Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 5.3.1 Abzinsungsgebot bis 31.12.2022

Verbindlichkeiten in der Bilanz sind grundsätzlich mit 5,5 % p. a. für jedes Jahr der Restlaufzeit der Verbindlichkeit abzuzinsen.[1] Dies gilt auch für Gesellschafterdarlehen an die GmbH. Gegebenenfalls muss dann die Restlaufzeit geschätzt werden.[2] Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes D...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / Zusammenfassung

Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass, kann der Ar...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung

Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteile, die sich als geldwerter Vorteil darstellen...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare (kein technischer Nutzungszusammenhang mit anderen Gegenständen), bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für die eine besondere Abschreibung (Sofortabschreibung) möglich ist. Das Einkommensteuergesetz bietet 2 Möglichkeiten, die wirtschaftsjahrbezogen und einheitlich auf sämtliche angeschaffte...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 1.3 Schätzung als Beweiswürdigung

Schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, ist dies keine Ermessensentscheidung, sondern eine Beweiswürdigung aufgrund unzureichender Beweismittel.[1] § 162 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Finanzbehörde zur Schätzung, soweit sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Hinweis Tatsächliche Verständigung Durch das abgesenkte Wahrscheinlichkeitsma...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 5 Schätzungsmethoden

Zunächst ist grundsätzlich zwischen Schätzung und Verprobung zu unterscheiden. Die Verprobung wird durchgeführt, um Besteuerungsgrundlagen, anders als dies der Steuerpflichtige getan hat, zu errechnen und dadurch die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen zu überprüfen. Ergibt die durch die Verprobung durchgeführte Kontrolle der vom Steuerpflichtigen ermittelten Besteuerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.3 Nachträgliche Geltendmachung eines Abzugsbetrags (Konkretisierung und Finanzierungszusammenhang)

Rz. 29b Problematisch ist auch ab 2016 insbesondere die nachträgliche Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen. In den Gesetzesmaterialien wird die Auffassung vertreten, dass die zur bis 2015 geltenden Rechtslage vorgesehenen Einschränkungen im Fall einer nachträglichen Geltendmachung auch für ab dem 1.1.2016 endende Wirtschaftsjahre zur Anwendung kommen.[1] Dieser Ansi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.1 Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Rz. 44 Bis 2015 schied ein Investitionsabzug in Fällen aus in denen der Stpfl. im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung bereits den endgültigen Entschluss gefasst hatte, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.[1] Diese Regelung findet sich in den nachfolgenden BMF-Schreiben nicht mehr. Allerdings dürfte es in diesen Fällen nicht ratsam sein, trotzdem einen Investitionsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.1 Grundsätze und Verwaltungsauffassung für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre

Rz. 25a Ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal festgeschrieben wurde durch § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG[1], der für bis zum 31.12.2015 geltende Wirtschaftsjahre gilt (§ 52 Abs. 16 EStG), die Investitionsabsicht durch die Formulierung "beabsichtigt" und "voraussichtlich". Hieraus ergab sich die Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung, die auch bisher schon von der Rspr. zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5 Anzeigepflicht der Arbeitgeber bei behördlichen Erstattungsbeträgen

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben ein Schreiben[1] veröffentlicht, das zu steuerlichen Fragen der lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG Stellung nimmt. Im Hinblick darauf sind die Grundsätze dieses Schreibens anzuwenden, soweit eine für die Kalenderjahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / Zusammenfassung

Begriff Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen geregelt. Es sollen übertragbaren Krankheiten vorgebeugt, Infektionen rechtzeitig erkannt und die Weiterverbreitung verhindert werden. Um dies zu erreichen, kann für Personen, die Krankheitserreger in oder an sich tragen und damit die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.2 Unzutreffende Steuerfreistellung

Anders gestalten sich die Zahlungen einer steuerfreien Verdienstausfallentschädigung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer, bei der die Entschädigungsbehörde den behördlichen Erstattungsantrag nach § 56 IfSG eines Arbeitgebers ablehnt oder einen niedrigeren Betrag als beantragt erstattet. Insoweit beschränkt sich der Umfang der Steuerfreiheit der Verdienstausfallentsc...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / II. Mitteilungspflicht

Nach §§ 138d-138k AO besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[18] hat dazu Stellung genommen. Die Richtlinie (EU) 2018/822 sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2019 eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuerges...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Steuerlicher Vorteil

Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 4. Struktur

Eine Struktur i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO ist nach Ansicht des BMF Zitat "ein steuerlicher, geplanter Zusammenhang mehrerer rechtlicher oder tatsächlicher Schritte, die eine bestimmte steuerliche Rechtsfolge bewirken sollen." Das sei regelmäßig dann anzunehmen, Zitat "wenn ein bewusstes Hintereinanderschalten oder Zusammenwirken von rechtlichen Teilschritten zur Zielerreichung ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Definition

Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend Zitat "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ein b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unterstützungen an Arbeitnehmer

1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden? Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in de...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Grenzüberschreitender Bezug

Eine Steuergestaltung ist nach Ansicht des BMF dann Zitat "grenzüberschreitend, wenn sie mehr als einen EU-Mitgliedstaat oder mindestens einen EU-Mitgliedstaat und einen oder mehrere Drittstaaten betrifft (§ 138d Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO). Der Begriff der Betroffenheit ist weit auszulegen und setzt keine steuerliche Auswirkung voraus. Ob die Steuergestaltung grenzüberschreitend is...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 5. Verfahren

§ 138f Abs. 1 S. 1 AO bestimmt für die Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen i.S.v. § 138d Abs. 2 AO, dass diese "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen haben. Für weitere Informationen zur Art der Übermittlung und der Datenformate verweist das BMF auf die Kommunikati...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in Deut...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmebegriff

Tz. 66 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wie bereits ausgeführt, bestimmt sich der Einnahmebegriff nach der Art der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird der Gewinn nicht nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG (s. Anhang 10) ermittelt, gilt das Zuflussprinzip. Die umsatzsteuerliche Behandlung, ob eine Versteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten erfolgt, ist aber ohne Bedeutung. D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einleitung

Tz. 21 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die nach der Satzung die Förderung von Investitionsvorhaben betreibt und dies auf in einem bestimmten Gebiet ansässige oder ansiedlungswillige Betriebe beschränkt, dient nicht gemeinnützigen Zwecken. Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist u. a. die Förderung der Allgemeinheit. Dieses Tatbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 6. Steuererklärung

Nach § 138k S. 1 AO ist ein Nutzer nach Realisierung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung dazu verpflichtet, diese in der Steuererklärung für die Steuerart und den Besteuerungszeitraum oder den Besteuerungszeitpunkt anzugeben, in der sich der steuerliche Vorteil der grenzüberschreitenden Steuergestaltung erstmals auswirken soll. Diese Verpflichtung gilt für alle Steu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / f. Verstoß gegen Europarecht?

Interessant zu beobachten wird sein, ob die neue, von der Qualität des Zielstaats (EU/EWR-Staat oder nicht) unabhängige Ratenlösung europarechtlichen Anforderungen standhalten wird. Denn der Gesetzgeber begründet den Wegfall der Stundungsmöglichkeit hin zur ratierlichen Lösung mit der Rechtsprechung des EuGH. Negiert wird hierbei jedoch überraschenderweise ausgerechnet die n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Versorgung, Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen stellt grundsätzlich einen Zweckbetrieb (§ 68 Nr. 1 Buchst. c AO, Anhang 1b) dar. Entsprechend sind die Umsätze von Flüchtlingshilfeeinrichtungen entweder von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 18, 23 oder 24 UStG, Anhang 5) oder werden ermäßigt besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verluste (Fehlbeträge)

Tz. 58 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Verwendung von Mitteln der Körperschaft zum Ausgleich von Verlusten, die in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entstanden sind, ist nicht zulässig (s. BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43). Geschieht dies jedoch nur gelegentlich und wird der Ausgleich von Verlusten auf andere Wege ernsthaft versucht (z. B. durch E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wissenschaftliche Zwecke

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Förderung der Wissenschaft und Forschung ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Wissenschaft ist das systematische Ganze der Erkenntnis, das der Idee nach alle Gebiete der Erkenntnisse umfasst. Die Wissenschaft umfasst im Allgemeinen die Forschung und Lehre auf den Gebieten der Geistes- und Naturwissenschaften. Die Geisteswissens...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Folgen für die Ertragsteuern

Tz. 79 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Unterschreiten der Besteuerungsfreigrenze führt zu dem Ergebnis, dass die gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer zu entrichten haben, weil die in § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) geforderte Bedingung erfüllt ist. D.h., die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoeinnahmen) aus allen wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Winterbauförderung / 3 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Damit das Finanzamt den Progressionsvorbehalt steuerlich berücksichtigen kann, muss der Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten erfüllen: Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung: Bei Ausfertigung der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber in der hierfür vorgesehenen Nummer 15 die Summe des von ihm gezahlten Zuschuss-Wintergel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.2.1.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Einkommensteuerlich ist die Erbauseinandersetzung für den Empfänger von Nachlassteilen grundsätzlich ohne Auswirkung. Bei der Realteilung ohne Abfindungszahlung können weder Anschaffungskosten[1] noch Veräußerungsverluste entstehen. Der übernehmende Miterbe führt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers fort.[2] Achtung Gewinnrealisierung bei ­Betriebsaufgabe D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / Zusammenfassung

Begriff Eine Erbauseinandersetzung ist dann notwendig, wenn mehrere Erben am Nachlass beteiligt sind. Bis zur Auseinandersetzung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung erfolgt die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.6.1 Vorsteuerabzug und Aufteilung nach § 15 UStG

Führt der Vermieter nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsumsätze aus, hat er keinen Vorsteuerabzug für die damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Es sind zwar sämtliche bezogenen Leistungen (sowohl aus der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes als auch aus den laufenden Betriebskosten) seinem Unternehmen zuzuordnen, sodass sich der Vorsteuerabzug grds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen.[1] Hinweis Erbauseinandersetzung bei Aufteilung Eigentum und Nutzungsrecht Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.5 Erbauseinandersetzung durch Verkauf des Nachlasses

Die Miterben können die Erbauseinandersetzung auch durchführen, indem sie alle Wirtschaftsgüter des Nachlasses veräußern und anschließend alle Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Der Rest der Veräußerungserlöse wird den Erbquoten entsprechend anteilsmäßig unter den Miterben verteilt.[1] 2.5.1 Betriebsvermögen Gehört zum Nachlass ein Betriebsvermögen, kann der gesamte Betrieb v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 6 Umsatzsteuer

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist als sonstige Leistung[1] gem. § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei. Soweit der Erbbauverpflichtete gem. § 9 Abs. 3 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet, ist der Erbbauberechtigte der Steuerschuldner[2], wenn er Unternehmer ist und die Bestellung den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers betrifft. Die Option zur Steuerpflicht gem. § 9...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.4 Entgeltliche und ­unentgeltliche Über­tragung des Erbteils

Ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass (seinen Erbteil) an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen.[1] Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Wird ein Erbteil verkauft, hat der Käufer dagegen Anschaffungskosten und der Verkäufer einen Veräußerungserlös. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.6 Ausscheiden eines ­Miterben

Scheidet ein Miterbe freiwillig aus der Erbengemeinschaft aus, wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu.[1] Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden Miterben anzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 3.9 Einräumung von Eintrittsberechtigungen

Eine Sonderregelung besteht für die Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche oder ähnliche Leistungen. Werden Eintrittsberechtigungen gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen oder einer nichtunternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, ausgeführt, ist der Ort der Leistung imm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 6.2 Sicherheitseinbehalte

Bei den Sicherheitseinbehalten im Baugewerbe ist zu unterscheiden zwischen den Sicherheitseinbehalten bei Anzahlungen und den Sicherheitseinbehalten bei ausgeführten Leistungen oder Teilleistungen (in der Schlussrechnung) Darüber hinaus muss beachtet werden, ob der Sicherheitseinbehalt durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden kann oder ob diese Möglichkeit nicht besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.2.1.2 Teilung mit Spitzen- oder Wertausgleich

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor. I. H. d. Abfindungszahlung liegen Anschaffungskosten vor. Derjenige, der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.2.1 Durchführung der Teilung

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor.[1] In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten. Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr