Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Fehlende Unterkellerung

Rz. 246 [Autor/Stand] Ein Keller ist ein geschlossenes Gebäudebauteil, das sich ganz oder zumindest überwiegend unterhalb der Erdoberfläche befindet. Zweck des Kellers war ursprünglich die Lagerung von Lebensmitteln in kühler Umgebung, da ein Keller eine gleichmäßigere Temperatur aufweist als eine überirdische Räumlichkeit. Im Laufe der Zeit ist diese Bedeutung des Kellers a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Einheit bei der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Zu den Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb der Land- und Forstwirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Tierbestände und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter

Rz. 271 [Autor/Stand] Im § 169 BewG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung und folglich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Hierbei wird auf das Verhältnis der Größe der regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu dem in Vieheinheiten umgerechneten Viehbestand abgestellt. Zu d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Bedeutung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 158 BewG entspricht im Wesentlichen den Regelungen des § 33 BewG. Trotz der umfassenden Neuregelung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] wurde gleichwohl auf die bewährten Definitionen aus der Einheitsbewertung und der späteren aber inzwischen nicht mehr aktuellen Bedarfsbewertung zurückgegriffen. Die Vorschrift des § 158 Abs. 1 BewG stellt jedoch e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Der baldige Abbruch eines Gebäudes kann aus städtebaulichen Gründen (z.B. Erweiterung der städtischen Infrastruktur), aus vertraglichen Gründen (z.B. Abbruchsverpflichtung nach Ablauf des Erbbaurechtes) oder aus anderen Gründen (z.B. veraltete Gestaltung des Gebäudes) veranlasst sein. Ein Abschlag wegen der Notwendigkeit baldigen Abbruchs ist nur dann b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertungsmethoden (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Stand] Mit § 250 Abs. 1 BewG werden die zur Bewertung von bebauten Grundstücken geltenden Bewertungsmethoden abschließend festgelegt. Anzuwenden ist entweder das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Im Ergebnis lehnt sich die Regelung des § 250 Abs. 1 an die bisher bei der Einheitsbewertung geltende Vorschrift des § 76 Abs. 1 und 2 BewG an.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Sonderfall: Erbbaurechte

Rz. 287 [Autor/Stand] Bei Erbbaurechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte, die jedoch bezüglich der Bewertung einige Besonderheiten aufweisen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Beurteilung beim Erbbaurechtsberechtigten und beim Erbbaurechtsgeber. Bezieht sich das Erbbaurecht auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist Folgendes zu beachten....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 [Autor/Stand] § 158 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Rz. 16 [Autor/Stand] Obwohl die Vorschrift ursprünglich nur auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuwenden war, ist sie inzwischen auch für die Grunderwerbsteuer von Bedeutu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 191 [Autor/Stand] Bereits aus dem Wortlaut der Regelung des § 82 Abs. 1 Satz 2 "kommen z.B. in Betracht" ergibt sich, dass die wertmindernden Gründe in § 82 Abs. 1 BewG nicht abschließend aufgeführt worden sind. Andere als die bereits dargestellten Gründe für eine Wertminderung werden zwar nur verhältnismäßig selten vorkommen, sind jedoch nicht ausgeschlossen. Entspreche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Erbbaurecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erbbauberechtigte wird aufgrund der Vorschrift des § 92 Abs. 2 BewG als wirtschaftlicher Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grund und Bodens angesehen, wenn das Erbbaurecht im jeweiligen Feststellungszeitpunkt eine Laufzeit von 50 oder mehr Jahren hat. Im Einzelnen s. die Kommentierung zu § 92 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 260 [Autor/Stand] Begrifflich würden auch Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Jedoch müsste eine exakte Trennung bezüglich der Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Privatvermögen erfolgen, die in der Praxis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 29 [Autor/Stand] Nach § 94 Abs. 1 BewG wird ein Gebäude, das ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens errichtet hat, dem wirtschaftlichen Eigentümer des Gebäudes als selbständige wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zugerechnet (vgl. auch § 70 Abs. 3 BewG). Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Gebäude in Ausübung eines dinglichen Rechts an dem Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis zu anderen Vorschriften – Mindestbewertung

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Regelung des § 77 BewG über den Mindestwert gilt als allgemein zu berücksichtigende Regelung auch für die Grundstücksbewertung auf der Grundlage des Sachwertverfahrens.[2] Das bedeutet, dass auch beim Sachwertverfahren als Grundstückswert mindestens der Wert anzusetzen ist, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz

Rz. 16 [Autor/Stand] Der nach § 3 Satz 1 BewG für das Wirtschaftsgut im Ganzen ermittelte Wert ist gemäß § 3 Satz 2 BewG auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen (Halbs. 1), soweit nicht nach dem maßgebenden Steuergesetz die Gemeinschaft selbst steuerpflichtig ist (Halbs. 2).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermäßigung oder Erhöhung des Grundstückswerts (§ 3 der VO)

Rz. 26 [Autor/Stand] Ist die Belastungszahl für die Gemeinde ermittelt, ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Abschlag oder ein Zuschlag vom Grundstückswert nach § 3 der VO vorzunehmen ist. Wie in der Begründung zu § 3 der VO ausgeführt ist, soll die gewöhnliche Grundsteuerbelastung durch die Belastungszahlen 11.000 und 23.000 begrenzt werden. Das bedeutet, dass bei Bela...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Außenanlagen bei der Aufteilung des Gesamtwerts

Rz. 81 [Autor/Stand] Der Gesamtwert umfasst ebenso wie der Einheitswert auch den Wert der Außenanlagen (vgl. §§ 78, 83, 89 BewG). Bei der Aufteilung des Gesamtwerts auf die wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks ist nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 92 Abs. 3 Satz 8 BewG der Wert der Außenanlagen wie der Gebäudewert zu behandeln. Zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 160 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Obwohl die Vorschrift ursprünglich nur auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuwenden war, ist sie inzwischen auch für die Grunderwerbsteuer von Bedeutu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Ausgleich der Wertzahlen bei Fabriken und Werkstätten des Handwerks

Rz. 90 [Autor/Stand] Die Abstufung der Wertzahlen für Fabriken und Werkstätten des Handwerks mit einem Ausgangswert bis 500.000 DM, einem Ausgangswert von 500.000 DM bis 1 Mill. DM und einem Ausgangswert über 1 Mill. DM nach der VO zur Durchführung des § 90 BewG v. 2.9.1966 (vgl. § 90 BewG) kann dazu führen, dass sich bei niedrigeren Ausgangswerten höhere Einheitswerte ergeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 151 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 158 und 176 BewG. Die Vorschrift des § 159 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 152 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder ganz zum G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gemüsebau

Rz. 88 [Autor/Stand] Zum Gemüsebau zählen Flächen, auf denen Kopfkohl, Pflückerbsen und Pflückbohnen in gärtnerischer Kultur angebaut werden. Soweit es sich dagegen um den Anbau von Kopfkohl, Pflückerbsen und Pflückbohnen im Rahmen der landwirtschaftlichen Fruchtfolge sowie um Obstbau der extensiven Anbauform handelt, scheiden diese Nutzungen bei der gärtnerischen aus und si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erbbauzins (Abs. 5)

Rz. 130 [Autor/Stand] § 92 Abs. 5 BewG bestimmt ebenso wie der frühere § 46 Abs. 4 BewDV, dass das Recht auf den Erbbauzins nicht als Bestandteil des Grundstücks und dementsprechend die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht als Last bei der Bewertung des Erbbaurechts zu berücksichtigen sind. Durch diese Regelung wird erreicht, dass der Anspruch auf Zahlung des Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wirtschaftliche Zusammengehörigkeit

Rz. 68 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit ist ein objektives Abgrenzungsmerkmal. Mehrere Wirtschaftsgüter gehören wirtschaftlich zusammen, wenn sie in einem objektiven Funktionszusammenhang stehen, der ihre gemeinsame Nutzung gebietet oder doch sinnvoll erscheinen lässt. Der Funktionszusammenhang wird seinerseits durch objektive Merkmale begründet, nämlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln

Rz. 264 [Autor/Stand] Ein etwaiger Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln gehört nach § 158 Abs. 4 Nr. 4 BewG ebenfalls nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen; zu berücksichtigen ist lediglich ein normaler Bestand.[2] Als normal gilt dabei ein Bestand, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Hierbei ist nach § 170 BewG der Durchschnitt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Grundsteuerbescheide den betroffenen Steuerpflichtigen bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Grundsteuer[4] zusenden zu können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Bescheide ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ungünstige Lage

Rz. 206 [Autor/Stand] Der Begriff der ungünstigen Lage ist gesetzlich nicht definiert. Ungünstig ist die Lage eines Grundstücks stets dann, wenn sich verbunden mit der Nähe zu Störquellen objektiv externe Faktoren nachteilig auf das Grundstück auswirken. Rz. 207 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Gewährung eines Abschlages ist aber in jedem Fall, dass eine ungewöhnlich stark...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Stehende Betriebsmittel

Rz. 133 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inventar sind zu nennen: Wagen, Maschinen, Ac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 16 [Autor/Stand] Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur Grundstücksbewertung ist auch bei der Bewertung eines bebauten Grundstücks auf der Grundlage des Sachwertverfahrens vorab die wirtschaftliche Einheit abzugrenzen, die das betreffende Grundstück umfasst. Diese Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit ist beim Sachwertverfahren von besonderer Bedeutung, weil gem....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern verschiedener Eigentümer

Rz. 79 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 2 BewG kommen mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht, als sie demselben Eigentümer gehören. Eine wirtschaftliche Einheit i.S. des BewG wird grundsätzlich nur von solchen – wirtschaftlich zusammengehörigen – Wirtschaftsgütern gebildet, die demselben Eigentümer gehören. Es kann daher nicht jede wirtschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Grundstücke mit Tiefgaragen

Rz. 131 [Autor/Stand] Im Falle von Tiefgaragen ist der Wert von Grund und Boden im Allgemeinen aus dem durchschnittlichen Wert benachbarter Grundstücke abzuleiten. Insoweit ergeben sich für die Bewertung des Grund und Boden von Grundstücken mit Tiefgaragen grundsätzlich keine Besonderheiten.[2] Rz. 132 [Autor/Stand] Einen Sonderfall stellen Tiefgaragen unter Grundstücken dar,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begriffsbestimmung

I. Wirtschaftsgut Rz. 49 [Autor/Stand] Die BewG 1925 und 1931 verwendeten noch den bürgerlich-rechtlichen Begriff "Gegenstand". Dieser Begriff umfasst sowohl Sachen als auch Rechte. Er erwies sich jedoch für das Steuerrecht als zu eng; denn als Gegenstände i.S. des Steuerrechts kommen nicht lediglich Sachen und Rechte, sondern auch Güter in Betracht, denen nach den Anschauung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Ermittlung des Bodenwertes

I. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit Rz. 16 [Autor/Stand] Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur Grundstücksbewertung ist auch bei der Bewertung eines bebauten Grundstücks auf der Grundlage des Sachwertverfahrens vorab die wirtschaftliche Einheit abzugrenzen, die das betreffende Grundstück umfasst. Diese Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit ist beim Sachwertver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berechnungsbeispiele

a) Grundfall Rz. 181 Beispiel Das Gebäude eines Mietwohngrundstücks in einer Gemeinde mit mehr als 500.000 Einwohnern ist im Jahre 1895 errichtet worden. Es handelt sich um einen Massivbau. Die Jahresrohmiete beträgt 10.000 EUR. Das Gebäude muss 6 Jahre nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt abgerissen werden. Der Gesamtwert berechnet sich wie folgt:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 67 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Übrige Grundstücksarten

Rz. 291 [Autor/Stand] Bei den übrigen Grundstücksarten (Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke) ist ein Zuschlag nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 BewG erst dann zu machen, wenn die gesamte Grundstücksfläche mehr als das Fünffache der bebauten Fläche beträgt. Zur bebauten Fläche i.S. von § 82 Abs. 2 Nr. 1 BewG gehört die gesamte vom Gebäude bedeckte Fl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertermittlung

Rz. 31 [Autor/Stand] Der für den Grund und Boden von bebauten Grundstücken anzusetzende Wert ist in der gleichen Weise zu ermitteln, wie dies für unbebaute Grundstücke zu erfolgen hat, d.h. es ist der gemeine Wert des Grund und Bodens im Hauptfeststellungszeitpunkt zu festzustellen. Dabei können nur solche Umstände den gemeinen Wert des Grund und Bodens einer wirtschaftliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 209 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden, und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst neben den Betriebsformen Ackerbau,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohngebäude des Betriebsinhabers

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Wohngebäude des Betriebsinhabers und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen oder der der Wohnung dienende Gebäudeteil gehört ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil den Zwecken der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Das ist der Fall, wenn ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 42 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 43 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfe über die Einheitsbewertung der wirtschaftlichen Einheiten

Rz. 181 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Einheitswerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks ist von einem "Gesamtwert" auszugehen, der für den Grund und Boden einschl. des Gebäudes und der Außenanlagen festzustellen wäre, wenn die Belastung nicht bestünde (§ 92 Abs. 1 Satz 2 BewG, vgl. Rz. 16–40). Diese Regelung, die sowohl d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung (Satz 1)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Wertermittlung eines Wirtschaftsguts, an dem mehrere Personen beteiligt sind, ordnet § 3 Satz 1 BewG an, dass der Wert im Ganzen zu ermitteln ist. Diese Regelung bezieht sich naturgemäß nicht nur auf die Bewertung von Wirtschaftsgütern, von denen jedes für sich eine wirtschaftliche Einheit bildet, sondern auch auf Fälle, in denen mehrere Wirtschaftsgü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien (Abs. 7)

Rz. 235 [Autor/Stand] Stückländereien bilden eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wobei mehrere Stückländereien in der Hand eines Eigentümers zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden können. Eine Stückländerei liegt vor, wenn es sich um eine einzelne Fläche handelt, die land- und forstwirtschaftlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vorzeitige Erteilung von Feststellungsbescheiden

Rz. 23 [Autor/Stand] Erteilen von Bescheiden bedeutet nicht nur die bloße abschließende Zeichnung der FeststeIlungsbescheide durch den zuständigen Beamten, sondern die tatsächliche Bekanntgabe der Bescheide an den oder die Steuerpflichtigen nach den Vorschriften der §§ 122, 124 AO.[2] § 24a Satz 1 BewG ermächtigt somit das Finanzamt dazu, die in dieser Vorschrift aufgezählte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Änderungen müssen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt ergeben. Sie müssen folglich zu Beginn des maßgebenden Kalenderjahres vorliegen. Das setzt voraus, dass die entsprechende Änderung spätestens bis zum 31.12. um 24.00 Uhr des vor dem Feststellungszeitpunkt liegenden Jahres eingetreten ist. Änderungen, die sich im Laufe des ersten Tages ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 87 [Autor/Stand] § 158 Abs. 3 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden (Nr. 2) und Wohngebäuden (Nr. 3). Rz. 88 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Die baurechtliche Eignung der Räume als Wohnraum ist dafür nicht erforderlich.[3] Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter (Abs. 4)

Rz. 244 [Autor/Stand] Nach § 158 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Änderung oder Aufhebung eines kombinierten Fortschreibungsbescheides

Rz. 54 [Autor/Stand] Ist vor dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt ein Fortschreibungsbescheid nach § 24a Satz 1 BewG über eine Wert- und/oder Artfortschreibung und über eine Zurechnungsfortschreibung erteilt worden, ändern sich aber noch vor dem Feststellungszeitpunkt die Eigentumsverhältnisse, so ist nach den oben in Rz. 42 ff. für die Aufhebung oder Änderung eines Nachfe...mehr