Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Wahl von Ersatzmitgliedern

Rz. 28 Wie die Ersatzmitglieder für den Betriebsausschuss bestellt werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Klar ist, dass ein verhindertes oder aus dem Betriebsrat ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied im Betriebsausschuss nicht automatisch von derjenigen Person vertreten/ersetzt wird, die für das Mitglied als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachrückt.[1] Der Betriebsrat kann...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Abberufung

Rz. 38 Die Abberufung von Ausschussmitgliedern erfolgt allein durch den Betriebsrat. Hierfür ist erstens ein bestimmtes Verfahren einzuhalten. Zweitens bedarf die Abberufung einer mehrheitlichen Entscheidung, bei der Verhältniswahl sogar einer qualifizierten Mehrheit. Mit der Abberufung wird nur die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss beendet, nicht dagegen diejenige im Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Verhältniswahl

Rz. 12 Wird mehr als ein Wahlvorschlag gemacht, kommt es zu einer Verhältniswahl.[1] Dadurch hat auch ein etwaiges Minderheitslager innerhalb des Betriebsrats größere Chancen, im Betriebsausschuss mit Mitgliedern vertreten zu sein. Da der Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende bereits kraft Amtes Mitglieder des Betriebsausschusses sind, müssen (und dürfen) sie ni...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Mehrheitswahl

Rz. 20 Liegt lediglich ein Wahlvorschlag vor[1], findet eine Mehrheitswahl statt.[2] Für die Wahl ist zunächst der Wahlvorschlag festzuhalten. Anschließend wird die Wahl durchgeführt und abschließend das Ergebnis festgestellt. 4.2.1 Wahlvorschlag Rz. 21 Der Wahlvorschlag für die Wahl von 3 weiteren Ausschussmitgliedern könnte bei einem 15-köpfigen Betriebsrat wie folgt aussehen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Amtszeit

Rz. 37 Mangels anderweitigen Beschlusses durch den Betriebsrat wird ein Ausschussmitglied für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats gewählt. Endet die Amtszeit vorzeitig, ist damit auch die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss beendet. Scheidet ein Ausschussmitglied aus dem Betriebsrat aus, ist er kein Mitglied des Betriebsausschusses mehr, da in diesem nur Betriebsratsmitgli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Für die Übertragung zugelassene Angelegenheiten

Rz. 61 Im Gegensatz zu den laufenden Geschäften kann dies auch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte betreffen. Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestands zur Bearbeitung und Entscheidung ist zulässig, z. B. die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen.[1] Der Gesetzgeber dachte u. a. auch an die Verwaltung von Sozialeinricht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Feststellung des Wahlergebnisses

Rz. 19 Das Wahlergebnis wird vom Betriebsratsvorsitzenden festgestellt und in die Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Wahlvorschlag

Rz. 21 Der Wahlvorschlag für die Wahl von 3 weiteren Ausschussmitgliedern könnte bei einem 15-köpfigen Betriebsrat wie folgt aussehen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Feststellung des Wahlergebnisses

Rz. 27 Das Wahlergebnis wird vom Betriebsratsvorsitzenden festgestellt und in die Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Rechtsstellung der Ausschussmitglieder

5.1 Amtszeit Rz. 37 Mangels anderweitigen Beschlusses durch den Betriebsrat wird ein Ausschussmitglied für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats gewählt. Endet die Amtszeit vorzeitig, ist damit auch die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss beendet. Scheidet ein Ausschussmitglied aus dem Betriebsrat aus, ist er kein Mitglied des Betriebsausschusses mehr, da in diesem nur Betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Übertragung von weiteren Aufgaben zur selbstständigen Erledigung

Rz. 60 Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. 8.1 Für die Übertragung zugelassene Angelegenheiten Rz. 61 Im Gegensatz zu den laufenden Geschäften kann dies auch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte betreffen. Auch die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Durchführung der Wahl

Rz. 22 Gewählt wird regelmäßig in einem Wahlgang. Der Betriebsrat kann aber auch beschließen, für jeden Ausschusssitz eine getrennte Abstimmung durchzuführen. 4.2.2.1 Wahl in einem Wahlgang Rz. 23 Jedes Betriebsratsmitglied hat so viele Stimmen wie weitere Ausschusssitze zu vergeben sind.[1] Diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten, sind gewählt. Es genügt eine ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1.3 Vorsorgliche Wahl von Ersatzmitgliedern

Rz. 33 Gleich nach welchem System gewählt wurde, könnte der Betriebsrat beschließen, dass im Anschluss an die Wahl der weiteren Ausschussmitglieder eine weitere Wahl der Ersatzmitglieder stattfindet. Ob diese in Mehrheits- oder Verhältniswahl erfolgt, steht mangels gesetzlicher Vorschrift im Belieben des Betriebsrats.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Laufende Geschäfte

7.1 Eigener Zuständigkeitsbereich Rz. 57 Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BetrVG führt der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Das Gesetz weist dem Betriebsausschuss damit einen eigenen Zuständigkeitsbereich zu. Entscheidungen können hier ohne vorherige Ermächtigung durch den Betriebsrat getroffen werden.[1] Da der Betriebsausschuss jedoch keine selbstständige ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geschäftsführung des Ausschusses

