Fachbeiträge & Kommentare zu Compliance

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Struktur und Grundannahmen ... / 3 Aufbau des IFRS-Regelwerks

Das Regelwerk des IASB hat in vereinfachter Betrachtung einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1: die Einzelstandards (IFRS/IAS); Stufe 2: Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee zu den IAS/IFRS (IFRIC, früher: SIC); Stufe 3: ein Conceptual Framework bzw. Rahmenkonzept (CF), in dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen

Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald dieses in Kraft tritt, wird der Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B4-7 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / Zusammenfassung

Das PStTG sieht umfangreiche Sorgfaltspflichten vor.[1] Im Grundsatz müssen die von den Anbietern bereitgestellten Daten einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.[2] Dies erfordert auf Ebene des Plattformbetreibers zusätzliche interne Compliance-Prozesse, sofern nicht von der Möglichkeit einer Auslagerung der Sorgfaltspflichterfüllung gem. § 21 PStTG Gebrauch gemacht wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagen IT-Sicherheit: Die unterschätzte Gefahr – Strategien zur Stärkung Ihrer IT-Sicherheit gegen Cyberangriffe

Überblick Erfahren Sie mehr über unbekannte Schwachstellen Ihrer IT-Sicherheit und lernen Sie wirksame Strategien kennen, um Ihre Daten vor Cyber-Angriffen zu schützen! Jedes Haus hat eine Haustür, abschließbare Fenster, manchmal sogar einen Zaun und eine Alarmanlage, um unerwünschte Eindringlinge und Einbrecher fernzuhalten. Bei der IT vieler Unternehmen sucht man solche Si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 3 Bedeutung für die Praxis

Rz. 5 Die Umsetzung der DAC-7-Richtlinie durch das PStTG bewirkt einen erheblichen Mehraufwand für betroffene Plattformen. Darunter fallen digitale Plattformen fast jeder Größe, die insbesondere im umsatzsteuerlichen Kontext bereits mit vielfältigen Administrativpflichten belastet sind.[1] Die Umsetzung der einzelnen Pflichten bedingt dabei im Einzelfall tiefgreifende Umstel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.2 IDW PS 980 n. F. (09.2022) zur Prüfung von Compliance Management

Der HFA des IDW hat den umfassend überarbeiteten IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980 n. F. (09.2022)) zur Ausgestaltung und Prüfung von Compliance Management Systemen verabschiedet. Mit der Überarbeitung werden die Fortentwicklungen bei der Einrichtung (z. B. durch neue CMS-Rahmenkonzepte) sowie der Prüfung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.4 Fachlicher Hinweis des IDW BFA: Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Geldwäscheprüfung nach § 29 Abs. 2 KWG und die Beurteilung der MaRisk-Compliance-Funktion (Finanzsanktionen)

Der IDW Bankenfachausschuss (BFA) hat einen neuen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Geldwäscheprüfung nach § 29 Abs. 2 KWG und die Beurteilung der MaRisk-Compliance-Funktion (Finanzsanktionen) verabschiedet. Der Hinweis ordnet zunächst klarstellend allgemein die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die aufsichtsrechtliche Geldwä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.7 Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD-Compliance) (IDW PH 9.860.4) (08.2023)

Im Rahmen des DAC7-Umsetzungsgesetzes wurde § 147 Abs. 6 AO , welcher die Möglichkeiten des Datenzugriffs der Finanzverwaltung definiert, neu gefasst. Ferner wurde § 147b AO ergänzt, wonach das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrats eine einheitliche digitale Schnittstelle und Datensatzbeschreibung für den standardisierten Expo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.6 IDW Praxishinweis: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor gemäß IDW PS 980 n. F. (09.2022) (IDW Praxishinweis 1/2022)

Mit dem IDW Praxishinweis gibt das IDW Hinweise zur Ausgestaltung und freiwilligen Prüfung von Compliance Management Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche-CMS) im Nicht-Finanzsektor. Er basiert auf dem IDW PS 980 n. F. (09.2022) und konkretisiert, wie diese Grundsätze auf ein Geldwäsche-CMS im Nicht-Finanzsektor angewendet werden könn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 3 Betriebsvereinbarungen in der Systematik des Datenschutzrechts

Die vorstehenden Beispiele haben deutlich gemacht, dass bei vielen Bausteinen eines Datenschutz-Compliance-Systems eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hilfreich sein kann, um die Anforderungen des Datenschutzrechts umzusetzen. Bereits in der Vergangenheit waren Betriebsvereinbarungen dabei ein effektives Mittel, um die Zwecke sowie die Art und Weise von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 2 Beispiele für Abstimmungsbedarf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Die Betriebsparteien sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie die Verteilung der Verantwortung für den Datenschutz sowie entsprechende Prozesse gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung regeln.[1] Diese ist das geeignete Instrument, um das Spannungsfeld von datenschutzrechtlicher Compliance, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist (s. o. Abschn. 1) und Unabhängigkeit des Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 1 Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Laut § 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) unterliegen den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 1.1.2023 ungeachtet der Rechtsform alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben[1] und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch relevante Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 3.1 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten im eigenen Geschäftsbereich

Bei der Betrachtung des eigenen Geschäftsbereichs ist zwischen dem eigenen Geschäftsbereich im Inland und dem eigenen Geschäftsbereich im Ausland zu differenzieren. Im eigenen Geschäftsbereich im Inland gelten die strengsten Regeln, sodass die Abhilfemaßnahmen stets zu einer klaren Beendigung der Verletzung führen müssen. Im eigenen Geschäftsbereich im Ausland ist die Formul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierungslexikon / E-Discovery

Als Electronic Discovery oder kurz E-Discovery werden Vorgehensweisen bezeichnet, bei denen Daten lokalisiert, gesichert und durchsucht werden. Einsatzgebiete Die Technologie wird eingesetzt, um E-Mails, Office-Dokumente, Kalendereinträge, Sprachnachrichten etc. nach bestimmten Informationen zu durchsuchen. Mögliche Einsatzgebiete: Beweisführung bei Gericht, Computer-Forensik,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte abzubr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen: ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 30 Die Angabepflicht umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Anschuldigungen oder Vorfälle[1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen[2] des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [3] neu hinzugefügt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Geschäftsgebaren

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Die Berichterstattung nach ESRS G1.7 hat auch Angaben über die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet, zu umfassen. Ziel dieser Offenlegungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen hier die Angaben zu SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 14 Nach ESRS G1.6 sind die Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik zu beschreiben. Unternehmen haben ferner alle relevanten Kriterien offenzulegen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse verwendet werden, einschl. des Standorts, der Tätigkeit, des Sektors und Struktur der Transaktion. ESRS G1.6 k...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2 ESRS S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Rz. 23 Das Ziel der Berichterstattung über die Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Strategien zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette abdecken. Dies beinhaltet Strategien, die die Ermittlung, d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 ESRS S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 48 Da die bis einschl. 2023 geltende nichtfinanzielle Berichterstattung im Grunde auch bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" erforderte und dies in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen wurde, ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Strategie bzw. Unternehmenspolitik hinsichtl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.1 ESRS G1-4 – Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung

Rz. 44 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fälle von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepflic...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.4 ESRS S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Rz. 34 Die Angabepflicht ESRS S2-3 verlangt Beschreibungen für Verfahren im Unternehmen: Verfahren, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken; Kanäle, die den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen, um Bedenken zu...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 22 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstell...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.6.3 Spezifische Kanäle und Einbindung Dritter

Rz. 84 Ebenso wie beim LkSG können statt oder in Ergänzung von internen auch externe Beschwerdesysteme eingesetzt werden. Dazu können nach ESRS S4.AR21 solche gehören, die von der Regierung, Nichtregierungsorganisationen, Industrieverbänden und anderen kooperativen Initiativen betrieben werden. Hinweis Zu den Kanälen, über die Bedenken oder Bedürfnisse geäußert werden können,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.2 ESRS G1-5 – politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 51 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterdatenschutz bei ... / 4.3.6 Spezifischere Sicherheitsmaßnahmen

Die Neuen Standardvertragsklauseln sind klarer und präskriptiver (vorschreibender statt nur feststellend) im Hinblick auf die praktischen Sicherheitsmaßnahmen, die zu Compliance-Zwecken getroffen und in Annex II aufgeführt werden müssen. Praktische Auswirkungen Dies ist zwar eine positive Änderung für Organisationen, die sich mehr Klarheit in Bezug auf die zu treffenden Maßnah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, die über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Dazu ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Praxis-Beispiel Die Erklärung zur Unternehmensführung der Oldenburgischen Landesbank AG enthält 2016 folgende Angaben zu den Unternehmensführ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusammenarbeit von Arbeitss... / 4 Zusammenfassung und Ausblick

Der Bereich Arbeitssicherheit ist in Unternehmen ganz unterschiedlich angesiedelt. Mal als eigenständige Organisationseinheit in direkter Berichtlinie zur Geschäftsleitung, mal an operative Einheiten angegliedert, mal zusammenhängend mit Compliance, Datenschutz oder auch zusammen in einer Organisationseinheit mit HR. Die Vorteile einer engen Beziehung von HR und Arbeitssiche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Gestaltungen zur Vermeidung oder Begrenzung der Offenlegung

Rz. 187 Viele Unt befürchten durch die Offenlegung ihres Jahresabschlusses gravierende Nachteile.[1] Im Einzelnen werden insb. die Einblicke von Geschäftspartnern genannt, die zu Problemen bei künftigen Vertragsverhandlungen führen können (etwa wenn die Ertragslage des Unt sehr gut ist und die Vermutung nahe liegt, dass aus der bisherigen Geschäftsbeziehung eine hohe oder zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.1 Ständige Ausschüsse der KBV-Vertreterversammlung

Rz. 17 Nach Ziff. 13 der Satzung der KBV richtet die Vertreterversammlung für jede Amtsperiode folgende 5 ständigen Ausschüsse ein: Finanzausschuss, Ausschuss für Zuordnung der Beschlussfassung, Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, Ausschuss für Satzungsangelegenheiten, Ausschuss für Compliance. Die ständigen Ausschüsse haben die Aufgabe, die Beschlussfassungen der Vertreterver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Strafrechtliche Anzeigepflicht

Strafrechtliche Anzeigepflichten bestehen nur nach § 138 StGB bei der Nichtanzeige geplanter Straftaten. Diese gesetzliche Pflicht zur Anzeigeerstattung durch den Arbeitnehmer schließt automatisch das Vorliegen eines Arbeitsvertragsverstoßes bzw. eines Kündigungsgrundes aus. Sonstige Anzeigen gegen den Arbeitgeber sind ebenfalls kein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß[1], we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Beker, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Steuerstrafrecht, DB 1985, 1868; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4.3.2004 straffrei?, wistra 2004, 368; Berndt, Strafrechtliche Garantenpflicht eines Compliance-Officers – Anm. zu BGH, Urteil vom 17.7.2009 – 5 StR 394/08, StV 2009, 689; Blank, Zum objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO beim Kleinunte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXI. Kryptowährungen

Schrifttum: Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung wegen Zwangs zur Selbstbelastung

Schrifttum: Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Böse, Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung und der Nemo-tenetur-Grundsatz, wistra 2003, 47; v. Briel, Steuerrechtliche Erklärungspflichten und das nemo-tenetur-Prinzip, StraFo 1998, 336; Eidam, Die strafprozessuale Selbstbelastu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fiktive Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3a EStG)

Rz. 74 [Autor/Stand] Voraussetzungen. Zu einer bspw. durch einen Wegzug des Einzelunternehmers oder Mitunternehmers ausgelösten Entstrickungsbesteuerung nach § 16 Abs. 3a EStG (sog. fiktive[2] Betriebsaufgabe) kann es kommen, wenn hierdurch das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung sämtlicher Wirtschaftsgüter des "Betriebs oder Teilbetriebs" ausgeschlossen od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVIII. Verrechnungspreise

Schrifttum: Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 334 [Autor/Stand] Ein wichtiger Anwendungsfall des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist die unterlassene Anzeige und Richtigstellung nach § 153 Abs. 1 AO. Nr. 1 betrifft die Richtigstellung unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen; Nr. 2 die Anzeige und Berichtigung, wenn eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder -stemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verpflichtete Personen

Rz. 344 [Autor/Stand] Adressaten der Verpflichtung nach § 153 Abs. 1 AO sind der Stpfl. (§ 33 AO), sein Gesamtrechtsnachfolger[2] (§ 153 Abs. 1 Satz 2 AO) und die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. oder seinen Gesamtrechtsnachfolger handelnden Personen (s. Rz. 292 ff.). Berichtigungspflichtig nach § 153 Abs. 1 AO ist auch der Testamentsvollstrecker sowie der Insolvenzverwalter...mehr