Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstleistung

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Übereinstimmende steuerliche Behandlung ist nicht geboten

Lt. BFH soll die Belastung nicht vom Vertriebsweg abhängen: Der XI. Senat führt in seinem Vorlagebeschluss zwar, wie oben (s. III.1.) dargestellt, aus, dass (nur) mit einer identischen Behandlung beider Umsätze sichergestellt werde, dass die steuerliche Belastung einer Leistung (Steuerbarkeit in einem MS, Steuerpflicht bzw. -freiheit) nicht vom Vertriebsweg abhinge. Aus dem M...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / bb) "Konsularservice", Entscheidung vom 2.3.2006

Nicht steuerbare Leistung ohne ...: Würde ein im Drittland ansässiges Unternehmen U Betreuungsleistungen an einen deutschen Kunden (den in das Drittland reisenden Unternehmer R) erbringen,[12] läge der Leistungsort gem. § 3a Abs. 1 UStG im Ausland (die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG galt nach der Rechtslage, die für den Streitfall maßgeblich war, für solche Betreuungsleistun...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 10. Werklieferungen

Beispielfall 11: Der deutsche Anlagebauer T schließt einen Werklieferungsvertrag mit dem in Luxemburg ansässigen Unternehmen L. Der Vertrag sieht die Errichtung einer Anlage auf dem Betriebsgelände des L vor. Die Übergabe soll "schlüsselfertig" erfolgen. Somit geht die Verfügungsmacht (das Eigentum) an der gesamten Anlage erst im Zeitpunkt der Abnahme bei Inbetriebnahme der A...mehr

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Vorsteueraufteilung: Rückke... / 3. Unionsrecht

Rz. 139 Dem Unionsrecht sind diese Betrachtungsweisen nicht fremd. Es ordnet seit jeher als Regelsystem eine Vorsteueraufteilung nach Maßgabe des Gesamtumsatzes des Steuerpflichtigen an (Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL, zuvor Art. 17 Abs. 5 UA 1 der 6. RL), und ermöglicht es den Mitgliedstaaten aber auch, die Anwendung abweichender Aufteilungsmaßstäbe anzuordnen, zu denen insbesond...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.11 Von Dritten gezahlter Arbeitslohn

Rz. 119 Nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegt der LSt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn. Zuwendungen eines Dritten sind dann als Arbeitslohn durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer sie vernünftigerweise als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber ansehen mus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.10 Unterarbeitsverhältnisse

Rz. 53k Ein Unterarbeitsverhältnis wird zwischen einem Arbeitnehmer als arbeitgebendem Vertragspartner und einem nahen Angehörigen als arbeitnehmendem Vertragspartner vereinbart. Ein Beispiel ist, dass ein nichtselbstständiger Versicherungsvertreter oder ein Handelsvertreter sämtliche anfallende Büroarbeiten durch seine Ehefrau erledigen lässt. Der arbeitgebende Ehegatte kan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.13 Zahlung von Arbeitslohn an Erben oder Hinterbliebene eines verstorbenen Arbeitnehmers

Rz. 125a Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zum Arbeitslohn auch Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Es handelt sich um Arbeitslohn, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zufließt, und um Einnahmen, die nach einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis anfallen. Erhalten die Erben des Arbeitne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ferienhaus/Ferienwohnung / 5 Gewerbliche Vermietung

Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung i. d. R. über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht.[1] Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2 Steuerrechtlicher Typus des Arbeitnehmers

Rz. 22 Der "Arbeitnehmer" i. S. v. § 1 Abs. 1 LStDV ist – ebenso wie der "Mitunternehmer" i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG – kein abstrakter Begriff, der sich durch Aufzählung bestimmter Merkmale abschließend definieren lässt. Er ist vielmehr ein sog. "offener Typus", der nur durch eine größere Zahl von Kriterien umschrieben werden kann.[1] Die den Typus bildenden Merkmale br...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.4 Abgrenzung von familienrechtlichen Beistandspflichten, Arbeitsverhältnissen und Innengesellschaften unter Familienangehörigen

Rz. 52d Eine familienrechtliche Pflicht eines Ehegatten zur Mitarbeit im Beruf und im Geschäft des anderen Ehegatten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine solche Verpflichtung kann sich aber aus der ehelichen Beistandspflicht nach § 1353 Abs. 1 BGB in Ausnahmefällen ergeben, z. B. beim Aufbau eines Gewerbebetriebs, bei Personalmangel oder bei fehlenden Mitteln zur Einste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Katalog der Versorgungsbezüge

Rz. 143 Die begünstigten Versorgungsbezüge sind in § 19 Abs. 2 S. 2 EStG erschöpfend aufgeführt. In Auslegung dieser Vorschrift bietet R 19.8 LStR 2015 einen Katalog von Versorgungsbezügen. Hierzu gehören insbesondere Vorruhestandsleistungen (R 19.8 Abs. 1 Nr. 21 LStR 2023); auch wenn sie von internationalen Organisationen[1] bezogen werden. Im Einzelnen wird auf R 19.8 LStR...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.2 Abgrenzung zu Heilmitteln

