Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.3.1 Erstbewertung

Rz. 5 Gemäß § 255 Abs. 1 HGB gehören zu den Anschaffungskosten der Kaufpreis abzüglich Preisminderungen (Nachlässe und Skonti),[1] zuzüglich der Nebenkosten, die aufgewendet werden, um das Kfz in die eigene Verfügungsmacht zu überführen (z. B. Überführungs-, Zulassungs-, Kennzeichen-, Vermittlungs- oder Gutachterkosten), und zuzüglich der Aufwendungen, um das Kfz in einen be...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.3 Im Privatvermögen entdeckter Bodenschatz bei Zuführung zum gewerblichen Betriebsvermögen

Rz. 108 Im Beschlussfall v. 4.12.2006[1] hat der BFH entschieden, dass ein im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen, das sich zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, bei Zuführung zum Betriebsvermögen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 1. Halbsatz EStG mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen einzulegen ist. Es dürfen jedoch beim Abbau des Kiesvorkommens keine Absetzungen fü...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.6 Wertminderung

Rz. 145 Nach IFRS 6.18 sind Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung auf Wertminderung zu überprüfen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts für Exploration und Evaluierung seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wenn Tatsachen und Umstände Anhaltspunkte dafür geben, dass dies der Fall ist, hat ein Unternehmer, außer wie in I...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.4 Buchwertprivileg bei Entnahmen

Rz. 39 Die Entnahme kann wahlweise mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn das entnommene Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. § 10b A...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1 Begriff der Entnahme

Rz. 7 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), z. B. Geld, Waren, Grundstücke, Forderungen, Verbindlichkeiten, Patente oder Wertpapiere, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjah...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.5 Bilanzberichtigung

Rz. 92 Sind Wirtschaftsgüter zu Unrecht als steuerliches Betriebsvermögen behandelt worden, so müssen diese erfolgsneutral, d. h. mit dem Buchwert ausgebucht werden. Die Bilanz ist insoweit zu berichtigen. Stehen mit diesem Wirtschaftsgut Verbindlichkeiten im wirtschaftlichen Zusammenhang, so sind auch diese erfolgsneutral auszubuchen. Aufwendungen und Erträge, die mit den d...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.5 Bewertung der Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 40 Entnommene Nutzungen und Leistungen sind mit den Selbstkosten, das sind die Gesamtkosten, die der Betrieb für die private Nutzung des Wirtschaftsgutes insgesamt aufwendet, anzusetzen, da ein Teilwert mangels Vorliegens eines Wirtschaftsgutes nicht angesetzt werden kann.[1] Hierzu gehören anteilige Material- und Lohnkosten, die hierauf entfallenden Gemeinkostenzuschläg...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.1 Sachanlagen

Rz. 122 Ein in den Verkehr gebrachter selbstständiger Vermögenswert (asset) "Bodenschatz" ist nach IAS 16.2 i. V. m. 16.7 mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanzmäßig unter Sachanlagen auszuweisen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: es muss wahrscheinlich (it is probable) sein, dass mit der Sachanlage "Bodenschatz" verbundener künftiger wirtschaftlic...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.2 Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert

Rz. 35 Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, bei der fiktiven Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt aber nur für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, nicht für Nutzungsentnahmen.[1] Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises fü...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.4 Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Rz. 31 Durch das StEntlG 1999 ff. v. 24.3.1999[1] sind die Rechtsfolgen einer Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen durch Einfügung eines neuen § 6 Abs. 5 EStG gesetzlich geregelt worden. Die Vorschrift ist aber durch das StSenkG v. 23.10.2000[2] und das UntStFG v. 21.12.2001[3] hinsichtlich der Übertragungen vo...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Durch die Entnahme scheidet das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus und ist daher beim Betriebsvermögensvergleich nicht mehr zu berücksichtigen. Die Buchung der Entnahme ist in Höhe des Buchwertes gewinnneutral. Durch den Ansatz des Teilwertes [1] oder gemeinen Werts[2] werden die stillen Reserven realisiert und sind zu versteuern. Einnahmen und Ausgaben, die du...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.7 Beendigung einer Bewertungseinheit

Rz. 60d Die Bewertungseinheit endet, wenn Grundgeschäft oder Sicherungsinstrument abgewickelt werden. Nach IDW RS HFA 35, Tz. 86 ist es sachgerecht, die aus der Beendigung resultierenden Zahlungsströme erfolgsneutral ohne Berührung der GuV zu erfassen, soweit sie sich ausgleichen. Dies gilt unabhängig davon, ob die wirksam abgesicherten Wertänderungen nach der Einfrierungs- ...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 6 Angabepflichten

Rz. 65 Der grundsätzliche Umgang mit dem Wahlrecht aus § 254 HGB zur Bildung von Bewertungseinheiten sowie die dabei bestehenden Methodenwahlrechte (Einfrier-/Durchbuchungsmethode) sind nach §§ 284 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB im (Konzern-)Anhang anzugeben. Rz. 66 Konkretere Angaben sind nach folgenden Regelungen für zur Anhangerstellung verpflichtete Unterne...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.4 Behandlung von Bewertungseinheiten nach IFRS (Durchbuchungsmethode)

Rz. 53 Nach IFRS (sowohl IAS 39 als auch IFRS 9) sind stets unabhängig vom Sicherungszusammenhang alle Derivate zum Fair Value anzusetzen. Jedoch ergeben sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Erfassung des Grundgeschäfts unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Behandlung der Konsequenzen. Im Fall des Fair-Value-Hedges wird die auf das gesicherte Risiko entfallende Wertänd...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 2. Verlegung des steuerlichen Verschmelzungsstichtages

Ausführungen zum o.a. Beispiel Erfolgt die Verschmelzung im Beispiel mit steuerlicher Rückwirkung auf den 2.1.2024, kommt es im VZ 2024 sowohl zu einer organschaftlichen Mehrabführung als auch zu einer organschaftlichen Minderabführung. Beide Abführungsdivergenzen werden zum Ablauf des 31.12.2024 wirksam (§ 14 Abs. 4 S. 7 KStG). Vor der organschaftlichen Mehrabführung beträgt d...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / III. Abführungsdivergenzen bei Umwandlungen auf eine OG

Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen mit einer OG als aufnehmendem Rechtsträger kann es zu Verwerfungen aufgrund von Abführungsdivergenzen kommen. Dies wird im nachfolgenden Beispiel skizziert. Beispiel Die A-GmbH erwirbt 2024 für 110 Mio. EUR sämtliche Anteile an der T-GmbH, die ein handels- und steuerbilanzielles Eigenkapital von 10 Mio. EUR hat. Alleingesellschafterin der A-...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / II. Auflösung der bisherigen Ausgleichsposten

Bestehende Ausgleichsposten sind in dem Wirtschaftsjahr aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet (vgl. § 34 Abs. 6e S. 5–7 KStG), d.h. zum 31.12.2022, wenn OG und OT keine abweichenden Wirtschaftsjahre haben. Zudem sind die Ausgleichsposten zum 31.12.2022 auch dann aufzulösen, wenn die Organschaft schon vor diesem Stichtag beendet wurde.[10] Soweit der passive Ausgleichspos...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 1. Teleologische Reduktion des § 14 Abs. 4 KStG

Nach der BFH-Rechtsprechung ist von einer organschaftlichen Mehr- oder Minderabführung auszugehen, soweit dies erforderlich ist, um eine Einmalbesteuerung organschaftlicher Erträge sicherzustellen.[18] Ausführungen zum o.a. Beispiel Bei der hier vorliegenden Verschmelzungskonstellation werden die Erträge der T-GmbH und der A-GmbH auch ohne § 14 Abs. 4 KStG auf Ebene der Z-Gmb...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / a) Finanzielle Eingliederung aufgrund mittelbarer Beteiligung (Alternative 2)

Beispiel 3 An der C-GmbH ist die A-GmbH zu 20 % und die B-GmbH zu 80 % beteiligt. Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH. Zwischen der C-GmbH und A-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 3: Bei der Alternative 2 beruht die finanzielle Eingliederung auf der über die B-GmbH vermittelten 80%igen mittelbaren Beteiligung. Die organschaftlichen Abführungsdiverg...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 4. Neuregelung (Einlagemodell)

Mit der ab VZ 2022 geltenden – durch das JStG 2022 nochmals modifizierten – Neufassung des § 14 Abs. 4 KStG wurde die bisherige Ausgleichspostenregelung durch eine "einfache Einlagelösung" ersetzt – und zwar dahingehend, dass Minderabführungen als Einlage und Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr zu behandeln sind. Zur Klarstellung: Das Einlagemodell betrifft ausschließlich in ...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Organschaftspause

