Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorfragen.

Rn 46 Nicht vom Umfang der Verweisung erfasst sind Vorfragen (Erman/Hohloch Einl Art 3–47 Rz 47, 52). Vorfragen iwS tauchen immer dann auf, wenn eine Norm die Rechtsfolge einer anderen Norm als Voraussetzung verwendet. Es handelt sich um Rechtsverhältnisse, zu denen inzidenter Feststellungen zu treffen sind, zB die Frage der wirksamen Ehe iRd Beurteilung des Ehegattenerbrech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall o im Todesfall

Rn. 1271 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Wie BFH BStBl III 1954, 330 für die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Sozialleistungen nach dem KSchG, so hat auch BFH BStBl III 1956, 333 für Gehaltsaufwendungen für künftige Krankheitstage älterer ArbN die Bildung einer Rückstellung abgelehnt. Nach der aus der Lebens- und Wirtschaftserfahrung gewonnenen Vermutung ist die während eine...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Übertragbarkeit der Rspr. des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen?

Rz. 40 Dem Grunde nach kommt eine Inhaltskontrolle auch bei Erb- und Pflichtteilsverzichten in Betracht und wird von Seiten der Rechtsprechung bereits seit vielen Jahren vorgenommen.[73] Letztlich ist nur das Schlagwort neu, unter dem dies diskutiert wird. Der Inhaltskontrolle steht auch nicht § 310 Abs. 4 BGB entgegen, denn diese Bestimmung schließt bei erb- und familienrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verarbeitungsklauseln.

Rn 9 Str ist, ob bei der grds objektiven Beurteilung der Herstellerfrage die Vereinbarungen der Parteien zu berücksichtigen sind. Die hM und insb die Rspr erkennen solche Vereinbarungen über die Herstellereigenschaft in sog Hersteller- oder Verarbeitungsklauseln an, die Verlängerungsformen des EV darstellen (s § 449 Rn 27). Diese Ansicht hält am zwingenden Charakter der Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Verhältnis zwischen Übergang wirtschaftlichen Eigentums und Übergang der Preisgefahr

Rn. 418 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Kriterien-Schnittmenge: Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums an beweglichen WG erfordert grundsätzlich den Übergang von Besitz und Nutzungen als Positivelemente sowie von Gefahr und Lasten als Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft (im Einzelnen s Rn 189bff). Die Gefahrtragung verkörpert die wesentliche negative Substanz eines WG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten spiegelbildlich dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnung (I 2).

Rn 5 Wie bei § 638 III (§ 638 Rn 3, 5) ist der Reisepreis bei Vorliegen eines Mangels in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der tatsächliche Wert der mangelbehafteten Reise zu dem wirklichen Wert gestanden hätte (BGH NJW-RR 23, 755 [BGH 14.02.2023 - X ZR 18/22] Rz 35). Die Minderung des Preises der Pauschalreise hat dem Wert der vertragswidrigen Reiseleistungen zu entsprec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prätendentenstreit.

Rn 14 Zur Hinterlegung berechtigt eine nicht vorwerfbare (dh unverschuldete) Ungewissheit des Schuldners über die Person des Gläubigers, zB bei unbekannten Erben oder wenn mehrere Forderungsprätendenten die Leistung beanspruchen. Diese müssen aber dieselbe Forderung beanspruchen. Dies kann beim Factoring auch der Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteueranteils sein, wenn dieser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2171 BGB – Unmöglichkeit, gesetzliches Verbot.

Gesetzestext (1) Ein Vermächtnis, das auf eine zur Zeit des Erbfalls für jedermann unmögliche Leistung gerichtet ist oder gegen ein zu dieser Zeit bestehendes gesetzliches Verbot verstößt, ist unwirksam. (2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewe...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Beurteilungsgrundsätze

Rz. 254 Im Rahmen der Anwendung des § 2313 BGB findet die Beurteilung der Frage, ob ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld als unsicher, zweifelhaft, ungewiss oder bedingt anzusehen ist, nicht (ausschließlich) aus der Perspektive des Todestages des Erblassers statt. Im Hinblick auf das Bestreben des Gesetzes, eine möglichst rasche und endgültige Regelung der Pflichtteilsan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungskriterien.