6.1 Vorsitz Rz. 49 Der Betriebsausschuss ist Organ des Betriebsrats. Er ist aber keine besondere Betriebsvertretung neben dem Betriebsrat.[1] Rz. 50 Der Vorsitzende des Betriebsrats ist automatisch Vorsitzender des Betriebsausschusses. Ist der verhindert, wird er durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, der gleichzeitig der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Regelmäßige Zusammensetzung

Rz. 7 Der Vorsitzende des Betriebsrats sowie dessen Stellvertreter sind kraft Gesetz Mitglieder des Betriebsausschusses. Daneben gibt es weitere Mitglieder, deren Anzahl wie folgt von der Größe des Betriebsrats abhängt: Rz. 8 Als Mitglieder des Betrieb...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.1 Arbeitsrechtliche Aspekte beim Ausbau des Firmengeländes

Als "Nebeneffekt" des Homeoffice können bei einer nachhaltigen Mobilitäts- und Gebäudemanagementstrategie langfristig Flächen eingespart werden. In einem ersten Schritt können bestimmte Flächen nicht mehr beheizt werden, was gerade im Rahmen der Energiekrise genutzt wurde.[1] Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden so aber auch langfristig weniger Gebäude benötigt. Die...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 2.2 Reiserichtlinien

Auch wenn Dienstreisen reduziert werden, bleiben diese ein wichtiges Mittel für die Pflege von Kundenbeziehungen, die Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen in standortübergreifenden Teams oder die Mitarbeiterbindung. Um sie nachhaltiger zu gestalten, können die Reiserichtlinien des Unternehmens überarbeitet werden. Hier kommt es nicht nur darauf an, wann ein Meeting ...mehr

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Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 1 Alle Reaktionsmöglichkeiten im Überblick

Die Abmahnung beeinträchtigt den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Ihm steht das Recht zu, wie folgt auf eine Abmahnung zu reagieren: Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte reichen, Beschwerde beim Betriebsrat oder auch beim Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 1 Relevanz und Herausforderungen

Das medienwirksame Thema Mobilität nimmt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen stetig an Bedeutung zu. Sie müssen je nach Art, Standort und Mitarbeitergruppe unterschiedliche Herausforderungen meistern: Ist die Arbeitsstätte in einer Großstadt mit guter ÖPNV-Anbindung oder können die Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle nur mit dem Pkw erreichen? Sind die Mitarb...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.1 Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Frage, ob und wie oft die Arbeitnehmer überhaupt vor Ort in den Betrieb kommen müssen, hat ebenfalls ein hohes Einsparpotential. Wenn man sich an die Zeiten der Pandemie erinnert, gab es auf den Straßen zu den eigentlichen Stoßzeiten in großen Städten kaum Staus. Insofern können in einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie die Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit sowie...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 2.1 Ersatz durch virtuelles Meeting

Gerade im Bereich der Dienstreisen wurde während der Corona-Zeit ein großes finanzielles und ökologisches Einsparpotential gefunden und gehoben. So wurden z. B. viele Meetings nur noch virtuell durchgeführt und die Dienstreisen damit deutlich reduziert. Diese Entscheidung kann ein Unternehmen ohne Beteiligung des Betriebsrats treffen, da sie das mitbestimmungsfreie Arbeitsve...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höher...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

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Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.4 Entwertung der Abmahnung durch Zeitablauf

Haben sich nach Ausspruch der Abmahnung längere Zeit keine gleichgelagerten Vorkommnisse ereignet, verliert die Abmahnung an Bedeutung. Denn sie kann in einem Dauerschuldverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis keinen Dauerdruck erzeugen. Der Arbeitnehmer zeigt ja gerade durch sein vertragsgerechtes Verhalten, dass er sich die Abmahnung zu Herzen genommen hat. Das BAG lehnt aller...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.1 Kernbereich: Arbeitsleistung

Es ist typisch für das Arbeitsverhältnis, dass der Arbeitnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet. Deshalb ist der Arbeitgeber nach § 106 GewO (diese Vorschrift findet nach § 6 Abs. 2 GewO auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung) befugt, nach Maßgabe des Arbeitsvertrags sowie unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivrechtlichen Bestimmungen die Arbeitsleistung des...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.2 Fehlerfolgen bei Verstößen gegen § 75 LPVG BW

Wird der Personalrat entgegen § 75 LPVG BW nicht oder nicht richtig beteiligt, stellt sich stets die Frage, welche Rechtsfolge dies für die getroffene Personalmaßnahme hat. Erstaunlicherweise bestimmt das LPVG BW dies an keiner Stelle. Man muss unterscheiden: Handelt es sich bei der Personalmaßnahme um einen Verwaltungsakt, so führt die unterbliebene / fehlerhafte Personalrat...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / Zusammenfassung