Ausführungen zum o.a. Beispiel Wird im o.a. Beispielsfall der EAV in 2023 gezielt nicht durchgeführt, ist das Organschaftsverhältnis für diesen VZ steuerlich nicht anzuerkennen mit der Folge, dass § 14 KStG insoweit nicht anwendbar ist und es deswegen auch zu keiner steuerpflichtigen organschaftlichen Mehrabführung kommen kann. Beraterhinweis Dieser Gestaltungsansatz kommt in...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Bisherige Regelung

Bis einschließlich Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 wurden in organschaftlicher Zeit verursachte Abführungsdivergenzen wie folgt behandelt (vgl. § 14 Abs. 4 KStG a.F.): In Höhe der Abführungsdivergenz war auf Ebene des OT bei einer Minderabführung ein aktiver Ausgleichsposten und bei einer Mehrabführung ein passiver Ausgleichsposten zu bilden. Bei der Beteiligung von Minderheit...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 4. Verdeckte Einlage in die OG

Variante zum o.a. Beispiel Das o.a. Fallbeispiel wird dahingehend variiert, dass die A-GmbH die 100%ige Beteiligung an der T-GmbH schon in 2023 für 110 Mio. EUR erwirbt und diesen Anteilskaufpreis in vollem Umfang durch einen Bankkredit finanziert. Die Verschmelzung soll in 2024 umgesetzt werden – und zwar mit steuerlicher Rückwirkung auf den 1.1.2024, 24.00 Uhr. Kurz nach de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung von Abführungsd... / 1. Ausschließlich mittelbare OG (Alternative 1)

Beispiel 2 Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH, die wiederum 100 % an der C-GmbH hält. Zwischen der A-GmbH und der C-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 2: Die steuerlichen Konsequenzen der organschaftlichen Abführungsdivergenzen sind bei dieser Konstellation auf jeder Beteiligungsstufe gesondert zu ziehen, d.h. eine Mehrabführung mindert bei der C-...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 69 Das Recht zur Besteuerung des Veräußerungsgewinnes einer Immobilie wird nach Art. 13 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland dem Staat des Belegenheitsortes zugewiesen. Die durch einer Veräußerung von in Deutschland belegenen Grundstücken entstandenen Gewinne werden gem. §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f, 15 EStG besteuert, wenn – bei Abwesenheit einer Betriebsstätte oder ei...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Vermögenssteuer

Rz. 11 Alle Kantone,[17] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:[18]mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / E. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Österreich

Rz. 67 Das ÖstEStG hält keine allgemeinen unilateralen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereit. Falls kein DBA angewendet werden kann oder trotz eines anwendbaren DBA eine Doppelbesteuerung eintritt, kann das österreichische BMF innerhalb seines Ermessensrahmens gem. § 48 BAO auf Antrag Ausnahmen von der Besteuerung gewähren. Nach § 48 BAO können zu diesem Zwec...mehr

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Das häusliche Arbeitszimmer... / 1 Arbeitszimmer als Betriebsvermögen

Steuernachteil Bei Gewerbetreibenden oder freiberuflich Tätigen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerliche Nachteile haben. Beträgt der anteilige Wert des Arbeitsraums mehr als 20 % des ganzen Grundstücks oder mehr als 20.500 EUR, so ist dieser Teil des Grundstücks notwendiges Betriebsvermögen (§ 8 EStDV). Das bedeutet, dass bei einer Veräußerung des betreffenden Grun...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Milchlieferrechte

Das Milchlieferrecht (die Milchquote, die Anlieferungsreferenzmenge) nach der Milchgarantiemengen-VO (MGV) ist ein abschreibbares eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens; sein Buchwert ist ggf. durch Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens zu ermitteln.[1] Sind Milcherzeugungsflächen, die nach dem 30....mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Zuckerrübenlieferrecht

Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Das gilt unabhängig davon, ob sie an den Betrieb oder an Aktien gebunden sind.[1] Sie geben ihren Inhabern für unbestimmte Dauer den Rechtsanspruch, jährlich bestimmte Mengen von Zuckerrüben zu EU-Garantiepreisen an Zuckerunternehmen zu verkaufen. Die Zuckerunternehmen haben die Lieferre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.5 Sonderfälle

Wird ein bereits bisher verpachteter Betrieb entgeltlich erworben, geht das vom Veräußerer zuvor in Anspruch genommene Verpächterwahlrecht nicht auf den Erwerber über. Der "Betrieb" gehört beim Erwerber zu dessen Privatvermögen; er erzielt aus der fortgeführten Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.[1] Anders hingegen, wenn ein im Ganzen verpacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 6 Kein anderer Arbeitsplatz

