Fachbeiträge & Kommentare zu Dienstleistung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstände des ehelichen Haushalts.

Rn 3 Der Begriff des Gegenstandes des ehelichen Haushalts ist identisch mit dem in §§ 1361a, 1568b, 1640 I 3 verwendeten, weshalb auf die Ausführungen dort verwiesen wird. Nicht zu den Haushaltsgegenständen gehört die Ehewohnung, weshalb ein Ehegatte, der die eheliche Wohnung allein gemietet hat, auch das Mietverhältnis allein kündigen kann (LG Stuttgart FamRZ 77, 200). Rn 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 37. Internetvertrag (Abs 1, 2, 4).

Rn 36 Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, und auch Verträge, die spezifische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet betreffen, werden unter dem Begriff der Internetverträge zusammengefasst (dazu umfassend Staud/Magnus Art 4 Rz 588–621a). Sofern es nicht zu einer Rechtswahl kommt, unterliegen Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verbraucherverträge (Abs 3).

Rn 6 III ist eine Verbraucherschutznorm. Sie enthält die durch Umsetzung der KlauselRL (s Vor § 305 ff Rn 2) für das deutsche AGB-Recht notwendigen Änderungen. Die Vorschrift ist daher richtlinienkonform auszulegen (s Einl Rn 35). Der persönliche Anwendungsbereich ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Vertragspartner Verbraucher iSv § 13 (s § 13 Rn 8 ff) und, insoweit i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kurzfristige Preiserhöhungen (Nr 1).

Rn 2 Nr 1 beruht auf dem Gedanken, dass der Kunde auf den ausgehandelten Preis vertrauen können soll (Preisklarheit bzw Preistransparenz). Nr 1 ergänzt § 1 I, IV PAngV, soweit Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern angeboten werden. Nr 1 erfasst ausgenommen von Dauerschuldverhältnissen (s Rn 7) sowie Reise- und Gastschulaufenthaltsverträgen (§§ 651f III, 651u I) grds a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIII. Nr 11.

Rn 21 Unter die einzeln hergestellten Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindungen der Nr 11 fallen zB sog Call-by-Call-Dienstleistungen, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar und in einem Mal erbracht und über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Grund der auf Art 3 III lit m VRRL zurückgehende Ausnahme von den §§ 312 ff ist, dass für diese Verträge in §§ 66 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Reform und europarechtliche Grundlage.

Rn 1 § 312f wurde durch das VRRL-UG neu ins Gesetz eingefügt, durch das die §§ 312 ff ganz überwiegend neu gefasst wurden (s dazu Vor §§ 312 ff Rn 4). Die Vorschrift geht zurück auf Art 7 II und Art 8 VII VRRL. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen v. 25.6.21 (BGBl...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Ausgleichungsfähigkeit

Rz. 102 Gegenstand der Ausgleichung[190] können nur Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden sein. Eine Zuwendung erfordert, dass ein Vermögensvorteil des Erblassers in das Vermögen eines Abkömmlings überführt wird. Dabei muss es sich nicht um eine Schenkung handeln, wie gerade das Beispiel der Ausstattung zeigt (§ 1624 BGB). Die Zuwendung muss unter Lebenden erfolgt sein. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 15 Als Folge des weiten Geltungsbereichs von § 453 (Rn 1) sind sonstige Gegenstände alle Kaufgegenstände, die keine Sachen oder Rechte sind. Sie bestehen aus zwei Gruppen: Unkörperliche, funktional vielfach Sachen ähnliche Vermögenswerte, zB Strom, Know-how, sowie alle Formen von Sachgesamtheiten, va Unternehmen (BTDrs 14/6040, 242), aber auch sonst funktional zusammengeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Lohngarantien, Verdienstsicherung

Rn. 1274 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach den Tarifvertragsbestimmungen wird ArbN bei einem bestimmten Lebensalter u einer bestimmten Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, insb für den Fall ihrer Unkündbarkeit, die Weiterzahlung des bisherigen Lohns selbst für den Fall garantiert, dass ihnen ein Arbeitsplatz mit geringerer Entgeltstufe zugewiesen wird (Verdienstsicherungsklausel)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mitarbeit im Haushalt, Geschäft oder Beruf des Erblassers.

