Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Datenschutz (Abs 1 S 3).

Rn 6 Der Gläubiger darf die erlangte Auskunft nur zu Vollstreckungszwecken verarbeiten, dh sich ihrer nur zu diesem Zweck bedienen (BTDrs 19/4671, S 77 f). Eine Beschränkung auf den Titel, der Grundlage des Auskunftsantrages war, findet indes nicht statt (Musielak/Voit/Voit § 802d Rz 6). Nach erfolgreicher Vollstreckung hat der Gläubiger die Daten zu löschen, worauf ihn der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Datenschutz (Abs 7).

Rn 18 Durch G v 20.11.19 wurde in § 882g VII der Verweis auf § 38 BDSG aF zu einem Verweis auf § 40 BDSG aktualisiert. Außerdem wurden nach ›Verarbeitung‹ die Worte ›und Nutzung‹ gestrichen (BTDrs 19/4671, 23). Nach Abs 7 findet somit in den Fällen des Abs 2 Nr 2 und 3 sowie des Abs 5 bei nichtöffentlichen Stellen – nicht jedoch bei Kammern – § 40 BDSG mit der Maßgabe Anwend...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / c) Datenschutz

Rz. 69 Wie bei sonstigen Beteiligungstatbeständen des BetrVG gilt auch im Zusammenhang mit § 102 BetrVG, dass der Arbeitgeber sich nicht zur Einschränkung seiner Mitteilungspflichten auf datenschutzrechtliche Tatbestände gegenüber dem Betriebsrat berufen kann. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Betriebsrat seinerseits den gesetzlichen Bindungen und insbesondere einer sp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 21a EGGVG – [Rechtsanpassung an die Datenschutz-Grundverordnung].

Gesetzestext Bei verfahrensübergreifenden Mitteilungen von Amts wegen im Sinne dieses Abschnitts gelten für Rechte und Pflichten nach Artikeln 12 bis 15 und 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 die Bestimmungen des § 21 Absatz 3 bis 5 entsprechend. Rechte nach den Artikeln 18 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 bestehen bei verfahrensübergreifenden Mitteilungen von Amts w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beseitigungsanspruch.

Rn 16 Der nunmehr explizit eingeführte Beseitigungsanspruch gilt nicht nur für den Datenschutz, sondern für Verstöße gegen sämtliche Verbraucherschutzgesetze iSd Vorschrift. Soweit es um den Datenschutz geht, kommen insbes Ansprüche auf Löschung oder Sperrung bestimmter Daten in Betracht; dabei verweist Abs 1 S 3 auf das materielle Datenschutzrecht. Der Anspruch des Verbands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Nach § 802f Abs. 6 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. 2Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. 3Gleiches gilt für Ver...mehr

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FoVo 04/2024, Kreditscoring

Philipp Tilk Die Quantifizierung des Vertrauens Dissertation 2023, 109,90 EUR Verlag Duncker amp Humblot, Berlin ISBN 978-3-428-19084-3 Es gehört zur Tradition dieser kleinen Bücherschau, nicht nur auf die Standard- und Praxiswerke zu schauen, sondern auch bemerkenswerte wissenschaftliche Arbeiten in den Blick zu nehmen. Eine solche Arbeit stellt die Untersuchung von Transpare...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (Abs 4).

Rn 8 Die Regelung entspricht § 643 III 1 ZPO aF und stellt klar, dass die in Abs 1 Nr 1–5 genannten Adressaten der gerichtlichen Anordnung Folge leisten müssen und sich wegen des vorrangigen Unterhaltsinteresses (BGH FamRZ 14, 1542; MDR 05, 267) nicht auf ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Verschwiegenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verarbeitungsbeschränkung (Abs 1 S 2).

Rn 11 Die aus dem Schuldnerverzeichnis erhaltenen Daten dürfen ausschl für den – im Antrag auf Einsichtnahme bzw in der Gewährung – angegebenen Zweck verarbeitet werden. Der frühere Normtext ›verwendet‹ wurde durch das G v 20.11.19 (BGBl I 19, 1724) in ›verarbeitet‹ geändert. Es handelt sich um eine terminologische Anpassung an die DSGVO, mit der keine Befugniserweiterung ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Musterverfahrensanträge, deren Feststellungsziele den gleichen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen (gleichgerichtete Musterverfahrensanträge), werden im Klageregister in der Reihenfolge ihrer Bekanntmachung erfasst. (2) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Klageregister bekannt gemacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erörterung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschluss.

Rn 11 Soweit die Entscheidung in den Gründen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei enthält, dürfen sie dem Gegner nur mit – ausdrücklicher – Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden (Abs 1 S 3). Dies gilt nicht nur im schriftlichen PKH-Verfahren, sondern auch im PKH-Prüfungstermin: Erklärt der Antragsteller kein Einverständnis mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 909 balanciert das Verhältnis zwischen berechtigter Datenspeicherung und Datenschutz aus. Die Vorschrift basiert auf § 850k VIII 3–5, doch präzisiert und begrenzt sie die Speichermöglichkeiten. Die Norm bestimmt, inwieweit das Kreditinstitut die Führung eines Pfändungsschutzkontos mitteilen darf und Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und übermitteln dürfen. Außerde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilungen an Sozialleistungsträger (§ 45d Abs 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 131 – ET: Die Verwendung der Mitteilungen für Überprüfungen im Sozialbereich ist deutlich erweitert worden. War ursprünglich nur eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Arbeit über die Zahl der Freistellungsaufträge vorgesehen, sah schon das StSenkG 1998 eine Mitteilung an alle Sozialleistungsträger (iSd §§ 18–29 SGB I) bei Einverständnis der betroffenen Per...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der betroffenen Person ist auf Antrag Auskunft über die übermittelten Daten und deren Empfänger zu erteilen. 2Der Antrag ist schriftlich zu stellen. 3Die Auskunft wird nur erteilt, soweit die betroffene Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem geltend gemach...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 19 EGGVG – [Verarbeitung übermittelter Daten].

Gesetzestext (1) 1Die übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind. 2Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist zulässig, soweit die Daten auch dafür hätten übermittelt werden dürfen. (2) 1Der Empfänger prüft, ob die übermittelten Daten für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind. 2Sind die Daten hier...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27a UStG wurde als zentrale Vorschrift für die Kontrolle der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt (vgl. Rz. 1 ff.) zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Folgezeit wurde die Befugnis des BfF/BZSt zur Be- und Verarbeitung bzw. Weitergabe der Daten ausgeweitet. Insbesondere ist seit dem 01.08.2002 die Übermittl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VermVV Anhang zu § 802k: VermVV

Vom 26.7.12 (BGBl I S 1663) Gesetzestext Diese Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 6 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet worden sind, die § 284 Absatz 1 bis 7 der Abgabenord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Das Gericht entscheidet über die Anträge anhand des in der Prozessakte befindlichen Prozessstoffs. Die Parteien müssen, uU auch um zu erkennen, inwieweit weiterer Vortrag geboten ist, diese Entscheidungsgrundlage kennen können (s.a. § 357 I). Ihr Informationsrecht ist Ausdruck ihres Rechts auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NVwZ 10, 954, 955 [BVerfG 13.04.2010 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Wird die Einsicht in die Akten oder die Erteilung von Abschriften insgesamt oder in Teilen verweigert, steht den beteiligten Personen dagegen die Erinnerung nach § 766 zu, ebenso aus Gründen des Datenschutzes gegen die Gewährung der Akteneinsicht und Abschrifterteilung (Musielak/Voit/Lackmann § 760 Rz 5). Der GV selbst hat gegen die einer Erinnerung stattgebende Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwaltung, Einsichtnahme und Registrierung gemäß Rechtsverordnung (Abs 4).

Rn 17 Die Rechtsverordnung soll Einzelheiten der Verwaltung des Vermögensverzeichnisses regeln. Dabei besteht auch die Verpflichtung, ein automatisiertes Abrufverfahren zur Einsichtnahme und geeignete Regelungen zur Sicherung des Datenschutzes vorzusehen. Rn 18 Im Einzelnen ergeben sich die Vorgaben aus Nrn 1–4, die vielfach § 9 II InsO nachgestaltet sind und die Sicherheit b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Kritik.

Rn 1 Mit § 2c (entspricht § 2b UKlaG aF) wird eine fragwürdige Tradition aus dem Wettbewerbsrecht kodifiziert, die in der gewinnorientierten Bekämpfung von Rechtsverstößen einen ›Missbrauch‹ rechtlicher Befugnisse sieht (›schmarotzerhaft‹, so Kisseler WRP 89, 623). Anders als in der sonstigen Marktwirtschaft ist hier die Verfolgung finanzieller Interessen verpönt, auch wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des GV.

Rn 3 Der GV wird, auch wenn sich das dem Wortlaut des § 755 nicht unmittelbar entnehmen lässt, nicht vAw ermitteln. Dazu bedarf es stets eines besonderen Auftrags des Gläubigers, den der GV übernehmen muss (kein pflichtgebundenes Ermessen: BTDrs 16/10069, 23; LG Verden NJW-RR 16, 1209). Seine Tätigkeit ist kostenpflichtig. Die Systematik der Vorschrift spricht, was die Erheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. 2Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. 3Die Länder können Einzug und Verteilung der Gebühren sowie weitere Abwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfrage nach Satz 2 auf die zuständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung.

Rn 6 Hat der Beweisführer einen formal ordnungsgemäßen Antrag (s Rn 5) gestellt und bejaht das Gericht Entscheidungserheblichkeit und Beweisbedürftigkeit der Tatsache sowie Beweistauglichkeit der Urkunde, dann ist grds der beantragte Beweisbeschluss zu erlassen. Das Gericht muss insb nicht prüfen, ob die Behörde verpflichtet ist, dem Ersuchen zu entsprechen (St/J/Berger § 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Hinterlegung beim zentralen Vollstreckungsgericht und Ausdruck für den Gläubiger (Abs 6).

Rn 16 Das Vermögensverzeichnis ist bei dem nach § 802k I zuständigen Gericht (zentrales Vollstreckungsgericht) zu hinterlegen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch. Vorher hat eine Registrierung des errichtungsberechtigten Gerichtsvollziehers zu erfolgen, was sich aus §§ 4, 8 I der VermVV zu § 802k (abgedruckt in Anhang zu § 802k) ergibt. Aus § 3 VermVV ergibt sich, dass vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Antragssteller (Nr 3).

Rn 7 Schließlich können sonstige natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie Behörden Abdrucke erhalten. Die Gesetzesbegründung zur Vorgängerregelung § 915e I aF nennt bspw die Gewerbeaufsicht, Handelsauskunfteien und Gewerbetreibende mit einer Vielzahl von Kreditnehmern (BTDrs 12/193, 11). Sie müssen aber im Unterschied zu den zuvor aufgezählten Institutione...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Vermutung dringender betrieblicher Erfordernisse bei Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 116 Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG unterliegen erleichterten Voraussetzungen. Es wird nach § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, wenn die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem Interessenausgleich namentlich bezeichnet sind. Damit soll die Rechts- und Planun...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF, Rechtsgutachten v. 15.6.2023, SN_2023_0674 Ho – Weitergabe von Daten durch das Jugendamt als Beistand an das Sozialgericht, JAmt 2023, 523; dass., Rechtsgutachten v. 21.3.2023, SN_2023_0279 Ho – Inhalt des Anfangs-, Jahres- und Schlussberichts des Vormunds gegenüber dem Familiengericht, JAmt 2023, 228; dass., Rechtsgutachten v. 9.1.2023, SN_2022_2141 Ho – Auskünf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.3 Recht auf Kenntnis (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 Satz 1 hat derjenige, der unter Beistandschaft, Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft gestanden hat, nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Recht auf Kenntnis der zu seiner Person in Akten oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherten Informationen, soweit nicht berechtigte Interessen Dritter entgegenstehen. Der Betroffene hat damit einen Rechtsanspruch,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 2.4 Datenverwendung durch Dritte; Zweckbindung (Abs. 4)

Rz. 9 Nach Abs. 4 dürfen Personen oder Stellen, an die Sozialdaten übermittelt worden sind, diese nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihnen nach Abs. 1 befugt weitergegeben worden sind. Damit erstreckt sich das Gebot der Zweckbindung, bezogen auf den konkreten Einzelfall, auch auf jede weitere Datenverwendung durch Dritte. Die Anforderungen an das Zweckbindungsgebot sind ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfe eingefügte Norm ist durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) und das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) überarbeitet worden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Selbstorganisation im Lohn-... / 4 Kunden bzw. Mandanten einrichten

Mit Ihren Kunden treffen Sie in der Regel individuelle schriftliche vertragliche Vereinbarungen z. B. darüber, welche Leistungen Sie konkret übernehmen und erbringen, wie viele Stunden Sie für einen Kunden pro Monat leisten, in welchen Abständen oder zu welchen Zeitpunkten Sie Daten und Unterlagen erhalten und Sie ihm Auswertungen zukommen lassen, wie die Leistungen abgerech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.3 Businessplan

Sie haben die Idee, sich mit einem Lohn- und Buchführungsbüro selbstständig zu machen. Aber eine gute Idee allein reicht leider nicht aus. Sie müssen jetzt Daten, Zahlen und Fakten zusammentragen und einen detaillierten Plan entwickeln, wie Sie Ihre Idee Schritt für Schritt erfolgreich in die Tat umsetzen wollen. Dieser Plan muss alles beinhalten, was Einfluss auf Ihr zukünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz

Zusammenfassung Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 1 Löschpflichten im Datenschutz

Im Datenschutz maßgeblich sind vor allem die Regelungen der DSGVO sowie das BDSG. In § 26 BDSG wird dabei speziell die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses geregelt. Zu beachten ist allerdings, dass der EuGH § 26 BDSG für europarechtswidrig erklärt hat, demzufolge sind sämtliche Maßnahmen im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes zumindest auch auf Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 3 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der DSGVO [1] hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine unmittelbar zwingende, europaweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Datenschutz mit dem Ziel weitgehender Harmonisierung geschaffen. Dabei steht die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO im Spannungsfeld von freiem Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt und dem persönlichen Datenschutz für den einzelnen EU-B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und Datenschutz im Spannungsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 1.3 Einzelne Löschpflichten

1.3.1 DSGVO In Art. 5 Abs. 1b DSGVO ist das sogenannte Prinzip der Zweckbindung verankert. Dementsprechend ergibt sich aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO ein Recht auf "unverzügliche" Löschung der Daten, wenn die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet worden sind, nicht mehr vorliegen. Zweckfortfall ist damit eine erste wichtige Fallgruppe, in denen Löschpflichten bestehen. Ein k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 1.1 Zweck

Die Löschpflichten nach Art. 17 DSGVO beruhen vor allem auf den folgenden Erwägungsgründen: "Die personenbezogenen Daten sollten für die Zwecke, zu denen sie verarbeitet werden, angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke ihrer Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. […] Um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht länger als nötig gespeichert wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 1.3.2 BDSG

Löschpflichten ergeben sich auch aus dem BDSG, das neben der DSGVO weiterhin Anwendung findet. Es erweitert die Pflichten des Arbeitgebers, schafft daneben aber auch Ausnahmen von der Löschpflicht nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Teilweise ergeben sich aus den Regelungen gleiche oder jedenfalls vergleichbare Pflichten. So besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG genau wie bei Art. 17 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3.2 Einzelfälle

4.3.2.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Einstellung Die Erfassung und Verarbeitung von allgemein zugänglichen öffentlichen Daten des Bewerbers, insbesondere über das Internet (Soziale Medien) ist zulässig. Die Datenerhebung mittels Fragen (Fragebögen) ist nur zulässig, soweit ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Allgemeine Intelligenztests, grafologische Untersuchu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sow...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Datenschutz stellt in der Arbeitswelt einen Dauerbrenner dar. Insbesondere durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erweiterten Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), muss der Arbeitgeber bei der Führung der Personalakten zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ein wesentlicher Teilbereich dieser Vorgaben si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4 Bundesdatenschutzgesetz

4.1 Allgemeines Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Li...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 1.2 Begriffsdefinition "Löschen"

Soweit Löschpflichten bestehen, stellt sich die Frage, was überhaupt unter dem Begriff "Löschen" zu verstehen ist. In den aktuellen Gesetzen finden sich keine klaren Angaben dazu, welche Anforderungen an das "Löschen" von Daten gestellt werden. Aus dem Wortlaut des Art. 4 Nr. 2 DSGVO geht zumindest hervor, dass keine "Vernichtung" notwendig ist, da sich beide Begriffe in den ...mehr