Überblick Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird für Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht immer bedeutender. Die Berichtspflichten und die sich daraus ergebende Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten und Bewerbern werden umfassender. Das wiederum kann Unternehmen zu einer Neuausrichtung bewegen oder sogar zwingen. Dabei nimmt das Thema Mobilität eine große Rolle ein. Unter...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 § 40 BetrVG ist die zentrale Vorschrift für die Regelung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht. Die Norm unterscheidet inhaltlich zwischen Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen (Abs. 1), und Sachmitteln für die Betriebsratsarbeit, die der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat (Abs. 2). Während den Ar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben.[1] Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung eines Tronc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Grundsatz der Kostentragung durch den Arbeitgeber gilt nicht nur für die Tätigkeit des Betriebsrats. An vielen Stellen wird auf § 40 BetrVG verwiesen. So gilt die Vorschrift entsprechend für den Gesamtbetriebsrat[1] , den Konzernbetriebsrat[2], die Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], allerdings nicht in einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG [4] die Gesamt-Jugend...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Sachverständige, Berater u. Ä.

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat nach § 40 Abs. 1 BetrVG ebenfalls die Kosten eines Sachverständigen gem. § 80 Abs. 3 BetrVG sowie eines Beraters gem. § 111 Satz 2 BetrVG zu tragen. Rechtsanwälte sind außerhalb der Beratung in einem konkreten Rechtsstreit (Prozessvertretung) wie sonstige Sachverständige zu behandeln. Sie können auch als "Berater" im Sinne des § 111 Satz 2 BetrVG f...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.2 Betriebsratsmitglieder

Rz. 31 Auch die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, die einzelnen Betriebsratsmitgliedern aus ihrer amtlichen Tätigkeit erwachsen, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt auch für deren anwaltliche Vertretung in Streitigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. über die Rechtsstellung des Betriebsratsmitglieds oder anlässlich einer Teilnahme an einer ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 19 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z. B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.6 Sonstiges

Rz. 72a Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen (BAG, Beschluss v. 23.6.2010, 7 ABR 103/08 unter Aufhebung der Entscheidung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Beschaffungspflicht

Rz. 55 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Hier ist er – anders als bei § 40 Abs. 1 BetrVG – zur Naturalleistung verpflichtet. Der Gesetzgeber wollte damit unangemessene Eigenanschaffungen des Betriebsrats ausschließen. Nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber hat die freie Wahl ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einzelfälle

3.2.1 Büroräume/Mobiliar Rz. 58 Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Betriebsrat geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die so beschaffen sein müssen, dass der Betriebsrat in ihnen seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Insbesondere muss möglich sein, Betriebsratssitzungen und Besprechungen durchzuführen, Sprechstunden abzuhalten, Schrei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 9 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z. B. durch die Beauftragu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Eigentum und Besitz/Vermögensfähigkeit des Betriebsrats/Streitigkeiten

Rz. 73 Der Arbeitgeber behält das Eigentum an den vom Betriebsrat genutzten Sachmitteln. Das gilt nicht für verbrauchbare Sachen (Papier, Schreibmaterialien). Allerdings ist der Betriebsrat nicht zur Herausgabe der Akten verpflichtet. Der Betriebsrat hat die Akten vielmehr nach Ablauf seiner Amtszeit dem neuen Betriebsrat herauszugeben. Erfolgt keine Neuwahl, sind sie zu ver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Erforderlichkeit/Verhältnismäßigkeit

Rz. 57 Auch bei den Sachmitteln gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Zudem darf die Beschaffung nicht außerhalb jedes Verhältnisses zum Betrieb stehen. Der Umfang der Verpflichtung richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen. Der Betriebsrat muss nach den jeweiligen betrieblichen Verhältnissen zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben imstande sein. Nicht ausreic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 40 BetrVG ist die zentrale Vorschrift für die Regelung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers im Betriebsverfassungsrecht. Die Norm unterscheidet inhaltlich zwischen Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen (Abs. 1), und Sachmitteln für die Betriebsratsarbeit, die der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat (Abs. 2). Während den Arbeitgeber bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.5 Fachliteratur/Tagespresse

Rz. 71 Dem Betriebsrat sind alle erforderlichen Gesetzestexte in der jeweils geltenden Fassung zu überlassen. Ferner ist weitere Fachliteratur zu überlassen bzw. zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. Der Betriebsrat hat insbesondere einen Anspruch auf Überlassung eines Kommentars zum BetrVG in der neuesten Auflage.[1] Art und Umfang der Fachliteratur und die Frage der M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3.1 Betriebsrat

Rz. 26 Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten können auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts umfassen. Neben deren Erforderlichkeit muss die Beauftragung des Rechtsanwalts auf einem ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss beruhen. Dies gilt auch für die erforderlichen Aufwendungen der einzelnen Betriebsratsmitglieder, etwa für deren anwal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Rechts- und Regelungsstreitigkeiten/Prozessführung

2.2.3.1 Betriebsrat Rz. 26 Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten können auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts umfassen. Neben deren Erforderlichkeit muss die Beauftragung des Rechtsanwalts auf einem ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss beruhen. Dies gilt auch für die erforderlichen Aufwendungen der einzelnen Betriebsratsmitglieder, e...mehr