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, sind des Weiteren im Rahmen der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe des berücksichti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entwicklung der Einlagen i.S.v. § 15a EStG nach unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils

Leitsatz Bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto geht der Einlagenüberhang des Übertragenden nicht auf den Empfänger über. Die Anwachsung des positiven Kapitalkontos des Übertragenden stellt in steuerlicher Hinsicht keine Einlage des Empfängers dar. Sachverhalt An der A-KG (Klägerin) waren B und C beteiligt. B trat im Wege der Schenku...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 1 So kontieren Sie richtig

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Firmen-Pkw, Entnahme / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgang des Firmen-Pkw aus dem Anlagevermögen und Entnahme ohne Umsatzsteuer

Im Betriebsvermögen von Herrn Huber ist ein Firmen-Pkw mit einem Buchwert von 1 EUR ausgewiesen, den er vor einigen Jahren von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug gekauft hat. Herr Huber beabsichtigt, einen neuen Firmenwagen zu erwerben und den alten Pkw zu verkaufen. Eine Privatperson hat Herrn Huber angeboten, den alten Pkw für 3.000 EUR zu kaufen. Beim Verkauf des alte...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / II. Vorliegen einer Sachausschüttung

Sofern die Satzung dies vorsieht, besteht gem. § 58 Abs. 5 AktG die Möglichkeit, den Aktionären anstelle einer Barausschüttung eine Sachausschüttung[5] zukommen zu lassen. Sachdividende erfordert besondere Satzungsermächtigung: Wie das Erfordernis einer besonderen Satzungsermächtigung der Hauptversammlung zeigt, die für eine Dividendenausschüttung in Geld nicht erforderlich i...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne und Teilwertaufholungen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG

Zeilen 161-174 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 175 In Zeile 175 sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländischen...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / aa) Anteilseigner ist Körperschaft

Soweit der Anteilseigner eine Körperschaft ist, mindert die Einlagerückzahlung zunächst den Buchwert der Beteiligung.[40] Die Finanzverwaltung behandelt den übersteigenden Betrag – entgegen dem eindeutigen Wortlaut – nach § 8b Abs. 2 KStG als steuerfrei.[41] M.E. kann die Rechtsfolge des § 8b Abs. 2 KStG allenfalls analog angewendet werden. Eine planwidrige Regelungslücke läs...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / bb) Anteilseigner ist natürliche Person, Anteile im BV

Ist der Anteilseigner eine natürliche Person und hält er die Beteiligung im BV, führt die Einlagenrückgewähr zu einer Verringerung des Buchwertes der Beteiligung. Übersteigen die zurückgewährten Einlagen die Höhe der AK der Beteiligung, so kommt es grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen Ertrag.[45] Anwendbarkeit des Teileinkünfteverfahrens? Da § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG nich...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.6.2 Minderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 38 Die Bemessungsgrundlage ist um Zuschüsse zu begünstigten Maßnahmen zu mindern, die aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nach § 177 Abs. 4 und 5 BauGB gewährt werden. Rz. 39 Die Zuordnung sonstiger Zuschüsse zu begünstigten und nicht begünstigten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten richtet sich ebenfalls nach dem Förderzweck des Zuschusses[1], wonach ein...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 3/4, 17/18, 40/41, 54/55)

In Zeilen 3, 17, 40 und 54 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Sicherungsübereignung, Verw... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verwertung durch Sicherungsnehmer

Taxiunternehmer Hans Groß hat ein neues Taxi für 40.000 EUR netto erworben. Dazu hat ihm sein Bekannter Wolfgang Müller, Bauunternehmer, einen Kredit in Höhe von 40.000 EUR gewährt. Die Laufzeit des Kredits beträgt 2 Jahre. Das Darlehen ist verzinslich und monatlich zu tilgen. Das neue Taxi wird als Sicherheit gestellt. Da Hans Groß nach 3 Monaten die monatlichen Darlehensra...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung, Verw... / 2.1.2 Sicherungsgeber Hans Groß

Der Restbuchwert des Taxis und die Darlehensverbindlichkeit sind auszubuchen. Der Wert, der den Verkaufserlös des Buchwerts des Taxis übersteigt, ist ein betrieblicher Ertrag. Die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Darlehen wird als Forderung gegenüber Wolfgang Müller erfasst.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz / 10 Bilanzenzusammenhang, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Er besagt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen. Dadurch soll die vollständige Erfassung des Gewinns gewährleistet werden. Selbst wenn die Schlussbilanz des Vorjahrs falsch ist und ni...mehr