Rn 5 Maßstab für die Beurteilung ist der Wille des Betreuten. Ist dieser nicht zu ermitteln, so müssen unter dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit, die mit der medizinischen Maßnahme verbundenen Risiken gegen die daraus erwachsenden Chancen auf eine Verbesserung seines Gesundheitszustands abgewogen werden (Hamm FGPrax 97, 64; LG Darmstadt FamRZ 09, 543). Behandlungen, die kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zubehör und Anleitungen für das digitale Produkt, III 1 Nr 4.

Rn 15 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 8 I lit c DIRL. Im Wesentlichen gelten die bei II Nr 2 dargestellten Grundsätze (Rn 13). Für Beurteilung der berechtigten Erwartungen des Verbrauchers ist wiederum auf die in ErwGr 46 DIRL genannten Kriterien abzustellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 17 ROM II – Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Gesetzestext Bei der Beurteilung des Verhaltens der Person, deren Haftung geltend gemacht wird, sind faktisch und soweit angemessen die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu berücksichtigen, die an dem Ort und zu dem Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses in Kraft sind. Rn 1 Art 17 verlangt – einem international weitgehend anerkannten Grundsatz folgend – die Berücksic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erheblichkeit.

Rn 4 Eine Gesundheitsgefährdung ist erheblich, wenn die weitere Benutzung der Räume mit bedeutenden gesundheitlichen Gefahren verbunden ist. Wann eine Gesundheitsgefährdung idS als erheblich anzusehen ist, richtet sich nach objektiven Maßstäben (Brandbg ZMR 17, 387; KG ZMR 04, 513, 514), dh ohne Rücksicht auf den individuellen Zustand einzelner Mieter (LG Berlin ZMR 02, 752)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Stichtagsprinzip/Wertaufhellung

Rn. 402 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Stichtagsprinzip sind für die Bilanzierung die Verhältnisse zum Bilanzstichtag entscheidend (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB). Dies gilt für den Ansatz ebenso wie für die Bewertung (BFH v 17.11.1987, VIII R 348/82, BStBl II 1988, 430; BFH v 26.04.1989, I R 147/84, BStBl II 1991, 213; BFH v 27.11.1997, IV R 95/96, BStBl II 1998, 375). Das Stic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Abänderungsverfahren.

Rn 16 Im Regelfall sind die für die Unterhaltsbegrenzung erforderlichen Umstände bereits im Erstverfahren bekannt, so dass über die Unterhaltsbegrenzung auch in diesem Verfahren zu entscheiden ist (BGH FamRZ 2000, 1499). In einem späteren Abänderungsverfahren kann daher die erstmalige Geltendmachung der Unterhaltsbegrenzung nur dann Erfolg haben, wenn die Präklusionswirkung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 530 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 In § 4 Abs 2 EStG wird als Bilanzänderung sowohl die Richtigstellung eines den GoB unter Be­folgung der Vorschriften des EStG nicht entsprechenden Bilanzansatzes verstanden als auch der Austausch eines hiernach zulässigen Bilanzansatzes durch einen anderen zulässigen Bilanzansatz. Es hat sich allg eingebürgert, nur den Fall der Änderung ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang.

Rn 4 Die Auskunft muss alle Positionen enthalten, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Es sind sämtliche Einkünfte, auch Steuererstattungen anzugeben (Ddorf FamRZ 91, 1315). Die Auskunftsverpflichtung bezieht sich auch auf das Vermögen. Wegen der laufenden Veränderungen muss allerdings ein Stichtag festgelegt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein allein vom Erben aufgenommenes Inventar ist wirkungslos (MüKo/Küpper § 2002 Rz 1), da die amtliche Mitwirkung sicherstellen soll, dass das Inventar eine brauchbare Grundlage zur Beurteilung des Nachlassbestandes darstellt (krit Zimmer ErbR 12, 5). Die Hinzuziehung ist dabei iRd Mitwirkung ein ›weniger‹ ggü der Aufnahme durch den Notar selbst nach § 2003, wo der Nota...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Höhe.

