Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.3 Studenten

Sachverhalt Eine Studentin wird ab 1.1. befristet für 1 Jahr als Aushilfe eingestellt. Der Stundenlohn beträgt 15 EUR und die Arbeitszeit 20 Stunden pro Monat. Pro Arbeitstag sind in der Regel 2 Arbeitsstunden abzuleisten. Es ergibt sich ein monatliches Entgelt von 300 EUR. Im November erhält die Aushilfskraft Weihnachtsgeld i. H. v. 120 EUR. Die Mitarbeiterin legt eine Imma...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.4 Kapitalflussrechnung als eine Säule der Finanzplanung

Die Finanzplanung wird mit einer Kapitalflussrechnung abgerundet, die darstellt, wie hoch die verfügbaren liquiden Mittel in einem Unternehmen sind. Typischerweise weichen Jahresergebnis und Liquidität voneinander ab, weil die GuV nicht alle zahlungsrelevanten Positionen enthält. Daher zeigt die Kapitalflussrechnung, ausgehend vom Jahresergebnis, wie sich die liquiden Mittel...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.2 Privat Krankenversicherte

Sachverhalt Eine Aushilfe erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Entgelt von 420 EUR. Die Tätigkeit wird neben einer Haupttätigkeit ausgeübt. Die Aushilfe ist privat krankenversichert und beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wie ist die Aushilfsbeschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als g...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 15 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 5 "Arbeit auf Abruf" und Phantomlohn

Sachverhalt Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigte werden zum 1.4. in einem Freizeitpark angestellt. Das Geschäft ist stark von den Witterungsbedingungen und den damit einhergehenden schwankenden Besucherzahlen abhängig. Daher vereinbart der Arbeitgeber mit allen Beschäftigten "Arbeit auf Abruf" und zudem einen Stundenlohn i. H. d. gesetzlichen Mindestlohns. Darüber hinau...mehr

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Freie Mitarbeiter / 1 Abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit?

In der Sozialversicherung gehört ein Erwerbstätiger entweder zu den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern oder zu den Selbstständigen. Für die Beurteilung als Arbeitnehmer ist insbesondere das Vorliegen einer Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung von entscheidender Bedeutung.[1] Eine Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs enthält § 611 a BGB. Das Beschäftigungsverhäl...mehr

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Freie Mitarbeiter / 1 Abgrenzung zum Arbeitnehmer

Tatsächliche Verhältnisse entscheidender als Bezeichnung Für die Frage, ob der beschäftigte Steuerpflichtige ein freier Mitarbeiter ist oder ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis vorliegt, kommt es allein auf die Beurteilung nach steuerrechtlichen Merkmalen an. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse.[1] Ergibt sich aus den Merkmalen der Tätigkeit ein lohnsteuerl...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung seit 2011

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH (und nachfolgend des BFH)[1] ist das BMF-Schreiben vom 20.3.2013 ergangen.[2] Insoweit war für nach dem 30.6.2011 ausgeführte Umsätze zusätzlich Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer 282/11 des Rates vom 15.3.2011, ABL. EU Nummer L 77 S. 1 (MwStVO) zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hat dabei auf die o. g. EuGH-Rechtsprechung...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.2 Verwaltungspraxis bis 30.6.2011 bzw. bis 30.9.2013

Nach der damaligen Verwaltungsanweisung waren bei der Beurteilung, ob das Dienstleistungselement der Abgabe von fertig zubereiteten Speisen qualitativ überwiegt, nur die nicht notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbundenen Dienstleistungen zu berücksichtigen.[1] Deshalb führten die folgenden Elemente für sich allein nicht zur Anwendung des Regelsteuersatzes: die reine ...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.5 Erlöse aus Geld- und Spielautomaten

Ist der Wirt selbst Aufsteller und Betreiber von Geldspielautomaten, müssen die Automatenerlöse mit 19 % umsatzversteuert werden. Entgelt aus den Geldspielautomaten ist der elektronisch ermittelte Erlös bzw. Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Praxis-Tipp Steuerpflicht für Geldspielautomaten-Umsätze mit Gemeinschaftsrecht vereinbar? Aufgrund der in 2005 ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Anhang nach HGB / 4.8 Nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Rz. 239 Die Angabepflicht des § 285 Nr. 21 HGB beruht auf der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7b der Bilanzrichtlinie in der Fassung der Abänderungsrichtlinie (nunmehr Art. 17 Abs. 1 Buchstabe r und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 2013/34/EU).[1] Der Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen ist nicht im HGB definiert. Zur Auslegung ist aufgrund der mit dem Bilanzrech...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.10 Sonstige Angaben

