Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 19.4.2021 (BT-Drucks. 19/28652)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016 (BT-Drucks. 18/8345 zu Drucksache 18/8045 v. 4.5.2016) – Auszug –

Rz. 70 30. Nach Artikel 7 (§§ 6, 7, 10 AStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Reform der Investmentbesteuerung eine Anpassung der Vorschriften des Außensteuergesetzes erforderlich macht. Begründung: Eine redaktionelle Überarbeitung der §§ 7 und 10 AStG ist erforderlich, weil die Begrifflichkeiten an das neue InvStG angepasst werd...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VI. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 22.12.2003 (BGBl. I 2003, 2840 = BStBl. I 2004, 14)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1518 v. 8.9.2003; BR-Drucks. 560/03 v. 15.8.2003) Rz. 37 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 7 wird wie fo...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 11.3.2016 und v. 7.4.2016 (BR-Drucks. 119/16 und BT-Drucks. 18/8045)

Rz. 67 [Autor/Stand][kein Vorschlag zur Änderung des AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 15/3922)

Rz. 55 [Autor/Stand][keine Gegenäußerung zu Art. 10 des Gesetzesentwurfs]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026)

Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. Nach § 7 Abs. 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: "(8) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und ist diese an einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677)

Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind, es sei denn, Ausschüttungen oder ausschüt...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drucks. 19/28652, 19/29644 –, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 84 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 5 (§ 7 AStG)]]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] IV. Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften 1. Gesetzesleitsatz Steht die Mehrheit der Anteile oder die Mehrheit der Stimmrechte an einer ausländischen Basisgesellschaft einem oder mehreren unbeschränkt Steuerpflichtigen zu, so haben sie die dort aufgefangenen Einkünfte mit dem Teil zu versteuern, der ihrer Beteiligung an der Basisgesellschaft e...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 20.12.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 63 [Autor/Stand] Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes) 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 bis 3 werden jeweils die Wörter "vom Hundert" durch das Wort "Prozent" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe "120 000 Deutsche Mark" durch die Angabe "80 000 EUR" ersetzt. Begründung – (Auszug) Zu Artikel 24 (AStG) Zu Nummer 2 (§ 7) Z...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.6.2016 – Auszug –

Rz. 72 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6, 18/8739 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1518 v. 8.9.2003; BR-Drucks. 560/03 v. 15.8.2003)

Rz. 37 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausl...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG -

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geä...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.10.2003 (BR-Drucks. 735/03)

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 17.10.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 15/1684 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz mit folgende...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Sitzung vom 19.12.2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 15/2243 – zu dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz angenommen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Mindestwert des Grund und Bodens (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Stand] Parameter zur Ermittlung des Mindestwertes sind die Nutzung, der Nutzungsteil und die Nutzungsart. Hieraus wird der Pachtpreis je Hektar ermittelt. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist darüber hinaus die nach der europäischen Maßeinheit ermittelte Betriebsgröße (EGE) mit zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Pachtpreis ergibt sich jeweils aus de...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 14.10.2003 (BT-Drucks. 15/1684)

Rz. 40 [Autor/Stand] Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.6.2016 (BR-Drucks. 320/16)

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9.6.2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Drucksachen 18/8045, 18/8345 – in beigefügter Fassun...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BR-Drucks. 735/03; BT-Drucks. 15/2243)

Rz. 42 [Autor/Stand][Der Bundesrat hat am 7.11.2003 die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007 (BR-Drucks. 747/07)

Rz. 65 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8.11.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksachen 16/6981, 16/7036 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) – Drucksachen 16/6290, 16/6739 – in beigefügter Fassung angenommen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 16.12.2003 (BT-Drucks. 15/2243; BR-Drucks. 940/03)

Rz. 43 [Autor/Stand][Der Vermittlungsausschuss hat am 16.12.2003 eine Beschlussempfehlung abgegeben.]mehr

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§ 84 Weitere Bereiche: Betriebliche Mitbestimmung und Weiterbildung

Rz. 1 Neben der Hinterfragung bisheriger Grundbegriffe des Arbeitsrechts (Arbeitnehmerbegriff, Betriebsbegriff), der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem Beschäftigtendatenschutz wirkt der digitale Wandel sich auch massiv auf die betriebliche Zusammenarbeit und die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens aus. Anpassungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 21.5.2021 (BR-Drucks. 468/21)