Rn 11 Die zu § 1619 entwickelten ›Grundsätze‹ (§ 1619 Rn 3) über Dienstleistungen des dem elterlichen Hausstand angehörenden Kindes im Hauswesen und Geschäft der Eltern (BGH NJW 72, 429 [BGH 07.12.1971 - VI ZR 153/70]) können nicht zwingend herangezogen werden. Rn 12 Zum Haushalt des Erblassers gehören alle mit dem Hauswesen zusammenhängenden Angelegenheiten, die sich auf die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beitrags- und Mitverwaltungspflichten.

Rn 8 Die Satzung soll die Beitragspflicht regeln (§ 58 Nr 2, näher dort), auch die Mitgliederversammlung kann über sie beschließen. Meist sind die Beiträge in Geld zu leisten, möglich sind auch Sach- oder Dienstleistungen (BAG NJW 03, 161 [BAG 26.09.2002 - 5 AZB 19/01]). Umlagen zur Befriedigung eines besonderen Finanzbedarfs bedürfen einer Satzungsgrundlage (§ 58 Rn 2). Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 7 S 1 und 3 verweisen hinsichtlich der Rechtsfolgen auf § 357 I–IV und VI, so dass grds ein Gleichlauf zu den Rechtsfolgen des Widerrufs von Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, hergestellt wird. Rn 8 Zu beachten ist, dass auf § 357 V, § 357a II und III nicht verwiesen wird. Dass § 357a II und III von dem Verwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Dienstvertrag.

Rn 67 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft steht der Zulässigkeit der Vereinbarung von Beschäftigungsverhältnissen untereinander nicht entgegen (Staud/Löhnig Anh zu § 1297 Rz 123 mwN). Ein solches ist anzunehmen, wenn ein Partner es in verbindlicher Form übernimmt, den anderen in Zukunft zu pflegen und der andere dafür Gegenleistungen erbringt (Köln FamRZ 97, 1113). Es kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungstatbestände.

Rn 2 Nr 1 betrifft Miet-, Pacht- und andere Verträge, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauert und der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird. Hierunter fallen alle Miet- und Pachtverträge, unabhängig davon, welche Stellung der Betreute in ihnen hat sowie alle sonstigen Verträge, die zur Erbringung wiederkehrender Leistungen verpflichten. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 6 Statt der Rückgewähr oder Herausgabe kommt nach II 1 Wertersatz in drei Fallgruppen in Betracht (Döll, Rückgewährstörungen beim Rücktritt, 11; Bartels AcP 215, 203): (1.) Die Natur des Erlangten schließt eine Rückgewähr oder Herausgabe aus, Nr 1. Das trifft zB zu für Dienstleistungen, Unterlassungen oder manche Werkleistungen, auch für die bloße Nutzung einer Sache, vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556c ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I S 434) mWv 1.7.13 in das Gesetz eingefügt worden (s.a. Hinz PiG 111, 157, 158 ff). Er gibt nach den von ihm benannten Voraussetzungen (Rn 5 ff) die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Umlage der Kosten der Selbstversorgung (§§ 7 II, 8 II HeizkostenV) auf diejenigen der Wärmelieferung (§§ 7 III, 8 III HeizkostenV) umz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Zum 1.1.22 sind in den §§ 327–327u Regelungen zu Verträgen über digitale Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, Legaldefinition in § 327 I) in Kraft getreten, die vertragsformübergreifend gelten (s Vor §§ 327 ff Rn 1 ff). Zusätzlich enthalten einzelne Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts erg Regelungen, sofern ihre Vertragsgegenstände digitale Pr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbraucherverträge, I, Ia.

Rn 3 Nach I gelten die §§ 312–312h nur für Verbraucherverträge, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. Dies umfasst nach dem neuen Ia auch die Bereitstellung personenbezogener Daten oder die Verpflichtung hierzu. Das bis 31.12.21 in I maßgebliche Kriterium der Entgeltlichkeit von Verbraucherverträgen fand schon bisher keine Entsprechung in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 49a. Metaverse-Verträge.

