Fachbeiträge & Kommentare zu Checkliste

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsberichtigung: So g... / 7 Checkliste: Vorsteuer aus Rechnungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2021 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materialien finden Sie in Ihrem Internetangebot unter www.steuerberate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 2021 (GmbHStB 2021, Heft 12, S. 393)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2021 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte GmbH und GmbH & Co. KG-spezifische steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Entscheidungen und Verwaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater Check 2021 (ErbStB 2021, Heft 12, S. 376)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung Redaktion Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2021 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe dienen. Wie im Vorjahr enthält die Checklist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2021 kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe dienen. Wie im Vorjahr enthält die Checkliste eine Kurzübersicht aller Aufsätze des Jahres 2021 im ErbStB. Die anhaltenden Beeinträchtigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2021, Reform: die Nachweisobliegenheit des Schuldners für Erhöhungsbeträge auf dem P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) ändert nichts an dem Grundprinzip, dass der Schuldner nach § 899 ZPO einen gesetzlichen Grundpfändungsfreibetrag auf seinem P-Konto erhält und eine Erhöhung der Pfändungsfreibeträge in den in § 902 ZPO (bisher § 850k Abs. 2 ZPO) genannten Fällen einen Nachweis in Form einer Bescheinigung für das Kreditins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Zugewinnausglei... / B. Vorfrage: Der Begriff "Nebengüterrecht"

Das Präfix "Neben" drückt eine Unterordnung oder Gleichstellung aus.[10] Es wäre daher verfehlt, das "Neben"güterrecht als etwas anzusehen, das in einer Weise "neben" dem (eigentlichen) Güterrecht steht, die ihm einen anderen, vielleicht sogar konträren materiellen Gehalt zuspricht als dem "Güterrecht" selbst.[11] Richtig wäre daher die Bezeichnung "nebengesetzliches Güterre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerordentliche Wirtschaft... / 9.2 Mandatsspezifische Zeiten und Tätigkeiten

Identifizierung des Antragstellers (Einholung aktueller HR-Auszug, Ausweis, Bevollmächtigung, Gesellschaftsvertrag, Prüfung Bankverbindung beim Finanzamt usw.) Vorbereitung und Einholung Auftrag Unterlagenanforderung, Bearbeitung der Checkliste der BStBK für Steuerberater zu Unterlagen, Erklärungen & Belehrungen des Antragstellers Prüfung der Antragsberechtigung und Antragsvora...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kanzleimanagement: Zu teuer? Wenn Mandanten nach Preisnachlässen fragen

Steuerberater werden durch Mandanten immer häufiger mit Fragen nach der Höhe und der Angemessenheit ihres Honorars konfrontiert. Viele Mandanten stellen Honorarvergleiche an und hinterfragen die Honorarhöhe kritischer als in der Vergangenheit. Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie die Honorarakzeptanz Ihrer Mandanten oft deutlich erhöhen. Die Beurteilung der Honorarhöhe ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021 (estb 2021, Heft 11, S. 473)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2021 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Der richtige Zeitpunkt der Übergabe

Rz. 57 Soweit der Gläubiger das Forderungsinkasso einem externen Dienstleister übertragen möchte, gibt es für ihn auch in zeitlicher Hinsicht mehrere Optionen. Dabei gilt grundsätzlich, dass eine Abgabe vor der verzugsbegründenden Mahnung die Erstattungsfähigkeit der dann nicht mehr kausal auf dem Verzug beruhenden Rechtsverfolgungskosten entfallen lässt. Der früheste Zeitpu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Der generelle Abgeltungsbereich

Rz. 316 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbem. 2.3. Abs. 3 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags im Austausch mit dem Gegner. Es handelt sich um die generelle Gebühr für die außergerichtliche Vertretung. Diese Tätigkeit kann einen sehr unterschiedlichen Aufwand erfordern, was den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (4) Der umfangreiche Fall

Rz. 324 Nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG darf bei einer Inkassodienstleistung über eine unbestrittene Forderung eine höhere als eine 0,9-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig ist. Eine besondere Schwierigkeit steht nicht wirklich im Raum, hat im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle gespielt und wird aktuell nicht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / e) Der Zugang der Mahnung

Rz. 35 Der Gläubiger ist für den Zugang der Mahnung darlegungs- und beweispflichtig, wenn der Schuldner diesen bestreitet. Kann der Gläubiger diesen Nachweis dann nicht führen, kann dies für ihn fatale Folgen haben. Rz. 36 Beispiel So hat der BGH[69] in einem Fall den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verweigert, in dem eine Mahnung nicht entbehrlich war und der nach Rechnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalcontrolling-Prozess... / 2 Anwendung eines Prozessmodells im Personalcontrolling

Im Gegensatz zu anderen Prozessen im Unternehmen gibt es im Personalcontrolling besonders großen Nachholbedarf sowohl im Hinblick auf den Ausbaugrad und die Leistungsfähigkeit als auch auf die Prozessorientierung und Prozessstandardisierung. Personalcontrolling beschäftigt sich mit der Anwendung des Controlling-Gedankens auf die Planung, Steuerung und Kontrolle von Humanresso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / II. Anwendungsvorrang

Rz. 2 Das Europarecht gewinnt für die deutsche Unternehmensbesteuerung in zunehmendem Maße an Bedeutung. Neben dem sekundären Unionsrecht, zu dem insbesondere die von der EU erlassenen Richtlinien zählen, gerät im Bereich des primären Unionsrechts die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung und Anwendung des Steuerrechts unter Beachtung der EU-Grundfreiheiten mehr und mehr in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sitzverlegung / 1. Sukzessive Anwendung der beteiligten Rechtsordnungen