Rz. 33 Unter Heilmitteln (z. B. § 32 SGB V) versteht man medizinische Dienstleistungen wie z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie oder Podologie. Mit Urteil v. 15.12.1971, 3 RK 35/70, hat das BSG die Hilfsmittel von den Heilmitteln wie folgt abgegrenzt: Das Hilfsmittel dient im Gegensatz zum Heilmittel nicht der therapeutischen Einflussnahme, sondern u...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.1 Begriff

Rz. 7 § 47 definiert den Begriff des Hilfsmittels i. S. d. medizinischen Rehabilitation und grenzt diese insbesondere im Verhältnis zu den Hilfsmitteln im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (insbesondere § 49 Abs. 8), zur Teilhabe an Bildung (§ 75) und zur Sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe, §§ 76 ff.) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung, die nur für die ...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / 1 Die wichtigsten Korruptionsdelikte

Wer einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil (für diesen oder einen Dritten) als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt,[1] oder ohne Einwilligung des Un...mehr

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Überprüfen Sie Ihr Leistung... / 2 Ermitteln Sie die Kosten Ihres Produktsortiments

Eine Kosteneinsparung soll erreicht werden, indem man Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens aus dem Markt nimmt. Natürlich nur die Produkte, an denen man nichts mehr verdient. Was sich in der Theorie so einfach anhört, ist in der Praxis nicht immer einfach. Es beginnt mit der Frage, wie bzw. mit welchen Methoden können Sie feststellen, dass ein Produkt sich nicht me...mehr

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Leistungsentgelt / 1.1 Zweckbestimmung

In Abs. 1 ist der Zweck der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung dargestellt. Danach soll die variable, leistungsorientierte Bezahlung nicht Selbstzweck sein, sondern durch Stärkung der Motivation und Eigenverantwortung der Beschäftigte sowie Stärkung der Führungskompetenz darauf ausgerichtet sein, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Unter Verbesserung s...mehr

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Leistungsentgelt / 7.3 Pauschale Ausschüttung des Budgets durch Dienst-/Betriebsvereinbarung

Dienst-/Betriebsvereinbarungen, die ohne Durchführung einer Leistungsbeurteilung eine pauschale Ausschüttung des gesamten Finanzvolumens vorsehen, sind unwirksam.[1] Eine solche Umgehung des Tarifziels kann so erfolgen, dass alle Beschäftigten einen gleich hohen Betrag erhalten oder aber dass der Pauschalbetrag nach Entgeltgruppen gestaffelt ausbezahlt wird, z. B. die Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 5.2.1 Zielfindung

Die zu vereinbarenden Ziele müssen sich an den mit der Einführung der Leistungsentgelte angestrebten Zielen ausrichten, d. h. die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen zum Gegenstand haben, um hierdurch die Effizienz zu erhöhen. Zielvereinbarungen werden nicht nur mit einem, sondern mit zahlreichen Mitarbeitern geschlossen. Damit entsteht eine Wechselwirkung zwische...mehr

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Korruption verhindern: Grun... / Zusammenfassung

Überblick Den weitläufig bekannten Begriff der Korruption (vom Lateinischen corruptio, "Verdorbenheit") verwendet das deutsche Strafgesetzbuch nicht. Umgangssprachlich sind mit diesem Begriff insbesondere die Bestechungsdelikte gemeint, die neben der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr als Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 ff. StGB) auch die Bestec...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.5 Sponsoring

Mit einer weiteren Form von Werbung, nämlich dem Sponsoring [1], beschäftigt sich ein besonderes, unverändert anzuwendendes BMF-Schreiben.[2] Unter Sponsoring fallen Ausgaben oder Zuwendungen, die Unternehmen für den sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder gesellschaftspolitischen Bereich aufwenden, um damit gleichzeitig für ihr ...mehr

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Leistungsentgelt / Zusammenfassung

Überblick/Einleitung Die Einführung von Leistungsentgelten wird als Herzstück der Tarifreform im öffentlichen Dienst vom 13.9.2005 angesehen. Die tarifvertraglichen Regelungen in § 18 TVöD-VKA geben den öffentlichen Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Möglichkeit, über eine variable Bezahlung auf die Leistung des Einzelnen und den Erfolg der Verwaltung/des Unternehmens ein...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.1 Anwendungsbereich

Der Begriff "eigene Belegschaft" i. S. d. ESRS S1 ist weit zu verstehen: Er umfasst nicht nur angestellte Beschäftigte, sondern auch Leiharbeitnehmer und Selbstständige:[1] Zu den Selbstständigen zählen auch alle Auftragnehmer, die im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die sonst von Beschäftigten ausgeübt werden (i) oder für das Unternehmen Dienstleistungen im öffentlichen Bere...mehr

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Nachhaltigkeit: Herausforde... / 4.2.1 Berichtspflichten für große Unternehmen

