Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 83 Die Positionspapiere der Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V. (DGPR): "Die Kinderherzgruppe (KHG)" von Oktober 2005, "Herzgruppe" v. 15.2.2013, veröffentlicht auf der Homepage der DGPR im Internet unter http://www.dgpr.de Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining (G 0850) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76e erfassen. Die GRA der DRV zu § 76e hat den Stand 19.2.2020 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Traditionell ist das Anpassungsgeld mit Wirkung zum 1.1.1972 als Überbrückungshilfe des Bundes zur wirtschaftlichen Absicherung von Bergleuten eingeführt worden, wenn diese aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im deutschen Steinkohlenbergbau verloren und weder einen Rentenanspruch (Altersrente i. S. v. §§ 35 bis 38, 40, 235 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.3 Ausgleich von Rentenabschlägen

Rz. 5 Soweit Versicherte aufgrund eines Ausscheidens aus ihrem Beschäftigungsverhältnis mit Anpassungsgeldbezug gemäß § 57 Abs. 1 Kohleverstromungbeendigungsgesetz nur eine vorzeitige Altersrente i. S. v. §§ 36 bis 37, 40, 236, 236a oder § 238 der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können, ergeben sich für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme d...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.2 Rentenverfahren

Rz. 8 Verwaltungsverfahren zur Feststellung oder Ablehnung eines Rentenanspruchs sowie damit im Zusammenhang stehende Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren unterbrechen nach dem Wortlaut des § 198 Satz 1 die in § 197 Abs. 2 geregelte Frist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ebenfalls. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Rentenverfahren in den ersten 3 Kalendermo...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 16 Überleitung von Versicherungszeiten

Die in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen (AKA) zusammen geschlossenen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben durch Überleitungsabkommen untereinander geregelt, dass Versicherungszeiten bei diesen Einrichtungen für die Erfüllung der Wartezeit als Versicherungszeiten bei der Kasse gelten die bei diesen Einrichtungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung grundsätzlich für Personen, die eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches ausüben (sog. Territorialitätsprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz regelt § 5 Abs. 1 SGB IV , dass Person...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 15 Träger der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland wird von folgenden Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Die Beschäftigten beim Bund oder den Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Für sonstige Beschäftigte ist nach dem ATV-K primär die Versicherung b...mehr

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Akteure im BGM / 2.3.1 Gesetzliche und staatliche Akteure

Naheliegend ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und BGs/Unfallkassen, da diese grundsätzlich mit den Unternehmen in Kontakt stehen. Die Verbindung zu den gesetzlichen Kassen ergibt sich einerseits aufgrund des Versicherungsverhältnisses und der damit verbundenen Lohnabrechnung der Mitarbeiter, andererseits haben die Krankenkassen gemäß §§ 20 ff. einen Präventionsauf...mehr

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Akteure im BGM / 2.1 Akteure im Überblick

Akteure lassen sich grundsätzlich in 4 Gruppen unterteilen (vgl. Abb. 2): Interne Akteure Beschäftigte als Empfänger der Maßnahmen BGM-Verantwortliche/-Koordinatoren Mitglieder der Personalbetreuung/-entwicklung Mitglieder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitglieder der Führungsebenen Externe Akteure der Sozialversicherungsträger und Gewerbeaufsichtsämter Krankenkassen Berufsgeno...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.2 Wahl

Rz. 5 Zwingend vorgeschrieben war die Wahl von Versichertenältesten nur bei der früheren Bundesknappschaft, da sich das Institut des Versichertenältesten (Knappschaftsältesten) in der knappschaftlichen Versicherung entwickelt hat. Ihre Wahl erfolgte unmittelbar und allein durch die Versicherten. Aufgrund der Neuorganisation der Rentenversicherung und des damit verbundenen Zu...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch § 40, der im Wesentlichen §§ 5 und 6 SVwG entspricht, wird in Ergänzung zu § 31 Abs. 1 Satz 1 die Rechtsstellung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie der Versichertenältesten und Vertrauenspersonen bestimmt. Die Vorschrift, die für alle Versicherungsträger mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit gilt, bezieht sich auf die Mitglieder (und Stellvertr...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1, die eine Notverwaltung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht, bezieht sich auf den Fall der Verhinderung eines Selbstverwaltungsorgans. Dazu zählen der Vorstand, die Vertreterversammlung, bei den Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 31 Abs. 3a) sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bundesvertre...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.1 Beanstandungsverfahren

Rz. 2 Soweit der Beschluss eines Selbstverwaltungsorgans (nicht eines anderen Organs) nach der Rechtsauffassung des Vorstandsvorsitzenden gegen eine gesetzliche oder sonstige rechtliche Vorschrift verstößt, hat er diesen Beschluss zu beanstanden. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat dies schriftlich und mit Begründung zu erfolgen. Weiter...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit für alle Versicherungsträger (jedoch nicht für die Entschädigung des Vorstandsvorsitzenden einer Kassenärztlichen Vereinigung – BSG, Urteil v. 28.6.2000, B 6 KA 64/98 R, ZfS 2000 S. 280) gilt und im Wesentlichen § 5 Abs. 3 SVwG entspricht, regelt Art und Umfang der Entschädigung ehrenamtlich Tätiger. Es han...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.1 Träger der Sozialversicherung

Rz. 3 Die Träger der Sozialversicherung sind in den §§ 21 bis 23 SGB I genannt. In diesen Vorschriften erfolgt zugleich eine Aufgabenübertragung durch Benennung eines Leistungskatalogs. Bis zur Errichtung einer Unfallkasse des Bundes durch das HZvNG v. 21.6.2002 nahmen die Ausführungsbehörden bis zum 31.12.2002 eine Sonderstellung ein. Sie waren keine Sozialversicherungsträg...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.2 Einzelne Organe

Rz. 5 Grundsätzlich können als Organ sowohl eine Personengemeinschaft (Kollegium) als auch eine Einzelperson berufen sein. Das Gesetz sieht als kollegiale Organe die Vertreterversammlung, den Verwaltungsrat (Abs. 3a), den Vorstand (Abs. 1 Satz 1), das Direktorium und die Geschäftsführung (§ 36 Abs. 4) sowie als Einzelorgane den Geschäftsführer (Abs. 1 Satz 2) vor. Daneben gi...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2 Zuständigkeitsbereich

Rz. 4 Der Zuständigkeitsbereich der Vertreterversammlung im Einzelnen ist breit gefächert und in den verschiedenen Versicherungszweigen vielfach unterschiedlich geregelt. Als Hauptaufgabe weist das Gesetz der Vertreterversammlung jedoch die wichtigste Selbstverwaltungsaufgabe schlechthin zu, nämlich die autonome Rechtssetzung. Autonomes Recht ist damit kein staatlich gesetzt...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit die Vorschrift die Beschlussfassung der Vertreterversammlung über autonomes Recht und die Vertretung gegenüber dem Vorstand normiert, ersetzt sie Regelungen, die schon vorher in der Sozialversicherung Geltung hatten. Durch Abs. 3 überträgt der Gesetzgeber die Aufgaben der Vertreterversammlung für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (außer Sozialvers...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die notwendigen Bestimmungen über die (interne) Willensbildung des Sozialversicherungsträgers sowie die Umsetzung dieser Willensbildung nach außen. Sie regelt damit, welche Organe intern und nach außen für den Versicherungsträger tätig werden. Das sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer, die im Rahmen der Verfassung de...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.5 Ausschuss der Vertreterversammlung

Rz. 16 Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist ab 1.10.2005 neben der Vertreterversammlung eine Bundesvertreterversammlung (bis 22.7.2009: Ausschuss der Vertreterversammlung) zu bilden. Dieser gehören gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 die durch Wahl der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimmten Mitglieder an. In Abs. 4 war deshalb festzulegen...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Konkretisierung von § 31 Abs. 1 und 2 die Rechte und Pflichten des dritten Organs der Versicherungsträger, nämlich des hauptamtlichen Geschäftsführers bzw. des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie gilt seit dem 1.1.1996 nicht mehr für die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (vgl. § 35a). Abs. 2 enthält Bestimmungen über d...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen mit § 33 Abs. 3 eine Neuordnung der Organe dieser Versicherungsträger. Denn an die Stelle des bisherigen hauptamtlichen Geschäftsführers sowie des nebenamtlichen Vorstandes tritt nun der hauptamtliche Vorstand, dem die Verwaltung der Krankenkasse obliegt, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig i...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.2 Grundsatz der Einpersonengeschäftsführung

Rz. 7 Aus der Entstehungsgeschichte dieser Norm ergibt sich, dass der Gesetzgeber von dem Grundsatz ausgegangen ist, ein Geschäftsführer würde ausreichend sein (BT-Drs. 7/4122 S. 36); denn nach früherem Recht war die Bildung einer mehrköpfigen Geschäftsführung allein bei den Rentenversicherungsträgern zwingend und bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern fakultativ vorge...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.4 Zusammensetzung der Ausschüsse

Rz. 7 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass die Satzung die Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse regelt; ansonsten ist die Vertreterversammlung bzw. der Verwaltungsrat frei in seiner Entscheidung, wie die Zusammensetzung erfolgen soll. Der Gesetzgeber hat jedoch die Freiheit des satzungsgebenden Organs bei der Bestimmung der Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse insowe...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle Versicherungszweige außer im Bereich der Bundesagentur für Arbeit; jedoch stellt § 35a für den hauptamtlichen Vorstand der Orts-, Innungs-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen ab Januar 1996 eine Sonderregelung dar. Die dem ehrenamtlichen Vorstand übertragenen Aufgaben sind bei diesen Versicherungsträgern vom hauptamtlichen Vorstand übernomme...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie entspricht in den wesentlichen Konturen den Bestimmungen des Selbstverwaltungsgesetzes, das allerdings nur den Vorstand und die Vertreterversammlung als eigenständige Organe kannte und bezüglich des Geschäftsführers keine Klarheit geschaffen hatte, ob und inwieweit er im Vorstand mitwirken konnte. Insoweit hat § 31 ...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Der MD Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er tritt am 1.1.2022 an die Stelle des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Mitglieder des MD Bund sind die Medizinischen Dienste (MD) in den Ländern, die seine Aufgaben gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See finanzieren. Die Rechtsaufsicht führt...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 2.5 Bundesvorstand

Rz. 10 Die Regelung in Abs. 3 ist eine Folgeänderung zur Einführung des Bundesvorstandes in § 31 Abs. 3b. § 35 Abs. 2, § 38, und die Regelungen des Zweiten Titels des Vierten Abschnitts SGB IV über den Vorstand gelten entsprechend auch für den Bundesvorstand. Aus dem Zweiten Titel sind § 43 Abs. 2, §§ 59, 62, 63, § 64 Abs. 1 bis 3 und § 66 anwendbar. Darüber hinaus obliegt d...mehr

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Jansen, SGB IV § 35 Vorstand / 2.2 Verwaltungsaufgaben des Vorstandes

Rz. 4 Die Aufgabe der Verwaltung des Versicherungsträgers umfasst die komplette öffentlich-rechtliche und fiskalische Tätigkeit des Versicherungsträgers. Dazu sind insbesondere zu zählen schlichtes Verwaltungshandeln, interne organisatorische Maßnahmen, Erlass von Verwaltungsakten sowie Abschluss von (öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen) Verträgen. Zu beachten ist a...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die Regelungen in Abs. 1 und 3 entsprechen im Wesentlichen dem bis dahin geltenden Recht. Demgegenüber erweiterte Abs. 2 die – früher nur für die Rentenversicherungsträger geltende – Verpflichtung zur Wahl des Geschäftsführers auf alle Sozialversicherungsträger. Abs. 4 schafft die Möglichkeit einer Bildung von Geschäfts...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.3 Vertretung des Versicherungsträgers gegenüber dem Vorstand

Rz. 11 Im Allgemeinen obliegt die Vertretung des Versicherungsträgers dem Vorstand (§ 35), dem Bundesvorstand bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 31 Abs. 3b, § 35 Abs. 3) und dem Geschäftsführer (§ 36). In einzelnen Fällen kann sich aber eine Interessenkollision zwischen dem Versicherungsträger und dem Vorstand bzw. dem Bundesvorstand ergeben, insbesondere wenn es u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.1 Widerspruchsbescheide

Rz. 2 Vor Klageerhebung ist die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung des Versicherungsträgers in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen (§ 78 SGG). Über Widersprüche in Angelegenheiten der Sozialversicherung entscheidet gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG die von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat bestimmte Stelle. Dabei kann die Vertreterversamm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 36a bestimmt, dass bestimmte Amtshandlungen nicht durch die Organe des jeweiligen Versicherungsträgers selbst vorgenommen werden müssen, sondern es dem Versicherungsträger freigestellt wird, durch Beschluss des für die Satzungsgebung zuständigen Organs (Vertreterversammlung, Verwaltungsrat bzw. Bundesvertreterversammlung bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.2 Finanzierung (Abs. 2)

Rz. 11 Der MD Bund wird durch seine Mitglieder und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) mittels einer Umlage finanziert (Satz 1). Die Umlagefinanzierung entspricht der körperschaftlichen Struktur und legt den Mitgliedern die Finanzierungsverantwortung auf. Rz. 12 Die DRV KBS ist an der Finanzierung des MD Bund beteiligt, wie sie auch an der Finanzier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.5 Wahl

Rz. 12 Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (sowie die Mitglieder der Geschäftsführung) werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung in nichtöffentlicher Sitzung (LSG Hamburg, Urteil v. 20.7.2017, L 1 KR 24/15) gewählt. Nach dem Gesetzeswortlaut ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorstand mehrere Vorschläge zur Auswahl unterbreiten ka...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2022, Die Voraussetzungen von Drittauskünften beim unbekannt verzogenen Schuldner

Gesetzgeber will Erleichterungen Die Bestimmungen über die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers nach § 802l ZPO wurden zum 1.1.2022 geändert. U.a. sollten die Auskünfte einfacher zu erlangen sein, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist und deshalb eine Vermögensauskunft nicht abgenommen werden kann (BT-Drucks 19/27636, S. 26). In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG).[2] Seit dem 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR je Stunde. Zum 1.7.2022 steigt er planmäßig auf 10,45 EUR.[3] Wesentliche Inhalte In be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Grundlegende Voraussetzungen und Abwicklung (§ 100 Abs. 1 EStG)

Rz. 101 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Arbeitgeber im Sinne des § 38 Abs. 1 EStG dürfen für jeden begünstigten Arbeitnehmer (vgl. Rn. 106ff.) mit einem ersten Dienstverhältnis vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und bei der nächsten Lohnsteuer-An...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / 5. Entschädigungsloser Widerruf eines noch verfallbaren Bezugsrechts

Rz. 174 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Hat der Arbeitnehmer für arbeitgeberfinanzierte Beiträge an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds die Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG erhalten und verliert er vor Eintritt der Unverfallbarkeit sein Bezugsrecht durch einen entschädigungslosen Widerruf des Ar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1 Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die gesetzliche Unfallversicherung in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau unterscheidet sich von Unfallversicherungsträgern anderer Branchen dadurch grundsätzlich, dass unter dem Dach der dafür zuständigen Körperschaft, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG, nicht nur die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte der grünen Branchen abgebil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S.d. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG

Ob eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gem. § 16 Abs. 4 S. 1 Alt. 2 EStG vorliegt, hat das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung festzustellen (entgegen R 16 Abs. 14 S. 1 und 2 EStR). Im Streitfall konnte der Steuerpflichtige keinen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vorlegen, in welchem ausdrücklich die dauernde Ber...mehr