Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Rechte des Wirtschaftsausschusses

Rz. 56 Das BetrVG (BetrVG 1972) bestimmt, dass in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist (§ 106 BetrVG). Rz. 57 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat bzw. vom Gesamtbetriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestellt und können von ihm auch jederzeit wieder abberufen werden (§ 107 Abs. ...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Auf Teilzeitarbeit finden die allgemeinen, für die Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird wie jeder andere Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.[1] Die Vertragsparteien können also grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, für welchen Zeitraum, in welcher Stundenhöhe und für welche Vergütung sie...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Inhalt und Verhandlungen

Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) vermeiden will, muss das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen. Falls dies erfolglos bleibt, muss er sodann die Einigungss...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Unternehmens- oder betriebsbezogene Unterrichtung?

Rz. 60 Die Frage, ob das Unternehmen den Wirtschaftsausschuss ausschließlich über unternehmensbezogene wirtschaftliche Angelegenheiten unterrichten muss oder ob sich die Unterrichtungspflicht auch auf betriebsbezogene Daten bezieht, kann nicht abstrakt beantwortet werden. Ihre Beantwortung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Fest steht lediglich, dass ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Mindestlohn: Was ist bei Ve... / 2 Änderung von Vergütungsvereinbarungen

Im Ergebnis erfordert dies aber ggf. eine Abänderung der bestehenden Provisionsvereinbarungen/Zielvereinbarungen, wenn der Mitarbeiter ohne die Provision bzw. die variable Vergütung pro Monat – unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – weniger als 12,41 EUR pro Stunde ausgezahlt bekommt. Hinweis Keine Anpassungen bei Zahlung des Mindestlohns notwendi...mehr

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Handwerker / 1 Anwendung des Arbeitsrechts

Selbstständige Handwerker, die Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen grundsätzlich denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie andere Arbeitgeber. Über ihre Eigenschaft als Arbeitgeber entscheiden die herkömmlichen arbeitsrechtlichen Abgrenzungskriterien (vgl. § 611a BGB). Nicht maßgebend ist der eigenständige handwerksordnungsrechtliche Begriff der Selbstständigkeit in §...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Inhalt der Vorlagepflicht von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuss

Rz. 63 Die Unternehmensleitung muss den Wirtschaftsausschuss nach § 106 Abs. 2 BetrVG über die wirtschaftlichen Unternehmensangelegenheiten nicht nur rechtzeitig und umfassend unterrichten, sie ist vielmehr auch verpflichtet, ihm die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Informations- und Vorlagepflicht durch den Unternehmer dient der Vorbereitung des Wirtschaftsausschus...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.5 Betriebsverfassung

Die Einstellung von Aushilfskräften unterliegt nach § 99 BetrVG als personelle Einzelmaßnahme der Zustimmung des Betriebsrats. Ohne dessen vorherige Zustimmung dürfen sie regelmäßig nicht beschäftigt werden, es sei denn, die Voraussetzungen des § 100 BetrVG liegen vor. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beteiligung der Betriebsvertretung ist nicht der Arbeitsvertragsschluss, son...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Betriebliche Mitbestimmung bei der Gründung des Joint Ventures

Rz. 100 Geht die Gründung des Joint Ventures mit einer Betriebs- oder Unternehmensveräußerung einher, haben die Partner betriebliche Mitbestimmungsrechte zu beachten. So kann eine Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über die geplante Veräußerung eines Betriebes oder eines Betriebsteils (Asset Deal; zu den Begriffen Asset Deal un...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Grundsätze für Sozialplanabfindungen

Rz. 97 Im Mittelpunkt der meisten Sozialpläne stehen Abfindungsregelungen. Abfindungen sind auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer alsbald an einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann, weil jedenfalls der Bestandsschutz des bisherigen Arbeitsverhältnisses und daraus abgeleitete Anwartschaften verlorengehen.[156] Rz. 98 Für die Entscheidung der Einigungsste...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsübergang

Rz. 71 Der Betriebsübergang ist grds. kein Fall einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG.[101] Die Rechte der Arbeitnehmer werden umfassend durch § 613a BGB gesichert. Allerdings können aus Anlass des Betriebsübergangs Mitwirkungsrechte des Betriebsrates nach § 111 BetrVG entstehen. Beispiel Der Veräußerer nimmt eine erhebliche Personalreduzierung vor (vgl. § 111 Satz 3 Nr....mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / IV. Sozialplanverhandlungen

