Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz

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§ 83 Digitale Überwachung u... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neue digitale Technologien und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglichen immer neue Überwachungsmaßnahmen bzw. Leistungskontrollsysteme durch sog. Big Data-Analysen. Die nahezu unbegrenzten technischen Möglichkeiten kollidieren dabei mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, der seinen Ausdruck im Beschäftigtendatenschutz findet. Die Rechtsprechung hat sich i...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 1. "Einfacher" Verdacht ausreichend

Rz. 44 Zu § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG a.F. hat das BAG festgestellt, dass ein durch konkrete Tatsachen belegter "einfacher" Verdacht ausreichend ist (BAG v. 20.10.2016 – 2 AZR 395/15, Rn 25). Ein "dringender" Tatverdacht, der einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Straftaten voraussetzte (BAG v. 29.11.2007 – 2 AZR 724/06, Rn 30), sei nach dem Gesetzeswortlaut...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / b) Personenbezogene Daten

Rz. 9 Gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind "personenbezogene Daten" alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person ("betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 10 Anwendung von Bundesrecht (1) 1 Die Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes sind für Zwecke der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 nur anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 2 Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 bemisst sich ausschließlich nach den bundesgesetzliche...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Transparenz

Rz. 98 Personenbezogene Daten müssen gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Der Betroffene muss wissen, dass Daten über ihn verarbeitet werden und in welchem Umfang dies erfolgt. Die Transparenz hat sich unter anderem auf die Zwecke der Datenverarbeitung und die Rechte der betroffenen Personen zu bezieh...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 6. Speicherbegrenzung

Rz. 106 Gem. Art. 5 Abs. 1 lit. e) DSGVO darf bei einer Speicherung personenbezogener Daten die Identifizierung der betroffenen Person nur so lange möglich sein, wie es für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Damit wird der Grundsatz der Datenminimierung um eine zeitliche Beschränkung der Speicherung ergänzt. Aus Erwägungsgrund 39 DSGVO folgt, dass die Speicherfrist für...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 8. Rechenschaftspflicht

Rz. 109 Art. 5 Abs. 2 DSGVO bestimmt, dass der Verantwortliche nicht nur für die Einhaltung der in Art. 5 Abs. 1 DSGVO genannten Grundsätze verantwortlich ist, sondern er deren Einhaltung auch nachweisen können muss. Diese Nachweispflicht ist eine wesentliche Veränderung im Vergleich zur Rechtslage unter dem BDSG a.F. Bei einer Überprüfung durch Aufsichtsbehörden muss der Ve...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / a) Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

Rz. 163 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 BDSG benennen öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten. Dies gilt gem. § 5 Abs. 2 S. 2 BDSG auch für öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 5 BDSG, die am Wettbewerb teilnehmen. Für mehrere öffentliche Stellen kann gem. § 5 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter be...mehr

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§ 68 Allgemeines / C. HR-spezifisches Compliance Risk Assessment – ein Überblick

Rz. 3 Welche Sachverhalte unternehmensspezifisch im gegebenen Kontext relevant sind, ist im Rahmen eines geordneten Compliance Managements durch ein Compliance Risk Assessment (nachfolgend "CRA") zu ermitteln. Ein CRA ist die systematische Analyse möglicher Compliance-Defizite im Unternehmen. In seiner Ausgestaltung hat es stets den unternehmensspezifischen Gegebenheiten Rec...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 80. Mutterschutz

Rz. 1274 Bei Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und nach der Entbindung werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch die zwingenden Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ( MuSchG) maßgeblich geregelt. Die Verpflichtungen nach dem MuSchG gebieten dem Arbeitgeber, für die im Gesetz definierte Zeit des Mutterschutzes...mehr

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§ 5 Informationsquellen bei der Bewerberauswahl und Prüfung durch den Arbeitgeber

Rz. 1 Die Informationen, die der Arbeitgeber zur Auswahl eines Bewerbers über diesen benötigt, können sich ergeben aus: Rz. 2 & Bewerbungsschreiben Das Bewerbungsschreiben vermittelt einen ersten allgemeinen Gesamteindruck. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Angaben im Bewerbungsschreiben aus der subjektiven Sicht des Bewerbers verfasst sind und eine vollständige Überprüfba...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / d) Erforderlichkeit

Rz. 11 Die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ist gem. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG gestattet, wenn sie zur Erfüllung dieser Zwecke "erforderlich" ist. Der Gesetzesbegründung lassen sich Anhaltspunkte zur näheren Bestimmung des Begriffs der Erforderlichkeit i.S.v. § 26 BDSG entnehmen. Der Begriff der Erforderlichkeit für Zwecke des Beschäftigungsverhältnis...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / III. § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG: Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufdeckung von Straftaten

