Fachbeiträge & Kommentare zu DBA Schweiz

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.3 Allgemeine Switch-Over-Klausel

Tz. 2035 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Alle diese vorgenannten Einzelmaßnahmen können nicht verhindern, dass es in besonderen, im Einzelnen nicht vorhersehbaren Fällen bei Anwendung der Freistellungsmethode zu nicht hinnehmbaren St-Vorteilen kommt. ZB kann sich das StR im Ausl so ändern, dass dort künftig keine oder nur noch eine geringe Besteuerung bestimmter Eink stattfindet. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen bei mehrfacher Berücksichtigungsmöglichkeit

Leitsatz Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im Rahmen des Progressionsvorbehalts hätte berücksichtigt werden können. Normenkette § 174 Abs. 1 AO, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 15 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Anzeigepflicht und Ansässigkeit des Erblassers in der Schweiz

Laut des seit 30. November 1978 in seiner aktuellen Fassung existierenden und ratifizierten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (folgend: DBA-Schweiz (E)) wird zwischen dem sog. Erblasser-Wohnsitzstaat und dem Belegenheitsstaat unters...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / aa) Einkünfte aus Kapitalvermögen – insb. Dividenden und Zinsen

Bei Dividendenausschüttungen an in Deutschland wohnhafte Anteilseigner ist grundsätzlich Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zugewiesen (Art. 10 Abs. 1 DBA-Schweiz), wenn die ausschüttende Gesellschaft in der Schweiz ansässig ist.[35] Dieselbe Besteuerungsfolge gilt bei Zinszahlungen aus der Schweiz an den in Deutschland wohnhaften Zahlungsempfänger (Art. 11 ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / bb) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei in der Schweiz belegenen Immobilien eines in Deutschland wohnhaften Erblassers ist mit Blick auf eine mutmaßliche Steuerverkürzung in Deutschland zu differenzieren: Gem. Art. 6 Abs. 1 DBA-Schweiz werden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Vertragsstaat besteuert, in dem das Vermögen liegt. Aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers in Deutschland (§ 8 AO) war jener mi...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / c) Zwischenergebnis und Handlungsempfehlung

Liegt die beschriebene Fallkonstellation des 1. Falles nicht vor und galt der deutsche Erblasser ausschließlich in der Schweiz als ansässig im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. b DBA-Schweiz (E), so spricht das ausschließlich in der Schweiz begründete Besteuerungsrecht dafür, den Erbfall nicht in Deutschland anzeigen zu müssen. Hiermit konkurriert jedoch die unbeschränkte Erbscha...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Aus der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Quellenstaat ergibt sich jedoch nicht automatisch, dass der Ansässigkeitsstaat diese Einkünfte nicht auch besteuern darf. Die Steuerberechtigung des Quellenstaats macht lediglich notwendig, dass der Ansässigkeitsstaat die Doppelbesteuerung vermeidet. Dies kann durch eine Freistellung der betroffenen Einkünfte unter Progressions...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2 Länderspezifische Sonderregelungen

Das Sitzortprinzip (Fiktion der Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft) enthalten neben dem DBA Schweiz [1] u. a. die DBA mit Österreich (ab 2003) und Polen (Anwendung ab 2005). Der BFH hat mit Urteil vom 5.3.2008[2], entschieden, dass Geschäftsführer einer belgischen Kapitalgesellschaft nicht in den Anwendungsbereich des Art. 15 DBA Belgien fallen, sondern der eigentlich für Aufs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1.3 Organe von Kapitalgesellschaften

Eine inländische Steuerpflicht ergibt sich auch, soweit eine Vergütung für eine Tätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland bezogen wird. Diese Fallgruppe wurde erstmals mit dem StÄndG 2001 in das EStG aufgenommen und ist in Zusammenhang mit der DBA-Sonderregelung des DBA Schweiz/DBA Österreich 2002 zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Rückfallklauseln einzelner DBA

Im Regelfall wird die Freistellung des Arbeitslohns unabhängig von der tatsächlichen Besteuerung im Ausland gewährt (sog. Verbot der virtuellen Doppelbesteuerung). Zur Vermeidung sog. "weißer" Einkünfte durch die DBA enthalten deshalb neuere DBA, wie diejenigen mit Schweden und Dänemark, sog. Rückfallklauseln, die die Freistellung von der tatsächlichen Besteuerung im ausländ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Ansässigkeit des Arbeitgebers

Nach den neueren DBA darf der Arbeitgeber bei Anwendung der sog. 183-Tage-Regel nicht im anderen Vertragsstaat ansässig sein. Nach einigen älteren Abkommen (s. u.) muss er sogar im selben Staat wie der Arbeitnehmer ansässig sein. Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 nennt hierbei insbesondere Norwegen[1]. Arbeitgeber können alle natürlichen und juristischen Personen sein, aber au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Voraussetzungen für die 183-Tage-Regelung sind auch, dass die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem Tätigkeitsstaat hat. Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Definition im jeweiligen Abkommen (vgl. Art. 5 OECD-MA). Als Betriebsstätte gelten insbesondere: Ort der Leitung Zweigniederlassung Ges...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Grundsatz und Tätigkeit in Drittstaaten

Die deutschen DBA stellen den Arbeitslohn, der der ausländischen Besteuerung zugewiesen wird, grundsätzlich frei. Zu den Ausnahmen vgl. die Länderübersicht (Stand 1.1.2017) der OFD Nordrhein-Westfahlen v. 2.11.2017[1] und die nachfolgenden Erläuterungen. Etwas anderes gilt jedoch für sog. Drittstaateneinkünfte, die z. B. entstehen können, wenn der inländische Arbeitnehmer be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts

Unstreitig hat die Schweiz bei in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten von schweizerischen Kapitalgesellschaften, soweit die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfüllt sind, als Quellenstaat das Recht, den gesamten Arbeitslohn zu besteuern.mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, wie z. B. Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.9 Antrittszahlungen (Signing-Bonus)

Das BMF-Schreiben vom 3.5.2018 [1] enthält erstmals Aussagen zu sog. Signing-Boni (Antrittszahlungen), die häufig bei leitenden Angestellten, Wissenschaftlern und Sportlern/Künstlern vorkommen. Die Finanzverwaltung geht auch für vorgelagerte Zahlungen von einem Besteuerungsrecht des künftigen Tätigkeitsstaates aus. Das FG München hat sich hierzu im Urteil v. 13.3.2015[2] besc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.1 Indizien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers i. S. der DBA

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung [1] sprechen folgende Indizien für die Annahme, dass die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des DBA ist: Das entsendende Unternehmen trägt keine Verantwortung oder kein Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse; das aufnehmende Unternehmen hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu ertei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Sonderfall der Verständigungsvereinbarungen mit der Schweiz, Belgien und Niederlande

Das BMF hat für die Schweiz von diesen Grundsätzen abweichende Verständigungsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer veröffentlicht.[1] Sofern Abfindungen keinen Versorgungscharakter haben, sind sie, wenn es sich dabei um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Diens...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.5 Ablehnung von Rechtsverordnungen durch den BFH

Der BFH hat im Urteil v. 10.6.2015[1], zumindest im Fall der Abfindungen, erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung der Konsultationsvereinbarungsverordnungen geäußert. Zuvor hatte das hessische Finanzgericht[2] entschieden, dass die Regelung zu Abfindungszahlungen in Art. 24 Abs. 1 Satz. 2 KonsVerCHEV [3] inhaltlich im Widerspruch zum Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5.1.4.4 In welchem Staat wird der bezahlte Jahresurlaub verbracht?

Für die Aufteilung des Arbeitslohns spielt es (im Unterschied zur Berechnung der Aufenthaltstage im Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA) keine Rolle, ob der Jahresurlaub im Wohnsitzstaat, im Tätigkeitsstaat oder in einem Drittstaat tatsächlich verbracht wird. Entscheidend ist nur, ob dieser Jahresurlaub durch eine steuerfreie Auslandstätigkeit erdient worde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.3 Gestaltungsmodelle bei Geschäftsführern (leitenden Angestellten)

Im Hinblick auf die u. U. hohe Tätigkeitsstaatsbesteuerung in Deutschland verleihen insbesondere schweizerische Management-Gesellschaften innerhalb eines Konzerns u. a. Geschäftsführer gegen Entgelt an inländische Konzerngesellschaften. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in diesen Fällen die inländische Gesellschaft als wirtschaftlichen Arbeitgeber an. Die Bundesrepublik De...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt nunmehr entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Hinweis Entsprechend Tz. 2.7 des OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA soll – soweit keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorliegen – eine für die Auflösung des Arbeitsverhä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ermittlung der 183-Tage-Frist

Internationale Rechtsentwicklung Es besteht leider keine einheitliche Zählweise, da Deutschland in seine DBA – entsprechend der Fortentwicklung des OECD-MA – je nach Jahr des DBA-Abschlusses unterschiedliche Konditionen aufgenommen hat. Für die 183-Tage-Regelung gibt es inzwischen verschiedene Varianten, und demzufolge entstehen bei eigentlich identischem Sachverhalt (Entsend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Tätigkeitsprinzip

Die deutschen DBA mit den europäischen Ländern entsprechen in der Regel für den Hauptanwendungsfall der Auslandstätigkeiten dem Art. 15 OECD-MA. Hiernach hat der Tätigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht. In den Fällen der Tätigkeitsstaatbesteuerung spielt es keine Rolle, zu wessen Lasten der Arbeitslohn bzw. aus welchem Staat der Arbeitslohn bezahlt wird. Vgl. a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.10.4.2 Abgrenzung Personalentsendung – gewerblicher Arbeitnehmerverleih in Sonderfällen

Nach den neueren Abkommen (z. B. DBA Frankreich, DBA Italien, DBA Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar. Unter der Rz. 173 führt das BMF-Schreiben[1] die 16 DBA auf, die Regelungen enthalten, denen zufolge die Anwendung der 183-Tage-Klausel in den Fällen gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung ausgeschlossen ist. Beide Staaten haben in diesen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.5.2.1 Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG

Der BFH hat sich in mehreren Urteilen umfassend mit § 50d Abs. 9 EStG beschäftigt. In seinem Urteil vom 11.1.2012[1] hat er zum Verhältnis von § 50d Abs. 8 EStG zu § 50d Abs. 9 EStG Stellung genommen. Praxis-Beispiel Verhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG Ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger A erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pilo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inländische Tochter-GmbH einer Schweizer Holding AG als wirtschaftliche Arbeitgeberin

Leitsatz Übernimmt der Mehrheitsgesellschafter einer Schweizer Holding AG als zusätzliche Arbeitsleistung im Rahmen seines Anstellungsvertrags bei der AG die Geschäftsführung bei einer deutschen Tochter-GmbH und hat nach einer zwischen der Mutter- und der Tochtergesellschaft geschlossenen Vereinbarung die GmbH der AG dafür einen pauschalen monatlichen Betrag zu zahlen, kann ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grenzgängerstatus i. S. v. Art. 15a DBA-Schweiz bei großer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort

Leitsatz Die Zumutbarkeit der Rückreise ist zu verneinen, wenn die Straßenentfernung mehr als 110 km beträgt oder wenn die für die einfache Wegstrecke von der Arbeitsstätte zum Wohnort benötigte Zeit mit dem Transportmittel 1 1/2 Stunden übersteigt. Nur wenn die Voraussetzungen eines Grenzgängers erfüllt sind, ist nach Art. 15 Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz zu prüfen, ob die Nich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Leitsatz 1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. 2. Ein Lichtdesigner ist werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – "Nichtrückkehrtage" von Grenzgängern

Leitsatz 1. Das Mitglied eines Opernchors ist "Künstler" i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010. 2. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen. 3. Für die Berechn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Deutsches Besteuerungsrecht bei Zahlung eines sog. signing bonus

Leitsatz 1. Deutschland steht das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Zahlung eines sog. signing bonus – eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung, die dem im Ausland ansässigen Arbeitnehmer für eine künftig in Deutschland auszuübende Tätigkeit vorab gewährt wurde – nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2010 zu. 2. Die auf Erteilung einer Freistellungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 20 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische auf d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Leitsatz 1. Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. 2. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. 3. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Normenkette § 2, § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 10, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bank für internationalen Zahlungsausgleich

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ruhegehaltsleistungen aus dem Pensionssystem der BIZ mit Sitz in Basel an die in Deutschland ansässigen ehemaligen ArbN sind Ruhegehälter iSv Art 21 DBA > Schweiz. Das Besteuerungsrecht steht somit Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu. Deutschland besteuert Leistungen aus dem Pensionsfonds der BIZ nachgelagert gemäß § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa ES...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Welche Tage zählen zu den Nichtrückkehrtagen nach dem DBA-Schweiz?

Leitsatz Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass zu den Nichtrückkehrtagen i. S. d. DBA-Schweiz nicht die Tage gehören, an denen der Steuerbürger von Geschäftsreisen aus einem Drittstaat tatsächlich an seinen inländischen Wohnsitz zurückgekehrt ist. Gleiches gilt für Wochenendtage, an denen er im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise in Drittstaaten tatsächlich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 4: Schachtelprivilegregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 11 [Autor/Stand] Einkünfte der ausländischen Gesellschaft. Während § 7 den Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung einerseits und die an die Steuerinländer als Steuersubjekt anknüpfenden persönlichen Tatbestandsvoraussetzungen andererseits umschreibt, stehen die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft und ihre Besteuerung im ausländischen Sitzstaat als Besteuerung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114 [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. 4 und nicht den Handel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Begriff „beantragt” kann nicht i.S. eines förmlichen Antrages auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Unter Geltendmachen ist im weitesten Sinne jedes Verhalten des Stpfl. gegenübe...mehr