Rz. 274 Unter den "Sonstigen Angaben" verlangt die Kerntaxonomie 6.7 abermals Angaben zu den Haftungsverhältnissen nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB [1] sowie zu den "sonstigen finanziellen Verpflichtungen,[2] die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 oder § 285 Nr. 3 anzugeben sind", sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (Kerntaxonom...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 206 Nach § 285 Nr. 22 HGB sind nur im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB im Anhang der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Rz. 207 Der Gesetzgeber begründet die Angabe der gesamten Forschungs- und Entwicklun...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Rz. 226 § 285 Nr. 7 HGB verpflichtet sämtliche zur Aufstellung eines Anhangs verpflichteten Kapitalgesellschaften (einschließlich Kapitalgesellschaften & Co.) zur Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co.) haben darüb...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Anhang nach HGB / 1.1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1 Der Jahresabschluss aller Kaufleute besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. haben nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Eine Ausnahme besteht für Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellsch...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.1.3 Periodenfremde Erträge

Rz. 186d Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Erläuterung der periodenfremden Posten soll der zeitliche Vergleich der Erträge und Aufwendungen verbessert ...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.5 Informationen zur Bilanz

Rz. 268 Unter den "Informationen zur Bilanz" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5037–5237):mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.1.1 Umsatzerlöse

Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmten Märkte untere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; sie sind jedoch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.[1] In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht verlangt.[2] Hier besteht demnach au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.1 Berufsmäßigkeit

Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit den wirtschaftlichen und zeitlichen Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Dabei wird auf den jeweiligen Kalendermonat abgestellt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Vergütung eines Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe?

Weder Betriebsausgabe...: Die Vergütung eines Insolvenzverwalters bei einem Regelinsolvenzverfahren ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Denn bei wertender Beurteilung des auslösenden Moments der Entstehung der Insolvenzverwaltervergütung ist diese vorrangig durch das gemeinschaftliche Interesse der Gläubiger und der Öffentlichkeit veranlasst – und daher nicht der Erwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter beginnt bei der Krankenkasse mit dem Tag der Aufnahme der unständigen Beschäftigung, für die die – vom Beschäftigten oder Arbeitgeber – gewählte Krankenkasse erstmalig Versicherungspflicht in der Krankenversicherung festgestellt hat.[1] Mit der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Versicherungspflicht in der Pflege- und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausgewerbetreibende / Lohnsteuer

Hausgewerbetreibende sind im Gegensatz zu den als Arbeitnehmer geltenden Heimarbeitern selbstständige Gewerbetreibende, deren Gewinne durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer besteuert werden. Für die steuerrechtliche Beurteilung sind eigenständige Beurteilungsmaßstäbe nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und nicht die sozialversicherungsrechtliche Behandlung entscheidend....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.3 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter bei der Krankenkasse endet, wenn das unständig beschäftigte Mitglied die unständige Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt; die Mitgliedschaft endet jedoch spätestens nach Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung.[1] Wird innerhalb des 3-Wochenzeitraums eine versicherungspflichtige Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR (bis 2022: 15 EUR) und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR (bis 2022: 120 EUR) nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Eins...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vereine (gemeinnützige) / 6.3 Leistungen für das Unternehmen

Während es i. d. R. einfach festzustellen ist, ob die Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ob die Leistung von einem anderen Unternehmer erfolgte, ist die Beurteilung am schwierigsten, ob die Lieferungen und sonstigen Leistungen für das eigene Unternehmen ausgeführt wurden. Die Schwierigkeiten hängen damit zusammen, dass fast jeder Verein einen unterneh...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 1 Abgrenzung unternehmerischer und nichtunternehmerischer Bereich

