Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / II. Verbot nachteiliger Abtretungsklauseln

Rz. 14 § 308 Nr. 9 BGB statuiert als weitere verbraucherschützende Maßnahme – und als ­Ausschluss vom Grundsatz des § 399 BGB (respektive § 354a HGB) – ein Klauselverbot für Abtretungsausschlüsse (Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln [Abtretungsausschlüsse]) in AGB. Nach § 308 Nr. 9 Halbsatz 1 BGB ist eine Bestimmung unwirksam, durch diie die Abtretung für einen auf G...mehr

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A / Auskunft über/Erhebung von Telekommunikations­verkehrsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 699]

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E / Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1755]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten als sonstige Einkünfte

Leitsatz Ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten führt nicht zu Kapitalerträgen sondern zu sonstigen Einkünften aus Leistungen. Sachverhalt Die Kläger stellten einer GmbH Sicherheiten (Verpfändung eines Guthabens in Höhe von 200.000 EUR, sowie Einräumung eines Girokredits in Höhe von 250.000 EUR) zur Verfügung, welche der GmbH zur Sicherung eines Darlehens i...mehr

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Maßstab für die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH

Zusammenfassung Auf die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG findet § 43 Abs. 2 GmbHG entsprechende Anwendung. Zum Sachverhalt Der Beklagte zu 2) war einer der Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH einer mittlerweile insolventen GmbH & Co. KG ("Schuldnerin"). Die Schuldnerin stellte einer in de...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2021

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.4 Effekte der Steuerbilanzpolitik

Rz. 12 Die Zielfunktion der Steuerbilanzpolitik bildet die relative Minimierung der Steuerbelastung.[1] Letztere resultiert aus der Multiplikation der jeweiligen Bemessungsgrundlage mit dem dazugehörigen (durchschnittlichen) Steuersatz. Da die Festlegung der Höhe des (Ertrag-)Steuersatzes im Regelfall außerhalb der Einflusssphäre eines einzelnen Unternehmens liegt,[2] beschr...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Internationale Bezüge

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Aktuelle Entscheidungen zur... / b) Die Entscheidung des FG Schleswig-Holstein

Nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein können vGA gegeben sein, wenn ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH, das einen Saldo zugunsten der Kapitalgesellschaft aufweist, nicht angemessen verzinst wird.[6] Nach Auffassung des Senats bilden unter Beachtung des Margenteilungsgrundsatzes die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung

Rz. 41 Kaufpreis über dem Kapitalkonto Hat der Vermögensübernehmer Leistungen beim Erwerb eines Betriebs zu erbringen, die über dem steuerlichen Kapitalkonto des Übergebers liegen, so liegt ein entgeltlicher Erwerb vor mit der Folge, dass der Vermögensübernehmer Anschaffungskosten hat und der Vermögensübergeber einen Veräußerungsgewinn erzielt. Der Vermögensübernehmer muss zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.2 Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 222 Nicht klar geregelt ist, ob § 50d Abs. 10 EStG auch Aufwendungen und Erträge aus dem Sonderbetriebsvermögen II erfasst.[1] Sonderbetriebsvermögen II dient nicht der Personengesellschaft. Für dieses Sonderbetriebsvermögen werden daher keine Sondervergütungen i. S. d. S. 1 gezahlt. Sonderbetriebsvermögen II dient vielmehr der Beteiligung des Gesellschafters an der Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Altersvorsorge und Förderung mietfreien oder mietgünstigen Wohnens im Alter

Rz. 1 Im Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 10a und 79ff. EStG wurde immer wieder gefordert, den Erwerb eigengenutzten Wohneigentums in die Förderung einzubeziehen, weil diese Maßnahme sowohl der sozialen Sicherung im Alter als auch dem Kapitalbildungsgedanken entspricht. Aus diesem Grund wurde mit Kodifizierung der Altersvorsorgezulage in den §§ 79ff. EStG zunächst ein sog. Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffä...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. Allgemeines zur Veranlagungspflicht des § 32d Abs. 3 EStG

§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG regelt für steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, die Deklarationspflicht des Stpfl. in seiner Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, hat der StPfl. nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.1 Sondervergütungen

Rz. 205 In sachlicher Hinsicht setzt § 50d Abs. 10 S. 1 EStG voraus, dass Vergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG bzw. nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG vorliegen. Erfasst werden daher Dienstleistungsvergütungen, Darlehenszinsen, Miet- und Pachtzinsen für die Überlassung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter und Lizenzgebühren für die Überlassung vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Anrechnung ausländischer Steuern, Abs. 10 S. 5, 6

