitglieder ist vom Betriebsratsvorsitzenden zur Teilnahme an der Sitzung ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft beratend hinzuzuziehen. Erforderlich ist der Antrag der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder. Der Antrag i...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.3 Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist nicht zur Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber befugt. Dieses Recht steht vielmehr allein dem Betriebsrat zu.[1] Die JAV hat deshalb das Recht, zu allen Sitzungen des Betriebsrats einen Vertreter zu entsenden.[2] Das allgemeine Teilnahmerecht besteht nur hinsichtlich der Plenarsitzunge...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.5 Hinzuziehung von Arbeitgeberverbandsvertretern

Ein Vertreter der Arbeitgebervereinigung kann ebenso wenig wie ein Gewerkschaftsvertreter von sich aus an einer Betriebsratssitzung teilnehmen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass der Arbeitgeber entweder selbst an der Sitzung des Betriebsrats teilnimmt oder sich durch eine an der Betriebsleitung verantwortlich beteiligte Person vertreten lässt. Nur dann kann der Arbe...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 1 Handlungsrahmen

Die Aufgaben des Betriebsrats sind im BetrVG nicht zusammenhängend aufgeführt. Die Hauptaufgaben tauchen verstreut in vielen Einzelbestimmungen auf, in denen der Arbeitgeber verpflichtet wird, in sozialen Angelegenheiten, in personellen Angelegenheiten, bei personellen Einzelmaßnahmen, bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung und in wirtschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.2 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 32 BetrVG i. V. m. § 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX berechtigt (nicht verpflichtet), an allen Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse beratend (kein Stimmrecht) teilzunehmen. Dies betrifft nicht nur die Sitzungen, auf denen Fragen der Schwerbehinderten behandelt werden. Die Schwerbehindertenvertreter sind auch zu den gemeinsamen S...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.6 Sitzungsniederschrift

§ 34 BetrVG schreibt vor, dass eine Niederschrift über die gesamte Betriebsratssitzung anzufertigen ist. Es muss sich aus ihr ergeben, welche Fragen behandelt worden sind. Zwingend vorgeschrieben sind die Wiedergabe des Wortlauts der Beschlüsse und die Angabe des Stimmenverhältnisses, mit dem sie gefasst worden sind, sowie die Beifügung der eigenhändig unterschriebenen Anwes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 4.2 Beschwerdeverfahren

Nach § 85 Abs. 1 BetrVG gehört es zum Beistandsrecht des Betriebsrats, sich mit Beschwerden einzelner Arbeitnehmer zu befassen. Der Betriebsrat ist frei in seiner Entscheidung, ob er eine Beschwerde als berechtigt erachtet. Tut er dies, muss er beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken. Eine Einigung bezieht sich auf die Berechtigung oder Nichtberechtigung der Beschwerde. Bei N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / Zusammenfassung

Überblick Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung, dessen Entscheidungsfindung sich nach bestimmten Regeln richtet. Maßgeblich sind nur die Beschlüsse des Betriebsrats als Kollegialorgan, nicht die Äußerungen des Betriebsratsvorsitzenden. Dieser vertritt den Betriebsrat nur im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Daher ist die Einhaltung der Regeln zur Beschluss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.4 Gerichtliche Nachprüfbarkeit

Der Arbeitgeber kann im gerichtlichen Verfahren jederzeit bestreiten, dass ein wirksamer Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gefasst worden ist.[1] Beschlüsse des Betriebsrats können auf ihre Rechtswirksamkeit nur in eingeschränktem Umfang nachgeprüft werden. Eine Nachprüfbarkeit der sachlichen Zweckmäßigkeit ist ausgeschlossen, jedoch muss das Gericht das Vorliegen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.2 Beratung und Abstimmung in eigenen Angelegenheiten

In eigenen Angelegenheiten hat das betroffene Betriebsratsmitglied kein Beratungs- und kein Stimmrecht.[1] Anstelle des betroffenen Betriebsratsmitglieds nimmt nach § 25 BetrVG das für diesen Fall der Verhinderung nachrückende Ersatzmitglied an der Beratung und Abstimmung teil. § 15 Abs. 2 BetrVG (Berücksichtigung des Geschlechts entsprechend dem Anteil der Beschäftigten im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.3 Aussetzung von Beschlüssen

§ 35 BetrVG regelt ein aufschiebendes Vetorecht gegen Beschlüsse des Betriebsrats. Der Antrag auf Aussetzung kann gestellt werden von der Mehrheit der JAV[1], von der Schwerbehindertenvertretung.[2] In dem Antrag muss geltend gemacht werden, dass der Beschluss in erheblicher Weise wichtige Interessen der von den Antragstellern vertretenen Arbeitnehmer beeinträchtigt, oder im Fa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 4.1 Sprechstunde