Rn 48a Das Metaverse (auch Metaversum) stellt eine neue Erscheinung dar. Es handelt sich um digitale, dreidimensionale Erlebniswelten, die kollisionsrechtlich noch nicht erschlossen sind. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten des Metaverse gibt es diverse kollisionsrechtliche Probleme. Diese erfassen zB die vertragliche Regelung der Nutzung des jeweiligen Metaverse an sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Paketverträge.

Rn 2 I 1 determiniert den Anwendungsbereich der §§ 327 ff für Paketverträge. Dabei handelt es sich nach der aus Art 3 VI DIRL übernommenen Legaldefinition um Verträge, die neben der Bereitstellung digitaler Produkte die Bereitstellung anderer Sachen oder die Bereitstellung anderer Dienstleistungen zum Gegenstand haben, etwa eine vertragliche Vereinbarung über die Bereitstell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Während die §§ 842, 843 bloß die §§ 249, 252 konkretisieren, weichen die §§ 844, 845 davon ab: Sie bilden eigene Anspruchsgrundlagen für den Ersatz von Schäden Dritter, die von dem Delikt mittelbar betroffen sind, wobei § 844 die Ansprüche nach dem Tod eines Geschädigten regelt. Dabei geht es um die Beerdigungskosten (§ 844 I, und zwar ohne den Einwand, diese Kosten wär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schlechtleistung.

Rn 7 Für die Schlechtleistung von Beiträgen – insb bei Sachleistungen – gelten die Gewährleistungsvorschriften der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf, Miete und Werkvertrag, jedoch gesellschaftsspezifisch ›modifiziert‹ mit der Folge, dass solche Rechtsfolgen ausgeschlossen sind, die das Gesellschafterverhältnis selbst infrage stellen. Während der Gesellschafter damit idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kundenmehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung und Prognose (Phasenmethode)

Rz. 89 Der Unternehmenswert hängt entscheidend von der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens ab.[161] Deren Einschätzung erfordert (vom Stichtag aus betrachtet) eine entsprechende Zukunftsprognose.[162] Um diese zu treffen, kommen im Wesentlichen zwei methodische Ansätze in Betracht: Rz. 90 Die älteren Lehrmeinungen in der Betriebswirtschaftslehre gingen überwiegend davon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2155 BGB – Gattungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. (2) Ist die Bestimmung der Sache dem Bedachten oder einem Dritten übertragen, so finden die nach § 2154 für die Wahl des Dritten geltenden Vorschriften Anwendung. (3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 171. Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v 03.04.2009, BGBl I 2009, 700

Rn. 191 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 10: Änderungen des EStG Wegen des komplexen Sachverhalts statt Zusammenfassung Wiedergabe des Gesetzestextes: § 3 Nr 55a u 55b EStG neu eingefügt wie folgt: § 3 Nr 55a EStG: steuerfrei ist die Übertragung von Anrechten für die ausgleichsberechtigte Person zu Lasten von Anrechten der ausgleichspflichtigen Person gehören bei der ausgleichsber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbrauchergeschäfte.

Rn 22 Außerhalb des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen hat schon das RG einen Kontrahierungszwang unter den Voraussetzungen von § 826 angenommen (RGZ 148, 334; 133, 390). Danach besteht dann eine Pflicht zum Vertragsabschluss, wenn die Verweigerung eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung darstellen würde, was insb bei Monopolbetrieben und bei lebensnotwendigen Leistung...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / hh) Vor der Zuwendung erbrachte Übernehmeraufwendungen – Mitarbeit, Bauleistungen

Rz. 166 In der Praxis findet sich häufig der Fall, dass der Erwerber bereits vor der Zuwendung Eigenleistungen erbrachte, etwa Bauaufwendungen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann demjenigen, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem fremdem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXI. Kryptowährungen

Schrifttum: Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe des Zinsanspruches für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr (Abs 2).

Rn 5 Abs II der Vorschrift bezieht sich auf den der Zahlungsverzugsrichtlinie (s.o. Rn 1) entstammenden Begriff der Entgeltforderung und damit ebenso wie § 286 III (s § 286 Rn 21) nur auf Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind (BGH NJW 10, 3226; DB 13, 2329 Rz 13; Staud/Löwisch/Feldmann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auffälliges Missverhältnis.

