Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Belegungs- und Mietpreisbindung Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.8 Darlehensvertrag

Vorrangiges Rechtsgeschäft Bei der Hingabe eines größeren Geldbetrags zwischen Ehegatten ist stets vorrangig zu prüfen, ob nicht Rückforderungsansprüche aufgrund eines Darlehensvertrags gegeben sind. Wenn der entsprechende Rechtsbindungswille deutlich manifestiert ist, handelt es sich nicht um eine ehebedingte, der güterrechtlichen Auseinandersetzung unterliegende Zuwendung, ...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.5 Tilgung

Vorfälligkeitsentschädigung Die Tilgung erfolgt in vierteljährlich gleich hohen Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen, berechnet auf den noch nicht abgehobenen Darlehensbetrag. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen oder zu einem größeren Teil zurückzahlen möchte, der wird mit einer...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Eigenkapital

10 % Eigenkapital Die Antragsteller müssen ein Eigenkapital von 10 % erbringen. Das Eigenkapital kann beispielsweise in Geld oder in dem Baugrundstück bestehen. Als Eigenkapital können auch Darlehen angesehen werden, wenn diese diesem Förderdarlehen nachrangig sind. Der Antragsteller muss neben dem Eigenkapital auch nachweisen, dass er auf Dauer in der Lage ist, die Belastunge...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Konditionen

Die Konditionen der benötigten Darlehen entsprechen immer dem jeweiligen SIKB- oder KfW-Förderprogramm. Ohne Grundpfandrechte Sinn und Zweck dieses Programms ist, der WEG ohne eine grundpfandrechtliche Sicherung den Zugang zu den günstigen Darlehen der KfW- oder SIKB-Förderungen zu ermöglichen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Diese Förderungen werden gewährt

Mindestens 20.000 EUR Die Förderung erfolgt zum einen über ein Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben. Zusätzlich erhält der Antragsteller noch einen Tilgungsnachlass. Ein Darlehen wird aber nur gewährt, wenn das Förderdarlehen mindestens 20.000 EUR umfassen soll. Gefördert werden 80 % der förderfähigen Kosten von bis zu 1.000 EUR je m2 Wohnfläche, maximal 104.000 EUR je Wohn...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Zinsverbilligte Darlehen Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen bis zu 40.000 EUR pro Wohneinheit. Allerdings werden nur 80 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Praxis-Beispiel Berechnung der Darlehenshöhe Horst Naumann ist Eigentümer eines 1950 erbauten Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen, die an fremde Dritte vermietet sind. Eine vollständige Sani...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.7 Eigenkapital

15 % Eigenkapital Die ISB verlangt eine Eigenleistung von 15 % der Gesamtkosten. Neben dem Eigenkapital muss der Antragsteller auch nachweisen, dass die Finanzierung gesichert ist. Sie gilt grundsätzlich als nicht gesichert, wenn die Einnahmen aus den zugelassenen Mieten nicht ausreichen, um die Aufwendungen für die Darlehen (auch Fremddarlehen) sowie zukünftige Instandhaltun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Maximal 100.000 EUR Damit die Antragsteller die obigen Maßnahmen realisieren können, bietet die IBB zinsgünstige Darlehen an. Der Antragsteller kann Darlehen in Höhe von 100.000 EUR pro Wohneinheit erhalten. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 %. Es werden also keine Kosten von der Darlehenssumme abgezogen. Überschreitet die gewünschte Darlehenssumme 500.000 EUR werden von der ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Konditionen

Gefördert werden pro vermietete Wohnung Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 EUR der anerkannten förderungsfähigen Bau- und Baunebenkosten. Darlehen unter 5.000 EUR pro Wohnung kommen nicht zur Auszahlung. Wahlweise wird eine Mietpreis- und Belegungsbedingung von 20 bis 25 Jahre vereinbart. Die Länge der Bindung hängt vom Zeitraum der Zinsbindung ab. Die Mietpreisobergrenzen je ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Bereitstellungszinsen und Tilgung