Rz. 88 Die aktuell bestehenden Möglichkeiten, den Satzungssitz einer GmbH grenzüberschreitend zu verlegen, existieren nur auf Grundlage der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit und der EuGH-Rechtsprechung hierzu (vgl. Rdn 53 ff.).[241] Daraus folgt, dass ein grenzüberschreitender Formwechsel ermöglicht werden muss, wenn ein innerstaatlicher Formwechsel möglich wäre. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2000):

Müller-Katzenburg/Hofmann, Abschreibungsmöglichkeiten bei Kunstgegenständen, BB 2000, 2563; Stuhrmann, AfA nach Einlage von privaten WG, FR 2000, 511; Glade, Teilwerte und außergewöhnliche Abschreibungen beim UV in der StB und Auswirkungen auf die HB, DB 2000, 844; Hommel, Neue Abschreibungsfristen in der StB, BB 2001, 247; Beiser, HK bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kanzleimanagement: Abrechenbare Stunden erhöhen – Die besten Tipps für produktives Arbeiten

Wer als Steuerberater viel arbeitet oder häufig Überstunden macht, ist nicht unbedingt produktiver als seine Berufskollegen, wenn durch schlechte Arbeitsorganisation oder häufige Ablenkungen immer wieder wertvolle Arbeitszeit für die Mandatsbearbeitung verloren geht. Mit der richtigen Vorgehensweise und einigen einfachen Techniken kann die persönliche Produktivität gesteiger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Beratungshinweise und Muster

Schrifttum: App, Checkliste zur Erstattung einer Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung, DB 1996, 1009; Hofmann, Mandantenberatung bei der steuerlichen Selbstanzeige, DStR 1998, 399; Höpfner, Außer Spesen nichts gewesen? – Zur Absetzbarkeit der Kosten eines Steuerstrafverfahrens, PStR 2015, 127; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Markus Greinert, München Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Theresa Siebing, Maître en droit, München Schrifttum: Adrian/Tigges, Die geplante Lizenzschranke nach § 4j EStG-E – Anmerkung zum Regierungsentwurf vom 25.1.2017, StuB 2017, 228; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Steueramnestie nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Schrifttum: Bergmann/Eickmann, Die Ausschlussgründe der strafbefreienden Erklärung und Selbstanzeige im Vergleich, 2004; Götzenberger, Steueramnestie und neue Zinsbesteuerung, 2004; Gotzens/Kindshofer, Die Steueramnestie, 2004; Joecks/Randt, Steueramnestie 2004/2005, Erläuterungen, Checklisten, Materialien, 2004; Kaligin, Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG, Praktikerko...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umsetzung der Betriebssiche... / 2.4.4 Sonderfälle von Prüfungen

Die Betriebssicherheitsverordnung spricht die Prüfung nach Instandsetzungsarbeiten als Sonderfall an. Es gibt aber weitere, in der Betriebssicherheitsverordnung nicht detailliert geregelte Sonderfälle, die Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung näher betrachten und regeln sollten. So führen z. B. alle Sonderbetriebsarten an Maschinen (z. B. Einrichtbetrieb, Rüsten, Instandh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umsetzung der Betriebssiche... / 2.5 Dokumentation der Prüfungen

Die Dokumentation der Prüfungen soll Informationen enthalten, wer, was, warum, wie und wann geprüft hat. Form und Inhalt der Dokumentation müssen vom Arbeitgeber in Abhängigkeit vom geprüften Arbeitsmittel festgelegt werden. Folgende Angaben werden für eine vollständige Dokumentation benötigt: Datum der Prüfung, Art der Prüfung, Prüfgrundlage (z. B. Herstellerangaben, Checkliste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahmen 2021 – Leitfaden

Allgemein Rz. 54 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage) i. Z. m. einem in der EU oder d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 284 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 285 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 4 Angaben zu weiteren unterstützten Personen (Seiten 3 und 4)

Rz. Auf den Seiten 3 und 4 werden für weitere im Haushalt lebende Personen dieselben Angaben wie für die erste Person verlangt. Rz. 135 Checkliste Anlage Unterhaltmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 7 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Rz. 322 Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 249 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 540). →Altersvorsorgeaufwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 47 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 974 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonstiges 2021 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 66 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 21 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 5 Schulgeld, Behinderung, Betreuungskosten (Seite 3)

Rz. 118 [Schulgeld → Zeilen 65–67] Schulgeld ist abzugsfähig, wenn es sich um eine (Privat-)Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft in Deutschland, im EU- bzw. EWR-Ausland (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder eine deutsche Schule im Ausland handelt. Begünstigt sind nur Schulen, deren Schulabschluss in Deutschland anerkannt ist, sowie Einrichtungen, die auf einen aner...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 325 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1009 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–38] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind auf Seite 2 in die Zeilen 31–38 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfäh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Checkliste zur Gestaltung

Rz. 133 Für die Erstellung eines Behindertentestamentes bedarf es zunächst einer Analyse der Gesamtsituation unter Berücksichtigung der Lebenssituation des Erblassers, seiner sonstigen Pflichtteilsberechtigten und des bedürftigen Bedachten unter Berücksichtigung dessen, was mutmaßlich im "Nachlasstopf" vorhanden sein wird, um zu prüfen, ob eine der gängigen Lösungen überhaup...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr