Fachbeiträge & Kommentare zu Differenzbesteuerung

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.5 Kfz-Handel

Für den Kfz-Handel sind Neu- und Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Reimporte, Reparaturen, Markenbindung, bargeldintensiv, Konkurrenz aus dem Internet die Schlagworte. Betriebsform Bezüglich der Betriebsformen erscheint eine Unterscheidung in drei Klassen sinnvoll: Markengebundener Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparatur reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort Internethändler...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kleinunternehmereigenschaft

§ 19 UStG in der aktuellen Fassung sieht ein "Nichterheben der Umsatzsteuer" für im Inland und in den Gebieten i.S.v. § 1 Abs. 3 UStG ansässige sog. Kleinunternehmer vor, wenn zum einen deren Gesamtumsatz im Vorjahr den Betrag i.H.v. 22.000 EUR nicht überstiegen hat und zum anderen der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich den Betrag i.H.v. 50.000 EUR nicht ...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 2.2.1 Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung, eine elektronische Rechnung im o.g. Sinne auszustellen, betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B). Zudem müssen leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland[1] ansässig sein. Hinweis Ansässigkeit im Inland erfordert Sitz, Geschäftsleitung oder eine (am betreffenden Umsatz beteiligte) Betriebsstätte im Inland; existiert kein Sitz, reiche...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.15 Nichtanwendbarkeit der Differenzbesteuerung in bestimmten Fällen (§ 25a UStG)

Die angepasste Regelung sieht vor, dass die Differenzbesteuerung auf Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten nicht angewendet werden kann, wenn der Eingangsumsatz des Wiederverkäufers einem ermäßigten Steuersatz unterlegen hat. Inkrafttreten: 1.1.2025.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Allgemeine Informationen zur Rechnungserteilung wurden im Offiziellen Bulletin des Impôts 3 CA Nr. 136 v. 7.8.2003 veröffentlicht. Alle Unternehmer müssen eine Rechnung ausstellen, wenn sie Umsätze an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person ausführen. Eine Rechnung muss u. a. auch ausgestellt werden durch Personen, die gelegentlich die Lieferung eines Neufahrz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Grundsätze zur Berechnung des Gesamtumsatzes

Rz. 38 Nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer sich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten von seinem zuständigen FA gestatten lassen, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der maßgebliche Gesamtumsatz i. H. v. derzeit 800.000 EUR (bzw. in der Zeit vor dem 1.1.2024 die jeweils geltenden Grenzen für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 106 Der Begriff des Gesamtumsatzes spielt eine Rolle gem. § 19 Abs. 1 S. 2 UStG bei der Berechnung der genannten Grenzen von 22.000 EUR und 50.000 EUR (Rz. 47ff.). Der Gesamtumsatz ist gem. § 19 Abs. 3 S. 1 UStG die Summe der steuerbaren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich der gem. § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (s. Rz. 3) steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.3 Anwendungsbereich der Regelung; Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 142 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG fallen nur Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesen Gegenständen (z. B. Entsorgungsleistungen, Pressvorgänge) fallen nicht unter die Regelung. Auch bei Lieferungen von Gegenständen der Anlage 4 im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes ist die Umkehrung der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 46 Ein weiterer Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ist die Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. Umsatzsteuerlich gilt im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung der sicherungsübereignete Gegenstand noch nicht als geliefert. Erst bei der Verwertu...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / V. Differenzbesteuerung bei Kunsthändlern und Galeristen

Für Galeristen und Kunsthändler kommen regelmäßig die Regelungen der Differenzbesteuerung in § 25a UStG in Frage. Der Anwendungsbereich der Sonderregelung ist im Kunsthandel typischerweise unproblematisch gegeben: Sowohl Galeristen als auch Kunsthändler handeln gewerbsmäßig mit körperlichen Gegenständen, so dass es sich regelmäßig um Wiederverkäufer nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 Sa...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 1. "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis", insbesondere bei Einkäufen innerhalb der EU

Begriffsbestimmung von Einkaufs- und Verkaufspreis: Die Probleme beginnen bereits damit, was als "Einkaufspreis" und "Verkaufspreis" zu verstehen ist. Diese Begriffe werden im nationalen Recht nicht näher definiert. Nach der maßgeblichen unionsrechtlichen Vorlage in Art. 312 Nr. 1 MwStSystRL ist unter "Verkaufspreis" die gesamte Gegenleistung zu verstehen, die der Wiederverk...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Ungleiche Steuerbelastung je nach Person des Verkäufers

Die Steuerermäßigung wird also in Abhängigkeit der Person des Lieferers gewährt und nicht, wie es bei anderen Leistungen im Kulturbereich der Fall ist (z.B. Theatervorführungen oder Musikkonzerte, darunter sogar auch Besuche in bestimmten Nachtclubs),[35] allein aufgrund der Art der Leistung. Das war nicht immer so. Vor dem 1.1.2014 wurden sämtliche Lieferungen von Kunstgege...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 3. Angaben in der Rechnung und Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers

Schließlich müssen Galeristen und Kunsthändler besonders darauf achten, dass sie in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und auf die Anwendung der Differenzbesteuerung ausdrücklich mit "Kunstgegenstände/Sonderregelung" hinweisen.[72] Zudem ist in den Rechnungen der Verkaufspreis anzugeben, in dem die Umsatzsteuer enthalten ist, die auf die Nettomarge zwisch...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / [Ohne Titel]

Dr. Francesco H. Farruggia-Weber[*] Die Kunstbranche steckt voller umsatzsteuerlicher Fallstricke. Nicht nur betrifft das die korrekte Handhabung der Regelungen zur Differenzbesteuerung sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Kunstgegenständen. In der Praxis ist auch zu beobachten, dass vor allem Kunstschaffende sich an eher standardmäßigen Vorsc...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Pauschale Marge, insbesondere bei Verkaufsfördermaßnahmen durch Galerien

Ein weiteres Problem betrifft die Frage, in welchen Fällen der Einkaufspreis eines Kunstgegenstandes nicht ermittelbar ist, so dass die pauschale Marge von 30 % nach § 25a Abs. 3 Satz 2 UStG zur Anwendung kommt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung handelt es sich hierbei um einen Ausnahmefall, da der Wiederverkäufer die Einkaufspreise der einzelnen Kunstgegenstände aufzeichnen ...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 3. Zu den Begriffen des "Urhebers" bzw. des "Rechtsnachfolgers"

Fraglich ist aber, ob die Steuerermäßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG so ausgelegt werden kann, dass hauptsächlich Lieferungen der Künstler selbst ermäßigt besteuert werden sollen. Konkret geht es um die Frage, ob man den Begriff des "Urhebers" nach urheberrechtlichen Maßstäben bestimmt oder ob für die Zwecke der Umsatzsteuer ein anderes Verständnis zugrunde zu leg...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 2. Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG

Trotz des Vorliegens der Unternehmereigenschaft kann eine Umsatzsteuerpflicht dennoch entfallen. Das ist dann der Fall, wenn die Galerie, der Kunsthändler oder der Kunstschaffende als Kleinunternehmer anzusehen ist. Relevante Umsatzgrenzen: Nach § 19 Abs. 1 UStG ist Kleinunternehmer, wer im vorausgegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 EUR erzielt hat und ...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / I. Einleitung

Die deutsche Kunstbranche hat es im Vergleich zur internationalen Konkurrenz nicht leicht. Während im Jahr 2022 die USA, Großbritannien und China den überwiegenden Teil des Weltmarktes im Kunsthandel ausmachten, lag Deutschland mit einem globalen Marktanteil von 2 % sogar weit hinter seinem europäischen Konkurrenten Frankreich mit einem Marktanteil von rund 7 % zurück.[1] Na...mehr