Das Unternehmen (auch bei Vereinen) umfasst die gesamte unternehmerische Tätigkeit.[1] Bei Vereinen gehört zu dieser unternehmerischen Tätigkeit: Vermögensverwaltung; Zweckbetrieb; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die meisten Vereine haben einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Bereich. Nur wenige Vereine sind ausschließlich nichtunternehmerisch tätig. Dies w...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 5.1.1 Kein ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe in bestimmten Fällen

Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde der ermäßigte Steuersatz für Zweckbetriebe abgeschafft, wenn die Zweckbetriebe in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen und in unmittelbarem Wettbewerb zu herkömmlichen Unternehmen stehen. Diese Änderung trat am 1.1.2007 in Kraft. Die Umsätze solcher Zweckbetriebe unterliegen demnach seit 1.1.2007 dem allgemeinen Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 3 Bezahlen von Werbungskosten über das gemischt genutzte Kontokorrentkonto

Bezahlt der Steuerpflichtige Werbungskosten für ein Mietwohngrundstück über ein gemischt genutztes Kontokorrentkonto, ohne das Zwei-Konten-Modell zu nutzen, kann dadurch der Abzug der Zinsen als Werbungskosten verloren gehen. In diesem Sinne hat der BFH[1] – mit wenig überzeugender Begründung und zudem für einen besonders gelagerten Sachverhalt – entschieden. Im Urteilsfall h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für eine Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 30 Der Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt, hat unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5-7 einen Rechtsanspruch auf zweimalige Verringerung seiner bisherigen Arbeitszeit. Die Elternteilzeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden (jeweils einschließlich der Grenzwerte) im Monatsdurchschnitt betragen (§ 15 Abs. 7 Nr. 3). Dabei kann auch eine schon bestehende Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 2 Einzelne fehlerhafte Zahlungen

Bezahlt der Steuerpflichtige versehentlich eine einzelne private Rechnung über das zweite, negative Kontokorrentkonto, wird ein entsprechender Teil der korrespondierenden Zinsaufwendungen als privat veranlasst angesehen. Für die Abgrenzung der privat veranlassten Zinsen gelten die Grundsätze, die der BFH für gemischt genutzte Kontokorrentkonten entwickelt hat. Der Schuldsaldo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.2 Potenzialanalyse

Rz. 37 Durch eine Potenzialanalyse (Profiling) sollen frühzeitig Beschäftigungschancen und Beschäftigungsrisiken festgestellt werden. Seit dem 1.8.2016 ist die Potenzialanalyse bei den Vorschriften zur Eingliederungsvereinbarung als § 15 Abs. 1 eingefügt und bei Einführung des Bürgergeldes auch beibehalten worden. Damit wird die Einheit der Analyse und des Kooperationsplanes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.17 Sonderregelung für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte (§ 28a Abs. 9)

Rz. 143 Die Vorschrift gibt mit ihrem Satz 1 vor, dass für versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite geringfügig Beschäftigte die Abs. 1 bis 6 entsprechend gelten, wenn nichts anderes geregelt ist. Diese Vorgabe bezieht sich auf Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB IV. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.5 Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rz. 14a Nähere Einzelheiten dazu, wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist, wurden erst mit dem Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 geschaffen. In Satz 2 wird angeordnet, dass § 11 Abs. 4 SGB XII entsprechend gilt. Die bisherige Fassung von § 11 Ab. 4 SGB XII wurde jedoch durch Art. 5 Nr. 2 Bürgergeld-Gesetz v. 16.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.1 Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 normiert den Anspruch zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen. Die Behandlung akuter Erkrankungen ist von der Behandlung chronischer Erkrankungen abzugrenzen (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 4 Rz. 23; Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 47 ff.; Herbst, in: Mergler/Zink, Asyl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 14 Dauer de... / 2.2 Fortbestehende Pflichtverletzung

Rz. 5 Gemäß Abs. 2 ist die Anspruchseinschränkung nach Ablauf von 6 Monaten fortzusetzen, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen weiter vorliegen. Das setzt eine von Amts wegen durchzuführende Prüfung voraus. Nach der Gesetzesbegründung bedarf es nach Ablauf des Zeitraums von 6 Monaten der Überprüfung, ob die Anspruchseinschränkung aufrechterhalten werden kann. Daher fordert...mehr