Rn 17 Da die Pauschale nicht zu einer verdeckten höheren Miete führen, andererseits aber die voraussichtlichen Kosten decken soll, ist nur die Vereinbarung einer Pauschale in angemessener Höhe zulässig. Dabei sind in Ermangelung anderer Anhaltspunkte dieselben Grundsätze anzuwenden wie bei der Beurteilung der Angemessenheit von Vorauszahlungen (Rn 22).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Beschränkung oder Versagung

Rz. 426 [Autor/Stand] Das Regel-Ausnahme-Verhältnis des Akteneinsichtsrechts (s. Rz. 396 ff.) wird häufig verkannt. Der Verteidiger hat einen sofortigen und umfassenden Einsichtsanspruch, der nur bis zum Abschlussvermerk im Ermittlungsverfahren (§ 169a StPO) und nur "soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann"(§ 147 Abs. 2 StPO) begrenzt werden darf. Eine darüber hina...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesamtgutverbindlichkeit.

Rn 3 Die Unterhaltspflicht ist Gesamtgutverbindlichkeit und muss bei Auseinandersetzung des Gesamtgutes ausgeglichen werden (§§ 1441 II Nr 2, 1463 Nr 2). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen (Frankfurt OLGR 02, 25).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Offensichtlich nicht ordnungsgemäß erfolgende Nacherfüllung, I Nr 6.

Rn 8 Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann beenden, wenn es trotz fehlender Weigerung des Unternehmers offensichtlich ist, dass dieser nicht gem § 327l I 2 nacherfüllen wird. Für die Beurteilung der Offensichtlichkeit kann auf die zu § 323 IV entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden (§ 323 Rn 5 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 1585c stellt klar, dass der Grundsatz der Vertragsfreiheit auch im Unterhaltsrecht gilt (BGH FamRZ 14, 1978; 14, 629). Einen unverzichtbaren Mindestgehalt an Ehescheidungsfolgen gibt es nicht (BGH FamRZ 04, 601; Hahne DnotZ 04, 84). Erwerbs- und Familienarbeit sind nur insoweit als gleichwertig zu behandeln, als die Ehegatten nicht etwas anderes vereinbart haben (BGH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO

Rn. 42 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO ist ein kodifizierter Grundsatz wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BT-Drucks VI/1982, 113; BFH v 21.05.1971, III R 125–127/70, BStBl II 1971, 72; s auch bereits Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, 1962, 2). Die Zurechnung von WG (einschließlich Zurechnungsänderungen) als Ausdruck steue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. 3Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen. (2) Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Vorschrift und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anknüpfung des auf die Durchführung einer Adoption anwendbaren materiellen Rechts. Sie unterscheidet zwischen inl (I 1) u ausl (I 2) Adoptionen (BGBl 20 I 541; RegE BTDrs 19/15618; Finger FuR 20, 693 ff; Helms FamRZ 20, 645, 648 f; R. Magnus IPRax 22, 552 ff). Auf vor dem 31.3.20 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige IPR anwendbar (Art 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige persönliche Verhältnisse.

Rn 9 Ird umfassenden Zumutbarkeitsprüfung (BGH NJW 05, 61) sind auch das Alter des Unterhalt begehrenden Ehegatten (BGH FamRZ 91, 416; Hamm FamRZ 95, 1580), der Gesundheitszustand (BGH FamRZ 91, 416), seine Berufsausbildung (Ddorf FamRZ 91, 76) und eine frühere Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Richtigkeitsvermutung der Buchführung

Rn. 313 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Eine formell ordnungsmäßige Buchführung hat die Vermutung der materiellen (inhaltlichen) Ordnungsmäßigkeit für sich und ist nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, solange und soweit im Einzelfall keine Umstände vorliegen, die diese Vermutung erschüttern (BT-Drucks IV/1982, 146). Die Beweislast für Zweifel an der inhaltlichen Richt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterhalt nach der Lebensstellung.