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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 4.5 Besonderheiten bei der Differenzbesteuerung

Kleinunternehmerregelung: Ermittlung des Grenzwerts bei der Differenzbesteuerung Bei Differenzgeschäften zahlt der Unternehmer die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aber nicht nur die Differenz, sondern das gesamte Entgelt zu erfassen, also auch der Teil, der ...mehr

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Onlinehandel: Steuerliche B... / 5 Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen über Onlineplattformen

Kommt es zu einer Meldung der Einnahmen durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, bedeutet das aber noch nicht, dass die Umsätze aus den Transaktionen auch zwingend einkommen- und umsatzsteuerpflichtig sind. Nur die wenigsten Onlinehändler wissen, dass die Abgrenzungskriterien für die Umsatzsteuerpflicht und die Einkommensteuerpflicht voneinander abweichen. Demnach ist e...mehr

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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Grenzwertermittlung Option zur Umsatzsteuer Kontrolle der Grenzwerte Umsatz bei der Differenzbesteuerungmehr

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Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 4.4 Umsätze, die bei der Ermittlung des Grenzwerts nicht einzubeziehen sind

Der Gesamtumsatz richtet sich immer nach den Entgelten, die der Unternehmer im jeweiligen Jahr einnimmt. Entscheidend ist also nicht, was der Unternehmer in Rechnung stellt, sondern das, was er tatsächlich einnimmt. Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen werden nicht einbezogen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer das Anlagevermögen verkauft oder privat en...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.[1] Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen.[2] Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und füh...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.5 Differenzbesteuerung

Prüfungsansätze im Bereich der Differenzbesteuerung sind: Überprüfung der Zulässigkeit der Margenbesteuerung (Einkauf von Privat bzw. Kleinunternehmer, Ausschluss von Importen und Exporten, Nachweis der Sonderfälle bei Import bzw. Export, …) Ausschluss der negativen Margen bei Fahrzeugen mit einem Wert über 500 EUR sachgerechte Ermittlung der Margen (keine Erhöhung der Einkaufs...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Wird ein Fahrzeug aus dem EU-Raum eingeführt, liegt ein sog. "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor; kommt das Fahrzeug aus einem Drittstaat spricht man von einer Einfuhr. Der dem innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundeliegende Fahrzeugverkauf ist für den ausländischen Lieferer umsatzsteuerfrei und gilt beim inländischen Erwerber als steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die Umsatzsteue...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.3 Innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr

Exporte von Fahrzeugen können entweder in ein Land der Europäischen Union oder ein sog. "Drittland "gehen. Beide Arten von Lieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Innergemeinschaftliche Lieferung Wird ein Fahrzeug in den ausländischen EU-Raum geliefert, liegt eine sog. "innergemeinschaftliche Lieferung" vor. Diese ist umsatzsteuerfrei wenn:[2] ein bestimmter Abnehme...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.1 Innerer Betriebsvergleich

Innerer Betriebsvergleich bedeutet Gegenüberstellung der betriebsinternen Zahlen für verschiedene Zeitperioden. Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleiches wird der Betriebsprüfer zunächst versuchen, Geschäftsbereiche zu selektieren und die entsprechenden Einkäufe und Verkaufe zu gruppieren. Denkbar sind hierbei Neuwagen ggf. Verkäufe an Unterhändler Gebrauchtwagen mit Reg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 § 14c Abs. 2 S. 1 UStG: Unternehmer, die keine USt ausweisen dürfen

Rz. 41 § 14c Abs. 2 S. 1 UStG spricht von "wer". Mit dieser allgemein wirkenden Wortwahl – sie ist gendergerecht, was das UStG entsprechend der MwStSystRL sonst nicht kennt – sind eigentlich Unternehmer und Nichtunternehmer umfasst. Aus dem folgenden S. 2 ergibt sich aber, dass mit S. 1 nur Unternehmer gemeint sein sollen, denn sonst wäre die ausdrückliche Anordnung in S. 2 ...mehr