Für nicht abgerufene Darlehensbeträge der Basisförderung werden keine Bereitstellungszinsen erhoben. Bei allen anderen Darlehen wird ab dem 13. Monat nach Zusage ein monatlicher Zins von 0,15 % fällig. Die Darlehen der Basisförderung werden mit 2,25 % getilgt, die der Anpassungsförderung mit 3 %.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.4 Zusatzförderung für innovativen Wohnungsbau

Mehrkosten Familien, die beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum innovative Aspekte der L-Bank berücksichtigen, können die dadurch entstehenden Mehrkosten entweder über ein zusätzliches Darlehen oder einen Zuschuss (Umwandlung des Z15-Darlehens) gefördert bekommen. Als innovative Aspekte im Sinne der L-Bank gelten z. B. das CO2-neutrale Bauen oder kostengünstiges un...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Nochmals günstigerer Zinssatz Die Konditionen entsprechen denen des KfW-Bank-Programms "159". Der Anreiz, die Darlehen über das Land Hessen zu beantragen, liegt darin, dass die Programmzinsen der KfW-Bank nochmals mit einem unter dem KfW-Zinssatz liegenden günstigeren Zinssatz angeboten werden. Hier die wichtigsten Eckpunkte des KfW-Programms: Laufzeiten der Darlehen bis zu 30 ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Zinsen, Laufzeit, Auszahlung

Das Darlehen wird als Annuitätendarlehen gewährt und zu 100 % ausgezahlt. Die Laufzeiten betragen zwischen 10 und 30 Jahren. Das 1. Jahr ist tilgungsfrei. Privatpersonen wird über die gesamte Laufzeit ein Zins von 0,75 % gewährt. Bei Unternehmern ist der Zins risikoabhängig (siehe www.nrwbank.de/konditionen). Das Darlehen sollte innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.8 Darlehenskosten

Für ein Baudarlehen fallen folgende Kosten an: 1,5 % Ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 1,5 % (bemessen an der Darlehenssumme), der direkt vom Darlehensbetrag einbehalten wird. Bis zur Hälfte der planmäßigen Laufzeit beträgt der jährliche Verwaltungskostenbeitrag 0,5 %, erhoben vom Nennbetrag des Darlehens. Für die 2. Hälfte der Darlehenslaufzeit beträgt der jährli...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Darlehenskonditionen

Bis zu 40.000 EUR zinslos Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines auf 20 Jahre zinsloses Darlehen. Es können Darlehen bis zu 60.000 EUR beantragt werden, begrenzt auf maximal 85 % der Gesamtkosten (15 % = Eigenleistung). Fördertabelle:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Aufwand mind. 12.500 EUR Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn der förderbare Aufwand je Wohnung mindestens 12.500 EUR beträgt. Gefördert wird über ein zinsgünstiges Baudarlehen. Der Darlehensbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Für den Erwerb der Wohnung werden pauschal 35.000 EUR gewährt. Für die Aufwendungen für die Modernisierungsmaßnahmen werden 80 % der förd...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht gefordert. Die Darlehen sind mit den banküblichen Sicherheiten abzusichern. Bei einem Darlehensbetrag unter 50.000 EUR kann auf eine Eintragung in das Grundbuch verzichtet werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die Summe der Darlehen darf die Investitionssumme aber nicht übersteigen. Nic...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 3.3.4 Wegfall der Geschäftsgrundlage

Erwartung nicht erfüllt Ausgleichsansprüche für Zuwendungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage [1] sind möglich, soweit den gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen die Vorstellung oder Erwartung des Bestands der Lebensgemeinschaft der Partner zugrunde gelegen hat. Die Rückabwicklung erfasst insbesondere Fälle, in denen es mangels Schaffung eines gemeinschaf...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.1 Voraussetzungen und Förderung

Die Förderung ist dem Programm 201 in weiten Teilen gleich, einige Unterschiede gilt es jedoch zu beachten. Antragsteller bei dieser Programmvariante sind: Antragsteller Unternehmer, die einen mehrheitlich kommunalen Gesellschaftshintergrund haben. Dieser ist im Sinne dieses Programms gegeben, wenn eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehreren Gebietskörperschafte...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6.1 Steuerung der Mittelvergabe

Obligogrenzen Damit möglichst viele Antragsteller von diesem Programm profitieren können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligogrenzen pro Darlehensnehmer festgelegt: Städte und Gemeinden erhalten bis zu 1.000 EUR pro Einwohner Gemeindeverbände und Landkreise bis zu 300 EUR pro Einwohner unabhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl je...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.9 Nachweis über die Mittelverwendung

18 Monate Die programmgemäße Verwendung der Darlehensmittel ist innerhalb von 18 Monaten nach dem Vollabruf des Darlehens nachzuweisen. Die Rechnungen des Vorhabens sind aufzubewahren. Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen folgende Inhalte haben: die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjekts, in deutscher Sprache. Wichtig Kein...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer gehört zum Kreis der Antragsberechtigten?

Antragsteller Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und die gemäß Art. 115 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 114 Abs. 2 der Verordnung der (EU) Nummer 575/2013 vom 26.6.2013 (EU-Amtsblatt L 17...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5 Darlehensbetrag und Darlehenskondition

Bis zu 2.000 EUR Gefördert wird über ein Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Darlehenshöhe hängt von der Maßnahme sowie der Größe des Objekts ab. Vereinbart werden können für Neubau und Sanierung eines Nichtwohngebäudes bis zu 2.000 EUR/...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Wie wird gefördert?

Weiterer Tilgungszuschuss Um die Förderung erhalten zu können, muss das entsprechende KfW-Darlehen "Altersgerecht Umbauen" beantragt werden. Die Förderung der ILB erfolgt durch die zusätzliche Gewährung eines Tilgungszuschusses von 5 %. Hier die Rahmendaten des KfW-Programms 159:mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 30 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Bei längeren Laufzeiten werden folgende Laufzeitvarianten mit tilgungsfreien Jahren angeboten: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 20 Ja...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6 Antragstellung

Hausbank Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (siehe unten). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank. Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Als Vorhabenbeginn wird grundsätz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.7 Verwendungsnachweis

18 Monate Innerhalb von 18 Monaten nach Abruf des gesamten Darlehens ist nachzuweisen, dass die Mittel für den Förderzweck verwendet wurden. Hierzu prüft der beauftragte Energieeffizienz-Experte die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den Technischen Mindestanforderungen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführun...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 4 Sonderregelung der Programme 264 und 464 anlässlich des Hochwassers 2021

Antragsschluss 30.6.2023 Es gibt eine bis zum 30.6.2023 befristete Ausnahmeregelung anlässlich des Hochwassers 2021 in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen. Eckpunkte Bei Gebäuden, die in einem betroffenen Gebiet stehen und als direkte Folge der Naturkatastrophe Schaden genommen haben, können bei der Wiederherstellung die energetischen Mehrkosten gefördert werde...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 2.5.3 Sittenwidriger Zinssatz

Übergabeersatz Ein über die Maßen hoher Zinssatz ist nicht eintragungsfähig. Praxis-Beispiel Sittenwidriger Zinssatz Ein gewerbliches Pfandleihunternehmen schloss mit dem Eigentümer eines Grundstücks einen Vertrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von 10.000 EUR. Vereinbart waren Zinsen von 1 % pro Monat (12 % pro Jahr) und "Gebühren" von 3 % pro Monat (36 % pro Jahr)....mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 1 Grundpfandrechte – eine sichere Sache

"Kernstück" des Grundbuchs Bei Darlehen in größerem Umfang gibt sich der Gläubiger regelmäßig nicht mit der persönlichen Haftung des Schuldners oder einer dritten Person, etwa eines Bürgen, zufrieden, sondern verlangt als Sicherheit die Verpfändung von Sachwerten. Hierfür eignen sich Grundstücke wegen ihrer Wertbeständigkeit in besonderem Maße. So werden Kredite zum Wohnungsba...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Modernisierungsmaßnahmen Über dieses Programm fördert das Land Hessen Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen, die vor dem 1.1.1995 bezugsfertig waren. Förderungsfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Verbesserung des Wohnungszuschnitts zugunsten einer größeren Wohnung (z. B. Zusammenlegung zweier kleiner Wohnungen), der Beleuchtung, der Belüftung, der Beheizung (dies gilt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.3 Darlehenskonditionen

100.000 EUR Es können Darlehen mit einem Darlehensmindestbetrag von 100.000 EUR beantragt werden, jedoch maximal 40 % der Gesamtkosten. Der Tilgungssatz beträgt 2 oder 3 %. Die erste Zinsbindungsfrist wird für 15 Jahre vereinbart. Bei einer Tilgung von 2 % betragen die Zinssätze 2,09 % Sollzins/2,15 % Effektivzins und bei 3 % Tilgung 2,03 % Sollzins/2,10 % Effektivzins (Stand ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Wie erfolgt die Förderung?

Grundsätzlich soll diese Förderung als nachrangiges oder ergänzendes Darlehen zu einem vorrangigen gesicherten Darlehen gewährt werden. Dieses Förderdarlehen besteht aus einem Grunddarlehen und einem Zusatzdarlehen, auf das zusätzlich Tilgungszuschüsse gewährt werden. Grunddarlehen Das Grunddarlehen errechnet sich aus einem Grundbetrag je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Laufzeit bis 15 Jahre Die Höhe des Darlehens ist individuell vereinbar. Die Sollzinsbindung kann für 3 bis zu 15 Jahren vereinbart werden. Jeweils am Tag der Zusage wird der Sollzinssatz festgelegt. Es besteht eine Auszahlungsquote von 100 %. Dabei erfolgt die Auszahlung entweder bei der Kaufpreiszahlung oder nach Baufortschritten. Das Darlehen wird in gleich hohen Annuitäten z...mehr

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Zum Wegfall des Kleinbeteiligtenprivilegs bei koordinierter Finanzierung durch mehrere Gesellschafter

Zusammenfassung Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.1.2023 erstmals die konkreten Voraussetzungen genannt, nach denen bei einer koordinierten Finanzierung durch mehrere Gesellschafter das Kleinbeteiligtenprivileg des § 39 Abs. 5 InsO entfallen kann. Sachverhalt Drei Gesellschafter, die mit ca. 50 %, ca. 40 % und mit 10 % an einer zwischenzeitlich insolventen Gesellschaft...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.2 Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)

Fehlbedarfsfinanzierung Bei der AOF erhält der Bauherr statt der üblichen Festbetragsförderung ein zinsgünstiges Darlehen, das im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt wird und eine ausgewogene Wirtschaftlichkeit des geförderten Objekts gewährleistet. Die Wirtschaftlichkeit wird dadurch gewährleistet, dass das Darlehen so berechnet wird, dass die Mieterträge ausreichen, um ...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.4 Tilgung und Tilgungszuschuss

Die Tilgung der Darlehen erfolgt in vierteljährlichen Raten. Während der tilgungsfreien Jahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Eine vorzeitige Ablösung eines Darlehens ist nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Tilgungszuschuss Die Förderung dieses Programms beinhaltet einen Tilgungszuschuss. Mit Eingang der Bestätigung über die Einhaltung der technischen Mindest...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 1 Kurzübersicht der Förderprogramme

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.2.2 Konditionen

300 EUR Zuschuss Die geförderten Darlehen werden mit 0,5 % jährlich verzinst. Der Tilgungsanteil beginnt mindestens mit 1 %. Dazu erhält man einen Zuschuss in Höhe von 300 EUR je m2 Wohnfläche. Die Höhe des Darlehens kann bei Neubauten 1.000 EUR je m2 Wohnfläche betragen. Bei Aus- und Umbaumaßnahmen sind es 670 EUR je m2 Wohnfläche. Der tatsächliche Förderbedarf ergibt sich a...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Zinsgünstige Darlehen Es werden zinsgünstige Darlehen in Höhe von 5.000 bis 25.000 EUR gewährt. Für die Beratung und Begleitung einer Finanzierung werden Gebühren in Höhe von 2 % des Gesamtinvestitionsvolumens zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Es gilt folgende Honorartabelle:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Darlehenskonditionen

Bis zu 25.000 EUR Es werden Darlehen von 3.000 bis 25.000 EUR gewährt. Der Programmzinssatz beträgt nominal 0,99 % p. a. Die Darlehenslaufzeit beträgt 5 Jahre. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe mit einer Auszahlungsquote von 100 %. Teilauszahlungen sind nicht möglich. Gebühren Die Abruffrist für das Darlehen beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Darlehensz...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Programmübersicht

Förderangebote Das Land Sachsen bietet insbesondere folgende Förderungen an: Förderprogramme des Landes Sachsenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Konditionen

2 % Tilgungsrate Gefördert werden bis zu 80 % der förderungsfähigen Kosten sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 20 % des bewilligten Förderdarlehens. Der Zinslauf beginnt mit Auszahlung des Darlehens und endet in der Regel frühestens nach 15 Jahren. Die regulären Zahlungstermine sind der 31.3. bzw. 30.9. des Jahres. In den ersten 15 Jahren übernimmt das Land Hes...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.6 Tilgungszuschuss

Bis zu 40 % Die Tilgung der Darlehen wird mit Tilgungszuschüssen vergünstigt. Werden die o. a. Standards für KfW-Effizienzhäuser erreicht oder führen die Einzelmaßnahmen zu den energetischen Zielen, so kann die WEG mit folgenden Tilgungszuschüssen rechnen:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Mobilitätsbeschränkungen Gefördert werden Baumaßnahmen, die dazu dienen, das tägliche Leben für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zukünftig zu vereinfachen und zu verbessern. Welche Maßnahmen zu einer Verbesserung und Vereinfachung führen, wie diese umzusetzen sind und welche technischen Mindestanforderungen vorliegen müssen, regelt die DIN 18040-2 (zusätzliche Anforderu...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 4.1 Bedeutung der Zinsen

Zusätzliche Sicherheit Nicht nur das gesicherte Darlehen, sondern auch die Grundschuld selbst ist verzinslich. Der Grundschuldzins liegt üblicherweise bei etwa 15-20 % jährlich. Dieser höhere Zinsfuß stellt eine Absicherung des Kreditgebers dar, weil nicht absehbar ist, wie sich die Kreditzinssätze über den normalerweise langen Zeitraum der Grundschuldeintragung entwickeln. A...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Für die KfW-Programme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen" werden Förderdarlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit gewährt. Für Maßnahmen der allgemeinen Modernisierung sind sogar bis zu 75.000 EUR je Wohneinheit möglich. Grundlage ist der Wohnungsbestand zu Beginn der Maßnahmen. Das maximale Darlehensvolumen je Objekt beträgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 7.1 Löschungsbewilligung

Bewilligung der Bank Wenn das durch die Grundschuld gesicherte Darlehen zurückgezahlt ist, erlischt die Grundschuld nicht automatisch. Sie könnte zur Sicherung eines neuen Darlehens verwendet werden. Der Schuldner hat aber gegenüber der Bank einen Anspruch auf Löschung der Grundschuld. Hierfür benötigt er eine Löschungsbewilligung, für deren Erteilung die Banken keine Gebühr ...mehr