Rz. 84 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 Arbeitnehmern besteht bei Betriebsänderungen i.S.d. § 111 BetrVG grds. ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Aufstellung eines Sozialplans. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Interessenausgleich zwischen Unternehmer und Betriebsrat zustande gekommen ist. Zu beachten sind lediglich die Einschränkungen des § 112...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 6. Wirkung des Sozialplans

Rz. 131 Sozialpläne sind Betriebsvereinbarungen besonderer Art (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG).[204] Sie sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen.[205] Bei der Auslegung ist der Zweck des Sozialplans (Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile infolge der Betriebsänderung) mit zu berücksichtigen.[206] Rz. 132 Der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Verhandlungsverfahren

Rz. 88 Auch bei der Aufstellung eines Sozialplans sollen Unternehmer und Betriebsrat zunächst eine Einigung über den Inhalt des Sozialplans anstreben. Kommt keine Einigung zustande, kann der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersucht oder sofort die Einigungsstelle angerufen werden. Einigen sich die Betriebspartner vor der Einigungsstelle nicht, so entschei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 5. Gültigkeitsdauer und Beendigung eines Sozialplans

Rz. 123 Zur Klarstellung ist es zweckmäßig, die Gültigkeitsdauer des Sozialplans festzulegen. Dabei kann als Termin auf den Zeitpunkt abgestellt werden, bis zu dem die geplanten personellen Maßnahmen abzuschließen sind. Rz. 124 In dem Sozialplan selbst kann dessen Dauer bestimmt werden. Ferner kann der Sozialplan eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Ansonsten ist eine außeror...mehr

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Einmalzahlungen / 7 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nrn. 10, 11 BetrVG, da die Verteilung von Einmalzahlungen auf die Mitarbeiter eine Frage der nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen betrieblichen Lohngestaltung ist. Bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats allerdings nicht auf die Einführung ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Wahl der Arbeitnehmervertreter

Rz. 143 Die Wahl der Arbeitnehmervertreter muss nach § 5 Abs. 1 DrittelbG nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl erfolgen. Rz. 144 Die Durchführung der Wahl regelt die Wahlordnung zum DrittelbG (WODrittelbG). Rz. 145 Die Kosten der Wahlen trägt das Unternehmen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 DrittelbG). Rz. 146 Aktiv wahlberechtigt ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Vorliegen einer "Betriebsänderung"

Rz. 69 Die in § 111 Satz 3 BetrVG gesetzlich geregelten Fälle einer Betriebsänderung sind:mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / a) Erfasste Vereinbarungen

Rz. 19 Nach § 310 Abs. 4 S. 1 BGB finden die §§ 305 ff. BGB keine Anwendung auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Der Begriff des Tarifvertrags ist vor dem Hintergrund des § 1 TVG zu verstehen, so dass hierunter Verträge zwischen mindestens einer Gewerkschaft auf der einen und einem Arbeitgeberverband oder einem Einzelunternehmen auf der anderen Seite zu fas...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Personeller und zeitlicher Geltungsbereich eines Sozialplans

Rz. 93 Von dem Geltungsbereich eines Sozialplans werden alle Arbeitnehmer erfasst, die infolge einer Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile erleiden. Dabei genügt bereits die Möglichkeit eines Nachteils.[150] Ein solcher Nachteil ist bei Arbeitnehmern zu verneinen, die eine wirtschaftlich gleichwertige Anschlusstätigkeit gefunden haben.[151] In eine ähnliche Richtung geht...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 66 Können Unternehmensleitung und Wirtschaftsausschuss über Inhalt und Umfang der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht kein Einvernehmen herstellen, besteht die Möglichkeit, die Einigung auf Antrag einer Seite durch Spruch der Einigungsstelle ersetzen zu lassen (§ 109 BetrVG). Die Zuständigkeit der Einigungsstelle erstreckt sich auf alle Meinungsverschiedenheiten zwischen ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Interessenausgleichsverhandlungen

Rz. 72 Im Fall einer Betriebsänderung muss mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich "im Geiste" vertrauensvoller Zusammenarbeit verhandelt werden (§ 112 Abs. 1 BetrVG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 BetrVG). 1. Inhalt und Verhandlungen Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Untern...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Reichweite von Ausschlussfristen

Rz. 321 Was die zulässige Reichweite von Ausschlussfristen angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass wegen § 202 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäfte erleichtert werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dieses Verbot nicht nur Verkürzungen von Verjährungsfristen im eigentlichen Sinne, sondern auch die Vereinbaru...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Andere finanzielle Zuwendungen und Leistungen sowie sonstige Vergünstigungen

Rz. 113 Betriebsänderungen können für Arbeitnehmer verschiedenartige wirtschaftliche Nachteile haben. Entsprechend vielfältig sind – neben Abfindungen – die Möglichkeiten finanzieller Zuwendungen. Rz. 114 Bei Versetzungen kommt v.a. Folgendes in Betracht:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (7) Zuleitung an den Betriebsrat

Rz. 113 Nach § 5 Abs. 3 UmwG muss der vollständige[268] Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf einen Monat vor den Zustimmungsbeschlüssen den zuständigen Betriebsräten[269] der jeweiligen Rechtsträger zugeleitet werden.[270] Auf die Monatsfrist,[271] nicht aber auf die Zuleitung als solche, kann vom Betriebsrat verzichtet werden.[272] Bei Fristverzicht durch den Betriebsrat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 9 Mitbestimmung

Soweit keine tarifliche Regelung über die Höhe des Entgelts besteht, unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Änderung von neuen Entlohnungsmethoden nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich dabei auch auf die außertar...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 135 Das Arbeitsverhältnis ist darauf angelegt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt und hierfür vom Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung erhält. Nicht selten kommt jedoch "das echte Leben" dazwischen und ein Arbeitnehmer ist – aus welchem Grund auch immer – an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber zunächst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 9 Mitbestimmung

Soweit keine tarifliche Regelung über die Höhe des Entgelts besteht, unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Änderung von neuen Entlohnungsmethoden nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich dabei auch auf die außertar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Künftige Leistungen aufgrund eines Sozialplans

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 FinVerw (R 5.7 Abs 9 EStR 2012) und Literatur (vgl A/D/S, § 249 HGB Rz 133, 6. Aufl, § 253 Rz 266, 6. Aufl; Schubert in Beck'scher Bilanzkommentar, § 249 HGB Rz 100 "Sozialplan"; Mayer-Wegelin in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, 5. Aufl, § 249 HGB Rz 229 "Sozialplan") sind gleichermaßen der Ansicht, dass für künftige Leistungen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

In gewissen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung mitbestimmungspflichtig.[1] Mitbestimmungsfrei ist, ob der Arbeitgeber überhaupt Mittel für die betriebliche Altersversorgung einsetzen, sie einschränken oder aufheben will.[2] Der Arbeitgeber kann eine Unterstützungskasse als Sozialeinrichtung i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG mitbestimmungsfrei schließen. Allerdings f...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Betriebsratsanhörung

Rz. 25 Der Betriebsrat ist vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß nach § 102 BetrVG anzuhören. Hierzu müssen dem Betriebsrat zunächst die notwendigen Sozialdaten des zu kündigenden Mitarbeiters mitgeteilt werden. Dies sind insb. Alter, Familienstand, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen. Ist eine Sozialauswahl durchgeführt worden, müssen dem Betriebsrat auc...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / A. Einführung

Rz. 1 "Arbeitsrecht 4.0" symbolisiert ein Arbeitsrecht im Wandel. "Home-Office", "Mobile-Office", "Agile Working", "Scrum", "Desksharing", "Crowdwork" oder auch "Bring Your Own Device (BYOD)", schon diese Auswahl an Anglizismen lässt die Dynamik erkennen, mit der Globalisierung und Digitalisierung in die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung Einzug gehalten haben. Doch es wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Arbeitsrechtliche Erleichterungen

Rz. 196 Die Vorschriften des BetrVG über den Interessensausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich bei Betriebsänderungen gelten grds. auch in der Insolvenz. Insolvenzverwalter müssen daher vor einer Betriebsänderung den Betriebsrat informieren und mit diesem über einen Interessenausgleich verhandeln.[204] Die §§ 120 ff. InsO erleichtern aber dem Insolvenzverwalter, einen ...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.2 Kündigung von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Hinsichtlich des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes bestehen im Rahmen von Aushilfsarbeitsverhältnissen keine Besonderheiten. Fällt das Arbeitsverhältnis unter den betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 KSchG), kann sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen Kündigungsschutz dann berufen, wenn das Aushilfsarbeitsverhältnis zum Zeitpunkt d...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Geltung von Konzernbetriebsvereinbarungen im Joint Venture

Rz. 103 Ist die Joint Venture-Gesellschaft in den Konzern eines der Partner (bzw. dessen Konzernobergesellschaft) einbezogen, gelten die dort bestehenden Konzernbetriebsvereinbarungen grds. auch für das Joint Venture, sofern die einzelne Vereinbarung keinen engeren Anwendungsbereich definiert.[91] Ob die Joint Venture-Gesellschaft betriebsverfassungsrechtlich einem Konzern z...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 17 Vereinbarungen über den Arbeitsort in Formulararbeitsverträgen erachtet das BAG als Hauptleistungsabrede, die gemäß § 307 Abs. 1 keiner Angemessenheitskontrolle unterliegt. Es ist lediglich eine Transparenzkontrolle vorzunehmen.[19] Auf dieser Grundlage fordert das BAG in überörtlichen Versetzungsklauseln weder Ankündigungsfristen noch die Festlegung eines zulässigen ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 313 Muster 3.53: Ausschlussfristen Muster 3.53: Ausschlussfristen (1) Vorbehaltlich der in Absatz 3 dieses Paragrafen vorgesehenen Ausnahmen müssen sämtliche Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis sowie sämtliche Ansprüche, die mit diesem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der jeweils and...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Beteiligung der Arbeitnehmer

Rz. 1414 Arbeitnehmer einer Gesellschaft können durch unternehmerische Mitbestimmung oder durch betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung beteiligt werden. Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer EWIV auf Unternehmensebene ist nicht vorgesehen. Eine solche müsste durch entsprechende Gestaltung des Gründungsvertrages (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 EWIV-VO) freiwillig eingeführt we...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / Zusammenfassung

Überblick Aushilfskräfte sind regelmäßig Arbeitnehmer. Die Bemessung der Vergütung von Aushilfen darf grundsätzlich nicht hinter derjenigen anderer Arbeitnehmer zurückbleiben, auch wenn in der Praxis überwiegend anders verfahren wird. Auch bei den sonstigen Leistungen des Arbeitgebers wie Urlaubsgewährung und Entgeltfortzahlung greifen zum Schutz der Aushilfsarbeitnehmer die...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Arbeitsrecht

Rz. 622 Wenn bei einer Umwandlung nach dem UmwG ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Rechtsträger übertragen wird, sind gem. § 324 UmwG die arbeitsrechtlichen Vorschriften zum Betriebsübergang in § 613a BGB anzuwenden.[1136] Insoweit unterscheidet sich eine Umwandlung nach dem UmwG nicht von einer Umstrukturierung nach allgemeinen Vorschriften. Rz. 623 Unterschiede...mehr

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Einmalzahlungen / Zusammenfassung

Begriff Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere Weihnachtsgeld, das 13. und 14. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien, einmal jährlich gezahlte Anwesenheitsprämien oder Gratifikationen stellen ebenfalls Einmalzahlungen dar. Einmalzahlungen werde...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 7. Arbeitsrechtliche Aspekte

Rz. 67 Bei Unternehmensumwandlungen sind in vielen Fällen auch arbeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zum einen betrifft dies den Übergang der Arbeitsverhältnisse, § 324 UmwG. Diese gehen mit dem Betriebsteil über, dem sie zugeordnet sind. Nach § 324 UmwG finden § 612a Abs. 1 und Abs. 4–6 BGB bei Betriebsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG Anwen...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Besonderheiten für Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Rz. 41 Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB findet durch den Betriebsübergang eine Transformation von Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen auf die Ebene des Einzelarbeitsverhältnisses statt mit einer gleichzeitigen einjährigen Veränderungssperre zum Nachteil des Arbeitnehmers. Kollektivvertragliche Regelungen verlieren also ihre Rechtsnatur als Betriebsvereinbaru...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 110 Der Inhalt arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten wird durch verschiedene Rechtsquellen bestimmt. Zu diesen Quellen können Kollektivvereinbarungen wie etwa Betriebsvereinbarungen gehören. Sind einschlägige Betriebsvereinbarungen bei Vertragsschluss vorhanden oder werden sie später geschlossen, ist die Frage der Wechselwirkung zwischen Betriebsvereinbarungs- und Ar...mehr