Nach § 39 BetrVG kann der Betriebsrat Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt mit diesem keine Einigung zustande, entscheidet nach § 39 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Einigungsstelle. Die Sprechstunden finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Zur Arbeitszeit zählen nicht die Pausen. Die Arbeitnehmer des Betriebs sind berechti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2.4 Teilnahmerecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat kein allgemeines Recht, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Teilnahme besteht gemäß § 29 Abs. 4 BetrVG nur, wenn er selbst die Einberufung einer Sitzung beantragt hat oder wenn der Betriebsratsvorsitzende ihn ausdrücklich eingeladen hat. Die Einladung kann sich auf einzelne Punkte der Tagesordnung beschränken. Wird der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.1 Allgemeine Grundsätze

Der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft stehen nach dem BetrVG Überwachungsrechte gegenüber Betriebsrat und Arbeitgeber zu. Sie ist aber nicht verpflichtet, gegen die ihr bekannten Missstände im Betrieb vorzugehen, aus ihrem Überwachungsrecht folgt keine entsprechende Überwachungspflicht. Das Überwachungsrecht besteht bei groben Verstößen von Arbeitgeber und Betriebsrat gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.4 Betriebsversammlung

Nach § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Die Durchführung der Betriebs- und Abteilungsversammlung in diesem Zeitraum ist nicht in das Belieben des Betriebsrats gestellt, sondern vom Gesetz zwingend vorgeschrieben. Kommt der Betriebsrat dieser Verpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.2 Ausübung des Zutrittsrechts

Das sich aus § 2 Abs. 2 BetrVG ergebene Zugangsrecht wird durch einen Beauftragten der Gewerkschaft ausgeübt. Dabei bestimmt die Gewerkschaft selbst, welche Person das Zutrittsrecht wahrnehmen soll. Dies können sowohl Gewerkschaftsangestellte (z. B. Gewerkschaftssekretäre) aber auch ein anderer in einem anderen Betrieb oder Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer sein.[1] Eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.5 Wahlvorstand, Wahlbewerber, Wahlinitiatoren

Einen ähnlichen Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder genießen auch Mitglieder des Wahlvorstands und Bewerber für die Wahl zum Betriebsrat.[1] Der Kündigungsschutz beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes bzw. mit der Aufstellung eines ordnungsgemäßen Wahlvorschlags[2] und endet mit dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ist die förmliche Bekanntgabe des Wah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 2.2 Gewerkschaftliche Vertrauensleute

Gewerkschaftliche Vertrauensleute stellen einen ehrenamtlichen Funktionärskörper einer Gewerkschaft im Betrieb dar, durch den sie ihre koalitionsspezifische Aufgabe auf der Ebene der einzelnen Betriebe wahrnehmen lassen will. Zu den Aufgaben von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten zählt insbesondere die Werbung neuer Mitglieder; Mitwirkung und Vorbereitung von Wahlen der Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.2 Abwehr tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

Die rechtlichen Möglichkeiten der Gewerkschaft zur Überwachung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung werden durch die Rechtsprechung eingeschränkt. Gegen Betriebsvereinbarungen, die entgegen § 77 Abs. 3 BetrVG gegen den Vorrang des Tarifvertrags verstoßen, kann sich eine Gewerkschaft aber dennoch zur Wehr setzen. Praxis-Beispiel Burda-Entscheidung Der Arbeitgeber ist Mitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.3 Verweigerung des Zutritts durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss den Zutritt eines Gewerkschaftsbeauftragten im Rahmen des § 2 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich dulden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen für das Zutrittsrecht nicht vorliegen. Praxis-Beispiel Zutrittsverweigerung Ein externer Gewerkschaftsvertreter will an einer anberaumten Sitzung des Betriebsrats teilnehmen. Nach § 31 BetrVG kann ein Beauftra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1.2 Betriebsratswahl

Der Gesetzgeber hat den Gewerkschaften bei der Wahl des Betriebsrats eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion verliehen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind dabei: Initiativrecht zur Betriebsratswahl bei betriebsratslosem Betrieb (Einladung zur Betriebsversammlung, gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands); Abgabe von Wahlvorschlägen; Entsendungsrecht eines Vertreters in den Wahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 4.11 Arbeitnehmervertreter der Europäischen Gesellschaft

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist am 29.12.2004 in Kraft getreten. Die Europäische Gesellschaft (societas europaea = SE) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tätig sind oder tätig werden wollen. Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG) unterscheidet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / 1 Gewerkschaftliche Rechte innerhalb der Betriebsverfassung

Durch das BetrVG wird die Aufgabenverteilung zwischen Gewerkschaft und Betriebsrat gesetzlich voneinander abgegrenzt. Sie hat kein allgemeines Zugangsrecht zu den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern. Ein solches besteht nur, soweit sie ihre im Betriebsverfassungsgesetz aufgeführten Aufgaben wahrnimmt. Die vorrangige Aufgabe der Gewerkschaft liegt in ihrem Überwachungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaften im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat den Gewerkschaften ausdrückliche Aufgaben nur innerhalb der Betriebsverfassung zugewiesen. Dies sind im Wesentlichen Initiativrechte bei der erstmaligen Bildung eines Betriebsrats oder Einberufung einer Betriebsversammlung. Daneben können sie die Betriebsverfassungsorgane bei der laufenden Arbeit unterstützen sowie bestimm...mehr