Rn 54 Für ein auffälliges Missverhältnis ist der objektive Wert von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde zu legen (BGH NJW 00, 1255 [BGH 22.12.1999 - VIII ZR 111/99]). Maßgebend ist grds der Verkehrswert der verglichenen Leistungen, also das verkehrsübliche Äquivalent (BGH NJW 99, 3190 [BGH 28.04.1999 - XII ZR 150/97]; 02, 431 [BGH 28.10.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 285 begründet einen Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe des sog stellvertretenden commodum. Die Vorschrift enthält eine eigene Anspruchsgrundlage. Sie beruht darauf, dass die Möglichkeit des Schuldners, eine Verurteilung zur Naturalerfüllung unter Berufung auf § 275 I, II oder III abzuwehren, ihn von seiner Verpflichtung nicht insgesamt frei werden lässt (s § 275 R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 58 BGB – Sollinhalt der Vereinssatzung.

Gesetzestext Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: Rn 1 Wird die Sollvorsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zahlung eines Preises, I.

Rn 5 Bis zum 31.12.21 erfasste I nur Verträge, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Diese Einschränkung war mit den in Art 2 Nr 5 und 6 VRRL enthaltenen Definitionen von Kauf- und Dienstleistungsverträgen begründet worden, auf die der Anwendungsbereich von I beschränkt sein sollte (BTDrs 17/12637, 45). Nach Art 3 I VRRL galt die Richtlinie je...mehr

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AGS 08/2024, Auslagen der S... / II. Kosten des Verfahrens

1. Allgemeines Zu den Kosten des Verfahrens gehören, so das LG, die Gebühren und Auslagen der Staatskasse, einschließlich derjenigen Kosten, die im Ermittlungsverfahren durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstanden sind (§ 464a Abs. 1 S. 1, 2 StPO). § 3 Abs. 2 GKG verweise wegen der Kosten auf die in der Anlage 1 aufgeführten Gebühren und Auslagen. Gem. Nr. 9015 GK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzeshistorie/Regelungsüberblick.

Rn 1 Der ursprüngliche Reisevertrag (§§ 651a–k aF) wurde durch G v 4.5.79 (BGBl I 509) eingefügt. Insb durch Umsetzung der Pauschalreise-RL vom 13.6.90 (90/314/EWG; ABl EG L 158, 59) durch G v 29.6.94 (BGBl I 1322), die am 11.12.15 durch die Veröffentlichung (ABl EU 2015 L 326, 1) der neuen Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (EU) 2015/2302 abgelöst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Notwendiger Inhalt.

Rn 7 Die Mitteilung eines Preisgewinnes setzt die Behauptung voraus, der Adressat sei zuvor durch eine auf Zufall beruhende Entscheidung (aleatorisch) ausgewählt worden (Schneider BB 02, 1654; aA AG Bremen NJW-RR 02, 417: auch Treuepaket als Belohnung). Das LG Frankenthal hält die Bestätigung des Spielgewinns an den Teilnehmer eines verbotenen Glücksspiels wegen dessen Mitwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Mehrkomponentengeschäfte

Rn. 428 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: In einem förmlichen Gesamt-Vertragswerk werden häufig mehrere sich ergänzende, aber unterscheidbare Teilleistungen mit abweichenden Zivilrechtsstrukturen verknüpft. Solche Leistungsbündel beinhalten insbesondere Service-/Zusatznutzenelemente, die den Kaufanreiz erhöhen sollen und/oder auf langfristige Kundenbindung ausgerichtet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertretenmüssen der Pflichtverletzung.

Rn 19 Für das Vertretenmüssen gelten die allgemeinen Regeln, so dass regelmäßig wenigstens Fahrlässigkeit vorliegen muss (s § 276 Rn 5). Das Vertretenmüssen ist keine – auch keine ›materielle‹ – Haftungsvoraussetzung, vielmehr ist dem Schuldner lediglich die Verteidigung durch Entlastungsbeweis (s Rn 24–26) gestattet; für die Schlüssigkeit bedarf es daher keines gesonderten ...mehr