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Rechnung / 2.1 Zwingend notwendige Grundangaben

Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14 a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen folgende Pflichtangaben enthalten[1]: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,[2] die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steue...mehr

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Kleinunternehmer / 2.1 Berechnung des Gesamtumsatzes

Der maßgebliche Gesamtumsatz des Kleinunternehmers bestimmt sich nach § 19 Abs. 3 UStG [1]. Dabei ist von dem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auszugehen. Damit gehören die Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG und der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht zum Gesamtumsatz. Darüber hinaus sind auch bestimmte steuer...mehr

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Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 6.2 Differenzbesteuerung – kein offener Umsatzsteuerausweis

Für Lieferungen von beweglichen Gegenständen können Wiederverkäufer die sog. "Differenzbesteuerung" wählen:[1] Die Umsatzsteuer wird dabei aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des jeweiligen Gegenstandes bemessen.[2] Der Differenzbesteuerer ist insoweit nicht zum gesonderten Steuerausweis berechtigt.[3] Der Vorsteuerabzug ist für den Wiederverkäufer aus den...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 3.1 Leistender ist nicht zum gesonderten Steuerausweis berechtigt

Eine Gutschrift mit Vorsteuerausweis gilt nur dann als Rechnung, wenn der leistende Unternehmer (Gutschriftsempfänger) zum gesonderten Ausweis der Steuer berechtigt, d. h. Regelversteuerer ist. Nicht berechtigt sind: Kleinunternehmer,[1] Privatleute und Unternehmer mit Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG.[2] Weist der Gutschriftsaussteller in diesem Fall dennoch Umsatzsteuer au...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / III. Ausblick auf weitere Änderungen

Mit dem am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)[21] soll auch im Umsatzsteuerrecht für Erleichterung gesorgt werden. Im Zuge der Absenkung der Aufbewahrungsfristen u.a. für Buchführungsunterlagen i.S.d. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO von zehn auf acht Jahre sollen Rechnungen ebenfalls nur noch acht Jahre aufbewahrt und § 1...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Norwegen hat eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten eingeführt (vgl. Art. 4–5, 4–6 und 4–11 Mehrwertsteuergesetz). Die Funktionsweise ähnelt der aus der EU bekannten Regelung.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Differenzbesteuerung (§ 25a dUStG)

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Differenzbesteuerung ist anwendbar, wenn der Steuerpflichtige mit gebrauchten Waren, Kunstgegenständen, Sammlungen und Antiquitäten handelt.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.4 Differenzbesteuerung (§ 25a dUStG)

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Differenzbesteuerung ist ebenfalls eine Form der Margenbesteuerung in der Umsatzsteuer. Sie kann von Steuersubjekten als Besteuerungsform dann gewählt werden, wenn sie diese Erzeugnisse zur Weiterveräußerung von nicht steuerpflichtigen Personen oder von Personen, die ebenfalls die Differenzbesteuerung gewählt haben, erwerben. Die Erzeugni...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Dänemark besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 69 ff. Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25a Differenzbesteuerung

Literatur Martini, Prüfungspflicht im Rahmen der Differenzbesteuerung/Überlegungen im Anschluss an das Urteil des BFH v. 23.4.2009, UR 2010, 81. Meurer, Anmerkungen zu EuGH vom 17.05.2023, Rs. C-365/22, IT, MwStR 2023, 617 (619). Nieskoven, Risiken der Differenzbesteuerung bei Besteuerungsfehlern des Vorlieferanten, ASR 11/2009, 9. Nieskoven, Risikofelder der Differenzbesteuerun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Frankreich besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken (vgl. Art. 297 A bis 297 G CGI). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis – jeweils inkl. USt – erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Lettland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 138 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingan...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Polen besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 120 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Litauen besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art .106 ff. Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ein...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Griechenland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Portugal besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Belgien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Niederlanden besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr