Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfolge

Rn 42 Die Verwertung von mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen erfolgt im Insolvenzverfahren nach §§ 166 ff. Bei gepfändeten beweglichen Gegenständen, die keinem besitzlosen Pfandrecht wie dem Vermieterpfandrecht unterliegen, wird der Gläubiger die Verwertung vornehmen, weil der Besitz des Insolvenzverwalters i. S. d. § 166 Abs. 1 Halbs. 2 nicht vorliegt.[107] Für ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Kostenverteilung bei mitversteigertem Zubehör

Rn 31 § 10 ZVG regelt außerhalb der Insolvenzordnung die Rangordnung der einzelnen Absonderungsberechtigten. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a ZVG sichert für die Insolvenzmasse auch im Falle einer Versteigerung die sonst in §§ 171 Abs. 1 Satz 1, 170 Abs. 1 geregelte Feststellungskostenpauschale.[50] Im Falle der freihändigen Veräußerung würde diese der Insolvenzmasse zustehen. Dies soll ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Steuerschuldverhältnis

Rn 23 Das Steuerrecht weicht teilweise von dieser Systematik ab.[43] Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Entstehen einer Forderung im steuerrechtlichen Sinne nicht auf die Begründetheit i. S. d. § 38 schließen lässt.[44] Im Rahmen von § 38 kommt es allein darauf an, ob der steuerbare Tatbestand, also der zugrundeliegende Sachverhalt, vor Eröffnung des Insolve...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2017 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Im Rahmen einer freihändigen Verwertung

Rn 22 Daneben ist auch die freihändige Veräußerung des Grundstückes durch den Insolvenzverwalter möglich.[36] Dieser verkauft in Absprache mit den grundbuchbesicherten Gläubigern das Grundstück, wobei die grundbuchbesicherten Gläubiger gegen Zahlung eines vereinbarten Betrages die Löschungsbewilligung hinsichtlich ihrer Grundpfandrechte erklären. Rn 23 Bestehen zwischen dem S...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kraftstoffkosten bei Anwendung der 1 %‐Regelung

Leitsatz 1. Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d.h. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung (Anschluss an Senatsurteil vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFH...mehr

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Verrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Wege der Günstigerprüfung

Leitsatz 1. Wird ein Antrag gemäß § 32d Abs. 6 EStG gestellt, können negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem gesonderten Tarif des § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, mit positiven tariflich besteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (insoweit entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 IV C 1-S 2252/08/10004:017, 2015/0468306, BStBl I 2016, 85, Rz. 119a)...mehr

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Sog. Sanierungserlass des BMF verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Leitsatz Mit dem unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 IV A 6‐S 2140‐8/03 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 IV C 6‐S 2140/07/10001-01, BStBl I 2010, 18; sog. Sanierungserlass) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer verstößt das BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigke...mehr

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Meldungen an das klinische Krebsregister (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.14.1 Abs. 5 UStAE . Ärzte führen steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG aus, soweit Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin ausgeführt werden. Dies umfasst nach der Rechtsprechung des EuGH[1] Leistungen, die der Diagnose, Behandlung und, soweit wie möglich, Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben

Rz. 4h Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentlichte BMF-Schreiben entfalten daher eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2 Entwicklung der Verwaltungsauffassung/BMF-Schreiben

1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben Rz. 4h Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.2 Entwicklung zu § 43 EStG

Rz. 4j Das zuletzt 2012[1] veröffentlichte Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer ("Einzelfragen zur Abgeltungsteuer")[2] wurde mit BMF-Schreiben v. 18.1.2016 [3] neu bekanntgegeben. Rz. 4k In Rz. 176 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 wurde hinsichtlich der Erklärung zur Freistellung vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG entsprechend der Rs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.3.2 Zu übermittelnde Daten, Frist, Empfänger

Rz. 182f Nach § 43 Abs. 2 S. 7 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO sind von der auszahlenden Stelle – betreffend Besteuerungszeiträume nach 2016 (Rz. 182e) – folgende Daten zu übermitteln: Konto- und Depotbezeichnung oder die sonstige Kennzeichnung des Geschäftsvorgangs (§ 43 Abs. 2 S. 7 EStG), den Namen, die Anschrift, das Ordnungsmerkmal und die Kontaktdaten der mitteilungsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.4 Nachweis der Steuerbefreiung, § 9 InvStG