Rn 1 Bei der Beurteilung der Lebensstellung ist zwischen minderjährigen Kindern, volljährigen, die sich in der Ausbildung befinden, und Kindern mit eigener Lebensstellung zu unterscheiden. I. Minderjährige Kinder. Rn 1a Bei minderjährigen Kindern ist zu berücksichtigen, dass diese noch keine eigene Lebensstellung erlangt haben. Aus diesem Grunde leiten sie ihre Lebensstellung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Stillschweigender Vertrag.

Rn 47 Auf den Vertragsschluss finden die Regeln der Rechtsgeschäftslehre Anwendung, sodass der Vertrag auch konkludent geschlossen werden kann (BGHZ 140, 111). Die Entgeltfestlegung ist Indiz für die Rechtsbindung. Die Unentgeltlichkeit allein steht dem stillschweigenden Vertragsschluss nicht entgegen. Vor dem Hintergrund des § 675 II setzt ein stillschweigender Vertragsschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Bewertung der Leistungen: Subjektive Äquivalenz

Rz. 158 Aufgrund der Privatautonomie steht es den Beteiligten grundsätzlich frei, den Wert der von ihnen nach ihrem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu bewerten und damit auch das Verhältnis der Entgeltlichkeit zu bestimmen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz; siehe auch § 7 Rdn 30 ff.).[290] Dadurch entsteht ein gewisser Bewertungsspielraum, auch zur Reduzierung von Pflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1816 BGB – Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen.

Gesetzestext (1) Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten. (2) Wünscht der Volljährige eine Person als Betreuer, so ist dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Amortisation (§ 21 II 1 Nr 2).

Rn 11 ›Amortisation‹ meint, dass die Mittel, welche die GdW für die bauliche Veränderung aufgewendet hat, durch Einsparungen gedeckt werden, die auf die bauliche Veränderung zurückzuführen sind. Gemeint sind gebäudebezogene Kosten. Amortisieren müssen sich die Aufwendungen, die andernfalls nicht angefallen wären (Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen sowieso erforderlich gewes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbreitung von Werturteilen; Kritik.

Rn 96 Die Verbreitung von Werturteilen oder Kritik ist bei Vorliegen einer geschäftlichen Handlung iSd § 2 I Nr 2 UWG ausschließlich nach dem UWG zu beurteilen (Staud/J Hager § 823 Rz D 27; BeckOGK/Spindler § 823 Rz 233). IÜ kann – in engen Grenzen – das Recht am Unternehmen einschlägig sein (dazu zB BGH GRUR 20, 435 [BGH 14.01.2020 - VI ZR 496/18] Rz 37, 41; GRUR-RS 20, 191...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umfang.

Rn 30 Die Duldungspflicht besteht, soweit und solange eine Duldung erforderlich ist (§ 555a BGB Rn 7 ff gilt analog zum Inhalt der Duldung). Was gilt, ist eine Frage des Einzelfalls. Beispiele sind das Betretenlassen, das Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, Wartungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, das Aufbrechen, Beschädigen und Zerstören des S...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / cc) Entziehung des Pflichtteils von Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 44 Die böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht ist hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen bei der Entziehung des Pflichtteils von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern anders. Denn das Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist wesentlich komplexer und bei der Beurteilung der Pflichtteilsentziehung zu beachten. Dabei genügt nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorteil für die betroffenen Grundstücke.

Rn 4 Alle Arten von Vorteilen kommen in Betracht wie zB ein Lärm- und Sichtschutz (BGHZ 143, 1, 5). Bei der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit, die für sämtliche von der Anlage betroffenen Grundstücke gegeben sein muss, ist ein objektiver Maßstab anzulegen; der Vorteil muss äußerlich erkennbar sein. Fällt er später auch nur für eines der betroffenen Grundstücke weg, handelt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 2 Dafür gilt der notwendige Selbstbehalt, der von den Oberlandesgerichten unterschiedlich festgelegt worden ist. Entspr Angaben finden sich in den Leitlinien unter 21.2. In dem Selbstbehalt ist ein Betrag für den Wohnbedarf enthalten, der ebenfalls beziffert ist. Bei höheren oder geringeren Mietkosten oder sonstigen Umständen kann der Selbstbehalt im Einzelfall angemessen...mehr