Rz. 231 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 3

Rz. 176 Durch G. v. 25.6.2021[1] ist in § 50d Abs. 9 S. 1 EStG ein neuer Tatbestand als Nr. 3 eingefügt worden. Zweck der Regelung ist, Steuergestaltungen zu bekämpfen, durch die steuerfreie Einkünfte durch unterschiedliche Zuordnung von Einkünften zu Betriebsstätten generiert werden. Durch die Vorschrift wurde die Empfehlung 1.1 des Hybrid branch-Berichts 2017 der OECD umge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 167 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst in der Form einer Subject-to-tax-Klausel die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständni...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 7. Kapitalvermögen/Investment/Altersvorsorge

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3 Zuordnung zu einer Betriebsstätte, Abs. 10 S. 3

Rz. 224 Die Einordnung der Sondervergütungen als Teil des Unternehmensgewinns nach Abs. 10 S. 1 genügt jedoch nicht, um das deutsche Besteuerungsrecht zu sichern. Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für die Sondervergütungen nach den DBA ist von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich der Qualifikation als Unternehmensgewinne und zusätzlich die Zugehörigkeit der Sonderve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.2 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 192 § 50d Abs. 10 EStG ist eine besondere Vorschrift zur Auslegung der DBA, die die Besteuerung bestimmter grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG regeln soll. Erfasst wird der Fall, dass eine Personengesellschaft Sondervergütungen an einen Gesellschafter zahlt. Dem Wortlaut nach gilt die Vorschrift sowohl für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.9 Auswirkung gesellschaftsrechtlich veranlasster bzw eigenkapitalersetzender Darlehen auf die Anschaffungskosten der wegfallenden Beteiligung

Tz. 70 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die AK der (wegfallenden) Beteiligung der Übernehmerin an der Überträgerin haben sich bei dem Verzicht auf ein Darlehen der Übernehmerin an die Überträgerin uU erhöht: Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) erhöhen sich durch den gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht beim AE die AK der Kap-Beteiligung um den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.13 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / b) Rechtsprechung

Bundesgerichtshof Bereits 1989 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine ausgleichspflichtige ehebezogene Zuwendung auch dann vorliegen kann, wenn der Zuwendende nicht nur den Erwerb eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten, sondern auch und die spätere Wertsteigerung des Objektes (z.B. wie hier durch Bebauung des erworbenen Grundstücks) finanziert hat.[39] Diese...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Anspruch ... / 2 Gründe

II. Die Revision ist im Wesentlichen begründet. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Klägerin stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Es fehle an einem schutzwürdigen Interesse an der Wertermittlung. Dies möge schon aus dem Verkauf der Immobilie folgen, der zeitnah zum Erbfall erfolgt sei. Hierauf komme es aber nicht einm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bescheinigung des Zahlungsmittlers (§ 45a Abs 3 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Schuldner der KapErtr kann die KapErtr gegen Vorlage eines Dividenden- oder Zinsscheins auch durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut an den Gläubiger auszahlen. In diesen Fällen erteilt die Depotbank des Aktienkäufers die KapSt-Bescheinigung; § 45a Abs 3 S 1 EStG; Berger/Matuszewski, BB 2011, 3097 (3098). Diese R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 113 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person besteht die vorstehend (s Tz 91ff) erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Übergang von verrechenbaren Verlusten, von verbleibenden Verlustvorträgen, von nicht ausgeglichenen negativen Einkünften sowie eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 22 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Von dem Grundsatz, dass die Übernehmerin als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste verbleibende Verlustvorträge vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Eink ein Zins- und ein EBITDA-Vortrag nicht auf die Überne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Buchwert der Anteile

Tz. 49 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG ist der Bw (der Beteiligung) der Wert, mit dem die Anteile nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer auf den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzen sind oder anzusetzen wären. Das ist uE auch der maßgebende Wert nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG, auch wenn dieser nicht ausdrücklich v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 3 UmwStG Abs 2 S 1 Nr 3 enthaltene Regelung ist durch das SEStEG eingefügt worden. Danach kommt es zwingend zur Gewinnrealisierung, soweit für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird. Eine solche Regelung war vorher nur in § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG enthalten. Hierzu s § 11 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgesellschafter als Schuldner