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 21.5.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 19/29848 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) – Drucksachen 19/28652, 19/29644 – in beigefü...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 23.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 61 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23.3.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 16/4779 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen – Drucksachen 16/4026, 16/4036 – in beigefügter Fassung angenomme...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand des Arbeitnehmers bestimmt sich nach seinem Wohnsitz, § 13 ZPO. Für die Ermittlung des Wohnsitzes sind die § 7 – § 11 BGB anzuwenden. Wohnsitz ist gem. § 7 BGB der Ort als kleinste politische Einheit, in dem die Wohnung liegt. Hat ein Beklagter mehrere Wohnsitze, kommen genauso viele Gerichtsstände in Betracht. Der Kläger hat dann gem. § 35 ZPO e...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03)

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Leistungsansprüche

Rz. 168 Die Arbeitsagenturen gewähren Arbeitnehmern vor allem folgende Leistungen (§§ 19 SGB I, 3 SGB III):mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 7.11.2003 (BR-Drucks. 803/03)

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 7.11.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/1896, 15/1944 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) - Drucksa...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Arbeitsvertragsrecht und die Kontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB

Rz. 707 Die Kritik nahm zu, dass das Arbeitsrecht, dabei insb. das Arbeitsvertragsrecht, aus dem Anwendungsbereich des alten AGBG ausgenommen wurde (Preis, Grundfragen der Vertragsgestaltungen im Arbeitsrecht, 1993, 241 ff.; MünchArbR/Richardi, § 14 Rn 70). Deshalb sei zu prüfen, so der Bundesrat, ob eine Herausnahme des Arbeitsrechtes aus dem Anwendungsbereich des AGBG noch...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 28.10.2004 (BR-Drucks. 838/04)

Rz. 57 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28.10.2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/4050 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) – ...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Steuervorteile durch den Einsatz steuergünstig errichteter Gesellschaften, die Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Patenterträge und ähnliches auffangen und damit vor der deutschen Besteuerung abschirmen, werden beseitigt. Die in solchen Auslandsbasen thesaurierten Einkünfte werden künftig bei den Inländern zur deutschen Besteuerung herangezogen, die sich s...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 19.12.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17.10.2003 und am 19.12.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluß des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 9.11.2001 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 14/7343 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – Drucks. 14/6882 - in der nachst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH vom 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss vom 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. Verwaltu...mehr

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§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftsgläubigern

Rn. 28a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zur Ablehnung der Berücksichtigung von Bürgschaften für eine erweiterte Verlustverrechnung ist im Regierungsentwurf Folgendes ausgeführt (BT-Drucks 8/3648, 17): Zitat "Die Anerkennung der Bürgschaft als Grundlage für eine erweiterte Verlustverrechnung würde es nach Auffassung der Bundesregierung den Verlustzuweisungsgesellschaften ermöglichen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Beschäftigungsverbote

Rz. 1286 Neben den Beschäftigungsverboten innerhalb der Schutzfristen von sechs Wochen vor gemäß § 3 Abs. 1 MuSchG und acht bis 12 Wochen nach der Entbindung gem. § 3 Abs. 2 MuSchG verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei einem Kind mit Behinderung. Rz. 1287 Bei jeder Entbindung vor dem errechneten ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Definition des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheit

Rz. 207 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten, die sie infolge einer kraft Gesetzes, kraft Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung gem. §§ 2, 3, 6 SGB VII versicherten Tätigkeit erleiden. Ein Arbeitsunfall i.S.d. § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII liegt vor, wenn es sich bei dem schädigenden Ereignis um einen Unfall handelt, ein innerer Zusam...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Regelung über die Kosten des Verfahrens wurde erstmalig durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[2] in die RAO eingefügt. Die Erstattung der Verfahrenskosten war dort in § 444 RAO geregelt. Die gesetzliche Kostenregelung steht in engem Zusammenhang mit der durch Art. 2 Nr. 21 EGOWiG neu in die StPO eingefügten Vorschrift des § 464a StPO. Nach § 464a Abs...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.2 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG

Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG): Für die Zuständigkeit der A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit

Rz. 1560 Zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 9a TzBfG eingeführt, die erstmals einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahre vorsieht (Brückenteilzeit). Anders als bei § 8 TzBfG wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Zeit wieder automatisch zu seiner ursprüngli...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / D. Internationale Verträge

Rz. 7 Das ILO-Abkommen Nr. 87 enthält keine ausdrückliche Streikgarantie. Es wird aber vom Sachverständigenausschuss so interpretiert, dass das Streikrecht mit weitgehenden Garantien ausgestattet werden soll: Dies gilt für den Proteststreik gegen staatliche Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik und für ein Streikrecht der Beamten. Rz. 8 Die europäische Sozialcharta (ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 156 Im Einzelnen fallen unter Nr. 1 der Anlage 2 des UStG:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745mehr