Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.3 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 14 Eine atypische stille Gesellschaft liegt vor, wenn von dem handelsrechtlichen Regelungsmodell in einem oder auch in mehreren Punkten abgewichen wird. Dementsprechend existiert in der Praxis eine große Anzahl atypischer Ausgestaltungsformen der stillen Gesellschaft, wobei sich maßgeblich drei Fallgruppen herauskristallisiert haben: die Beteiligung des stillen Gesellsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.5 Direktionsrecht

Das Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit steht dem Arbeitgeber zu. Mit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos werden Teile des Direktionsrechts regelmäßig auf die Beschäftigten übertragen. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Wichtig Achten Sie darauf, dass auch bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos das Direktionsrecht insoweit beim Arbeitgeber verbleibt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4 Arbeitszeitmodelle des TVöD und Arbeitszeitmodelle auf der Grundlage des TVöD : Ausnahmen vom Überstundengrundbegriff

BAT und BMT-G gingen ausschließlich von "für die Woche" (BAT) oder "für den Tag" (BMT-GMTArb) dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden aus und kannten weder den Begriff der variablen Arbeitszeit noch sonstige spezielle Arbeitszeitmodelle. Dennoch haben sich auf der Grundlage dieser Tarifverträge vielfältige Formen von Arbeitszeitmodellen entwickelt. I...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3 Der Regelungsgehalt der regelmäßigen Arbeitszeit

Traditionell stellt das Volumen der regelmäßigen Arbeitszeit die Gegenleistung dar, die die Arbeitnehmer für das ihnen zustehende Entgelt dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen haben. Auch wenn heute statt des reinen Volumens der Arbeit immer mehr das Produkt, nämlich die Arbeitsleistung, in den Mittelpunkt gestellt wird, knüpft der TVöD auch weiterhin an dieser sehr einfach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle werden im TVöD in der Protokollerklärung zu § 6 erwähnt, ohne dass für diese Modelle Regelungen aufgestellt werden. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Gestaltungsfreiheit respektiert, im Rahmen derer die früheren Anwender von BAT und BMT-G solche Arbeitszeitmodelle entwickelt und in aller Regel zur beiderseitigen Zufriedenheit praktisch umgesetzt h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Im Gegensatz zu den Regelungen im BAT und BMT-G enthält der TVöD keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG K... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.3 Ähnliche leitende Angestellte

Rz. 26 Zu den "ähnlichen leitenden Angestellten" nach § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG gehören die Arbeitnehmer, die eine den Geschäftsführern und Betriebsleitern vergleichbare herausgehobene Stellung innehaben. Dies bedeutet, sie müssen ebenfalls unternehmensbezogene Aufgaben wahrnehmen, einen eigenen erheblichen Entscheidungsspielraum besitzen und Arbeitgeberaufgaben ausüben. Rz. 27 K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2.1 Individuelle flexible Gestaltung von Arbeitszeit

Arbeitsvertragliche (Teilzeit-)Vereinbarungen Umfang der Arbeitszeit Mit dem Arbeitszeitgesetz sind vertragliche Regelungen vereinbar, welche Work-Life-Balance bzw. an Lebensphasen orientierte Arbeitszeitgestaltungen ermöglichen. Möchten Unternehmen Mitarbeiter langfristig an sich binden, ist ein individuelles Eingehen auf eine langfristige Work-Life-Balance als auch auf die j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.1 Die 4-Tage-Woche

Viele Unternehmen nutzen die 4-Tages-Woche, um sich im Wettbewerb um die Fachkräfte attraktiver zu machen. Auch wenn eine Einführung der 4-Tage-Woche in anderen Ländern, wie z. B. Island und Großbritannien getestet wurde, gibt es bisher noch keine Langzeitstudien über mögliche Auswirkungen, was Gesundheit, betriebsorganisatorische Abläufe oder die Produktivität betrifft. 4-Tag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2 Gesetzliche Spielräume von flexiblen Arbeitszeitregelungen

Im Rahmen der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten können gegebenenfalls betriebliche Arbeitszeitmodelle um mehr individuelle, einzelvertragliche Formen angereichert werden. Arbeitgeber und Mitarbeiter können insoweit gesetzliche, tarifvertragliche, betriebsverfassungsrechtliche und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um ihren wirtschaftlichen, unternehmerischen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / Arbeitsrecht

Der Begriff der "Scheinselbstständigkeit" ist in erster Linie ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Urlaub und andere Rechte und Privilegien eines Arbeitnehmers werden durch die sozialversicherungsrechtliche Einordnung nicht beeinträchtigt. Das Bundesarbeitsgericht hat einen Katalog aufgestellt, mit dessen Hilfe festgestellt wird, o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 3.6.1 Feststehendes Entgelt und erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung in Form einer Provision führt nicht automatisch zur Annahme einer Selbstständigkeit. Andererseits kann durch Zahlung eines fest vereinbarten monatlichen Entgelts nicht ohne Weiteres eine Arbeitnehmereigenschaft angenommen werden, wenn das gesamte Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem nicht als unselbstständiges Arbeitsverhältnis anzusehen ist. Die Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Kriterium der Arbeitnehmereigenschaft bleibt nach § 611a Abs. 1 Satz 1 die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten. Die Ausfüllung des Begriffs kann an die umfangreiche Rechtsprechung des BAG anknüpfen.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 17 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird – gleichfalls entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB – durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung in Abs. 1 Satz 2 konkretisiert.[1] Das Gesetz spricht vom Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 10 Das KSchG gilt nur für Arbeitnehmer. Was ein Arbeitnehmer ist, hat das Gesetz jedoch lange Zeit nicht definiert. Maßgebend für die Rechtsprechung und das herrschende Schrifttum war im Ausgangspunkt immer die erstmals von Alfred Hueck geprägte Begrifflichkeit, dass Arbeitnehmer ist, "wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Arbeit im Dienst eines anderen verpf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1 Direktionsrecht

Ausgangspunkt für die entsprechende Umsetzung der Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers . Grundsätzlich kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweisen, bestimmte Tätigkeiten in einer definierten Art und Weise auszuführen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Arbeitgeber aber vor Einführung der Maßnahmen auch der jeweiligen Schrank...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.2 Individualrechtliche Schranken

Neben den gesetzlichen Vorschriften können die Schranken des Direktionsrechtes auch individualrechtlicher Natur sein, d. h. sich aus Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Hier muss insbesondere der Arbeitsvertrag betrachtet werden. Ggf. werden etwaige Maßnahmen des Unternehmens ausgeschlossen. Ist dies der Fall, kann von dieser arbeitsvertragliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.1 Soziales Engagement des Unternehmens

Grundsätzlich können Unternehmen soziale Projekte fördern. Erste Möglichkeiten sind die rein finanzielle Unterstützung oder solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Arbeitnehmer eines Unternehmens unterstützt werden. Wird der Arbeitnehmer im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.1 Gesetzliche Vorschriften

Eine in § 106 GewO genannte Schranke stellen zunächst die gesetzlichen Vorschriften dar. So muss bei der Einführung von nachhaltigen Maßnahmen z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden. Maßnahmen dürfen Arbeitnehmer etwa nicht aufgrund des Alters, der Herkunft, einer Behinderung, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung unzulässig be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.9 Unmittelbare und mittelbare Stellvertretung

Der Sachgrund der Vertretung ist unproblematisch, wenn der Vertreter die Aufgaben des Vertretenen übernimmt.[1] Der zur Vertretung befristet eingestellte Arbeitnehmer muss aber nicht zur Verrichtung derselben Aufgaben eingestellt werden, die der verhinderte Mitarbeiter ausgeübt hat.[2] Bezüglich der Form der Vertretung hat das BAG die Alternativen der unmittelbaren Vertretun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.3 Dienstreisen und Dienstwagen

Im Bereich der Mobilität wurde wiederum ein erhebliches finanzielles und ökologisches Einsparpotenzial gefunden. Viele Meetings wurden und werden nur noch virtuell durchgeführt und die Anzahl an Dienstreisen deutlich reduziert. Diese Entscheidung kann ein Unternehmen frei treffen. Schranken sind hier weder im Arbeitsvertrag noch im Bereich der Mitbestimmung zu erwarten, sowe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Arbeitnehmer

Rz. 17 Das Maßregelungsverbot schützt alle Arbeitnehmer, wobei Inhalt und Umfang des Arbeitsverhältnisses keine Rolle spielen; einbezogen sind Arbeiter und Angestellte, leitende Angestellte, Auszubildende (§ 10 Abs. 2 BBiG), auch Volontäre, Umschüler und Praktikanten, sofern ihr Beschäftigungsverhältnis als Arbeitsverhältnis anzusehen ist[1]. Die Norm gilt aber nicht zugunste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.4 Hospitanten/Gastarzt

Eine Hospitation ist ein Besuch eines Außenstehenden in einer Einrichtung, Firma oder Behörde. Der Hospitant (Gast) soll dabei deren Arbeit kennenlernen bzw. arbeitet selbst probeweise mit. Eine Vergütung erfolgt nicht. Das MiLoG kennt den Begriff des Hospitanten nicht. Es kommt auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an. Nur durch die Bezeichnung "Hospita...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8.1 Fälligkeit von Mehrarbeit und Überstunden – Arbeitszeitkonto

§ 2 Abs. 2 MiLoG trifft eine Sonderregelung für Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Bei derartigen Mehrarbeitsstunden kann die Fälligkeit des Mindestlohns unter bestimmten Voraussetzungen durch Einrichtung eines MiLoG-Arbeitszeitkontos um 12 Monate hinausgeschoben werden. Hinweis Diese besondere gesetzliche Fälligkeitsrege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Erlass der – in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 25.5.2018 unmittelbar geltenden (Art. 288 Abs. 2 AEUV) – DSGVO [1] finden sich die – früher in §§ 4f, 4g BDSG a. F. enthaltenen – Regelungen zum Datenschutzbeauftragten in Art. 37 bis 39 DSGVO . Sie werden durch die – auf Grundlage des Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, 38 Abs. 5 DSGVO erlassenen – Regelungen für nicht öff...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.7 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen

Vom Arbeitgeber zu beachten sind die Beschäftigungsverbote nach § 25 JArbSchG. Die Regelung betrifft zur Arbeit mit Jugendlichen nicht geeignete Personen[1], weil bei ihnen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Integrität in Bezug auf den zu gewährleistenden, verantwortungsvollen Umgang mit Jugendlichen bestehen. Die in § 25 Abs. 1 JArbSchG aufgeführten Personen dürfen Jugendli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.1 Abgrenzung Beschlussfassung, Geschäftsführung, Vertretung

Eine Beschlussfassung durch alle Gesellschafter ist für alle Grundlagengeschäfte, die die Zusammensetzung und die Organisation der Gesellschaft betreffen, erforderlich. Zu den Grundlagengeschäften zählen zunächst alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, aber auch die Auflösung der Gesellschaft und die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (siehe unter 2.2). Eine Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.4 Festlegung der Ruhepausen

Rz. 15 Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ruhepausen täglich sichergestellt sind.[1] Dabei hat der Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2.1 Einseitige Anordnung des Arbeitgebers

Soweit keine vertragliche Vereinbarung besteht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer durch einseitige Weisung zur mobilen Arbeit bzw. zum Homeoffice verpflichten kann. Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers[1] umfasst zwar generell die Befugnis zur Bestimmung des Arbeitsorts. Da aber die Wohnung als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit und Widerruf

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigung Über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kapitalgesellschaften (KapGes) deutschen Rechts sind die Aktiengesellschaft (AG), die > Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform der GmbH (§ 5a GmbHG; siehe auch > Limited Rz 4; zudem insgesamt § 1 Abs 1 Nr 1 KStG; ergänzend > Rz 1/1 ff). Ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 Pflichten und Rechte

Rz. 51 Parabolantenne, Mietereinzelanschluss Hat der Mieter eine mietvertraglich genehmigte Parabolantenne aufgestellt bzw. angebracht, ändert sich durch die Einführung des digital-terrestrischen Fernsehens nichts, können sich nur Probleme ergeben, wenn der Vermieter die Empfangsmöglichkeiten für Fernsehen und andere Dienste modernisieren möchte, z. B. ein rückkanalfähiges Br...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.4 Überwälzungsklauseln

Rz. 147 Die Übertragung der Schönheitsreparaturen durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung auf den Mieter muss eindeutig sein. Eine Klausel "Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen." ist eindeutig und unbedenklich. Dasselbe gilt für eine Klausel "Der Mieter verpflichtet sich, die Schönhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 2 Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Zum 31.12.2022 ist die Pflicht ersatzlos ausgelaufen, nach der das in medizinischen Einrichtungen tätige Personal den Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz[1], eine Genesung[2] oder einen ärztlichen Nachweis über eine Kontraindikation gegen die Corona-Impfung[3] erbringen musste. Grundlage hierfür war der mit dem "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.1 Anforderungen an den Infektionsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz

Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber die unter seiner Leitung vorzunehmenden Arbeitsleistungen so regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Dazu gehört auch der Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz mit Infektionskrankheiten. Bei Umsetzung der Schutzpflichten nach § 3 ArbS...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.4 Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen haben sich nach dem anerkannten Stand von Hygiene und Technik zu richten. Der angemessene Stand der Hygiene als Schutzmaßnahme vor Ansteckung kann grundsätzlich den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (www.RKI.de), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) oder den Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / Zusammenfassung

Überblick Die Corona-Krise bzw. die Pandemie der Erkrankung mit COVID-19 verliert an Bedeutung in Gesellschaft und Arbeitsleben. Zahlreiche Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind mittlerweile ausgelaufen. So wurde zuletzt die Corona-ArbSchV aufgehoben. Der Beitrag gibt einen Überblick über Fragen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Weisungsrechte des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Direktionsrecht (§ 106 GewO)

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 GewO einseitig Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das gilt nach § 106 Satz 2 GewO auch hinsichtlich der O...mehr