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erlässt ein Gesellschafter der KapGes eine Schuld und ist diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, kommt es durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit zu einer Vermögensmehrung, welche zwar handelsrechtlich, aber nicht steuerrechtlich den Gewinn erhöht. In steuerrechtlicher Hinsicht führt der Schuldenerlass, vorausge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die laut der Beschlussempfehlung des Bundestages dadurch entsteht, dass die bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.2 Ausnahme: Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts bis zur Höhe der Bezüge nach § 7 UmwStG, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG handelt (§ 4 Abs 6 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 134 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Von der generellen Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts 2. Stufe (s Tz 129ff) enthalten die S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG eine Ausnahme, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 S 1 KStG handelt. Tz. 135 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Voraussetzung für die Anwendung der S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.1 Allgemeines

Tz. 127 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ergibt sich nach Anwendung des § 4 Abs 4 und 5 UmwStG ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126, nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall), handelt es sich hierbei um einen lfd Verlust. GlA s Schmitt (in S/H, 9. Aufl, § 4 UmwStG Rn 120) und s Schnitter (in F/D, § 4 UmwStG Rn 206). Wegen des Entstehungszeitpunkts s Tz 171. Wegen der idR ges...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Wirtschaftliche Schlechterstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rn 30 Mit dem Ausschluss einer Zustimmungsersetzung im Fall einer wirtschaftlichen Schlechterstellung sollen betroffene Gläubiger vor einem Sonderopfer bewahrt werden. Kein Gläubiger soll schlechter gestellt werden als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens mit ggf. anschließender Restschuldbefreiung. Dies ermittelt sich aus einem fiktiven Vergleich des zu erwartenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 7 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen. Allerdings hat das FA auch die Möglichkeit, einen Nachforderungsbescheid zu erlassen; FG Sa v 01.12.2010, 1 V 1321/10,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.3 Natürliche Personen als Mitunternehmer der Übernehmerin bzw als Übernehmerin (§ 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 6 S 4 UmwStG ist der Übernahmeverlust, soweit er auf natürliche Personen als MU der übernehmenden Pers-Ges bzw als Übernehmerin entfällt (bis zum VZ 2008: zur Hälfte) ab dem VZ 2009: zu 60 %, höchstens jedoch iHd hälftigen/60%igen Bezüge iSd § 7 UmwStG abzb (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.42). Durch das JStG 2009 wurde die bis dahin fe...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 5 Anrechnung/Verrechnung anderer Leistungen

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November bzw. Dezember 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Es erfolgt, sofern für den gleichen Förderzeitraum beantragt, eine Anrechnung von bereits erhaltenem Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe oder späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe und andere staatlichen Hilfen auf diese außerordentliche Wirtschaf...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 2 Kreis der Antragsberechtigten für Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Antragsberechtigt sind einerseits direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen und andererseits auch indirekt betroffene Unternehmen. Dazu zählen neben den indirekt betroffenen auch über Dritte und somit mittelbar Betroffene. Antragsberechtigt sind dem Grunde nach Unternehmen aller Größen (auch öffentliche ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 8. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 6. Vermietung und Verpachtung

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Entscheidung des BVerfG zur... / V. Blick in die Zukunft

Die Entscheidung des BVerfG vom 8.7.2021 kann nur der erste Schritt sein, um in den Steuergesetzen die auf einem langen Zeitraum in der Vergangenheit beruhenden traditionell am Kapitalmarktzins orientierten Zinsen zu verringern. Es kann nach einem Zeitraum von über zehn Jahren mit Niedrigzinsen oder sogar "Minus"-Zinsen für staatliche Anleihen nicht mit einer baldigen Änderu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Sondervorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 258 Abs. 1a AktG)

Rn. 75 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Sonderregelung in § 258 Abs. 1a AktG für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Kap.-Verwaltungsgesellschaften wurde – zunächst im Geltungsbereich beschränkt auf Kreditinstitute – durch das BankBiRiLiG in § 258 AktG eingefügt (vgl. zur Vorläuferregelung nach § 26b KWG ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 94). Im Zuge der Umsetzung der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Maßnahmen zur Verringerung der Größenmerkmale

Rn. 9 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Publizitätspflicht setzt nicht bereits zum ersten, sondern erst zum dritten aufeinander folgenden BilSt ein, an dem die Schwellenwerte von mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG jeweils überschritten worden sind (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 PublG). Das UN hat so lange die Möglichkeit, für die Verringerung seiner Größenmerk...mehr