Rz. 161k Die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 InvStG kann gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InvStG durch 3 Arten von Bescheinigungen nachgewiesen werden: Eine Bescheinigung gem. § 44a Abs. 7 S. 2 EStG (§ 44a EStG Rz. 111), Befreiungsbescheinigung, d. h. eine vom BZSt auszustellende Bescheinigung über die Vergleichbarkeit des ausl. Anlegers mit Anlegern nach § 44a Abs. 7 S. 1 EStG, Inv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2.2 Zu übermittelnde Daten, Frist, Empfänger (bis 2016)

Rz. 182b Wählt der Stpfl. bzw. die Personengesellschaft die Freistellung der KapESt-Tatbestände vom Steuerabzug, hat die auszahlende Stelle im Fall der Freistellung gem. § 43 Abs. 2 S. 7 EStG die Steuernummer bzw. bei natürlichen Personen die Steueridentifikationsnummer, Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, die Konto- oder Depotbezeichnung bzw. die sonstige Kennzeichnung des G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Allgemein

Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spe...mehr

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Betriebsausgaben: Pauschale in der Kindertagespflege

Kommentar Wer selbstständig in der Kindertagespflege tätig ist, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 300 EUR pro betreutem Kind und Monat von seinen steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Das BMF hat nun ergänzend dargelegt, welcher Pauschalabzug bei sog. Freihalteplätzen möglich ist. Ein Fallbeispiel veranschaulicht die Berechnungsgrundsätze. Die Kindertagespflege gewinnt ...mehr

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Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Kommentar Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung"? Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass vom 10.1.2014 nun überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen waren insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung d...mehr

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Keine teleologische Reduktion des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG erfasst auch in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes zu aktivierende Aufwendungen, die zu keinem Ertrag mehr führen können. 2. Ob bezogen auf die Abzinsung von Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG separate ...mehr

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Handwerkerleistungen nach § 35a EStG bei Erstellung von Schadensgutachten

Leitsatz Aufwendungen eines Gutachters für die Erstellung eines Schadensgutachtens sind mangels "im Haushalt" ausgeführter "Handwerkerleistungen" nicht nach § 35a EStG berücksichtigungsfähig. Abzugsfähig sind jedoch die Kosten für eine sogenannte Suchschachtung. Sachverhalt Streitig war, ob die Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten am Mauerwerk zur ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.2 Abgrenzung zu steuerbilanziellen Ausgleichsposten

Rz. 24 In einigen Fällen wird eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz durch einen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst. Als Ausgleichsposten in der Steuerbilanz sind z. B. zu nennen: der Ausgleichsposten zur Anpassung des steuerlichen Eigenkapitals an die handelsrechtliche Eigenkapitalgliederung, der Ausgleichsposten des Organträgers bei der körperschaftsteu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.5 Sanierungsgewinn

Rz. 94 Bis zur Abschaffung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. waren Sanierungsgewinne steuerfrei.[1] Von einem Sanierungsgewinn spricht man, wenn Gläubiger anlässlich der Krise auf die gesamten oder einen Teil ihrer Forderungen gegenüber dem Unternehmen verzichten. Die Befreiung von den Schulden ist handelsrechtlich und steuerlich ertragswirksam.[2] Derzeit sind Sanierungsgewinne gru...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.1 Festsetzungsverjährung/Bestandskraft gegenüber Bilanzzusammenhang

Rz. 28 Das Zusammenspiel der verfahrensrechtlichen Vorschriften der Festsetzungsverjährung (§§ 169ff. AO) und der Bestandskraft (§§ 172ff. AO) einerseits und der bilanziellen Vorschrift des Bilanzzusammenhangs (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) andererseits ist seit langem umstritten.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH wird dem Bilanzzusammenhang der Vorrang eingeräumt.[2] Dies führt ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Eine zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2 Kürzungen

Rz. 66 Die außerbilanziellen Kürzungen lassen sich im Wesentlichen in 2 Untergruppen aufteilen: Die Kürzung von nicht steuerbaren und die Kürzung von steuerfreien Vermögensmehrungen. Die Unterscheidung, ob es sich um eine steuerfreie oder nicht steuerbare Vermögensmehrung handelt, ist für die Problematik des beschränkten Betriebsausgabenabzugs nach § 3c Abs. 1 EStG von Bedeut...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.4 Investitionszulage

Rz. 85 Die Investitionszulage "gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes", § 13 InvZulG 2010.[1] Es handelt sich also um eine nicht steuerbare und nicht bloß steuerfreie Vermögensmehrung. Die Unterscheidung ist wichtig, da § 3c Abs. 1 EStG ein Abzugsverbot nur für Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien, nicht aber für diejenigen im Zusamm...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.1 Steuerliche Wertungen

Handelsrechtlich führen unternehmerisch veranlasste Kosten zu Aufwand. Das Steuerrecht folgt dem nicht immer. Es gibt handelsrechtlichen Aufwand, der das zu versteuernde Einkommen nicht mindern soll, weil er politisch missbilligt wird oder eine Vermischung mit privaten Interessen vermutet wird. Dies gilt insbesondere für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben, z. B. für Best...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.1 Offene Einlage zum Teilwert

Rz. 72 Werden dem Gesellschafter Gesellschaftsrechte gewährt, handelt es sich steuerlich um einen tauschähnlichen Vorgang, § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG.[1] Beim Gesellschafter kommt es insoweit zu einer Realisierung der stillen Reserven. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist auf die offene Sacheinlage nicht anzuwenden.[2] Rz. 73 Es kann vorkommen, dass die Einlage oder Entnahme in der Handelsb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.3 Abgrenzung zu außerbilanziellen steuerlichen Merkposten

Rz. 26 Es gibt steuerliche Merkposten der Gewinnermittlung, die außerbilanziell zu führen sind und steuerlich nicht gesondert festgestellt werden. Diese außerbilanziellen Merkposten wirken sich, soweit ein weiterer Umstand eintritt, auf das zu versteuernde Einkommen aus. Im Gegensatz zu den außerbilanziellen Korrekturen wirken sich die außerbilanziellen Merkposten nicht im J...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.4 Kapitalrückzahlung aufgrund eines Besserungsscheins

Rz. 127 Der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein [1] führt 2-mal zu einer außerbilanziellen Korrektur. Im Zeitpunkt des Verzichts entsteht in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ein Ertrag. Soweit die Forderung werthaltig ist, ist eine verdeckte Einlage zu berücksichtigen. Kommt es später zum Besserungsfall, ist bilanziell i. H. d. wieder auflebenden Verbind...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.1 Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 129 Nach § 3c Abs. 1 EStG sind Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nicht abziehbare Betriebsausgaben. Betriebsausgaben, die mit nicht steuerbaren Einnahmen zusammenfallen, wie dies z. B. bei der Investitionszulage gegeben ist, werden von Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG nicht erfasst.[1] Ein im unternehmerischen Bereich ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.5 Bestechungsgelder

Rz. 135 Es gibt 2 Vorschriften, die zu einem Abzugsverbot von sog. Schmiergeldern führen, § 160 AO und § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG.[1] In beiden Fällen kommt es zu einer außerbilanziellen Korrektur. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG führt zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung, wenn die Zuwendung des Vorteils nach deutschem Recht strafbar ist. Nach dem IntBestG[2] und des EUBestG[3] erfüll...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.3 Steuerstundungsmodelle

Rz. 182 Verluste aus Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG sind nur mit Gewinnen aus demselben Steuerstundungsmodell ausgleichsfähig.[1] Befindet sich also im Betriebsvermögen ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG, ist der Verlust außerbilanziell hinzuzurechnen.[2]mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.5 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust bei Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Bei der Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften sind verschiedene Ergebnisauswirkungen zu unterscheiden: Übertragungsgewinn, § 11 Abs. 1, 2 UmwStG, sog. Agiogewinn, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB, Übernahmegewinn/-verlust bzw. der sog. Verschmelzungsdifferenzbetrag, § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG, Beteiligungskorrekturbetrag, § 12 Abs. 2 Sätze 2–5 UmwStG, Konfusionsgewinn oder Übern...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 6 Schrifttum

Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (ADS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995 ff. Althoff, Frank/Arnold, Andreas/Jansen, Arne/Polka, Tobias/Wetzel, Frank, Die neue E-Bilanz, Freiburg, Berlin, München 2011 Arians, Georg, Das Konzept der handelsre...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.1 Verträge mit Angehörigen

Rz. 236 Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, angemessen, also dem Fremdvergleich entsprechend, sind und tatsächlich durchgeführt werden. Vereinbart der Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau, der das Betriebsgrundstück gehört, einen überhöhten Mietzins, um die Gewerbesteuer zu reduzieren, so würde der unangemessene Te...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Beispiel 1: Eine Kapitalgesellschaft erhält Investitionszulage. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Gesellschafters, da bei der Beantragung der Investitionszulage das Konto des Gesellschafters angegeben wurde. Die Auszahlung a...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.2 Leistungen aus dem Einlagekonto

Rz. 81 Bei Kapitalgesellschaften ist ein Einlagekonto nach § 27 KStG zu führen. Hintergrund für dieses Einlagekonto ist, dass Einlagen aus bereits versteuerten Einkommen geleistet werden. Ein Rückfluss dieser Einlage ist nicht steuerbar, da es nur zur Rückzahlung des bereits versteuerten Einkommens kommt, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG. Die Leistun...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.1 Kein allgemeiner Grundsatz

Rz. 99 Ein allgemeiner Grundsatz, dass Rückzahlungen von Aufwendungen, die sich nicht steuermindernd ausgewirkt haben, nicht zu Betriebseinnahmen führen, besteht nicht.[1] Der BFH hat entschieden, dass die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben durch einen Dritten zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen führt, wenn sie beim Erstattungsempfänger betrieblich veranlasst i...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2.2 Finale Betriebsstättenverluste in EU und EWR

Rz. 178 Gehen Verluste einer EU/EWR-Betriebsstätte final unter, dürfen diese Verluste vom EU/EWR-Stammhaus mit seinem steuerpflichtigen Einkommen verrechnet werden.[1] Wann es zu einem berücksichtigungsfähigen, endgültigen Untergang des Verlusts einer EU/EWR-Betriebsstätte kommt, wird bisher kasuistisch von den Gerichten entwickelt: Ein berücksichtigungsfähiger finaler Verlus...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.9 Sponsoring

Rz. 153 Steuerlich können Aufwendungen für Sponsoring zu Betriebsausgaben, steuerbegünstigten Spenden, also Sonderausgaben, oder Ausgaben der privaten Lebensführung führen. Betriebsausgaben liegen nur vor, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil, insbesondere Werbungsleistungen erhält.[1] Sind die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe nicht er...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.5 Ehrenpreise

Rz. 86 Preise für künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen, z. B. das Preisgeld in einem Architekturwettbewerb, führen zu steuerpflichtigen Einnahmen, da sie bei einem Unternehmer mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit zusammenhängen.[1] Etwas anderes gilt, wenn die Preise keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart haben. Dies gilt z. B. b...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.1 Zinsen aus der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage

Rz. 166 Das Steuerrecht kennt den Sonderposten mit Rücklageanteil. Im Handelsbilanzrecht wurden die Sonderposten mit Rücklageanteil (§§ 247 Abs. 3, 273 HGB a. F.) im Rahmen des BilMoG abgeschafft. Der Sonderposten nach § 6b EStG ermöglicht es in der Steuerbilanz, stille Reserven auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (§ 6b EStG). Rz. 167 Der Steuerpflichtige muss den Sonderp...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.2 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Ungefähr 90 % dieser Sachverhalte werden über die Figur der verdeckten Gewinnausschüttung und 7 % über die verdeckte Einlage korrigiert.[1] In den verbleibenden Fällen der Nutzungsei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4 Zusammentreffen von Kürzung und Hinzurechnung

Rz. 192 Teilweise kommt es zu Geschäftsvorfällen, in denen mehrere außerbilanzielle Korrekturen auf einen Sachverhalt anzuwenden sind. Ein Beispiel dafür ist die verdeckte Gewinnausschüttung, die mit einer Steuerbefreiung zusammentrifft. Der Beispielfall dazu wäre die Veräußerung von Anteilen an einer Tochterkapitalgesellschaft an den Gesellschafter durch eine Kapitalgesells...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Die 40- bzw. 95 %ige Freistellung unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portefeuilleanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b KStG vor. Rz. 212 Das JStG 2013 wird dies wahrscheinlich ändern.[1] Nach § 8b Abs. 4 KStG i. d. F. d. JStG 2013 wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2 Besteuerungsverfahren bei Auslandsbeziehungen und Koordinierung der örtlichen Zuständigkeit

Das BZSt a) sammelt und wertet Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO über ausländische Beteiligungen aus (s.a. BMF-Schreiben vom 19. März 2003, IV B 4 - S 1300 - 109/03, BStBl. I 2003 S. 260 und vom 17. August 2004, IV B 4 - S 1300 - 247/04, BStBl. I 2004 S. 847) b) bestimmt nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 7 FVG bei Personen, die nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässig s...mehr