Rz. 42 Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen gem. § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG personenbezogene Daten von Beschäftigten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interes...mehr

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§ 74 Strafrechtliche Verantwortung des Compliance Officers

Rz. 1 Weil es im deutschen Rechtssystem – anders als in verschiedenen Jurisdiktionen in uns verbundenen Ländern – bislang trotz mittlerweile dreier Gesetzesvorschläge und einem bis dato im Sande verlaufenen Gesetzesvorhaben betreffend das Verbandssanktionengesetz unverändert noch kein spezifisches Unternehmensstrafrecht gibt (vertiefend: Beisheim/Jung, CCZ 2018, 63), stehen ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / V. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art 9 Abs. 1 DSGVO gem. § 26 Abs. 3 BDSG

Rz. 83 Der Gesetzgeber hat in § 26 Abs. 3 BDSG zudem eine weitere Unklarheit beseitigt, die im BDSG a.F. im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Datenkategorien im Sinne des § 3 Abs. 9 BDSG a.F. bestand. § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F. regelte nur den Umgang mit "einfachen" personenbezogenen Daten. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach § 3 Abs. 9 BDSG a.F. beson...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / B. Anforderungsprofil

Rz. 2 Festzustellen ist, dass es trotz einer schon langjährig laufenden Diskussion nach wie vor noch kein einheitliches Berufsbild für Compliance-Verantwortliche gibt. So lässt sich bereits im Markt erkennen, dass zwar wegen vielfältig zu bearbeitender juristischer oder rechtsnaher Themen vornehmlich Juristen die Aufgaben im Rahmen einer solchen Funktion ausfüllen, vielfach ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XV. Ausblick

Rz. 168 Zwar gibt es auch derzeit noch keine umfassende höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Datenerhebung nach § 26 Abs. 1 BDSG . Es bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Grundsätze, die das BAG anhand des § 32 BDSG a.F. entwickelt hat, unter Geltung der DSGVO und des aktuellen BDSG signifikant ändern werden (im Ergebnis auch Kort, NZA ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 4. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einer Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BDSG

Rz. 40 Mit der Aufnahme des Rechtfertigungsgrundes der Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG hat der Gesetzgeber eine im BDSG a.F. bestehende lückenhafte Regelung ergänzt. Der ...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / III. Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Beschäftigtendatenschutz

Rz. 14 Häufig wird sich als praktisches Problem die unzureichende Überprüfbarkeit der Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes stellen. Wie soll bspw. ein Bewerber kontrollieren, ob der potenzielle Arbeitgeber Hintergrundrecherchen im Internet, insb. in sozialen Netzwerken vorgenommen oder Einsicht in den Dienstrechner genommen hat? Zwar besteht regelmäßig ein Mitbestimmung...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / IV. Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Einwilligungserklärungen gem. § 26 Abs. 2 BDSG

Rz. 75 Im Beschäftigtendatenschutz war unter dem BDSG a.F. die Frage nach der Wirksamkeit einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung seit langem umstritten. Insbesondere wurde immer wieder angezweifelt, ob ein Beschäftigter aufgrund des in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinhin bestehenden Über-Unteror...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 596 Um den Betriebsrat überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, haben Betriebsräte gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Rz. 597 Dabei sindmehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / X. Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke als solche des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 118 Unter Geltung des BDSG a.F. war streitig, ob personenbezogene Daten von Beschäftigten für Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden durften, die nicht unmittelbar dem Beschäftigungsverhältnis dienten, sondern anderen Zwecken, beispielsweise der Übermittlung von Beschäftigtendaten für eine Due Diligence zur Vorbereitung eines Unternehmenskaufs oder im Zusammenhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 3. Bereitstellung von Daten der Vermessungsverwaltung (Abs. 2)

Rz. 309 [Autor/Stand] Zur Erleichterung der Abgabe der Grundsteuererklärung für die Grundstückseigentümer soll gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG zeitlich begrenzt ein kostenloser Online-Zugang zu den für die Erklärungsabgabe notwendigen originären Daten der Vermessungsverwaltung eingerichtet werden.[2] Hierbei handelt es sich um einen Service für die Grundstückseigentümer. Die ...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / B. Organisation

Rz. 2 Im Hinblick auf die Frage einer unternehmensbezogenen Zuordnung der Themenzuständigkeit kommt – schon vor dem Hintergrund der zukünftig besonders hohen Komplexität der Regulierung – insbesondere die Einrichtung einer spezifischen Einheit zur Betreuung von CSR- bzw. Nachhaltigkeitsthemen in Betracht. Häufig indes werden auch Kommunikations- oder Personalabteilungen fede...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 3. Verarbeitung nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG

Rz. 25 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts gem. § 611 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB, § 106 S. 2 GewO anordnen, dass Arbeitnehmer sich Torkontrollen zu unterziehen ha...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Einführung und Anwendung von technischen, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachenden Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Rz. 976 Der Zweck des dem Betriebsrat in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eingeräumten Mitbestimmungsrechtes liegt darin, die Arbeitnehmer vor den Überwachungsmethoden zu schützen, die sich für ihr Persönlichkeitsrecht aus dem Einsatz anonymer technischer Kontrolleinrichtungen ergeben können. Mitbestimmte Regelungen auf diesem Gebiet müssen folgerichtig geeignet sein, diesen Gefahre...mehr

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§ 9 Erkundigungen beim bisherigen Arbeitgeber

Rz. 1 Erkundigungen des potenziellen neuen Arbeitgebers bei dem oder den bisherigen Arbeitgebern, entweder direkt oder indirekt über eingeschaltete Personalberater, gehören in der Praxis zum Standard der Personalbeschaffungsarbeit. Sie sind jedoch in ihrer rechtlichen Zulässigkeit, insb. im Hinblick auf die mit der Erkundigung korrespondierende Auskunftserteilung des bisheri...mehr

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Schaffung von Transparenz v... / 2.3 Anonymität und Datenschutz

Das A und O bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist, Anonymität und Datenschutz zu gewährleisten. Nur so können Sie auf die Mithilfe und Teilnahme Ihrer Kollegen zählen. Es ist schwierig und in manchen Fällen auch fast unmöglich, 100-%ige Anonymität zu gewährleisten. Aber man sollte es zumindest so schwer wie möglich machen, Antworten zurückverfolgen zu kö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schaffung von Transparenz v... / 2.4 Führungskräfte als Schlüsselpersonen

Zentrale Figuren für das Gelingen des Projektes "Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen" sind die Führungskräfte in Ihrem Unternehmen, denn über sie findet die Kommunikation in den meisten Unternehmen statt. Führungskräfte sind das verbindende Element zwischen der Chefetage und den Mitarbeitern. Sie haben den Draht zu den Mitarbeitern und kennen daher eventuelle neu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 19 Datenschutz und Zweckbestimmung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit dem Verhältnis des Auskunftsverkehrs mit dem Steuergeheimnis für die empfangenen Informationen, zum anderen mit ihrer möglichen Verwendung. § 19 EUAHiG setzt Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1 und 2 sowie Unterabs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie um. Dabei geht es um die im Rahmen des EUAHiG an Deutschland übermittelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Steuergeheimnis, Geheimhaltung (Abs. 1)

Rz. 2 § 19 Abs. 1 EUAHiG regelt das Verhältnis des deutschen Steuergeheimnisses zu den Informationen, die ein anderer Mitgliedstaat im Rahmen der Amtshilfe nach dem EUAHiG an Deutschland übermittelt. Die Vorschrift bestimmt, dass der Schutz des deutschen Steuergeheimnisses auch für diese Informationen gilt. Das ist deswegen besonders bedeutsam, weil die Ausgestaltung eines S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich zum einen mit dem Verhältnis des Auskunftsverkehrs mit dem Steuergeheimnis für die empfangenen Informationen, zum anderen mit ihrer möglichen Verwendung. § 19 EUAHiG setzt Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1 und 2 sowie Unterabs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie um. Dabei geht es um die im Rahmen des EUAHiG an Deutschland übermittelten Informatio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.2 Steuergeheimnis

Rz. 5a Während einer gleichzeitigen Prüfung ist die Finanzverwaltung weiterhin an das Steuergeheimnis nach § 30 AO gebunden. Die Weitergabe von steuerlich erheblichen Informationen im Rahmen oder zur Vorbereitung gleichzeitiger Prüfungen ist grundsätzlich zulässig und vom Stpfl. hinzunehmen. Eingeschränkt wird die Möglichkeit der zulässigen Offenbarung durch das Merkmal der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Information an Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 4 § 18 Abs. 2 EUAHiG nennt die Voraussetzungen, unter denen "die im Einklang mit diesem Gesetz" erlangten Informationen an einen Drittstaat weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich also um Informationen aus dem Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem EUAHiG sind alle Informationen erhalten, die vor allem aufgrund von Amtshilfeersuchen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.8 Betriebsbeauftragte

Unter dem Begriff "Betriebsbeauftragte" werden Beauftragte verstanden, die vom Arbeitgeber aus ganz unterschiedlichen Gründen zur Einhaltung und Kontrolle rechtlicher Vorschriften bestellt werden müssen. Betroffen sind die Bereiche der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und des datenrechtlichen Persönlichkeitsschutzes. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Die Bestellung und Abb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Natural Language Processing... / 3.1.2 Verwendung von API-Schnittstellen

Ein alternativer Ansatz zur Integration von NLP/LLMs im Controlling ist die Nutzung dedizierter Services über API-Schnittstellen. Dies ermöglicht Unternehmen state-of-the-art Modelle einzusetzen, ohne eigene Rechenkapazitäten bereitstellen zu müssen oder Expertise in der Implementierung von NLP- und LLM-Lösungen zu haben. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert Kenntnisse in d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Natural Language Processing... / 3.1.3 Verwendung von Eigenimplementierungen

Die Entwicklung und Implementierung eigener NLP- und LLM-Modelle bietet Unternehmen die größtmögliche Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Kontrolle über ihre Lösungen. Selbst implementierte Modelle sind insbesondere dann von Vorteil, wenn strenge Datenschutz- und Compliance-Richtlinien vorliegen, die z. B. die Nutzung von Cloud-Diensten untersagen. In solchen Fällen ermögli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
HR Analytics: Modernes Pers... / 6 Schutz personenbezogener Daten nach der DSGVO

Bei der Nutzung von HR Analytics müssen Unternehmen sicherstellen, dass der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist. Dabei müssen Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einhalten. Folgende Aspekte sind nach der DSGVO zu beachten: Rechtsgrundlage: Für die Verarbeitung personenbezoge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
HR Analytics: Modernes Pers... / 4 Projektschritte zur Umsetzung von HR Analytics im Betrieb

Das Vorgehen eines HR Analytics-Projektes lässt sich grob in fünf Stufen einteilen, die auch dem LAMP-Ansatz von Cascio und Boudreau als Rahmenmodell zur strategischen Analyse von Mitarbeiterdaten mit den Aspekten Logik, Analyse, Maße und Prozesse folgen.[1] Ausarbeitung eines Business Cases: Am Anfang jedes HR Analytics-Projektes steht die Formulierung einer Fragestellung, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
HR Analytics: Modernes Pers... / 9 Literaturhinweise

Atabaki/Biemann, Potenziale der Datenanalyse für HR (People Analytics), in: Petry/Jäger (Hrsg.), Digital HR. Smarte und agile Systeme, Prozesse und Strukturen im Personalmanagement, 2018, S. 125-136. Becker/Huselid/Ulrich, The HR scorecard. Linking people, strategy, and performance, Harvard Business Press, 2001. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), 2023, https://www.gesetze-im-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3 Auswirkungen von Maßnahmen auf die psychische Gesundheit überprüfen

Laut Arbeitsschutzgesetz müssen die möglichen Gefährdungen für die psychische Gesundheit vom Unternehmen untersucht und Maßnahmen zu deren Verringerung ergriffen werden. Die eigentliche psychische Beanspruchung der Mitarbeiter muss nicht untersucht werden. Auf freiwilliger Basis können Unternehmen aber auch genau diese Beanspruchungsfolgen bei ihren Mitarbeitern analysieren,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Smarte PSA – Einsatzbeispie... / 4.1 Datenschutz

In der Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Thema Datenschutz eine besondere Bedeutung. Bei der Sammlung von Daten im Einsatz von intelligenter persönlicher Schutzausrüstung geht es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Dieser basiert sinnvollerweise oft auf der individuellen Situation einzelner Mitarbeiter. Die dadurch entstehenden personenbezogenen Daten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Smarte PSA – Einsatzbeispie... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsumfeld gibt es einen bislang weniger betrachteten Bereich, in dem die Digitalisierung mit neuen Lösungen überzeugen und die Gesundheitsprävention verbessern kann: die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), ergänzt um sog. smarte oder intelligente Funktionen. Dieser Beitrag zeigt u. a. verschiedene Beispiele für eine smarte PSA und geht auf den Datenschutz so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.6 Auftretende Probleme bei der Einsichtnahme

Gewährt der Vermieter dem Mieter nicht ausreichend Zeit zur Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (hier: 2 1/2 Stunden) und fehlen verschiedene Belege bzw. waren Originalbelege nicht einsehbar, gilt die Belegeinsicht als verweigert mit der Folge, dass der Mieter einzelne Abrechnungspositionen auch pauschal bestreiten darf.[1] Achtung K...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.2 Einsichtnahme

Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur Gewährung der Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen, wenn er dem Mieter einen Aktenordner mit Belegen vorlegt, in dem sich der Mieter (ggf. mit fachkundiger Hilfe) zurechtfinden kann. Auch wenn sich darin Rechnungen über nicht umlegbare Kosten befinden, führt dies nicht zu einer mangelnden Übersichtlichkeit der Belege.[1] Führt der...mehr