Fachbeiträge & Kommentare zu Crowdworking

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 2.1 Anzuwendendes Arbeitsrecht

Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit bei der Auftragsvergabe Knowh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 1 Sozialversicherungsrechtlicher Status

Grundgedanke des Crowdworking ist, dass gewisse Tätigkeiten in einem Unternehmen an Dienstleister außerhalb des Unternehmens übertragen werden. Der Unternehmer wird hierdurch zum Auftraggeber, der die Arbeiten an einen Auftragnehmer weitergibt. Der Auftragnehmer soll hierbei als Selbstständiger bzw. als selbstständiges Unternehmen tätig werden. Ein Beschäftigungsverhältnis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 1.1 Arbeitnehmerstatus, § 7 SGB IV

Die wesentliche Frage bei einem Crowdworker ist, ob er als Selbstständiger zu klassifizieren ist. Hier werden grundsätzlich die Kriterien des § 7 Abs. 1 SGB IV herangezogen, die besagen, dass eine abhängige, also nichtselbstständige Beschäftigung vorliegt, wenn eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers vorliegt. Das Konze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 1 Abgrenzung: Arbeitnehmer oder Selbständiger

1.1 Arbeitnehmerstatus, § 7 SGB IV Die wesentliche Frage bei einem Crowdworker ist, ob er als Selbstständiger zu klassifizieren ist. Hier werden grundsätzlich die Kriterien des § 7 Abs. 1 SGB IV herangezogen, die besagen, dass eine abhängige, also nichtselbstständige Beschäftigung vorliegt, wenn eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des...mehr

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Crowdworking / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Beschäftigung von Selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Personen hat der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte. Eine Beteiligung des Betriebsrats kann erforderlich werden, wenn die Fremdvergabe von Aufgaben – in diesem Fall auch an Crowdworkern – zu einer erheblichen Änderung der Betriebsorganisation führt. Diese könnte eine Betriebsänderung zur Folge haben, be...mehr

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Crowdworking / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtlicher Status Grundgedanke des Crowdworking ist, dass gewisse Tätigkeiten in einem Unternehmen an Dienstleister außerhalb des Unternehmens übertragen werden. Der Unternehmer wird hierdurch zum Auftraggeber, der die Arbeiten an einen Auftragnehmer weitergibt. Der Auftragnehmer soll hierbei als Selbstständiger bzw. als selbstständiges Unternehmen tätig...mehr

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Crowdworking / Arbeitsrecht

1 Abgrenzung: Arbeitnehmer oder Selbständiger 1.1 Arbeitnehmerstatus, § 7 SGB IV Die wesentliche Frage bei einem Crowdworker ist, ob er als Selbstständiger zu klassifizieren ist. Hier werden grundsätzlich die Kriterien des § 7 Abs. 1 SGB IV herangezogen, die besagen, dass eine abhängige, also nichtselbstständige Beschäftigung vorliegt, wenn eine Tätigkeit nach Weisungen und eine...mehr

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Crowdworking / 1.3 EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern

Damit zukünftig auch innerhalb der EU eine rechtssichere Einordnung von Plattformarbeit und damit auch Crowdworking für die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, hatte die EU-Kommission bereits 2021 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie[1] vorgelegt, dessen Ziel es war, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für diejenigen zu gewährleisten, die ihr Einkommen aus der Arbeit f...mehr

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Crowdworking / 1.1 Arbeitnehmer

Für die Sozialversicherung regelt § 7 SGB IV, dass eine Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit insbesondere in einem Arbeitsverhältnis ist. Durch die Formulierung "insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" wird klargestellt, dass das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis vom sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis abweichen kann. Die Begriffe Arbeitsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 2 Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient dazu verbindlich festzustellen, ob Personen abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige sind. Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (nachfolgend Clearingstelle genannt) zuständig. Das Verfahren kann aber auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 2.2 Prognoseentscheidung

Mit einer Prognoseentscheidung der Clearingstelle können Auftraggeber und Auftragnehmer bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Feststellung des zu erwartenden Erwerbsstatus erlangen. Hierdurch soll den Vertragspartnern frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit gegeben werden. Dazu müssen bei Beginn des Verwaltungsverfahrens bereits ein schriftlicher Vertrag über das Auftrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 1.2 Entscheidung des BAG v. 1.12.2020

Zu der Frage, ob ein Crowdworker selbstständig tätig ist oder doch als Arbeitnehmer einzustufen ist, gibt es bisher nur vereinzelt höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das BAG hat entschieden, das bei Crowdworkern nicht eine automatische Einstufung als Selbstständige vorliegt.[1] Unter bestimmten Bedingungen sind Crowdworker – unabhängig von der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 1.2 Selbstständige

Das Sozialversicherungsrecht enthält keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Selbstständigkeit". Insofern kann hier nur auf § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB verwiesen werden. Der Paragraf gilt als allgemeine gesetzgeberische Wertung, die für die Arbeitnehmer und Selbstständige: Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit zu beachten ist. Nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 2.1 Optionales Verfahren

Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer kann bei der Clearingstelle eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Es sei denn, die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung von Versicherungspflicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 3 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer unterliegen i. d. R. nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Auch wenn der versicherungsrechtliche Status des Crowdworkers als selbstständige Tätigkeit festgestellt wurde, kann im Einzelfall dennoch Rentenversicherungspflicht bei Ausüb...mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 1.3.2 New Work: Trend hin zu kürzeren und freien Arbeitsverhältnissen

Durch die immer häufiger praktizierten New Work-Ansätze mit agilen Arbeitsmethoden, Freelancing, Crowdworking oder dem zunehmenden Wunsch nach ortsungebundener Arbeit müssen sich Unternehmen und Mitarbeiter öfter auf sich verändernde Arbeitsverhältnisse einstellen. Teams formieren sich für bestimmte Aufgaben und Projekte und lösen sich danach wieder auf. Für diese Projekte e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 10 Andere Formen: Ein kurzer Ausblick

Nicht zuletzt ist gut abzuwägen, ob die Lösung in einer oder zwei Personen für eine Stelle liegt oder ob andere Formen zur Bewältigung von Tätigkeiten und Projekten geeignet sein könnten: Crowdsourcing, d. h. Arbeit wird digital für eine Crowd ausgeschrieben (z. B. über clickworker). Wobei Crowdsourcing bislang in Deutschland noch wenig genutzt wird. Dienstverträge mit Freelan...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 2. Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 7 Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses stellt es damit nach wie vor dar, wenn der die Dienstleistung Erbringende engen Weisungen hinsichtlich Inhalt, konkreter Durchführung, Zeit und Ort unterliegt (§ 611a Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB). Während es für einen Selbstständigen prägend ist, dass er im Grundsatz (selbstverständlich ebenfalls unter Be...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / Zusammenfassung

Überblick Die Heimarbeit ist ökonomisch angesiedelt zwischen der Selbstständigkeit eines Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflers und der weisungsgebundenen Abhängigkeit eines Arbeitnehmers. Für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Gleichgestellte ist charakteristisch, dass sie als Selbstständige tätig sind und nicht im Betrieb des Auftraggebers tätig werden, ihre Leistung nic...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / B. Erscheinungsformen der Plattformarbeit

Rz. 2 Bei der Vermittlung von Erwerbstätigkeit über Internetplattformen wird teilweise versucht, eine Kategorisierung nach verbraucherbezogenen sowie unternehmensbezogenen Geschäftsmodellen vorzunehmen (Krause, DJT 2016, B 99). Das erste Modell umfasst die Vermittlung analoger sowie digitaler Dienstleistungen unmittelbar an den Verbraucher. Hier reicht die Palette von der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / C. Rechtliche Einordnung

Rz. 5 Während das interne Crowdworking naturbedingt aufgrund der Ausschreibung innerhalb des eigenen Arbeitnehmerkreises keine Probleme der rechtlichen Qualifizierung als Arbeitsverhältnis mit sich bringt, kann diese Einordnung der Tätigkeit bei externen Crowdworkern und anderen Plattformarbeitern aufgrund des hinzutretenden dritten Akteurs (dem Plattformbetreiber) Schwierig...mehr

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§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 3.3 "Crowdworking" als neue digitale Arbeitsform

Der Aktualität halber sei "Crowdworking" hier kurz erwähnt. Dabei handelt es sich um eine digitale Form des Outsourcing. Unternehmen schreiben einzelne Projekte oder kleine Arbeitsaufgaben über webbasierte Plattformen aus. Registrierte User haben die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft und ihre Fähigkeiten weltweit anzubieten und die ausgeschriebenen Arbeitsaufgaben ortsunabhängi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 1.3 Definitionen

Um Arbeiten 4.0 besser zu verstehen, sollen die häufigsten in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe erläutert werden. Die Definitionen entstammen dem Glossar des "Grünbuchs: Arbeiten 4.0" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.[1] Das "Grünbuch" wirft einen Blick in die Arbeitswelt von heute und morgen und initiierte 2015 eine grundlegende Diskussion über das Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 7 Arbeiten 4.0 aus psychologischer Sicht

So sehr die Freiheiten, die mit Arbeiten 4.0 einhergehen können, verlocken, so bedacht muss man mit ihnen umgehen. Wie eingangs erwähnt, wird es in der Arbeitswelt 4.0 Gewinner und Verlierer geben. Die Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Neuorganisation von Arbeit, sondern auch Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen, die sich in dieser Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / D. Bedeutung und Absicherung der Solo-Selbstständigen – Crowdworking – Weißbuch Arbeiten 4.0

Rz. 26 Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Consulting Unternehmen ECON des DIW Berlin die Solo-Selbstständigen in Deutschland hinsichtlich Strukturen und Erwerbsverläufen untersucht. Der aktuelle Forschungsbericht liegt seit April 2016 vor. Danach zeigt sich unter den Solo-Selbstständigen in vielerlei Hinsicht eine starke Streuung. Zum einen gil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Regelung des Arbeitsver... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / e) Einordnung neuer Beschäftigungsformen – On-Demand-Economy und Crowdworker

Rz. 102 Bekannte Unternehmen der On-Demand-Economy sind Unternehmen wie Uber oder AirBnB. Das digitale Geschäftsmodell fußt auf der Vermittlung von Auftragsverhältnissen über eine Internet-Plattform, wofür die Plattform Provisionen erhält. Vermittelt wird über verschiedene Plattformen die Vermietung von Wohnungen, die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, die von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[116] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten ›Werkes‹ zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 1.3 Agiles Personal

Agiles Arbeiten erfordert bedürfnisorientiertes und situatives Arbeiten. Das gilt sowohl für das Arbeitsaufkommen selbst als auch für die entsprechenden Fähigkeiten, die zur Erledigung eines bestimmten Auftrags vonnöten sind. Um diesem Anspruch einer ›elastischen Nachfrage‹ gerecht zu werden, verwenden Firmen neben fest angestellten Mitarbeitern immer häufiger auch andere Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0

Begriff Mit Arbeiten 4.0 werden die charakteristischen Merkmale der zukünftigen Arbeitswelt beschrieben, die sowohl das produktive Gewerbe als auch die Dienstleistungsbranche betreffen. Die Schlagwörter im Zusammenhang mit zukünftigen (und bereits heute zunehmend praktiziertem) Arbeitshandeln sind: Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung, Big Data, Crowdworking, Sol...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Software 4.0 gesund und pro... / 1 Veränderungen für Führungskräfte und Mitarbeiter

Die Art und Weise, wie Führungskräfte und Beschäftigte in Zukunft gesund und produktiv zusammenarbeiten, wird sich durch neue technologische Möglichkeiten verändern. Zum einen verändert die digitale Transformation die Anforderungen, die von außen auf Organisationen wirken: Sie verändert das Marktumfeld (z. B. andere Geschäftsmodelle) und erweitert die Möglichkeiten der Zusam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 4. Auflage

Seit dem Erscheinen der 3. Auflage im Jahre 2017 haben sich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur im Arbeitsrecht erwartungsgemäß fortentwickelt. Dem haben die Autorinnen und Autoren dieses Formularbuches sowie der Verlag erneut Rechnung getragen und legen hiermit bereits die 4. Auflage der AnwaltFormulare Arbeitsrecht vor. An der Konzeption – insbesondere der Behandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gesetzesmaterialien

Rz. 4 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Crowdworking

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Arbeitnehmer Rz 28. Die von Gewerkschaftsseite angestrebte Behandlung als > Heimarbeiter macht sie allein nicht zu Arbeitnehmern; zu ‚arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten’ > Arbeitnehmer Rz 18.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Clickworker

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 So werden Erwerbstätige bezeichnet, die über das Internet Aufträge bekommen, die sie außerhalb des Betriebs erledigen. > Crowdworking.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages

Der 71. Deutsche Juristentag (djt) fand in diesem Jahr vom 13. bis zum 16. September in Essen statt. Er erarbeitete wieder eine Reihe von Beschlüssen zu hochaktuellen Themen wie etwa der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und ihren Auswirkungen auf das Zivil- und Arbeitsrecht oder zum Reformbedarf im Familienrecht angesichts der Lebenswirklichkeit moderner Fami...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2022, Start-ups im Sp... / 4. Crowdworker

Crowdworking ist ein zentrales Thema für Start-ups, die Personen für Mikrojobs über eine Internetplattform vermitteln. Stehen die Crowdworker mit dem Betreiber der Plattform in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis? So fotografierte ein Crowdworker, durch Vermittlung der Plattform, Waren in Tankstellen und Märkten, um sie zur Überprüfung der jeweiligen Warenpräsentation weite...mehr