Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Sachlicher Umfang

Rz. 301 Das Informationsrecht des Unterbeteiligten analog § 166 HGB bezieht sich nach einhelliger Meinung nicht auf die Hauptgesellschaft, sondern auf die Unterbeteiligungsgesellschaft, d.h. auf Vorlage einer Bilanz betreffend die Hauptbeteiligung (also den Gesellschaftsanteil), nicht die Hauptgesellschaft.[372] Entsprechend § 166 Abs. 1 Satz 1 HGB kann der Unterbeteiligte i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Handelsbilanz

Rn. 18 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für sog Altzusagen, dh Pensionszusagen (zum Begriff s Rn 24ff), die vor dem 01.01.1987 erteilt worden sind, besteht gemäß Art 28 Abs 1 S 1 EGHGB weiterhin ein Passivierungswahlrecht. Es gilt auch für die Erhöhungen von Altzusagen, die nach dem 31.12.1986 vereinbart worden sind. Ist von einer KapGes aufgrund des Passivierungswahlrechts für Al...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Tatbestandsabgrenzungen, Beispiele

Rz. 327 Den Tatbestand des existenzvernichtenden Eingriffs erfüllt der planmäßige Entzug von Gesellschaftsvermögen durch Vereinnahmung von der Gesellschaft zustehenden Forderungen durch den (Allein-)Gesellschafter,[599] ebenso das Entziehen einer gegen den Alleingesellschafter-Geschäftsführer gerichteten Forderung der Gesellschaft durch Erwirken eines klageabweisenden Versäu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Überblick

Rz. 133 Das Gesellschaftsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in den Einfluss der Europäisierung geraten.[264] Der Grund dafür ist die besondere Bedeutung, die dem Gesellschaftsrecht für die Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes zukommt. Die Europäische Kommission bezeichnet das europäische Gesellschaftsrecht zutreffend als Eckpfeiler des Binnenmarkts.[265] Die...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sinken des voraussichtlichen Verkaufserlöses

Rz. 233 [Autor/Stand] Die Teilwertvermutungen können ferner dadurch widerlegt werden, dass der Steuerpflichtige substantiiert darlegt und nachweist (glaubhaft macht), dass der voraussichtliche Verkaufserlös des betreffenden Wirtschaftsguts nicht (mehr) die Selbstkosten zuzüglich eines durchschnittlichen Unternehmergewinns decke.[2] Rz. 234 [Autor/Stand] Maßgebend für die Best...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung

Rz. 40 Für die Geschäfte aus der Zeit der Vor-GmbH trifft die Gründer, wenn es zur Eintragung der GmbH kommt, die sog. Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung,[125] die das frühere Vorbelastungsverbot ablöst. Die Vor-GmbH kann also schon über das eingezahlte Stammkapital verfügen und Verbindlichkeiten eingehen, die letztlich wie die Aktiva mit der Entstehung der GmbH durch d...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wertangaben

Rz. 144 Der reine Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB beinhaltet noch nicht eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes der in das Vermögensverzeichnis aufzunehmenden Vermögensgegenstände. Dies kann vielmehr nur zusätzlich nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt werden. Der auskunftspflichtige Ehegatte hat jedoch die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Pensionsverpflichteten

Rn. 51 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Pensionsrückstellung ist von dem Pensionsverpflichteten (vgl § 6a Abs 5 EStG) zu bilden. Pensionsverpflichteter idS ist jede natürliche oder juristische Person, die aus einer Pensionszusage verpflichtet ist. Rn. 52 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Begriff des Pensionsverpflichteten ist allerdings insoweit einzuschränken, als dass Pensionsrü...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG zur Aufnahme auf andere AG)

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.17: Verschmelzungsvertrag (AG zur Aufnahme auf andere AG) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundlagen

Rz. 280 Charakteristisch für diese Finanzierungsform ist die Beleihung des Cash-Flow, den das Projekt voraussichtlich in Zukunft erwirtschaftet. Von der klassischen Fremdfinanzierung unterscheidet sich die Projektfinanzierung also insb. dadurch, dass Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung das Projekt bzw. die künftigen Erträge des Projektes und nicht die Bonität des Kred...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Bezugsurkunden

Rz. 16 In der Praxis erleichtern sog. Bezugsurkunden die Beurkundung größerer Vertragswerke erheblich. Bei einer Bezugsurkunde werden technische Regelungen eines Vertrages wie z.B. Inventarlisten, Bilanzen, Vertragsmuster und technische Beschreibungen vorab durch (vollmachtslose) Vertreter beurkundet. Anschließend wird der eigentliche Hauptvertrag (mit den Beteiligten selbst...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Muster (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Verschmelzungsvertrag (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2.1 Aufbereitung der Bilanz

Bilanzsumme Ausgleich von Saisonalität In Deutschland und Österreich sind abweichende Geschäftsjahre handels- und steuerrechtlich möglich. Der Bilanzstichtag wird dabei so gewählt, dass er in die "ruhige" Zeit der Branche fällt. Dies hat historische Ursachen: Früher war eine permanente Inventur nicht üblich bzw. zulässig, deshalb hat man den Inventurzeitpunkt so gewählt, dass...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 1 4 Fallstudien aus unterschiedlichen Branchen

Unter den Begriff "Jahresabschlussanalyse" fasst man alle Verfahren der Informationsgewinnung und Informationsverdichtung aus Jahresabschlüssen zusammen, die dazu dienen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens darzustellen und zu interpretieren. Mithilfe von Zahlen aus der Vergangenheit und ergänzenden Informationen aus dem Anhang wird die bisherige Entwi...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.1.2 Anwendung auf die Fallstudien

Die Current Ratio liegt bei drei Unternehmen bei oder über dem in der Praxis angestrebten Wert von 2 (vgl. Abb. 7): Damit könnten diese Unternehmen ihr gesamtes kurzfristiges Fremdkapital zum Bilanzstichtag durch Veräußerung des Umlaufvermögens zurückzahlen, selbst wenn das Umlaufvermögen nur mit 1/2,95 = 83 % (Anlagenbauer) bzw. mit 50 % (Konsumgüterproduzent und Softwareun...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.2.1 Ermittlung und allgemeine Interpretation

Die Kapitalflussrechnung (Cashflow Statement) stellt Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätsrelevanter Mittel dar. Sie gibt als zusammengefasster Bericht finanzieller Umsätze und Transaktionen die wichtigsten Investitions- und Finanzierungsvorgänge im kurz- und langfristigen Bereich wieder. Wo keine Kapitalflussrechnung zur Verfügung steht, kann man mit den Informa...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 5 Übersicht über die verwendeten Kennzahlen

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2 Vorgehensweise bei der Analyse

Die Jahresabschlussanalyse erfolgt in 4 Schritten: Aufbereitung des Datenmaterials Analyse der Rendite Analyse des Risikos Interpretation Adjustments Der Jahresabschluss in seiner ursprünglichen Form ist für die Zwecke der Abschlussanalyse nur bedingt geeignet. Die Herausforderung besteht nicht in der Errechnung der Kennzahlen, sondern in der Vorbereitung. Das Zahlenmaterial der B...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2.1 Berechnung Bewertung

EKR interessiert die Eigenkapitalgeber Die Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, das eingesetzte Eigenkapital gewinnbringend einzusetzen. Sie zeigt also, wie hoch die Rendite des von den Eigenkapitalgebern (z. B. Aktionären) investierten Kapitals ist. Diese Kennzahl ist von wesentlichem Interesse für die Eigentümer. Berechnung...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1.1 Berechnung und Bewertung

Die Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, Kapital zur Erzielung von Gewinn einzusetzen (unabhängig von der Herkunft des Kapitals). Berechnung Im Zähler verwendet die Gesamtkapitalrentabilität den Gewinn nach Steuern, aber vor allen Zahlungen bzw. Gewinnverteilungen an die Kapitalgeber. Da der Jahresüberschuss nach dem Abzug de...mehr

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Wie wirken sich guter Arbei... / 2.1 Hardfacts

Bei den Hardfacts (quantitative Kennziffern) werden alle Risikofaktoren untersucht, die sich aus den Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn-und-Verlustrechnung) ableiten lassen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums haben die Hardfacts bei der Bonitätseinschätzung ein Gewicht von rund 60 %.[1] Nach Angaben des Bankenverbandes werden i. d. R. Kennziffern zu den folgenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.5 Anlagespiegel in der E-Bilanz-Taxonomie

Die elektronische Übermittlung des Anlagespiegels im Rahmen der E-Bilanz geschieht (noch) auf freiwilliger Basis (§ 5b EStG), da in dieser Bestimmung vom Anlagespiegel nicht die Rede ist. Die Finanzverwaltung behauptet allerdings mit Verweis auf das BMF-Schreiben v. 24.5.2016 (IV C 6 – S 2133-b16/10001: 001), es würde eine solche Pflicht seit 2017 bestehen. Dies ist aber nic...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.4 Fallstudie: Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung bei der Schieflage AG

Ausgangssituation Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Schieflage AG hat vor der Kapitalherabsetzung das folgende Aussehen: Die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit der Schieflage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.2 Ausführlicher Anlagespiegel

Im als Anlage zum Anhang zu erstellenden Anlagespiegel ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Man spricht hierbei davon, dass der Anlagespiegel nach dem Brutto-Prinzip zu erstellen ist oder auch vom Brutto-Anlagenspiegel.[1] Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die ...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Anlagenverzeichnis und Anla... / Zusammenfassung

Begriff In einem Anlagenverzeichnis wird die Anschaffung, die Wertentwicklung (Zu- und Abschreibungen einschließlich Sonderabschreibungen) und der Abgang eines jeden einzelnen Anlageguts (Anlagevermögen) aufgezeichnet. Unternehmer sind verpflichtet, ein solches zu führen. Nicht verwechselt werden darf das Anlagenverzeichnis mit dem Anlagespiegel/Anlagegitter. Dieser verschaff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenverzeichnis und Anla... / 3.1 Allgemeines

Ein Anlagespiegel, der nach § 284 Abs. 3 HGB bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personengesellschaften Bestandteil des Anhangs ist, enthält nach der herkömmlichen Art und Weise der Aufstellung mindestens Angaben über:[1] historische Anschaffungs-/Herstellungskosten, Zugänge und Abgänge, Umbuchungen, kumulierte Abschreibungen und Zuschre...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.1.1 Aktualisierte Taxonomien für E-Bilanz

Mit BMF-Schreiben v. 9.6.2023 (BStBl 2023 I S. 994) hat das BMF die aktualisierte Taxonomie für die E-Bilanz in der Version 6.7 veröffentlicht. Die aktualisierte Version berücksichtigt u.a. die neuen gesetzlichen Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen (vgl. Kapitel Rückblick Tz. 1.8) sowie u.a. Ausführungen zu zeitlichen Begrenzungen betreffend Pensionsrückstellun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauplanänderungskosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten für einen nicht durchführbaren Bauplan sind den Herstellungskosten des Gebäudes hinzuzurechnen, wenn dann aufgrund einer ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.12.2 Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags

Die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft erfordert u.a. auch einen zivilrechtlich wirksamen, auf mindestens fünf (Zeit-)Jahre abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, der während seiner gesamten Geltungsdauer auch tatsächlich durchgeführt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Laut BFH ist ein Ergebnisabführungsvertrag nicht tatsächlich durchgeführt, wenn ...mehr

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Privateinlagen / 3.1.3 Folgen der Nichtanerkennung eines Darlehens zwischen Angehörigen

Das einem Unternehmer von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber im Hinblick auf den Fremdvergleich [1] steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, muss dem Privatvermögen des Betriebsinhabers zugeordnet werden. Wenn und soweit die Darlehensvaluta fälschlicherweise, dem betrieblichen Konto gutgeschrieben werden, muss der Darlehensbetrag in der Bilanz a...mehr

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Privateinlagen / 1.4 Einlagehandlung bestimmt Einlagezeitpunkt

Die Einlagehandlung legt gleichzeitig den Zeitpunkt der Einlage fest.[1] Bei der Einlage von Wirtschaftsgütern kommt es also auf das Tätigwerden an, die kann durch folgende Sachverhalte geschehen, z. B. die buchmäßige Erfassung, der Transport von Wirtschaftsgütern aus dem Privathaus in das Geschäft, die tatsächliche Nutzung des privaten Pkws. Die Zugehörigkeit eines – nicht nur ...mehr

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Privateinlagen / 1.3 Einlage durch ausdrückliches oder schlüssiges Handeln

Wirtschaftsgüter des Privatvermögens werden entweder durch eine ausdrückliche Einlagehandlung oder durch schlüssiges Handeln in den Betrieb eingelegt.[1] Praxis-Beispiel Einlage durch Einlagehandlung und schlüssiges Handeln Der bisher privat genutzte Computer wird aus der privaten Wohnung in den geschäftlichen Verkaufsraum gebracht, damit mit ihm Ausgangsrechnungen und Bestell...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.2 Damnum/Disagio

Rz. 121 Der Erfüllungsbetrag eines Schulddarlehens kann höher als der Ausgabebetrag sein. Die Bemessungsgrundlage für die Rückzahlung des Darlehens ist der Erfüllungsbetrag, mit diesem ist das Darlehen zu bewerten. Der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird Damnum oder Disagio genannt. Praxis-Beispie...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.5 Überverzinslichkeit

Rz. 137 Entsprach der vereinbarte Zins im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme dem Marktzins und sinkt zu einem späteren Bilanzstichtag das Marktzinsniveau unter den vereinbarten Zins, so stellt sich die Frage, wie sich eine solche Entwicklung auf die Bewertung des Schulddarlehens auswirkt. Praxis-Beispiel S nimmt bei der Bank G am 5.1.00 ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR auf. ...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.4.5 Überverzinslichkeit

Rz. 156 Handelsrechtlich kommt bei Überverzinslichkeit der Darlehensverbindlichkeit eine Drohverlustrückstellung zum Ansatz. Steuerrechtlich dürfen diese Rückstellungen nicht bilanziert werden (§ 5 Abs. 4a EStG). Insoweit weicht daher die Handelsbilanz von der Steuerbilanz ab. Rz. 157 In der Steuerbilanz ist der höhere Teilwert anzusetzen, wenn die Werterhöhung einer Darlehen...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.1 Wertansätze

Rz. 117 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensverbindlichkeiten zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zu zahlen ist, damit die Verpflichtung erfüllt wird. Unter Einschränkung des Stichtagsprinzips sind künftige Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.[1] Rz. 118 Negative Erfolgsbeiträge müssen nac...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1.1 Gliederung

Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" bilanziert (§ 266 Abs. 3 Buchst. c HGB). Bei kleinen und Kleinstk...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1.1 Gliederung

Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschaften rechnen die Darlehensforderungen zu den Ausleihungen. Diese we...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.3 Geldbeschaffungskosten

Rz. 130 Geldbeschaffungskosten sind mit der Aufnahme eines Darlehens verbundene Kosten, z. B. Vermittlungsprovisionen, Grundbuchkosten, Veröffentlichungskosten, Druckkosten, Notargebühren. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen.[1]mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.2 Anschaffungskosten

Rz. 44 Ausgangswert für die Bewertung der Vermögensgegenstände sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Bei den Darlehensforderungen ist von den Anschaffungskosten auszugehen. Rz. 45 Nach der Definition des § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu ve...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.7 Fremdwährung

Rz. 69 Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten und damit auch Darlehensforderungen sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen (§ 256a Satz 1 HGB). Durch diese Vorschrift ist die Umrechnung zum Abschlussstichtag geregelt. Mit welchem Kurs die Darlehensforderungen bei ihrem Zugang zu bewerten sind, ergibt sich nicht aus dies...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.3.7 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 144 Eine Fremdwährungsverbindlichkeit ist wie jede andere Verbindlichkeit zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit ist das der Betrag, der in EUR eingesetzt werden muss, um die für die Erfüllung der Verbindlichkeit notwendigen Mittel in fremder Währung zu beschaffen. Maßgebend ist hierbei der Wechselkurs (Devisenkassamittelkurs[1] oder...mehr