Der Nachhaltigkeitsbericht für große Unternehmen muss zwingend folgende Informationen im Zusammenhang mit oder in Hinsicht auf Nachhaltigkeitsaspekte enthalten:[1] Eine kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Strategie des Unternehmens, einschließlich Angaben zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken, zu Chancen und zur Art und Weise, wie das Geschäftsmodell mit der Begre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2

Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf sich also nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG (Rz. 17) handeln. Auftrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Einzelne haushaltsnahe Dienstleistungen

3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen (§ 35a Abs. 2 EStG)

3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2 Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

1 Allgemeines 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.2 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 60 Neben den begünstigten Aufwendungen für Dienstleistungen, die innerhalb des Appartements (Haushalts, Rz. 76) erbracht werden, wie z. B. die Reinigung des Appartements, Pflege- oder Handwerkerleistungen im Appartement, sind u. a. die Aufwendungen für Hausmeisterarbeiten, Gartenpflege sowie kleinere Reparaturen, die Dienstleistungen des Haus- und Etagenpersonals sowie d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.4 Ort der Leistung (§ 35a Abs. 4 EStG)

Rz. 76 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung "in" einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Privathaushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang)[1] ausgeübt wird (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Zum räuml...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 95 Die Vorschrift des § 35a EStG dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" (Rz. 3). Abs. 5 S. 3 enthält eine besondere Bestimmung, wie der Stpfl. die Aufwendungen, für die er die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt, nachzuweisen hat. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerkerleistung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt), stehen also außerhalb der Ermittlung des zu versteuern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.3 Ort der Handwerkerleistung

Rz. 71 Die genannten Maßnahmen müssen im Bereich eines inländischen (bzw. EU/EWR-) Haushalts des Stpfl. erbracht werden. Zum Bereich des Haushalts gehören das Wohnhaus bzw. die Wohnung, die Garage und der Garten (räumlich-funktionaler Zusammenhang). Begünstigt sind nicht nur Bau- und sonstige Dienstleistungen, sondern auch die Reparatur technischer Geräte, die einen Bezug zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.6 Abzug nur für Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 93 § 35a Abs. 5 S. 2 EStG schließt für den Abzug nach den Abs. 2 und 3 explizit den Ansatz von Materialaufwendungen vom Abzug aus. Die Begünstigung ist auf die Arbeitskosten beschränkt.[1] Soweit im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung oder Handwerkerleistung auch Waren in Rechnung gestellt werden (Material, Pflanzen bei Gärtnerarbeiten), ist nur der Dienstleistungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.2 Begriff der Handwerkerleistung

Rz. 68 Eine Handwerkerleistung setzt begrifflich dreierlei voraus:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 65 Bis zu der Gesetzesänderung durch Gesetz v. 26.4.2006 (BStBl I 2006, 350) war umstritten, in welchem Umfang Handwerkerleistungen unter § 35a EStG fielen. Für Handwerkerleistungen, für die die Aufwendungen vor dem Vz 2006 geleistet wurden, soweit die zugrunde liegenden Leistungen bis zu dem 31.12.2005 erbracht worden sind, galt, dass handwerkliche Tätigkeiten, die im R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.2 Konkurrenzverhältnis zu anderen Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten und Erwerbsaufwendungen

Rz. 85 Anders ist das Verhältnis zu § 33 EStG zu beurteilen, da § 35a Abs. 5 EStG insoweit darauf abstellt, ob Aufwendungen "berücksichtigt wurden" (Rz. 87ff.). Anders als bei den Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen § 35a EStG bereits dann nicht anwendbar ist, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach unter die genannten Vorschriften fallen (Rz. 84)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Verfahren

Rz. 103 Die Steuerermäßigung sowohl nach § 35a Abs. 1 als auch nach Abs. 2 und Abs. 3 EStG wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird regelmäßig zusammen mit der Steuererklärung gestellt, er kann jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheids nachgeholt werden.[1] Rz. 104 Die Steuerermäßigung kann als Freibetrag auf Antrag des Stpfl. als LSt-Abzugsmerkmal berücksichtigt werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG

Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 33 EStG als auch bei § 35a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.8 Sonderregelung für nicht eheliche Lebensgemeinschaften (§ 35a Abs. 5 S. 4 EStG)

Rz. 101 Die Steuerermäßigung kann auch beantragt werden, wenn im Haushalt Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben. Auch in diesem Fall ist die Steuerermäßigung haushaltsbezogen, d. h. sie wird für die Haushaltsgemeinschaft insgesamt nur einmal gewährt. Das gilt auch dann, wenn beide Partner Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Auftra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Aufwendungen wegen Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, § 35a Abs. 2 S. 2, 2. Alt.

3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2 Nachrang gegenüber Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

3.5.2.1 Konkurrenzverhältnis zu Kinderbetreuungskosten Rz. 84 Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, sind auch Aufwendungen von der Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. § 35a EStG ist gegenüber diesen anderweitigen Abzugsmöglichkeiten nachrangig. Die Nachrangigkeit des § 35a EStG hing ...mehr